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Knöllchen aus Dänemark Q-Park von Collectia erhalten

Themenstarteram 28. Juni 2022 um 13:41

Hallo zusammen,

ich habe anscheinend nach vor nicht ganz 2 Jahren keine Parkscheibe im Auto sichtbar genug ausgelegt. Das Parkvergehen wird hier datiert auf dem 13.10.2020

Wirklich erinnern kann ich mich daran nicht mehr, aber allerdings könnte es sein da ich mich in meinem Dänemark Urlaub habe ins Krankenhaus fahren lassen. Dort wird man sicherlich nicht unbedingt an eine Parkscheibe gedacht haben.

Scheinbar war in Dänemark Q-Park Operations Dänemark für dieses Ticket zuständig, ob ich wirklich ein Ticket an der Scheibe hatte weiß ich nicht mehr.

Allerdings habe ich nun Post vom Eintreiber Collectia GmbH ( ein Unternehmen aus Deutschland) erhalten. Ist das so die gängige Praxis? Diese machen aus den wohl ursprünglichen 68,27€ für das Parkvergehen geschmeidige 131,10€!

Nun meine Frage, dürfen die das einfach so? Ich meine, ich habe niemals eine Mahnung oder der gleichen erhalten (ggf. hatte ich überhaupt kein Knöllchen am Auto) dies kann ich allerdings weder beweisen noch widerlegen.

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht und hat einen rat? Bezahlen direkt ja oder nein? Darf Q-Park das?

 

gruß

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120 Antworten

Haha, "Collectia GmbH" klingt schon so nach Geld einsammeln ;)

Themenstarteram 28. Juni 2022 um 14:00

ja definitiv. 60€ für dieses Parkscheibe vergessen finde ich schon mehr als heftig und dann von Collectia der Aufschlag, sollte doch eigentlich unter Wucherei fallen.

einfach mal auf die Google-Bewertungen schauen.....

Ich würde mal die Spezis vom ADAC anfragen. Die könnten Dir vielleicht weiterhelfen.

Themenstarteram 28. Juni 2022 um 15:00

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juni 2022 um 16:00:45 Uhr:

einfach mal auf die Google-Bewertungen schauen.....

Ja, die schauen natürlich alles andere als Positiv aus. Bedeutet aber wahrscheinlich dennoch nicht das die das nicht machen dürfen. Irgendwelche Inkasso Unternehmen werden wohl eher selten Positive Bewertungen haben denke ich.

 

@VIN20050

ich bin nicht im ADAC.

gruß

Zitat:

@andiausnrw schrieb am 28. Juni 2022 um 16:00:40 Uhr:

ja definitiv. 60€ für dieses Parkscheibe vergessen finde ich schon mehr als heftig und dann von Collectia der Aufschlag, sollte doch eigentlich unter Wucherei fallen.

Nur 53€ on top dafür das es an Dritte im Ausland weitergereicht wurde, diese auch erst die Halterauskunft einholen müssen und anschl. wieder verarbeiten ... ist doch ein Schnapper.

Solange man nicht weiß wieviel das inkasso abgetreten hat weiß man auch nicht ob die gewuchert haben.

Themenstarteram 28. Juni 2022 um 16:39

Naja, ich finde beides Wucher. Über 60€ für die ggf. nicht vorhandene Parkscheibe, schon sehr heftig. Die Ermittlung war da mit 5,10€ fast geschenkt. Ob nun zu hoch oder nicht, darum geht es nicht mal...

Frage ist und bleibt, dürfen die das?

Für mich wäre die Frage was passiert, wenn man nicht zahlt?

Außerdem noch, ob nach zwei Jahren !! das nicht längst verjährt ist.

Bußgeldbescheide in Deutschland, die binnen Monatsfrist nicht zugestellt wurden, sind nach meinem Kenntnisstand nichtig.

Beides wird ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sicher beantworten können.

Hier gibt es nur Vermutungen.

Themenstarteram 28. Juni 2022 um 16:48

Ja, laut EU aber wohl 2 Jahre. Und dafür fehlen dann irgendwie ein paar wenige Monate. Dennoch irgendwie merkwürdig alles. Was passieren würde, keine Ahnung. Ich habe definitiv keine Lust auf Pfändung oder einen Schufa Eintrag.

Was noch interessant ist, wobei ich nicht weiß ob dies üblich ist, wäre folgender Inhalt:

Sie zahlen für die Inkassokosten der 0,9 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG nur 29,40€, wenn Sie die Gesamtforderung von dann 107,58€ (statt 131,19€) auf diese Mahnung sofort zahlen.

Ist sowas üblich?

Bußgelder werden europaweit vollstreckt

Zuständig für nachträgliche Eintreibungen ist das Bundesamt für Justiz. Die ausländischen Behörden übergeben die Angelegenheit an das Bundesamt, das dann aktiv wird, wenn ein deutscher Autofahrer sein Knöllchen nicht bezahlt hat .

https://www.adac.de/.../

Handelt es sich denn überhaupt um ein Bußgeld und nicht vielleicht um eine privatrechtliche Forderung?

Das würde irgendwie deutlich besser zum Sachverhalt passen. Auch innerhalb von Deutschland kommen Kosten in ähnlicher Höhe auf, wenn privatrechtliche Forderungen anwaltlich durchgesetzt werden...

Zitat:

@andiausnrw schrieb am 28. Juni 2022 um 18:48:22 Uhr:

...

Was noch interessant ist, wobei ich nicht weiß ob dies üblich ist, wäre folgender Inhalt:

Sie zahlen für die Inkassokosten der 0,9 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG nur 29,40€, wenn Sie die Gesamtforderung von dann 107,58€ (statt 131,19€) auf diese Mahnung sofort zahlen.

Ist sowas üblich?

Hört sich für mich danach an, als wüssten sie, dass sie nicht viel in der Hand haben, und hoffen, dass mancher aus Angst sofort 107,58 überweist.

Nebenbei: aus psychologischer Sicht sollen so krummer Beträge suggerieren, dass hier jemand strikt nach Aufwand und Gebührenordnung alles exakt ausgerechnet hat.

Die hätten auch mit €110 und €140 (wenn man nicht gehorcht) drohen können.

Interessant ist auch, dass von einer Mahnung die Rede ist.

Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung ist doch auch eher unüblich, würde ich sagen.

Q-park ist doch ein privater Betreiber. So wie ich das sehe, ist das also kein Knöllchen sondern eine privatwirtschaftliche Forderung (vergleichbar der Parkraumbewirtschaftung vor deutschen Supermärkten). Ich würde vor einer etwaigen Zahlung freundlich aber deutlich auf den Nachweis zur Verpflichtung dieser Leistung bestehen. Nach 2 Jahren Untätigkeit des Gläubigers ist das imho völlig legitim.

Vielleicht fährt man am besten, wenn man das ignoriert und gar nicht reagiert.

Ich würde mir hier anwaltlichen Rat einholen, bin aber auch rechtsschutzversichert.

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