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Knöllchen aus der Schweiz

BMW 5er F11
Themenstarteram 11. April 2016 um 8:18

Hallo liebe Gemeinde, ich habe ein kleines Problem (siehe Betreffzeile) wozu mir jemand vielleicht einen Rat geben kann. Folgendes:

Ich habe aus dem Urlaub im August letzten Jahres ein Strafmandat für falsches Parken aus dem Tessin bekommen. Leider kann ich nicht italienisch, aber sinngemäß aus dem Grunde, dass ich auf einer nicht für mein Fahrzeug vorgesehenen Fläche geparkt habe. So weit, so gut.

Tatsache ist, dass die beiden rechten Räder die Umrandung eines Bereichs mit schraffierten Streifen, als auch die Streifen selbst berührt haben. Ich weiß, dass es etwas zu weit rechts war und man da nicht parken darf. Ich hätte 20 cm weiter links parken müssen, dann hätte ich aber nicht mehr aussteigen können… Oder meine elfenhaften 95 Kilo zum Aussteigen rechts herüberschwingen müssen…

Wie dem auch sei. Ich hatte sogar ein gültiges Parkticket hinter der Frontschutzscheibe. Wenn ich das nicht gehabt hätte, OK. Dann wäre ich ein Risiko eingegangen, hätte Pech gehabt und bezahlt. Nur so fühle ich mich auf gut deutsch „verarscht“ und wollte die ursprünglich angesetzten 40 Franken aussitzen, da Ende März nächsten Jahres Leasing ausläuft und ein neuer Wagen kommt. Mittlerweile sind es aber 80 Franken!

Warum ich mich ärgere und nicht bezahlen will, dass ist die dermaßen überzogene Kleinkariertheit.

Fragen:

Was kann mir passieren, wenn ich mit dem Auto in die Schweiz reise?

Was kann mir passieren, wenn ich mit dem Auto in die Schweiz reise und in eine Verkehrskontrolle komme?

Ist die Zahlungsaufforderung nur an das Kennzeichen gebunden, oder auf andere Kollegen/Chefs in der Firma? Im Klartext: Gibt es einen Datenabgleich, falls ein Kollege aus der Firma in eine Verkehrskontrolle in der Schweiz kommt?

Übrigens steht auf der ersten Seite unter der Angabe Marke: „Audi“. Ist es aber nicht!

OK, will ja auch nicht kleinkariert sein…

Danke vorab für Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 11. April 2016 um 18:12

Zuerst einmal wundert es mich immer wieder was für Blödsinn ich lese.

Glaubt ihr echt das in einem Forum niemand ist der Ahnung hat oder gleich aus dem Gebiet kommt??

Was der Blödsinn ist? Na das man für 3km/h zuviel CHF 40.00 bezahlen soll. Das ist schlichtweg BLÖDSINN!!!!

Denn die Toleranz beträgt 3km/h und somit wärt ihr vermutlich 6km/h zu schnell unterwegs gewesen, also NICHT 3km/h

Und auf der Autobahn ist die Toleranz etwas grösser, daher wird man mit 125km/h Tacho in der Regel nicht geblitzt, selbst wenn dieser zu 100% genau wäre.

 

Kommen wir zur Busse zurück. Als du damals zu deinem Auto zurück kamst hattest du einen Einzahlungsschein unter dem Scheibenwischer. Wenn es dich damals gestört hat, warum hast du nicht wie auf dem Einzahlungsschein steht die Einsprachefrist genutzt?

Es gibt verschiedene Personen die in der Schweiz Bussen ausstellen. Das eine ist die Polizei, deren Schreiben zu stornieren ist schwieriger.

Die andere sind Sicherheitsfirmen oder von der Polizei für den ruhenden Verkehr vereidigte Privatpersonen.

Letztere bekommen für jede Busse Geld und somit sind die auch gerne mit Kreide und Massband unterwegs und geben jedem ein "Knöllchen" wo sie nur können.

Nur gerade diese Bussen kann man gerne mit einem Schreiben stornieren lassen. Denn wie gesagt, die Polizei bekommt ja sowieso ihren Lohn, geht also nach gesundem Menschenverstand. Die oben genannten aber nicht. Habe selber schon eine solche Busse stornieren lassen.

Also, das nächste mal gleich von Anfang an Hirn einschalten und reagieren und nicht warten und hoffen es erledigt sich von alleine. Denn solche Probleme lösen sich selten von alleine.

Ach und was deine zarten 95kg angeht, schon gewusst das man auch umgekehrt parkieren kann? Also wenn man vorwärts parkend nicht aus dem Auto kommt, kann man ja auch rückwärts parken, dann wäre das ganze Thema nie entstanden

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Das Kennzeichen kommt mal auf die Suchliste, d.h. wenn Du eine automatische Kamera auf einer CH-Strasse passierst, löst es einen automatischen Alarm aus, wenn sie Zeit haben wirst Du freundlich rausgewunken.

Das ganze geht jetzt dann zum Untersuchungsrichteramt, und jetzt wirds dann so teuer, dass es sich wie eine richtige Busse anfühlt.

Solche Lappalien bezahlt man einfach am besten, dann ist aus den Augen aus dem Sinn und vergessen. Das gilt meiner Meinung nach überall auf der Welt, ob kleinkariert oder nicht (das ist es ja meistens....)

Hallo!

Ich hatte solch eine Angelegenheit auch mal gehabt. Die Sache ist an das Kennzeichen gebunden und das Fahrzeug war drei Monate nach der Sache eh Geschichte. Da es sich um ein Firmenfahrzeug handelte, war ich privat selber auch nicht dabei. Das Schreiben an sich strotzte, obschon es auf Deutsch war, vor Fehlern. Weder die Firma war richtig geschrieben noch war der restliche Text sonderlich lesbar. Da hatte scheinbar ein Computer die Textbausteine durcheinander gewürfelt. Auch das zweite Schreiben war in der gleichen Form verfasst, so dass ich einfach nichts gemacht habe. Dennoch fahre ich jährlich ca. vier Mal durch die Schweiz und passiert ist bislang nie etwas.

Das darf natürlich ein jeder selber beurteilen, aber ich fand es wie der TE als Nepp. ich war 2 km/h zu schnell und sollte dafür gleich eine Unsumme zahlen. Hätten Sie ich korrekt angeschrieben, dann hätte ich es evtl. bezahlt. Aber wenn sie noch nicht einmal in der Lage sind das vernünftig zu schreiben, dann habe ich nicht eingesehen, dass ich vernünftig überweise. :)

Wie gesagt, es ist die einsame Entscheidung des einzelnen.

CU Oliver

.. Auch wenn es Dich tierisch ärgert (würde mich auch), solltest Du die Augen zu machen und durch.

Überleg mal die Situation, du hältst Dich nochmal auf und muss im Sekundentakt hoffen, dass Du "entdeckt" wirst :-)

Das wäre mir der Adrenalinspiegel nicht wert

"Noch" sind es 80 Franken , das wird halt immer mehr .....

Servus,

dumm gelaufen - zahlen - vergessen.

Ich wohne an der österreichischen Grenze und wurde auch schon wiederholt von deren Rennleitung zu einem kleinen "Beitrag" aufgefordert.

Gut, Österreich gehört zur EU und die "Verfügungen" werden auch in Deutschland vollstreckt. Trotzdem - diese Lappalien sind nicht wert, sich überhaupt Gedanken zu machen - wie gesagt: zahlen und vergessen.

Gruß

Heinz

am Nummernschild und Fahrzeugtyp alleine können sie es ja nicht festmachen z.B. heute ist das Kennzeichen auf einem Fahrzeug A angebracht dieses wiederum wird veräußert und nach einer Schonfrist von X Wochen wird das Kennzeichen zur erneuten Nutzung durch die deutschen Behörden freigegeben ergo hat ein anderes Fahrzeug B und Halter das in der Schweiz auffällige Kennzeichen wird er jetzt dafür haftbar gemacht ?.

Ja,

weil in der Schweiz die Uhren anders ticken!

"zwischen Deutschland und der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied lediglich ein Rechtshilfeabkommen, jedoch kein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen gibt. Aus diesem Grund würden Sie, selbst wenn Sie als Fahrerin angegeben werden würden, zwar Post von der deutschen Polizei bekommen, eine Vollstreckung kommt aber nicht in Frage. Aber es sollte dann in den nächsten zwei Jahren das Schweizer Staatsgebiet nicht betreten werden, weil sonst gegen ihn vollstreckt werden kann (sog. Vollstreckungsverjährung)"

quelle: Michael Böhler, Rechtsanwalt

so in der schweiz dann zusätzlich noch was mit einschaltung der rennleitung passiert wird es sicher wesentlich ärgerlicher so man nicht gezahlt hat. das geht ruckzuck und der hobel ist konfisziert! hätte wäre wenn ist dann zu spät:rolleyes:

btw: parken auf sperrflächen kostet in germania 25€ und wird von der rennleitung gerne als spende quittiert;)

Themenstarteram 11. April 2016 um 13:20

Danke für die Antworten.

Hab schon damit gerechnet. Was mir einfach gegen den Strich geht, das ist diesem kleinen hinterlistigen Bergvolk für solche Dinge Geld in den Rachen zu werfen. So schön es im Verzascatal auch war, hier wird es mit der Abzocke an Touristen übertrieben.

OK, ich werde zahlen und mich hoffentlich vor der nächsten Hotel- oder Urlaubsbuchung daran erinnern...

Gruß in die Runde

Zitat:

@Tinus 49124 schrieb am 11. April 2016 um 10:18:17 Uhr:

Ich habe aus dem Urlaub im August letzten Jahres ein Strafmandat für falsches Parken aus dem Tessin bekommen.

Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde, wie lange nach dem Verstoß hat es denn gedauert bis das Knöllchen in der Post war?

Zitat:

@milk101 schrieb am 11. April 2016 um 12:51:04 Uhr:

ich war 2 km/h zu schnell und sollte dafür gleich eine Unsumme zahlen.

Ich war da vor einigen Jahren deutlich unanständiger, ich war 3 km/h zu schnell :eek: :D Kostenpunkt 40 sfr, was damals ca. 30 Euro waren. Immerhin konnte man auf ein deutsches Konto überweisen, sonst wäre die nächste Tragödie losgegangen... Das Knöllchen war damals gut zwei Wochen nach dem Verstoß in der Post.

Im letzten Februar war ich mit 125 km/h auf einer Schweizer Autobahn unterwegs. Bei 50 oder 60 km/h weiss ich, der Tacho geht dort genau 5 km/h vor. Davon ausgehend dachte ich mir, im oberen Geschwindigkeitsbereich wird er eher mehr als weniger vor gehen und somit sollten 125 km/h kein Problem sein. Dann hat mich ein anderer Wagen überholt, der minimal (geschätzt max 5 km/h) schneller war überholt. Als er wenige Meter vor mir war blitzte es einmal. Vermutlich waren die wenigen km/h schon zuviel, denn ich habe bis heute kein Knöllchen erhalten. Und für mich ist es die Bestätigung, ich kann den Tempomaten auf 125 km/h einstellen...

Zitat:

@Tinus 49124 schrieb am 11. April 2016 um 15:20:33 Uhr:

Danke für die Antworten.

Hab schon damit gerechnet. Was mir einfach gegen den Strich geht, das ist diesem kleinen hinterlistigen Bergvolk für solche Dinge Geld in den Rachen zu werfen.

OK, ich werde zahlen und mich hoffentlich vor der nächsten Hotel- oder Urlaubsbuchung daran erinnern...

Fahre seit 1974 mehrmals im Jahr ins Tessin, bis heute nicht eine einzige Knolle über die es zu reden lohnte. Und ich hoffe du machst deinen Vorsatz wahr, Heulsusen wie du stören nur meine Ruhe im Valle Verzasca. :D

Themenstarteram 11. April 2016 um 15:43

@Rainy01: Das kann ich gar nicht mehr genau sagen. Ich glaube, es war Mitte Oktober.

@wastl50: Das mache ich ganz sicher. Wobei ich mich frage, ob "Ruhe" und "Alex-Sound" (ohne ihn zu kennen) nicht im Widerspruch zueinander stehen könnten

am 11. April 2016 um 18:12

Zuerst einmal wundert es mich immer wieder was für Blödsinn ich lese.

Glaubt ihr echt das in einem Forum niemand ist der Ahnung hat oder gleich aus dem Gebiet kommt??

Was der Blödsinn ist? Na das man für 3km/h zuviel CHF 40.00 bezahlen soll. Das ist schlichtweg BLÖDSINN!!!!

Denn die Toleranz beträgt 3km/h und somit wärt ihr vermutlich 6km/h zu schnell unterwegs gewesen, also NICHT 3km/h

Und auf der Autobahn ist die Toleranz etwas grösser, daher wird man mit 125km/h Tacho in der Regel nicht geblitzt, selbst wenn dieser zu 100% genau wäre.

 

Kommen wir zur Busse zurück. Als du damals zu deinem Auto zurück kamst hattest du einen Einzahlungsschein unter dem Scheibenwischer. Wenn es dich damals gestört hat, warum hast du nicht wie auf dem Einzahlungsschein steht die Einsprachefrist genutzt?

Es gibt verschiedene Personen die in der Schweiz Bussen ausstellen. Das eine ist die Polizei, deren Schreiben zu stornieren ist schwieriger.

Die andere sind Sicherheitsfirmen oder von der Polizei für den ruhenden Verkehr vereidigte Privatpersonen.

Letztere bekommen für jede Busse Geld und somit sind die auch gerne mit Kreide und Massband unterwegs und geben jedem ein "Knöllchen" wo sie nur können.

Nur gerade diese Bussen kann man gerne mit einem Schreiben stornieren lassen. Denn wie gesagt, die Polizei bekommt ja sowieso ihren Lohn, geht also nach gesundem Menschenverstand. Die oben genannten aber nicht. Habe selber schon eine solche Busse stornieren lassen.

Also, das nächste mal gleich von Anfang an Hirn einschalten und reagieren und nicht warten und hoffen es erledigt sich von alleine. Denn solche Probleme lösen sich selten von alleine.

Ach und was deine zarten 95kg angeht, schon gewusst das man auch umgekehrt parkieren kann? Also wenn man vorwärts parkend nicht aus dem Auto kommt, kann man ja auch rückwärts parken, dann wäre das ganze Thema nie entstanden

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 11. April 2016 um 20:12:01 Uhr:

...schon gewusst das man auch umgekehrt parkieren kann? Also wenn man vorwärts parkend nicht aus dem Auto kommt, kann man ja auch rückwärts parken, dann wäre das ganze Thema nie entstanden

Das war auch der erste Gedanke, der mir beim Lesen des Eröffnungsbeitrages in den Sinn kam.

am 11. April 2016 um 18:28

Zitat:

@Tinus 49124 schrieb am 11. April 2016 um 15:20:33 Uhr:

Danke für die Antworten.

Hab schon damit gerechnet. Was mir einfach gegen den Strich geht, das ist diesem kleinen hinterlistigen Bergvolk für solche Dinge Geld in den Rachen zu werfen. So schön es im Verzascatal auch war, hier wird es mit der Abzocke an Touristen übertrieben.

OK, ich werde zahlen und mich hoffentlich vor der nächsten Hotel- oder Urlaubsbuchung daran erinnern...

Gruß in die Runde

Das Hervorgehobene hat mich sehr belustigt. Erinnert mich an die Ricola-Werbung.

Ich kann leider nur zum Zahlen raten. Die Schweiz durchquert man öfter im Leben. Und ein Wechsel des Nummernschildes ist etwas zu viel des guten.

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