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Knoellchen bei drei Minuten Parkzeit!

Themenstarteram 14. August 2008 um 12:43

Hallo,

Folgender Sachverhalt: ich befinde mich z. Zt. mit meiner Familie im Urlaub auf Sylt. Heute Vormittag haben wir einen Ausflug nach Rantum gemacht und unser Auto auf dem Kurhausparkplatz geparkt. Auf dem Verkehrschild an der Parkplatzeinfahrt stand unter dem blauem P "60 min frei" aber auch kein Hinweis bzgl. Parkscheibe. Da wir uns in Rantum nicht auskennen, haben wir den Parkscheinautomaten auch erst nicht gesehen, dieser war auch etwas versteckt platziert (wurde durch andere parkende Autos verdeckt), so dass wir etwas suchen mussten. Als ich dann mit dem Frei-Parkschein wieder ans auto kam, klemmte ein Knoellchen an der windschutzscheibe!!! Ausgestellt um 11:21 Uhr. Auf meinem Parschein stand eine Ausstellzeit von 11:24 Uhr...bedeutet 3 Min. Unterschied. M. E. faellt dies noch in den Bereich des "Haltens", oder nicht? Habe ich mit einem Einspruch Erfolg?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kirschv

 

Zitat:

Original geschrieben von kirschv

Zitat:

Zitat knolfi:

Klar geht's hier nur um 5€ und manch einer wird denken "warum zahlt der einfach nicht und gut is..."

Ich denke es nicht nur: Zahl einfach und fertig! Is passiert, hak´s ab.

Schönes Wochenende & viele Gruesse

kirschv

Mal gut, dass ich auf deinen Rat nicht gehört habe...denn heute hab ich's schriftlich bekommen: das Verfahren wurde eingestellt;)

Manchmal lohnt sich ein bischen Einsatz...

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Tja, das ist wohl wirklich nicht glücklich gelaufen.

Versuche doch mit dem Parkschein bei der Stadt dein Glück.

Halten ist jedoch was anderes: Du musst dich im Verfügungsbereich aufhalten und sofort wegfahren können, falls du jemanden behinderst. Da du aber am Parkscheinautomaten warst, hast du geparkt.

Die 3min sind die höchstzeit, die du halten darfst.

Lass das nächste mal einfach deine Beifahrer solange im Auto sitzen, bis du mit dem Parkschein wiederkommst.

am 14. August 2008 um 13:53

Hey

Ich würde mich einfach mal an die Stadt/Gemeinde wenden und denen erklären, dass du gerade am Automaten gewesen bist um den Schein zu lösen. Den Parkschein als Beleg aufbewahren.

Normalerweise wird sowas dann einfach gelöscht und Du brauchst das Ticket nicht zu bezahlen.

Aber, warum bist du nicht direkt zur Dame/dem Herrn, der die Zettel verteilt hingegangen und hast ihm erzählt, dass Du das Ticket gerade gelöst hast!?

Gruß

milliway42

...nun,die Knöllchenjäger könnten argumentieren, das sie 5 Min. gewartet haben und dann erst das Ticket ausgestellt. Als der " Parksünder" das sah,ist er schnell zum Automat und hat das Ticket gezogen.

Ergo: Keine Rücknahme des Knöllchens da nicht bewiesen werden kann,das der TE sofort bei Ankunft ein Ticket ziehen wollte.

Gruß

am 14. August 2008 um 15:48

Neulich war wieder was im Fernsehen. Die Frau meinte sie hätte "15 vor x" auf der Parkscheibe eingestellt und die Politesse hat die Scheibe "halb x" gelesen. (Wobei man mir in der Fahrschule sagte dass man da schon 15 Min. aufrunden darf, hätte also auch die volle Stunde einstellen können, inwiefern das stimmt, könnte hier ggf. einer bestätigen - dafür schon mal danke)

Die Frau kam dann nach 55 Min zurück und konnte auch nichts mehr machen, der Fernsehsendung hat man geantwortet "Die Politesse ist vereidigt und hat bestimmt die Wahrheit gesagt, Beweisfotos müssen wir nicht machen".

Das fällt dann eben unter Pech, so blöd man sich dann auch vorkommt.

Manchmal hat man Glück auch wenn man tatsächlich was falsch macht und nicht erwischt wird, hier hat man nun mal umgekehrt Pech.

Ihr habt länger als 3 Minuten gesucht, ihr hättet es eben im Auto machen müssen.

So wie ich die 200 Meter weiter um die Kurve hätte fahren oder gehen müssen um das mobile Parkverbot mit Pfeil in meine Richtung zu entdecken und das in einer Parkbucht die ansonsten immer für Parken vorgesehen war.

Oder wie meine Mutter die mal vor 3 Jahren auf einer verschneiten Fahrbahn parkte, dahinter waren extra Parkflächen eingezeichnet und die waren soweit fast Schneefrei, sie meinte es geht dort so weiter.

Der Blockwart kam raus, hat um das Auto geräumt und dann das Ordnungsamt angerufen. Sah dann so aus als hätte sie sich vor die Parkflächen so einfach auf die Strasse gestellt.

Sie ist noch so schlau gewesen und hat gefragt "Wieso ist darunter Schnee, habe ich mich extra auf ein Rechteck gestellt das komischerweise so groß ist wie mein Auto?", aber das haben sie eben nicht verstanden.

Der ... hat noch versucht unter das auto zu räumen, aber man sah dass er nicht weit rein kam, der Schnee darunter war trotzdem fast genauso groß wie das Auto.

Man ist eben machtlos. Es bleibt Dir nur "Auge um Auge..." und bei der Steuererklärung zu be... ;) :eek:

Mein Tipp: spar Dir ein Widerspruch, kostet so 25€ extra und bring nichts.

am 14. August 2008 um 15:54

Ist mir neu dass der widerspruch geld kostet. wenn du ga rnicht zahlst und es in die nächste stufe geht ja, aber so wäre mir neu.

ich habe einmal erfolgreich gegen ein parkticket vorgehen können, und einmal hat die stadt auf stur gestellt. versuchen sollte man es, besonders wenn man es begründen kann.

am 14. August 2008 um 16:53

Bevor der Widerspruch geöffnet wird oder die Frist verstreicht, geht tatsächlich keine Zahlungsaufforderung raus ;)

Aber wenn die mal ein Blick rein werfen und das sagen was mein Vorredner sagte, schon.

"Die Ausrede akzeptieren wir nicht" kostet nun mal extra und zwar so als hätten sie für zwei Stunden jemanden dafür extra eingestellt, auch wenn er/sie nur in der Vorlage 2 Sätze anpasst.

Was ich nicht ganz verstehe ist, wenn da auf dem Schild stand "P 60min frei" wieso dann überhaupt Parkscheinautomat:confused:, oder zieht man da dann einen Schein der lediglich die Uhrzeit angibt, aber nichts kostet? (Ich frage so dämlich weil ich sowas nicht kenne, entweder Automat oder Parkscheibe, aber Automat anstatt Parkscheibe ist mir neu)

Du schreibst das dort kein Hinweis auf Automat oder Parkscheibe war, woher weiß man als Gast denn dann wie man sich zu verhalten hat?

Ich finde das Ganze ziemlich komisch, und verstehe auch denn Sinn eines solchen Automaten nicht.

 

Grüße

Wer aussteigt, parkt. Fertig.

am 16. August 2008 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Wer aussteigt, parkt. Fertig.

Also bitte, was hat das mit irgendwas zu tun?

Diese 3 min Regelung war ja nur am Rande relevant. Entscheidend ist doch, ob ein Einspruch Erfolg haben würde.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Was ich nicht ganz verstehe ist, wenn da auf dem Schild stand "P 60min frei" wieso dann überhaupt Parkscheinautomat:confused:, oder zieht man da dann einen Schein der lediglich die Uhrzeit angibt, aber nichts kostet? (Ich frage so dämlich weil ich sowas nicht kenne, entweder Automat oder Parkscheibe, aber Automat anstatt Parkscheibe ist mir neu)

Haben wir hier in Essen auch. 15 Minuten frei. Nennt sich "Brötchentaste". Du ziehst dir ganz normal deinen Parkschein, nur ohne Geld. Wenn du länger parken möchtest wirfst du halt nen Euro ein. Habe aber nie ausprobiert ob beim bezahlen die ersten 15 Minuten auch frei sind.

Gruß,

Joschi

Themenstarteram 18. August 2008 um 9:37

Hallo und danke erstmal für die Antworten...

Da wir wieder aus dem Urlaub zurück sind, werde ich erstmal die Post von der Gemeinde Rantum abwarten und dann Einspruch einlegen...den Parkschein habe ich selbstverständlich aufgehoben...

Themenstarteram 22. August 2008 um 11:40

Hallo habe heute Post vom Landkreis Nordfriesland erhalten...da wird mir nochmals das Vergehen Parken ohne Parkschein vorgeworfen und ein Verwarnungsgeld von 5,00€ verlangt. Ich habe (auch wenn's nur 5€ sind) erstmal Einspruch eingelegt und zur Begründung §12 Abs. (2) StVO herangezogen. Als Beweis habe ich den orginalen Parkschein mit zum Einspruch hinzugefügt (zuvor zur Sicherheit noch eine Kopie gemacht).

Klar geht's hier nur um 5€ und manch einer wird denken "warum zahlt der einfach nicht und gut is..." aber mir geht's um's Prinzip und muss man sich eigentlich alles gefallen lassen? Schliesslich sind unsere Staatsdiener auch nicht unfehlbar...

Mal sehen, was als nächstes kommt. Ich berichte wieder hier....

Zitat:

Zitat knolfi:

Klar geht's hier nur um 5€ und manch einer wird denken "warum zahlt der einfach nicht und gut is..."

Ich denke es nicht nur: Zahl einfach und fertig! Is passiert, hak´s ab.

 

Schönes Wochenende & viele Gruesse

kirschv

Zitat:

Original geschrieben von kirschv

 

Zitat:

Original geschrieben von kirschv

Zitat:

Zitat knolfi:

Klar geht's hier nur um 5€ und manch einer wird denken "warum zahlt der einfach nicht und gut is..."

Ich denke es nicht nur: Zahl einfach und fertig! Is passiert, hak´s ab.

Schönes Wochenende & viele Gruesse

kirschv

Mal gut, dass ich auf deinen Rat nicht gehört habe...denn heute hab ich's schriftlich bekommen: das Verfahren wurde eingestellt;)

Manchmal lohnt sich ein bischen Einsatz...

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