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Knöllchen falscher Vorwurf - Gültig?

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 13:31

Hallo!

Ich stand letzte Woche auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis, weil der mir vorne zwischen Scheibe und Armaturenbrett gerutscht ist und ich ihn da ohne weiteres nicht rausbekam. Ich transportierte die Nutzerin des Ausweises. Beim Aussteigen traf ich die Politesse, welche mir danach ein Knöllchen gab. Ich fragte Sie ob ich hier stehen bleiben kann ohne Ausweis, etc.. Sie meinte es sei kein Problem. Trotzdem hat Sie mir ein Knöllchen gegeben nachdem ich weg war, warum auch immer. Jetzt kam heute die Post wo mir vorgeworfen wird ohne Parkschein in einem Parkscheinpflichtigen Bereich geparkt zu haben. Dabei müsste der Vorwurf wenn dann ja lauten, dass ich ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz stand. Ich hab bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, welche aber komplett unfähig war und sich nur auf den Vorwurf bezogen hat.

Jetzt ist meine Frage, ob das Knöllchen so überhaupt gültig ist, wenn ich nachweislich bezeugen kann, dass ich DIESE vorgeworfene Tat (Parkschein) gar nicht begangen hab, sonder eigentlich eine Teurere (Ausweis)? Oder brummen die mir dann einfach die Teurere auf? ^^

Viele Grüße,

Vincent

Beste Antwort im Thema

Andere Frage: Über wieviel Verwarnungsgeld reden wir hier? 10 €? 15€? Wieviel Freizeit willst du investieren, um im besten Fall diese 10 oder 15 € nicht zahlen zu müssen? Wenn du Pech hast, wird es sogar noch teurer trotz jeder Menge verplemperter Freizeit. Ohne sichtbar ausgelegten Ausweis darfst du auf dem Behindertenparkplaz kein Auto abstellen. Ob du "Rabatt" bekommst oder das Verfahren vielleicht eingestellt wird, wenn du nachweist, eine Parkberechtigung für Behindertenparkplätze zu haben, weißt du erst wenn es zu spät ist.

Mir wäre meine Zeit auf jeden Fall zu schade, sie mit solchen Sachen zu verbringen. Muss aber jeder selbst wissen.

Grüße vom Ostelch

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Hast du einen Parkschein gezogen? Dann kannst du den ja vorlegen und den Vorwurf entkräften. Hast du keinen gezogen oder hast du ihn nicht mehr zur Hand, wäre das Zahlen der Knolle der einfachere Weg. In einer Diskussion á la "eigentlich hab ich ja sogar was schlimmeres gemacht" sehe ich überhaupt keinen Sinn.

Ich glaube eher, dass mit Parkschein eben dieser Ausweis gemeint ist. Mit dem Ausweis darf man zumindest in Deutschland auf bewirtschafteteten Parkplätzen(Parkscheinautomat und ähnliches) kostenlos parken. Du hast nun zwar einen Parkschein aus dem Automaten geholt( hast du doch?) , aber dein Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, ohne das Fahrzeug dementsprechend zu kennzeichnen.

Und ich denke mal, dass es dann so gewertet wird, als hättest du keinen Parkschein. Dem Gesetzestext nach könnte man das Fahrzeug auch abschleppen lassen, was allerdings hier vollkommmen überzogen wäre.

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 14:08

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. Januar 2017 um 15:04:42 Uhr:

Ich glaube eher, dass mit Parkschein eben dieser Ausweis gemeint ist. Mit dem Ausweis darf man zumindest in Deutschland auf bewirtschafteteten Parkplätzen(Parkscheinautomat und ähnliches) kostenlos parken. Du hast nun zwar einen Parkschein aus dem Automaten geholt( hast du doch?) , aber dein Auto auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, ohne das Fahrzeug dementsprechend zu kennzeichnen.

Und ich denke mal, dass es dann so gewertet wird, als hättest du keinen Parkschein. Dem Gesetzestext nach könnte man das Fahrzeug auch abschleppen lassen, was allerdings hier vollkommmen überzogen wäre.

Ich stand auf einem Behindertenparkplatz. Der entsprechende (blaue) Rolliausweis ist mir ja in die Ritze gerutscht und die ausgeschilderte Parkscheinfläche beginnt erst dahinter. Es war also keine Zone, dass hab ich ein bisschen missverständlich ausgedrückt.

So wie ich Dich verstehe, möchtest Du gerne für Parken ohne Parkschein und Parken auf einem Behinderten-Parkplatz ohne entspechenden Ausweis bestraft werden. Obwohl letzeres richtig teuer ist, bist nicht glücklich über die gnädige Politesse?

Für Dein Glück würden sich andere den Hintern aufreißen. Aber wenn Dich das schlechte Gewissen zu sehr plagt, würde ich eine großzügige Spende an die Kinderkrebshilfe überweisen.

Würde ich ganz einfach so lösen, dass ich den Tatvorwurf im Anhörungsformular nicht zugeben und bei dessen Rücksendung eine Kopie des Behindertenausweises beifügen würde, mit der Behauptung, das Original habe im Fahrzeug gelegen (wäre noch nicht einmal eine Lüge!:D)

Außerdem würde ich die transportierte Person als Zeugin benennen und darauf verweisen, dass diese bereit ist, zu bestätigen, dass sie bei der Parkaktion im Fahrzeug war. Das ist sie doch hoffentlich:rolleyes:

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 31. Januar 2017 um 15:31:08 Uhr:

Würde ich ganz einfach so lösen, dass ich den Tatvorwurf im Anhörungsformular nicht zugeben würde und eine Kopie des Behindertenausweises beifügen, mit der Behauptung, dieser habe im Fahrzeug gelegen

Das kann gut nach hinten losgehen. Denn der Ausweis muss SICHTBAR ausgelegt sein. Und du darfst sicher sein, dass hier ein Foto gemacht wurde.

 

Den zweiten Vorschlag kannst sowieso in die Tonne drücken. Es nützt gar nichts, wenn da die betreffende Person alles bezeugen würde. Ausschlaggebend ist hier der nicht ausgelegte Ausweis.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. Januar 2017 um 15:34:25 Uhr:

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 31. Januar 2017 um 15:31:08 Uhr:

Würde ich ganz einfach so lösen, dass ich den Tatvorwurf im Anhörungsformular nicht zugeben würde und eine Kopie des Behindertenausweises beifügen, mit der Behauptung, dieser habe im Fahrzeug gelegen

Das kann gut nach hinten losgehen. Denn der Ausweis muss SICHTBAR ausgelegt sein. Und du darfst sicher sein, dass hier ein Foto gemacht wurde.

"Sichtbar" ist ein weiter Begriff, so ein Auto hat viele Fenster und es rutscht auch mal nachträglich etwas runter in den Scheibenzwischenraum :D ...... und ob da überhaupt ein paar Fotos gemacht wurden - eins würde sicher zur Beweisführung kaum ausreichen - , möchte ich stark bezweifeln, denn dann hätte die Politesse auch gleich die teurere Variante in Auftrag geben können.

am 31. Januar 2017 um 15:07

Wer sagt denn das diese Person das Knöllchen geschrieben hat?

Ausserdem wäre es noch immer schön zu wissen wegen was du nun eine Rechnung bekommen hast.

Ist es in DE wirklich so das man mit diesem "Ausweis" dann GRATIS Parkieren darf?

Was wäre wenn die besagte Politesse es mitbekommen hat und sagte ja ist ok und ein paar Minuten später kommt eine andere vorbei.

Oder aber, man darf damit gar nicht Gratis Parkieren und sie hat zwar den Behinderten Ausweis akzeptiert, aber nicht das du ohne bezahlen Parkiert hast.

Eventuell steht im Brief ja sogar das du neben dem Parkfeld Parkiert hast und bekommst deswegen eine Rechnung. Nur schon daher wäre es schön den Brief zu sehen damit wir wirklich vom gleichen sprechen

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 31. Januar 2017 um 16:07:22 Uhr:

Ist es in DE wirklich so das man mit diesem "Ausweis" dann GRATIS Parkieren darf?

Ja.

Wieder das übliche Gezeter, erst Fehler machen und dann nach der Mama schrein wenns was kostet un d am ende hast du ja gaaaaaanix gemacht :(

Du musst den Ausweis gut sichtbar auslegen, gemeint ist die Frontscheibe rpt das Armaturenbrett. den Politessen ist nicht zuzumuten das ganze Auto danach abzusuchen ob der werte Herr den Ausweis vielleicht in den Beifahrerfußraum gelegt hat. Schon der Sitz ist als Ablage nicht zulässig denn da kann die Politesse nichts lesen.

Sagen wir wie es ist: du hattest vielleicht einen Ausweis, vielleicht auch nicht, ich war nicht dabei, und wenn dann war es dir scheißegal ob er richtig liegt. Jetzt willst dus nicht gewesen sein und kommst mit Zeugenaussage und vielleicht mit Anwalt um dein "Recht" durchzusetzen. Ich fass es nicht......

das blöde ist: der teurere Vorwurf ist berechtigt. Wenn Du jetzt Einspruch einlegst, passiert erst einmal folgendes: aus der Verwarnung wird ein Bußgeld, was die Sache um 28,50 Verwaltungskosten verteuert. Dann wird auch noch der Vorwurf teurer. Alles in der Hoffnung, dass es obwohl Du tatsächlich keinen Ausweis ausgelegt hattest, vielleicht eingestellt wird.

Hört sich für mich nach einem schlechten Deal an. Ich würde die Verwarnung bezahlen.

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 16:27

Noch mal kurz die Fakten:

Ich stand auf einem Behindertenparkplatz.

Ich hatte einen Ausweis der mich berechtigt dort zu stehen.

Der Ausweis war NICHT sichtbar ausgelegt.

Ich stand in keinem Parkscheinfeld/Zone etc.

Ich habe ein Ticket dafür bekommen keinen Parkschein gezogen zu haben, NICHT unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz zu stehen (was ja verständlich wäre).

Die Politesse die mir das Ticket gegeben hat war 100% die, mit der ich 1 Minute vorher geredet habe (Zeit der Ankunft [sehe ich bei Google Standortverlauf] und Ticket sind zeitlich identisch).

Diese Politesse meinte auf meine Frage ob ich da stehen kann obwohl der Ausweis nicht sichtbar ist "jaa, geht in Ordnung :)" (die Politesse hat die Rollifahrerin sogar gesehen).

Meine Fragen:

1. Der Vorwurf in dieser Form ist ja so ungültig. Können Sie mir, wenn ich schreibe wie es war, vorwerfen ohne sichtbaren Ausweis auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben?

2. Wäre es überhaupt möglich den Ausweis nachträglich bei der Behörde vorzulegen?

3. Das die Politesse mir vorher erlaubt hat dort zu stehen bringt vermutlich nix oder?

Grüße,

Vincent

Andere Frage: Über wieviel Verwarnungsgeld reden wir hier? 10 €? 15€? Wieviel Freizeit willst du investieren, um im besten Fall diese 10 oder 15 € nicht zahlen zu müssen? Wenn du Pech hast, wird es sogar noch teurer trotz jeder Menge verplemperter Freizeit. Ohne sichtbar ausgelegten Ausweis darfst du auf dem Behindertenparkplaz kein Auto abstellen. Ob du "Rabatt" bekommst oder das Verfahren vielleicht eingestellt wird, wenn du nachweist, eine Parkberechtigung für Behindertenparkplätze zu haben, weißt du erst wenn es zu spät ist.

Mir wäre meine Zeit auf jeden Fall zu schade, sie mit solchen Sachen zu verbringen. Muss aber jeder selbst wissen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 17:27:41 Uhr:

Meine Fragen:

1. Der Vorwurf in dieser Form ist ja so ungültig. Können Sie mir, wenn ich schreibe wie es war, vorwerfen ohne sichtbaren Ausweis auf einem Behindertenparkplatz gestanden zu haben?

ja

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 17:27:41 Uhr:

2. Wäre es überhaupt möglich den Ausweis nachträglich bei der Behörde vorzulegen?

nur auf dem Kulanzweg. Der eigentliche Vorwurf "nicht ausgelegt" trifft ja zu

Zitat:

@Raser6000 schrieb am 31. Januar 2017 um 17:27:41 Uhr:

3. Das die Politesse mir vorher erlaubt hat dort zu stehen bringt vermutlich nix oder?

kannst Du nie beweisen

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