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Knöllchen fürs Parken auf der Straße (Straßenrand) Hamburg
Guten Morgen,
Mal wieder wurden "auf" der ganzen Str. Knöllchen verteilt.
Ich parke in eine Str. ähnlich dieser, auf dem Fahrbahnrand (Beispielfoto).
Die Fahrbahn ist immer (siehe Bild 2) so komplett beparkt.
Es kommen LKW etc. vorbei, natürlich nicht fließend da eine Spur beparkt ist.
Es gibt dort und im Umfeld 0 Möglichkeit nach Feierabend anders zu parken, ist einfach alles voll.
Nach meinem Wissensstand darf dort geparkt, es gibt kein Verbotsschild, keine durchstrichene Linie...
( Jennfelder Straße als Beispiel)
Zitat:
Auf der Fahrbahn darfst Du innerorts immer parken, wenn es nicht durch Haltverbote verboten ist. Außerdem muss die verbleibende Fahrbahnbreite ausreichend sein, auch für Lkw, Busse, Rettungsfahrzeuge. Diese dürfen nicht gezwungen werden, z.B. ganz oder teilweise auf andere Straßenteile (Gehweg, Radweg ...) auszuweichen, um passieren zu können.
https://www.finanzfrage.net/g/frage/innerorts-parken-auf-der-strasse
Zitat:
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.
Vielleicht kann mich jemand aufklären, in regelmässigen Abständen werden Knölchen verteilt und wie erwähnt ist es kaum möglich woanders zu parken.
Es ist natürlich behindernd für den Verkehr wenn eine Spur entfällt, aber ist es erlaubt oder nicht?
liebe Grüße
CRO
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36 Antworten
Zitat:
@Croatia schrieb am 18. Juni 2021 um 08:11:01 Uhr:
Vielleicht kann mich jemand aufklären, in regelmässigen Abständen werden dort Knölchen verteilt
Damit würde ich einmal zum zuständigen Polizeirevier gehen – die sollten das aufklären können. Vorher vielleicht nochmal den Zollstock in die Hand nehmen und die Straßenbreite von Bord zu Bord messen, damit man auch verwertbare Grundlagen hat …
Was wird den vorgeworfen?? Ansonsten ist nur Rätselraten möglich.
Vom Aussehen könnte das auch ein Radweg sein, aber da müsste man gucken was da gegebenenfalls beschildert ist.
Einen Gehweg darfst du nur peparken wenn das ausgeschildert ist (sieht aus als könnte man auch am Rand parken ohne da hoch zu fahren bei verbleibenden 3m Restbreite).
Gruß Metalhead
Manchmal wundere ich mich über solche Fragen. Es wird mal wieder nicht der Tatvorwurf genannt und jetzt werden sogar nicht mal Fotos der realen Stelle gezeigt, sondern "Beispielfotos".
Also rate ich ins Blaue hinein: Es ist ein Zonenhaltverbot (Zeichen 290.1), das Schild steht zwei Querstraßen weiter vorne.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 18. Juni 2021 um 09:26:02 Uhr:
Was wird den vorgeworfen?? Ansonsten ist nur Rätselraten möglich.
Vom Aussehen könnte das auch ein Radweg sein, aber da müsste man gucken was da gegebenenfalls beschildert ist.
Einen Gehweg darfst du nur peparken wenn das ausgeschildert ist (sieht aus als könnte man auch am Rand parken ohne da hoch zu fahren bei verbleibenden 3m Restbreite).
Gruß Metalhead
Es wird noch nichts vorgeworfen, Post ist ausstehend.
Es ist kein Radweg und keine Beschilderung.
Zitat:
Manchmal wundere ich mich über solche Fragen. Es wird mal wieder nicht der Tatvorwurf genannt und jetzt werden sogar nicht mal Fotos der realen Stelle gezeigt, sondern "Beispielfotos".
Also rate ich ins Blaue hinein: Es ist ein Zonenhaltverbot (Zeichen 290.1), das Schild steht zwei Querstraßen weiter vorne.
Wenn die Fahrbahn breit genug ist sollte parken dort erlaub sein, so ist es nach meinem Verständniss, kann sich natürlich geändert haben, deswegen die Frage.
Es geht um eine Allgemeine Frage, die Beispielfotos sind ausreichend um mal eure Meinung zu erfragen, es ging mir nicht um eine Rechtsbelehrung.
Wenn dir die Fragestellung nicht ausreichend ist dann erspar dir dein ins blaue geratene Troll.
Zitat:
@zork66 schrieb am 18. Juni 2021 um 08:35:08 Uhr:
Damit würde ich einmal zum zuständigen Polizeirevier gehen – die sollten das aufklären können. Vorher vielleicht nochmal den Zollstock in die Hand nehmen und die Straßenbreite von Bord zu Bord messen, damit man auch verwertbare Grundlagen hat …
Du hast recht, ich muß natürlich abwarten, mir ging es um eure Meinung anhand der Beispielfotos und der ausreichenden Straßenbreite.
Danke
Zitat:
@Croatia schrieb am 18. Juni 2021 um 09:58:37 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 18. Juni 2021 um 09:26:02 Uhr:
Was wird den vorgeworfen?? Ansonsten ist nur Rätselraten möglich.
Vom Aussehen könnte das auch ein Radweg sein, aber da müsste man gucken was da gegebenenfalls beschildert ist.
Einen Gehweg darfst du nur peparken wenn das ausgeschildert ist (sieht aus als könnte man auch am Rand parken ohne da hoch zu fahren bei verbleibenden 3m Restbreite).
Gruß Metalhead
Es wird noch nichts vorgeworfen, Post ist ausstehend.
Es ist kein Radweg und keine Beschilderung.
Dann laß uns wissen was vorgeworfen wird wenn die Post da ist. Vermutlich "parken auf dem Gehweg".
Das wäre zwar schwachsinn wenn da nicht das Parken auf dem ewig breiten Gehweg ausgeschildert ist, aber wenn das so gewünscht ist, würde ich nächstes mal einfach dann auf der Fahrbahn parken (einzig mit den gegenüberliegenden Parkbuchten könnte das gegebenenfalls strittig sein, aber auch da sehe ich eigenltich noch genug Platz).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Croatia schrieb am 18. Juni 2021 um 10:24:53 Uhr:
Wenn die Fahrbahn breit genug ist sollte parken dort erlaub sein, ...
Ja das ist es, aber nur auf der Fahrbahn, den Gehweg darfst du nur rauffahren wenn das auch so beschildert ist.
Gruß Metalhead
Moin!
Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden, wenn das besonders ausgewiesen wird. Warum parkt denn der TS nicht am Straßenrand? So wie das aussieht ist eine Restbreite vom 3,05 m vom Spiegel bis zum anderen Kantenstein vorhanden.
Wenn das nicht so ist, darf eigentlich auf dieser Straße nicht geparkt werden. Gleiche Situation ist hier, wo ich wohne. Allerdings wird hier grenzenlos geparkt, die Restpreite ist weniger als 3,05 und die Polizei hat ihren Standort schräg gegenüber, kümmert sich aber nur, wenn eine Anzeige vorliegt.-
G
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 18. Juni 2021 um 11:05:50 Uhr:
Zitat:
@Croatia schrieb am 18. Juni 2021 um 10:24:53 Uhr:
Wenn die Fahrbahn breit genug ist sollte parken dort erlaub sein, ...
Ja das ist es, aber nur auf der Fahrbahn, den Gehweg darfst du nur rauffahren wenn das auch so beschildert ist.
Gruß Metalhead
Dann habe ich mich wohl nicht ordentlich ausgedrückt, ich parkte auf der Fahrbahn,
so wie auf Foto 2 Der Audi parkt auf dem "Gehweg" und ich neben ihm auf der Fahrbahn, so wie das Auto hinter dem Audi.
.
Ach so, ja da bin ich dann auch gespannt. Da tippe ich auf "Parken vor abgesenktem Bordsein".
Wie gesagt: Laß uns wissen was vorgeworfen wird, ansonsten ist das hier nur Rätselraten.
Gruß Metalhead
Zitat:
@hjluecke schrieb am 18. Juni 2021 um 11:12:08 Uhr:
Moin!
Warum parkt denn der TS nicht am Straßenrand? So wie das aussieht ist eine Restbreite vom 3,05 m vom Spiegel bis zum anderen Kantenstein vorhanden.
Wenn das nicht so ist, darf eigentlich auf dieser Straße nicht geparkt werden. Gleiche Situation ist hier, wo ich wohne. Allerdings wird hier grenzenlos geparkt, die Restpreite ist weniger als 3,05 und die Polizei hat ihren Standort schräg gegenüber, kümmert sich aber nur, wenn eine Anzeige vorliegt.-
G
Das tue ich ja, ein Auto parkt auf dem "Gehweg" und ich daneben auf der Staße( ich dachte es wäre deutlich gewesen) die Rerstbreite sollte gegeben sein, aber gemessen hab ich es noch nicht und auch noch keinen Bescheid erhalten.
Ist das ein Gehweg oder ein Seitenstreifen, auf dem geparkt werden muss, wenn vorhanden? Das ist auf dem Bild schlecht zu erkennen. Da muss nicht extra ein Schild stehen. Neben dem Seitenstreifen auf der Fahrbahn zu parken, wäre verboten. Ganz gleich, wie breit die Straße ist.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Croatia schrieb am 18. Juni 2021 um 11:22:28 Uhr:
Zitat:
@hjluecke schrieb am 18. Juni 2021 um 11:12:08 Uhr:
Moin!
Warum parkt denn der TS nicht am Straßenrand? So wie das aussieht ist eine Restbreite vom 3,05 m vom Spiegel bis zum anderen Kantenstein vorhanden.
Wenn das nicht so ist, darf eigentlich auf dieser Straße nicht geparkt werden. Gleiche Situation ist hier, wo ich wohne. Allerdings wird hier grenzenlos geparkt, die Restpreite ist weniger als 3,05 und die Polizei hat ihren Standort schräg gegenüber, kümmert sich aber nur, wenn eine Anzeige vorliegt.-
G
Das tue ich ja, ein Auto parkt auf dem "Gehweg" und ich daneben auf der Staße( ich dachte es wäre deutlich gewesen) die Rerstbreite sollte gegeben sein, aber gemessen hab ich es noch nicht und auch noch keinen Bescheid erhalten.
(...) dann würde ich das einmal nachmessen und der Behörde vorlegen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 18. Juni 2021 um 11:24:58 Uhr:
Ist das ein Gehweg oder ein Seitenstreifen, auf dem geparkt werden muss, wenn vorhanden?
Wie ist denn Seitenstreifen definiert? Hätte nicht gedacht daß sowas hinter einem Bordstein sein kann.
Gruß Metalhead