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Komisch, was haltet Ihr davon??!!
Folgendes hab ich bei Ebay gefunden:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Artikelnummer: 2443947770
Ich hoffe damit kann sich das jeder anschauen.
Ok da ist nur ein Polo als Beispiel aufgeführt, aber ginge ja auch beim Golf.
Meine das ist doch verboten mit den US-Blinkern, wieso schreibt der das es erlaubt ist?
Bitte mal genau den unteren roten Text lesen.
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28 Antworten
hi,
Standlichtern in Blinkern ist erlaubt, solange die Standlichter weiß sind und die original Standlichter in den Scheinwerfern außer Betreib gesetzt werden. Natürlich darfst du denn nur Philips Silvervision oder Osram Diadem Blinker benutzen, weil sonst schimmert das Standlicht orange und daß darf es nicht. So steht es in dem Gutachten von meinen US- Style Blinkern. Siehe unsere HP unter Membercars...
Gruß
also meines erachtens ist das nicht erlaubt!!!
seine beschreibung, wieso das erlaubt sein soll (nur weil bei der einen kontrolle sie nix gesagt haben) find ich doch etwas lächerlich! wenn die dinger wirklich erlaubt sind, dann frag ich mich wieso der verkäufer keine ABE mitliefert.
und der hinweis, dass am scheinwerfer selbst keine umbauarbeit stattfindet ist auch nicht ausreichend; wenn man tagsüber mit eingeschalteten nebelscheinwerfern fährt ist da auch nix extra umgebaut -- aber es ist trotzdem verboten.
Mmmhhh....
Ich habe für meinen G3 die Klarglasblinker gekauft mit dem Standlicht... Habe das allerdings noch nicht angeschlossen. Ich finde leider momentan nicht die ABE, aber ich poste was, sobald ich die finde...
Grüße
Totti
Habe den Wisch gefunden:
Ist ein roter DIN A5 Zettel, steht nix von ABE oder so...
Bestätigung
Klarglas Blinkleuchten mit integrierter Standlichtfunktion, Hersteller MTS
Anhand der dem Unterzeichnenden vorliegenden Genehmigungsunterlagen, kann bestätigt werden, daß die gegenständlichen Leuchten ein gültiges ECE- Genehmigungszeichen besitzen:
Fahrtrichtungsanzeiger: E4-01 6854 Lampenkategorie PY21W orange, optional Philips Silver Vision, Osram Diadem, Hella Magic Star.
Begrenzungsleuchte: E4-1 6854 Lampenkategorie W5W weiss, o.g. Lampentyp darf nicht durch andere Kategorien wie z.B. WY5W (orange) o.ä. innerhalb der StVZO ersetzt werden, um ein weiss austretendes Standlicht zu gewährleisten.
Keine Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich
Achtung:
Das serienmäßige Begrenzungslicht ist bei Betrieb (optional) der o.g. Standlichtfunktion ausser Betrieb zu setzen.
Mmmmmhhhhhhhh.....
Ist optional ausser Betrieb zu setzen. Wie jetzt??? Optional heißt meiner Meinung nach kann, muß aber nicht...
Was meint ihr denn so?? Sind die MTS Klarglasblinker mit Standlichtfunktion...
hab auch die von MTS drin. laut aussage von MTS müssen die originalen standlichter dann abgeschaltet werden...
die ABE enthält die erlaubnis für die standlichtfuntion in den blinkern, aber halt nur für 'weißes' standlicht.
Hallo,
so steht es in der ABE.
Und "optional" heißt ja eigentlich "kann muss aber nicht" oder?
Gruß
Na eben, optional! Eine Option muß man eben nicht wahrnehmen, kann man aber...
siehe anhang
zu dem ebay link: das ist doch eigentlich die beste lösung klarglasscheinwerfer mit blinkern und cleane stoßstange. da packt man dann einfach die blinker mit in das standlicht und gut ist. oder was meint ihr dazu? ich glaub ich schreib dem von ebay mal.
Zitat:
Original geschrieben von SceneNord
hi,
Standlichtern in Blinkern ist erlaubt, solange die Standlichter weiß sind und die original Standlichter in den Scheinwerfern außer Betreib gesetzt werden. Natürlich darfst du denn nur Philips Silvervision oder Osram Diadem Blinker benutzen, weil sonst schimmert das Standlicht orange und daß darf es nicht. So steht es in dem Gutachten von meinen US- Style Blinkern. Siehe unsere HP unter Membercars...
Gruß
Sorry, aber das ist Unsinn. Ein Blinker ist als Blinker bauartgeprueft und nur als solcher (naemlich als Blinker) zugelassen. Genauso wenig ist es z.B. erlaubt die NSW als Bremslicht zu missbrauchen.
Nur weil die Polizei es angelblich nicht bemaengelt hat, heisst das nicht, dass es erlaubt ist. Ausserdem, in einer Artikelbeschreibung kann man man viel dummes Zeug behaupten.
mm
@menschmeier
Wieso ist das Unsinn? Habe eine ABE für die Standlichter in den Blinkern! Außerdem war ich damit auch schon zum TÜV und der hat auch nichts dazu gesagt. Ich habe ihn die ABE gezeigt und gut war das.
Zum Verständnis:
Ein jeder Scheinwerfer wird vom Hersteller bauartgeprüft und erhält dann das E-Prüfzeichen mit der ABE.
Unsere Blinker mit der Standlichtfunktion von MTS sind natürlich zulässig!!! Denn die Blinker sind bauartgeprüft!!!
Unsinn ist natürlich, wenn jetzt ein Schrat daherkommt und meint, das kann ich selber. Blinker 1 Loch reingebohrt, und ne LED oder ein Birnchen eingesteckt. Zack, ist die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug erloschen!!! Da kann man auch nix eintragen lassen!!!
Zitat:
Original geschrieben von SceneNord
...
Und "optional" heißt ja eigentlich "kann muss aber nicht" oder?
das dachte ich ursprünglich auch, aber am telefon sagte mir der mitarbeiter von MTS, dass die anderen standlichter deaktiviert werden müssen
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
...Ein Blinker ist als Blinker bauartgeprueft und nur als solcher (naemlich als Blinker) zugelassen. Genauso wenig ist es z.B. erlaubt die NSW als Bremslicht zu missbrauchen.
Nur weil die Polizei es angelblich nicht bemaengelt hat, heisst das nicht, dass es erlaubt ist. Ausserdem, in einer Artikelbeschreibung kann man man viel dummes Zeug behaupten.
Genau das ist der Fall... genau wie die Sache mit Xenon-Brenner im Glühlampen-Scheinwerfer. Eine Birne dazumogeln ist nicht legal. Für die original US-Blinker ist das Gesetz u.U. streckbar, aber nicht bei den deutschen.
Im Grunde gilt also auch dies: http://home.arcor.de/.../KBA%20zum%20thema%20Xenon.pdf
Wenn jemand einen kompletten und zugelassenen Blinker von einem Zubehörhersteller kauft, dann ist das allerdings was anderes