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Komme mit meinem Anwalt nicht klar- fiktive Abrechnung- Hafpflichtschaden :-(
Hallo,
ich hatte einen Unfall Ende Sept., Fremdverschuldet ( unser Punto 1.2 8V Bj 08/2005) wurde angefahren, obwohl unser Auto parkte, also Schuldfrage klar.
Rep. Kosten lt. Gutachten netto/brutto 2346,94 / 2792,86
merkantile Wertminderung 100€
RepDauer 4 Tage
Wiederbeschaffungswert 2800€ ( keine Steuer ausgewiesen)
Restwert netto/brutto 512,61/610
Nun wurde von der Vers. an den Anwalt reguliert 1650,41+25 Unkostenpauschale mehr gibt es nicht, da sie div. Abzüge getätigt haben, Verrechnungssätze und Materialaufschläge usw.
Ich dachte es wird WBW - Restwert abgerechnet?
Der Anwalt hat eine sehr schleppende Bearbeitung, alles dauert sehr lange und der Informationsfluss ist schleppend, der letzte Briefkontakt ist vom 11.11., mir dauert das alles zu lange und nervt mich, wie verhalte ich mich gegenüber dem Anwalt, hab ich da irgendwelche Möglichkeiten?
Oder ist das alles so rechtens?
VG
Curly+Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Ist doch immer wieder amüsant und niedlich, wenn die versammelte Nadelbaumtruppe hier so sachlich rumpöbelt und sich dafür noch gegenseitig mit grünen Daumen bedenkt...
ich habe mich echt in dir getäuscht......
Und deswegen wirst du befördert, auch weil Weihnachten ist.
Herzlichen Glückwunsch.......
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69 Antworten
Dass die Versicherung einige Posten kürzt (kürzen will) ist normal.
Da ist der Anwalt gefragt, um zu gucken in wie weit das in Ordnung ist.
Bei fiktiver Abrechnung wird dann grundsätzlich die Steuer (19%) abgezogen. Die gibt es nur, wenn auch tatsächlich repariert wurde / Ersatz angeschafft wurde.
Der Anwalt meint es ist nicht O.K. schreibt nochmal einen Brief
Anhand der Summe die ich geschrieben habe, ist es nicht nur die Steuer die abgezogen wurde, sondern fast 700€ vom netto
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Dass die Versicherung einige Posten kürzt (kürzen will) ist normal.
Da ist der Anwalt gefragt, um zu gucken in wie weit das in Ordnung ist.
Bei fiktiver Abrechnung wird dann grundsätzlich die Steuer (19%) abgezogen. Die gibt es nur, wenn auch tatsächlich repariert wurde / Ersatz angeschafft wurde.
Auch ich lerne hier ja dazu, daher erstmal soviel:
Nach den von dir geschilderten Zahlen und der Abrechnung der Versicherung stellt sich für die Höhe der Schadenregulierung erstmal folgende Frage:
Was möchtest Du machen?? Möchtest du
a) das Fahrzeug im beschädigten Zustand verkaufen ?
in diesem Fall kann man davon ausgehen, dass die Versicherung beispielsweise einen höheren
Restwert ermittelt hat, was das Endergebnis natürlich deutlich beeinflusst. Dann wäre an der
Abwicklung nicht mehr sonderlich viel zu machen
b) das Fahrzeug reparieren?
Die Option steht Dir natürlich noch frei. In dem Fall Reparaturrechnung bei Versicherung nachreichen
und zusätzlich zu Reparaturkosten noch Fahrzeugausfall (Mietwagen bzw. Nutzungsausfall) geltend
machen
c) das Fahrzeug zwar nicht reparieren, aber zumindest noch 6 Monate oder länger weiternutzen?
In dem Fall über den Rechtsanwalt die Versicherung darüber benachrichtigen, dann muss die
Versicherung die Netto-Reparaturkosten bezahlen, nicht Wiederbeschaffung abzgl. Restwert.
Gegen eine Reduzierung der Arbeitslöhne auf orstübliche Preise wird man bei einem 8 Jahre alten Auto nur in "Ausnahmefällen" was tun. Wichtig hierfür wäre ein Nachweis, dass Ihr das Auto regelmäßig und nur beim Vertragshändler warten lasst (Nachweis bspw. über Kopie des Scheckhefts).
Hallo Curly,
die Abrechnung der Versicherung ist natürlich falsch.
Der Gutachter hat einen Totalschaden ermittelt. Die Reparaturkosten zuzüglich Minderwert sind höher als der Wiederbeschaffungswert.
Folglich stehen Dir bei fiktiver Abrechnung WBW = € 2.800,- ./. RW = € 610,- , also € 2.190,- zu.
Alternativ kannst Du reparieren lassen, dann aber vollständig und fachgerecht nach GA-Vorgabe.
Dann müssen die kompletten Reparaturkosten gezahlt werden. Das hätte Dir aber auch so Dein Anwalt erklären müssen.
MfG
VersVor nu wieder...
Einer muss doch den Unsinn, der hier regelmäßig verzapft wird, richtigstellen...
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
die Abrechnung der Versicherung ist natürlich falsch.
Der Gutachter hat einen Totalschaden ermittelt. Die Reparaturkosten zuzüglich Minderwert sind höher als der Wiederbeschaffungswert.
Folglich stehen Dir bei fiktiver Abrechnung WBW = € 2.800,- ./. RW = € 610,- , also € 2.190,- zu.
Ähhh, nein??
Die Versicherung geht von Reparaturkosten netto 1650,41 (1963,99 brutto) aus.
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Die Versicherung geht von Reparaturkosten netto 1650,41 (1963,99 brutto) aus.
Was die Versicherung sich im Wahn ausdenkt, ist doch völlig latte. Es liegt ein Gutachten vor und dieses ist maßgebend, nicht die Phantasien eines Schadensachbearbeiters.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Es liegt ein Gutachten vor und dieses ist maßgebend, nicht die Phantasien eines Schadensachbearbeiters.
Na ja, Gutachten sind nun nicht immer das Maß aller Dinge.
Hier wäre wieder der Anwalt gefragt, der ja anscheinend auch schon in diese Richtung aktiv geworden ist.
Was der TE sich nun von diesem Thread erhofft, liegt allerdings im Nebel. Ich glaube kaum, dass ein zweiter oder dritter Anwalt die Sache beschleunigen würde.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Was die Versicherung sich im Wahn ausdenkt, ist doch völlig latte. Es liegt ein Gutachten vor und dieses ist maßgebend, nicht die Phantasien eines Schadensachbearbeiters.
Ein von einem Unfallbeteiligten in Auftrag gegebenes Gutachten ist nichts anders, als ein Parteivortrag, mit welchem der Beteiligte seine Ansprüche nachweist (und nicht Gottes Wort).
Dass die Versicherung diesen Parteivortrag (also das Parteigutachten) nicht auf seine Richtigkeit prüfen darf, entspringt wohl eher irgendwelchen Wahnvorstellungen bzw. Wunschfantasien von einäugigen Flachpolemikern.
Sollte das Gutachten objektiv falsch sein (was vorkommen kann), so wird dementsprechend eine korrigierte Abrechnung erfolgen.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Einer muss doch den Unsinn, der hier regelmäßig verzapft wird, richtigstellen...
Das ist richtig.
Besonders eignen sich dazu Personen, welche nachgewiesener Massen zu dumm dazu sind, einfache Prozentrechenaufgaben zu lösen, welche meine achtjährige Tochter innerhalb von zwei Minuten korrekt berechnen konnte (wer den Rechenkünstler nochmals erleben möchte: http://www.motor-talk.de/.../...e-abrechnung-kuerzen-t4663851.html?... )
Der TE ist anwaltlich vertreten, also wird ihm sein Anwalt die richtigen Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben.
Flache Polemik ist im Forum der Einäugigen (und Rechenkünstler) zwar Gang und Gäbe, hier wird das jedoch eher nichts damit.
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Dass die Versicherung diesen Parteivortrag (also das Parteigutachten) nicht auf seine Richtigkeit prüfen darf, entspringt wohl eher irgendwelchen Wahnvorstellungen bzw. Wunschfantasien von einäugigen Flachpolemikern.
Wer hat sowas gesagt?
Zitat:
Sollte das Gutachten objektiv falsch sein (was vorkommen kann), so wird dementsprechend eine korrigierte Abrechnung erfolgen.
Das ist sicher richtig, dafür liegen aber nicht die geringsten Anhaltspunkte vor.
Zitat:
Besonders eignen sich dazu Personen, welche nachgewiesener Massen zu dumm dazu sind, einfache Prozentrechenaufgaben zu lösen, welche meine achtjährige Tochter innerhalb von zwei Minuten korrekt berechnen konnte (wer den Rechenkünstler nochmals erleben möchte: http://www.motor-talk.de/.../...e-abrechnung-kuerzen-t4663851.html?... )
Nachgewiesener Maßen zu dumm sind eher diejenigen, die bis heute nicht begriffen haben, dass in dem angeführten Thread niemand falsch, sondern beide Seiten richtig gerechnet haben. Es wurde lediglich der Ausgangswert einmal als Bruttowert betrachtet, das andere Mal als Nettowert. Also, bevor man Andere der Dummheit bezichtigt, selbst die hoffentlich vorhandene Intelligenz einschalten.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Dass die Versicherung diesen Parteivortrag (also das Parteigutachten) nicht auf seine Richtigkeit prüfen darf, entspringt wohl eher irgendwelchen Wahnvorstellungen bzw. Wunschfantasien von einäugigen Flachpolemikern.
Wer hat sowas gesagt?
Demenz?
Das tut mir jezt leid.
Aber gern nochmal zur Erinnerung:
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Was die Versicherung sich im Wahn ausdenkt, ist doch völlig latte. Es liegt ein Gutachten vor und dieses ist maßgebend, nicht die Phantasien eines Schadensachbearbeiters.
Das Gutachten ist also das Maß aller Dinge - es liegt ein Gutachten vor - und das ist maßgebend (nicht das, was sich die Versicherung so in ihrem "Prüfwahn" ausdenkt).
Ist schon klar.....
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Zitat:
Sollte das Gutachten objektiv falsch sein (was vorkommen kann), so wird dementsprechend eine korrigierte Abrechnung erfolgen.
Das ist sicher richtig, dafür liegen aber nicht die geringsten Anhaltspunkte vor.
Oha - der Herr Rechenprofessor hat bereits das Gutachten einsehen können und kann an dieser Stelle somit bereits eine fachliche Beurteilung zur Richtigkeit des Gutachtens abgeben.
Dann möchte ich natürlich nichts gesagt haben.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Nachgewiesener Maßen zu dumm sind eher diejenigen, die bis heute nicht begriffen haben, dass in dem angeführten Thread niemand falsch, sondern beide Seiten richtig gerechnet haben. Es wurde lediglich der Ausgangswert einmal als Bruttowert betrachtet, das andere Mal als Nettowert. Also, bevor man Andere der Dummheit bezichtigt, selbst die hoffentlich vorhandene Intelligenz einschalten.
Es ist schon sehr sehr dumm, wenn man nicht erkennt, dass es für eine Rechenaufgabe immer nur eine richtige Lösung geben kann.
Aber bitte - rede dir deine eklatante Rechenunfähigkeit hier nur vor aller Leute noch schön - es kann sich ja jeder selbst sein Bild hiervon machen.
Ich entschuldige mich in aller Form dafür, Dir Intelligenz unterstellt zu haben. Hier lag ich offensichtlich falsch in meiner Einschätzung. Man sieht also, auch ich kann mal danebenliegen, sorry.
Ich entschuldige mich nicht bei dir.
Bei dir ist weder Intelligenz, noch die Fähigkeit zum rechnen, geschweige denn die Einsicht der eigenen Unfähigkeit vorhanden.
Was mit deinem letzten Posting eindrucksvoll bewiesen wäre (statt sachlicher Argumente kommen dann die verbalen Blähungen auf persönlicher Ebene - wie bei den einäugigen Möchtegernpiraten halt so üblich und deren "guter Stil").