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Konsequenzen Alkohol + Unfall
Hey Leute,
habe mal eine Frage die mich betrifft..
20 Jahre alt, nicht mehr in der Probezeit, verursacht mit einem Blutalkoholwert von 0,72 Promile einen Unfall mit insgesamt 7 geparkden Fahrzeugen ohne jegliche Personenschäden..
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
1
Beste Antwort im Thema
Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Kann es mir nur so erklären, daß ich mal kurz aufs Handy geschaut habe.
Ähnliche Themen
214 Antworten
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:10:48 Uhr:
...
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
...
zu 1.: Frag deinen Anwalt.
zu 2.: Dein Anwalt wird da schon richtig liegen.
Wenn du meinst, dein Anwalt hätte keine Ahnung und das Forum wäre schlauer als er, such dir bitte einen besseren Anwalt.
Komisch.... in dem anderen Thread biste erst 19? Wieder zu viel gesoffen?
vllt. gerade Geburtstag gehabt
Alter heute vs. zum Unfallzeitpunkt? Nur so ne idee.
zu 1.: Frag deinen Anwalt.
zu 2.: Dein Anwalt wird da schon richtig liegen.
Wenn du meinst, dein Anwalt hätte keine Ahnung und das Forum wäre schlauer als er, such dir bitte einen besseren Anwalt.
Unnötig, suche hier Erfahrungsberichte und rechtliche Hilfe.
danke trotzdem
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:10:48 Uhr:
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
Ja. Das heißt aber nicht, dass du von der gerichtlich angeordneten Sperrfrist etwas abziehen kannst, sondern dass das Gericht dies schon bei der Höhe der Sperrfrist berücksichtigt.
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:10:48 Uhr:
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
Na ja, was sollte ich nun die anwaltliche Schätzung anzweifeln? Ich würde eher noch mal prüfen lassen, ob der Unfall überhaupt die Folge einer alkoholbedingten Ausfallerscheinung ist. Ein Unfall kann ja immer auch unabhängig von der Alkoholisierung passieren und dann gäbe es bei 0,7 Promille eben nur ein einmonatiges Fahrverbot. Einen Automatismus "ab 0,3 Promille + Unfall immer Straftat" gibt es nicht, es muss dir nachgewiesen werden, dass eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung vorlag. Das sollte dein Anwalt mal prüfen.
Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Kann es mir nur so erklären, daß ich mal kurz aufs Handy geschaut habe.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 29. Oktober 2018 um 21:41:04 Uhr:
Genau das würde ich dem Richter auch erklären, daß ich immer mit 0,7 Promille fahre, dies gewohnt bin und ich auf gar keinen Fall deshalb eine Ausfallerscheinung hatte.
Es gibt kluge und dumme Pläne. Deiner war dumm.
Gorki hat dazu einen eigenen Thread im Versicherungsforum gestartet. Vielleicht sollte man es dort bündeln, da es hier mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Oktober 2018 um 21:30:07 Uhr:
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:10:48 Uhr:
1. Frage) Der Lappen wurde mir erst letzte Woche (5 Monate nachdem unfall) eingezogen
Zöhlt bei einer Verurteilung der Zeitraum seit letzter Woche mit?
Ja. Das heißt aber nicht, dass du von der gerichtlich angeordneten Sperrfrist etwas abziehen kannst, sondern dass das Gericht dies schon bei der Höhe der Sperrfrist berücksichtigt.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Oktober 2018 um 21:30:07 Uhr:
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 20:10:48 Uhr:
2. Frage) Mit was für einer Konsequenz.muss man rechnen?
Mein Anwalt meinte wahrscheinlich 9 Monate, da auserhalb Probezeit, unter 21 und unter 1.1 Promile**
Na ja, was sollte ich nun die anwaltliche Schätzung anzweifeln? Ich würde eher noch mal prüfen lassen, ob der Unfall überhaupt die Folge einer alkoholbedingten Ausfallerscheinung ist. Ein Unfall kann ja immer auch unabhängig von der Alkoholisierung passieren und dann gäbe es bei 0,7 Promille eben nur ein einmonatiges Fahrverbot. Einen Automatismus "ab 0,3 Promille + Unfall immer Straftat" gibt es nicht, es muss dir nachgewiesen werden, dass eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung vorlag. Das sollte dein Anwalt mal prüfen.
Vielen Dank erstmal fpr deine ausführliche Antwort.
Muss das Gericht beweisen, dass dieser Unfall Aufgrund des Alkohols entstanden ist? Wenn ja, wie soll dies geschehen? Laut Polizei war ich.mit.etwa 80 km /h augenscheinlich in einer 50er Zone unterwegs. Kann ich mit einwenig glück nur eine Strafe fürs Alkihol und überschritene Geschwindigkeit erhalten?
Bei meinen vorläufigen Fahrerlaubnis-Gerichtsbeschluss
steht man geht davon aus, dass am Ende der Verhandlung das Gericht die Fahrerlaubnis wahrscheinlich aufgrund von ungeignetheit entzieht.
Viele Grüße
Es ist nirgends geregelt, ob das Gericht dir das nachweisen muss oder ob es umgekehrt ist und du es entkräften musst. Die graue Theorie besagt, dass man dir eine Straftat nachweisen muss und nicht, dass du das Gegenteil beweisen musst. Trotzdem wird dir dieser Vorwurf gemacht, man erkennt es ja schon an der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Also wird dir bzw. deinem Anwalt gezwungenermaßen nichts anderes übrig bleiben als zu beweisen, dass der Unfall möglicherweise nicht auf den Alkohol zurückzuführen ist. Die überhöhte Geschwindigkeit ist da schon mal ein Indiz, denn die kann auch bei nüchternen Fahrern zu einem Unfall führen.
Dein Anwalt kann dir sagen, was die Akteneinsicht ergab. War ein Arzt anwesend, der bei seinen Tests keinerlei Beeinträchtigung erkennen konnte und gab es auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dann ist der Unfall alleine nicht ausreichend für den Nachweis der alkoholbedingten Ausfallerscheinung. Zu dieser Sichtweise muss man den Richter aber ggf. erst "überreden", das ist Aufgabe deines Anwalts.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Oktober 2018 um 22:00:01 Uhr:
Es ist nirgends geregelt, ob das Gericht dir das nachweisen muss oder ob es umgekehrt ist und du es entkräften musst. Die graue Theorie besagt, dass man dir eine Straftat nachweisen muss und nicht, dass du das Gegenteil beweisen musst. Trotzdem wird dir dieser Vorwurf gemacht, man erkennt es ja schon an der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Also wird dir bzw. deinem Anwalt gezwungenermaßen nichts anderes übrig bleiben als zu beweisen, dass der Unfall möglicherweise nicht auf den Alkohol zurückzuführen ist. Die überhöhte Geschwindigkeit ist da schon mal ein Indiz, denn die kann auch bei nüchternen Fahrern zu einem Unfall führen.
Dein Anwalt kann dir sagen, was die Akteneinsicht ergab. War ein Arzt anwesend, der bei seinen Tests keinerlei Beeinträchtigung erkennen konnte und gab es auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dann ist der Unfall alleine nicht ausreichend für den Nachweis der alkoholbedingten Ausfallerscheinung. Zu dieser Sichtweise muss man den Richter aber ggf. erst "überreden", das ist Aufgabe deines Anwalts.
Mich wundert allerdings sehr stark, dass der Führerschein erst 5 Monate nachden Unfall entzogen wurde.
Abee stimmt es, dass das Heranwachsende Gericht etwas harmloser ist als das Erwachsende (Sprich 21 oder Älter)?
MfG
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 22:05:28 Uhr:
Mich wundert allerdings sehr stark, dass der Führerschein erst 5 Monate nachden Unfall entzogen wurde.
Das ist auch eher ungewöhnlich.
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 22:05:28 Uhr:
Abee stimmt es, dass das Heranwachsende Gericht etwas harmloser ist als das Erwachsende (Sprich 21 oder Älter)?
Das kann man so nicht sagen. Bezüglich der führerscheinrechtlichen Konsequenzen gibt es da keinen Unterschied. Bei der eigentlichen Strafe kann es bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht zur Auflage einer gemeinnützigen Arbeit anstatt zu einer Geldstrafe kommen.
Zitat:
@gorki1337 schrieb am 29. Oktober 2018 um 22:05:28 Uhr:
Abee stimmt es, dass das Heranwachsende Gericht etwas harmloser ist als das Erwachsende
Na klar. So ein kleines, langsam heranwachsendes Gericht ist völlig harmlos. Das will nur Führerscheine entziehen sonst nichts.