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Konsequenzen für 18-Jährigen mit Alkohol + Unfall + Fahrerfluch

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 13:05

Hallo Forengemeinde,

was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?

Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.

Schöne Grüße

-Nuckelpinn-

 

Update:

- Unfallhergang: mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Graben gefahren

- Keine weiteren Personen oder KFZ beteiligt

- Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.

- Bundesland ist NRW.

- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.

- Er ist Stunden später, also nach der Fahrerflucht persönlich Zuhause von der Polizei angetroffen worden und hat (leider erst dann) alles zugegeben.

- Blutprobe eines Amtsarzt auf der Wache

Beste Antwort im Thema

Viel Ärger!

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Viel Ärger!

Entzug der Fahrerlaubnis (bzw. Sperre, wenn er noch keinen hatte), für die Wiedererteilung eine MPU, dazu eine anständige Geldstrafe, berechnet nach seinem Einkommen, da es zwei Straftaten waren.

Zivilrechtlich wird die Haftpflichtversicherung ihn in Regress nehmen.

das wird nach dem Jugendstrafrecht abgehandelt, d.h. es gib erst einmal eine Gerichtsverhandlung. Von dort bekommt er einen Sack voll Sozialstunden und eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis von ca. 15 Monaten. Ab 1,6%o käme eine MPU vor Wiedererteilung auf ihn zu. Außerdem muss er bis zu 7.500.- € am entstandenen Schaden beim Gegner und seinen eigenen Schaden komplett selber tragen.

na in erster linie hoffentlich eine ordentliche schelle daheim, sofern er noch daheim wohnt.. :)

ansonsten, worauf zielt deine frage genau ab? geht es um das strafmaß oder geht es um den verursachten schaden am fahrzeug bzw. dem möglichen drittschaden?

MPU ist je nach Bundesland afaik auch schon unter 1,6%o möglich.

Antworten findest du hier:

klick mich

Fahrerflucht:

bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 142 StGB)

Alkohol:

3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

Zitat:

@IncOtto schrieb am 13. Juni 2018 um 15:11:56 Uhr:

MPU ist je nach Bundesland afaik auch schon unter 1,6%o möglich.

nicht mehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis per Urteil wieder vereinheitlicht.

@Tomcat092004: im Bußgeldkatalog findet man zur Ahndung von Straftaten eher wenig. Der von Dir abgesteckte Strafrahmen sagt zur konkreten erwartbaren Strafe genau gar nichts.

am 13. Juni 2018 um 13:18

Wäre ich ein Menschfreund würde ich sagen, Anwalt schnappen und ab zur nächsten Dienststelle und sich selbst stellen.

Bin aber kein Menschenfreund, und meine andere Meinung dazu würde hier mit Sicherheit zensiert werden.

"ohne das Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen" - und die finden die Verwaltungsbehörden manchmal schnell.

 

Zwischen 18 und 21 kann, nicht muss, er als Jugendlicher strafrechtlich behandelt werden. Kommt dann ein schöner Bericht vom Jugendamt mit der entsprechenden Einschätzung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Juni 2018 um 15:15:02 Uhr:

...

@Tomcat092004: im Bußgeldkatalog findet man zur Ahndung von Straftaten eher wenig. Der von Dir abgesteckte Strafrahmen sagt zur konkreten erwartbaren Strafe genau gar nichts.

Im Bußgeldkatalog nicht, aber das ändert nichts daran, dass der Flüchtige diesbezüglich eine Anzeige bekommen kann und diese regelt dann §142 StGB, da Fahrerflucht als Straftat angesehen wird.

Sollte ich mich irren, so bringt mich auf den aktuellen Stand.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Juni 2018 um 15:20:32 Uhr:

Zwischen 18 und 21 kann, nicht muss, er als Jugendlicher strafrechtlich behandelt werden.

in der Regel aber: wird

Zitat:

@S2-Limo schrieb am 13. Juni 2018 um 15:18:33 Uhr:

Wäre ich ein Menschfreund würde ich sagen, Anwalt schnappen und ab zur nächsten Dienststelle und sich selbst stellen.

Bin aber kein Menschenfreund, und meine andere Meinung dazu würde hier mit Sicherheit zensiert werden.

Wenn er den Promillewert kennt, dürfte das "selbst stellen" schon zu spät sein.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. Juni 2018 um 15:21:10 Uhr:

Sollte ich mich irren, so bringt mich auf den aktuellen Stand.

Straftat ist richtig, nur das Strafmaß steht halt dann in keinem Katalog. Im konkreten Fall war das tateinheitlich, wird also als eine Tat geahndet. Maßgeblich ist die höher bestrafte Tat, in dem Fall der Unfall unter Alkhoholeinfluss (Straßenverkehrsgefährdung nach §315c). Die Fahrerflucht gibt nur noch einen Klecks obendrauf. Wie schon angesprochen wird er vermutlich als Jugendlicher bestraft. Freiheitsentzug ist natürlich quatsch und Geldstrafe eben auch nicht.

am 13. Juni 2018 um 13:26

Zitat:

@Nuckelpinn schrieb am 13. Juni 2018 um 15:05:35 Uhr:

Hallo Forengemeinde,

was droht einem 18-Jährigen, der stark alkoholisiert (1,5 Promille) einen Unfall verursacht hat und zusätzlich obendrein noch Fahrerflucht begangen hat ?

Freue mich auf sachliche Antworten mit Verweis auf aktuelle Quellen.

Schöne Grüße

-Nuckelpinn-

 

Update:

-Der Junge ist noch Schüler, geht in die Q1.

-Bundesland ist NRW.

- Es liegt noch kein Vorvergehen vor.

Alkohol: Zu Fuß gehen

Alter: Probezeitverlängerung, wenn der FS nicht für längere Zeit gesperrt wird

Fahrerflucht: Strafgesetzbuch je nach Schadenslage, schnellstmögliche Selbstanzeige, um Einsicht zu zeigen

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