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Kontrollleuchte Katalysator gestört blinkt blass mit wenn Blinker gesetzt wird

VW Touran
Themenstarteram 21. Februar 2015 um 23:16

Hallo zusammen,

ich besitze einen Touran Bj.07/2010 mit 105 PS. Seit Mittwoch habe ich ein Problem beim fahren ist mir aufgefallen, das die Kontrollleuchte im Cockpit für Katalysator gestört leicht blass leuchtet im Takt der Blinkanzeige wenn ich Links blinke (nur links nicht rechts) dieser Zustand ist nur, wenn der Motor läuft. Sie leuchtet bei dem Mitblinken auch nicht so hell wie sie sollte sondern ehr sehr blass so das es nur bei

Dunkelheit am Abend oder Morgens sehr gut zu erkennen ist. Aber dieser Fehler ist vorhanden. Bin gestern in der VW Werkstatt gewesen. Dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen und 0 Fehler alles in Ordnung... keine Fehler vorhanden. Auch im Bordcomputer wird nichts angezeigt. Dann sagte der Meister ich sollte mal am Wochenende schauen ob der Fehler bleibt.. dann meinte er noch, wenn der Fehler bleibt, sollte ich mal die Batterie für 10 min abklemmen und wieder anklemmen. Habe ich noch nicht probiert.

Hat einer gleiche Erfahrungen gemacht oder hat dieses Problem auch schon gehabt ??? was habt ihr gemacht um diese Angelegenheit zu lösen..... bin für jeden Hinweis Dankbar.. denn es stört mich..

Vielen Dank für eure Hilfe

liebe Grüße

Touranfahrer aber hoffentlich bald wieder ohne Lichtorgel

Beste Antwort im Thema
am 26. Februar 2015 um 3:37

Man muss da sowieso unterscheiden, was Garantie und Gewährleistung bedeutet:

Der Hersteller gibt Garantie. Doch nicht auf alles: Die Bedingungen dafür kann er in den Kaufvertrag fast so reinschreiben, wie er will. Er muss eigentlich sogar gar keine Garantie geben.

Gewährleistung ist etwas, das gesetzlich verankert ist!!!

Da ist immer der letzte Verkäufer in der Pflicht!

Deswegen ist es eben nicht Pillepalle, ob ich ein Fahrzeug in Hamburg kaufe, obwohl ich in München wohnet!

Denn laut Gesetz ist es eben so, dass nur der letzte Verkäufer an Privat diese Gewährleistung liefern muss.

Der versucht dann zwar sein Geld wieder über die Garantie vom Werk zu bekommen, so denn der Schaden in der Garantie abgedeckt ist. Doch das soll in dem Fall nicht das Problem des Kunden sein.

Gehe ich in dem Fall mit einem Gewährleistungs-Schaden jedoch zu einem beliebigen Händler in München (bei dem ich eben nicht gekauft habe), und der Schaden ist nicht von der Garantie abgedeckt, dann bezahle ich die Reparatur. Denn für die Gewährleistung ist da nun mal nur der Hamburger Verkäufer zuständig, und sonst definitiv niemand!

Das ist nun mal sein Betriebs-Risiko, das er eingeht, indem er Produkte in den Umlauf bringt.

Der Händler in München hatte mit der ganzen Sache nix zu tun, keinen einzigen Cent daran verdient, und daher auch gar keine Veranlassung, etwas auf eigene Kosten zu reparieren.

Tut er das trotzdem, dann nennt sich das Kulanz. Der gibt dem Kunden was, in der Hoffnung, dass der ihm in Zukunft treu bleibt. (obwohl er sich eigentlich ziemlich angepisst fühlt, dass ein Münchner ein Auto in Hamburg gekauft hat, anstatt bei ihm...)

Daher nochmal die Unterschiede:

Gewährleistung ist bei uns in Deutschland gesetzlich verankert, und kann ergoogelt werden. Das mit den zwei Jahren ist da eben auch nicht immer so, wie manche denken: Einfach mal nachlesen.

Und: Gewährleistungsansprüche hat der Endverbraucher immer nur gegenüber seinem persönlichen Verkäufer (in dem Fall das Autohaus, bei dem er gekauft hat!!). Der und nur der!) muss da im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen kostenlos reparieren, auch, wenn er vom Werk keinen Cent dafür bekommt!!

Da gibt es dann auch die Möglichkeit der Wandlung, etc.

Garantie kann der Hersteller geben und dabei die Bedingungen nach Belieben selbst festlegen (steht im Kleingedruckten des Kaufvertrags).

Im Rahmen dieser Garantie muss der Hersteller einspringen, nicht der Verkäufer!!

Der führt die Tätigkeiten aus, hat mit der Garantie aber erst mal gar nix zu tun:

Wenn der nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt, muss man da sogar erst mal zahlen, und bekommt sein Geld hinterher vielleicht wieder zurück.

Denn sonst bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen.

Kulanz bedeutet: Mir schenkt jemand etwas, das mir eigentlich gar nicht zusteht.

Es gibt definitiv kein Anrecht auf Kulanz!!

Aber es kann betriebswirtschaftlich durchaus auch interessant sein, jemandem eben diese Kulanz zu gewähren, weil man den Kunden schätzt, den gerne öfter mal wieder sehen möchte, etc.

Das heißt, der Händler geht da finanziell in Vorleistung, in der Hoffnung, einen neuen treuen Kunden zu gewinnen.

Das Thema Kulanz wird bei dem aktuellen Verhalten der Kunden in Zukunft mit Sicherheit zurückgefahren werden, denn viele (wie man es hier auch immer wieder lesen kann) gehen immer nur zu dem Billigsten. Füllstoffe bringen die auch selbst mit. Dem Händler bleibt da unter dem Strich kaum etwas übrig.

Gewährt der heute einem Kunden Kulanz, dann kostet ihn das nur Geld, aber langfristig hat er gar nichts davon, außer zusätzlichen Kosten...

Viele haben da leider offenbar Schwierigkeiten, das eine vom anderen zu trennen...

So Long...

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19 Antworten
am 22. Februar 2015 um 5:48

Ich tippe da auf ein Problem mit der Fahrzeug-Erdung!

Diese Kontrollleuchten sind heute alles LEDs.

Wenn die nur schwach leuchten, bekommen die über irgendwelche Irregulären Wege Strom, weil eben eine Masseverbindung vergredelt ist...

So Long...

Hallo,wie mein Vorredner schrieb ist es ein Masseproblem.Ich würde zunächst die Blinkleuchten li.vo.+hi.kontrollieren und wenn alles ok ist den Blinkerhebel.Gib einfach externe Masse an und schau an welcher Stelle die Katleuchte dunkel bleibt.Übrigens Masseprobleme werden im Fehlerspeicher nicht angezeigt.Gruß

Ähnliches Glimmen war letztens bei einem neuen Skoda Fabia eines Kunden bei mir reklamiert worden. Ursache war ein Fehler im Kombiinstrument selbst, das daraufhin ersetzt wurde. Hat Dein Touri zufällig eine aktive Garantieverlängerung?

Themenstarteram 22. Februar 2015 um 20:45

Hallo ihr lieben,

zuerst mal vielen Dank für eure Hinweise und Mithilfe. Zum Hinweis von micha1061... ja habe eine volle Neuwagen Anschluss garantie bis Juli 2015 und habe auch schon so eine Vermutung wie du sie geäussert hast. Darum und auch wegen der Garantie geht er morgen um 8 Uhr in die Werkstatt zu VW und die werden sich dann der Sache annehmen. Gebe dann Info, wenn ich mehr weiß.

Themenstarteram 23. Februar 2015 um 10:20

Hallo zusammen,

so habe den Wagen heute in die VW Werkstatt gebracht und der Werkstattmeister staunte nicht schlecht als ich ihm meinen Fehler vorgeführt habe. Aber er hat dann sofort auch den Verdacht geäussert, wie ih Micha 1061 geäussert hat. Er sagte, dass ist wohl ein Fehler im Cockpit / Kombiinstrument. Sie wollen es jetzt ausbauen und schauen woher der Fehler da kommt. Mal sehen wie lange sie brauchen und was am Ende dabei heraus kommt.

Zum Glück habe ich ja eine aktive Garantieverlängerung, somit soll es mir egal sein. Hoffe nur nicht, das wenn die da was auseinander schrauben, dass dann später ein anderer Fehler auftritt. Bin leider von Natur aus ein sehr Skeptischer Mensch :-) Ich denke aber das die wissen was die machen in einer VW Fachwerkstatt.

Gebe dann später info ......

Brauchst Dir keine Sorgen machen. Zuerst wird eine GFS durchgeführt (geführte Fehlersuche) = Fehlerspeicherabfrage. Danach das Kombi ausgebaut und geschaut, ob die Verkabelung und die PINs in Ordnung sind. Wenn dem so ist, wird ein neues Kombi bestellt. Die sind entweder im Zentrallager und innerhalb eines halben Tages lieferbar oder in Kassel (Lieferzeit 1 Tag). Einbauzeit mit Codierung etwa 1 Stunde. Hast Du alle Fahrzeugschlüssel abgegeben? Beim Tausch des Kombis benötigt diese der Freundliche zur Codierung.

Kombi geht einfach raus, die Schalttafel braucht hierfür nicht zerlegt zu werden. Richtzeit glaub ich 40ZE /ca. 20 Minuten.

Themenstarteram 23. Februar 2015 um 22:20

Hallo micha 1061

du bist spitze alles genau wie du gesagt hast. PKW heute morgen hin gebracht... 3 Stunden später Anruf und die Mitteilung das, dass Kombi defekt ist. Leider ist es bestellt, aber nicht im Zentrallager lieferbar und somit kann sich die Lieferung bis eventuell nächste Woche hinziehen und somit auch der Austausch. Habe dann meinen PKW wieder abholen können und warte jetzt auf den Anruf der Werkstatt für den Termin zu Ausstausch. Habe mal vorsichtig angefragt, ob es nicht möglich ist eine kombi mit modernerem MFA einzubauen, da ich nur das rote MFA habe und wie ich gelesen habe es ja verschiedene MFA geben soll die besser und moderner sind. Aber er meinte, dass ein Einbau einer anderen Kombi nur mir erheblichen Aufwand und vieler neuer Kabel gehen würde. Ist mir auch egal, wenn eine neue Kombi und damit das lichtorgel leuchten aufhört, bin ich voll zufrieden.

Gibt es eigentlich dann auf die neue Kombi --- Garantie ????

Wenn auf Garantie bzw. Garantieverlängerung abgerechnet werden soll, darf nur das gleiche bzw. aktuellste Modell aus dem ETKA-Katalog verbaut und verrechnet werden. Ich glaube auch nicht, dass das Kombi aus aktuelleren Modellen anpassbar ist, da das Kombi u.a. mit anderen Steuergeräten kommuniziert.

Thema Garantie: Der Kunde erhält 2 Jahre Garantie auf alles, wenn er auch nur einen Cent (dazu)gezahlt hat. Gleiches gilt, wenn der Betrag von einer Versicherung (hier VVD-Garantieverlängerung) kommt. Wenn ein Teil innerhalb der (Werk)Garantiezeit ersetzt wird, verlängert sich die Garantie NICHT. Grauzone ist die sogenannte Vollkulanz (Fehler wo das Werk nach der Garantie 100% der Kosten übernimmt). Hier empfiehlt sich immer ein neues Kulanzansuchen zu erstellen. Rechtsanspruch besteht nicht.

In Deinem Fall hast Du 2 Jahre Ersatzteilgarantie auf das neue Kombi, da die VVD zahlt. Lass Dir vom Händler eine Rechnungskopie geben und denk zum Termin daran, alle Schlüssel mitzunehmen.

am 25. Februar 2015 um 4:10

Das traurige an der ganzen Sache ist, dass unsere sogenannten Fahrzeug-Elektriker beim :) heute nur noch in "Steuergeräten" denken.

Wahrscheinlich hat das Steuergerät gar nichts, sondern, wie schon gesagt, ist eine Masseverbindung an irgendeinem Masse-Stern vergammelt (z.B. durch Wassereinbruch).

Also wird erst mal das Steuergerät getauscht. Ist der Fehler nicht behoben, dann wird weiter gesucht: Dann finden die vielleicht sogar das eigentliche (in meinen Augen sogar offensichtliche) Problem. Doch wer glaubt, dass die dann hinterher das neue Steuergerät wieder gegen das alte, ja noch funktionierende, zurücktauschen, der glaubt auch an noch den Osterhasen! Denn irgendwie müssen die sich ja auch produktivieren: Wenn sie da unnötige Schritte rückgängig machen, wird es für die Werkstatt nur noch teurer.

Lieber tauschen die da ein Steuergerät auf Kosten des Kunden, oder des Werks (im Fall der Garantie/Gewährleistung), aus, und beheben hinterher den eigentlichen Fehler kostenlos, so denn sie den dann überhaupt finden können...

Bei KFZ-Elektrikern habe ich da so manche unglaubliche Dinge erlebt, obwohl man denen heute wirklich sehr mächtige Instrumente, wie etwa diese Diagnose-Geräte zur Verfügung stellt...

Weiß jemand hier, wie KFZ-Elektriker/Elektroniker heute ausgebildet werden?

Früher waren das jedenfalls KFZ-Mechaniker, die sich in Eigenregie da weitergebildet haben.

Sind das heute Leute, die auch tatsächlich wissen, wie z.B. ein Halbleiter funktioniert???

Wenn ich sehe, mit welch spitzen Fingern die das VAG-Diagnosesystem bedienen, wage ich das oft zu bezweifeln!!!

Eigentlich sollte es da in der Kfz-Werkstatt zwei Spezialisten geben: Einen, der mit Computern fit ist, und einen, der sich mit Elektronik auskennt!

Das eine hat nämlich mit dem anderen eher nur rudimentär zu tun...

So Long...

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 7:14

Hallo zusammen,

 

zu deiner Antwort micha1061, ja das mit der Rechnung mache ich grundsätzlich, ob Garantie oder nicht. Ich möchte ja schon wissen, was sie der VVD in Rechnung stellen. Genau das war meine Frage, ob ich jetzt auf das neue eingebaute Konbi volle 2 Jahre Garantie habe. Aber diese Frage hast du ja schon beantwortet. Meine VVD läuft noch bis Juli 2015. Mal sehen, bis jetzt haben die sich noch nicht gemeldet. Das mit den Schlüsseln habe ich mir schon notiert und sie schon rausgelegt.

 

zu deiner Antwort Triumph BGH 125, diesen Fall mit schnell austauschen und dann ist es doch was anderes hatte ich vor 7 Monaten. Mein PKW machte beim starten immer so ein gewürge bevor der Motor richtig angesprungen ist. Kontrolle VW leider Anlasser defekt, ist leider ein Problemteil bei diesem Baujahr. Aber sie haben doch Garantie, also tauschen wir ihn aus und der neue ist Qualitativ auch besser. Gesagt, getan 480€ und das ganze hat 1 Monat funktioniert und dann der gleiche Fehler wieder. Wieder zu VW und dann wurde mir gesagt, dann müssen wir mal nachsehen was es noch sein könnte. Nach kurzer Zeit die Info irgendeine Sonde ist defekt und muß getauscht werden. Auch erledigt und als ich dann sagte, dass doch dann wohl der Anlasser in Ordnung gewesen wäre, wurde ich böse angeschaut und erhielt die Antwort: "da es beim original verbauten immer Probleme gibt, haben sie jetzt einen Qualitativ besseren verbaut ud die Kosten hat ja die VVD übernommen und wer weiß, ob er nicht defekt war" naja als Leihe muß man dennen glauben und wenn die sagen die Kombi ist defekt, dann kann ich nur sagen tauschen. Aber wie micha 1061 ja geschrieben hat, ist das ja auch im Rahmen der Möglichkeit.

 

Aber wie heißt es so schön, wenn man sich auf andere Verlassen muß, ist man meistens verlassen.

Das ist herstellerseitig so gewollt. Fast alle elektrischen Bauteile werden vom TVZ (Teilevertriebszentrum) nicht zurückgenommen. Dazu kommt, dass Garantiegeldgeber in diesen Fällen auch die Diagnose- und Arbeitszeiten nicht vergüten. Kein Problem gibt es meistens, wenn höchst offiziell einfach 2 Schadenfälle aus einem Schaden gemacht werden. Beispiel: ZV spinnt. Erste Reparatur: ein neues Türschloss, da das der schlaue Computer so ausspuckt. Der Fall wird schnell abgerechnet. 50 km später reklamiert der Kunde mit dem selben Fehler. Jetzt wird der Fall geschickt anders vercodet und das wirkliche Schadteil nämlich der Türkabelbaum, wo 2 Litze gebrochen sind, erneut eingereicht. Beide Schäden werden ohne weiteren Rückfragen vergütet. Bei Anlassern werden sogenannte Tauschteile eingebaut, erkennbar am X an letzter Stelle der Teilenummer. Hier schließt der Lagerist meist noch am gleichen Tag der Reparatur den Auftrag ab und schickt das Altteil zurück, damit ihm kein Pfand berechnet wird. Reklamiert der Kunde später, ist sein Altteil schon längst unwiederbringlich weg.

Es liegt nicht immer an Unfähigkeiten von Mechanikern; es muss immer das Gesamtpaket gesehen werden.

Im vorliegendem Fall bezahlt niemand die Demontage des Kombiinstruments und die Fehlersuche in dessen Inneren; der Hersteller sieht nur den Komplettausch vor. Gleiches gilt z.B. auch bei Radios und sehr oft bei Anlassern, Generatoren u.a. Aggregaten. Der Händler hat somit verständlicherweise kein Interesse an der Detaildiagnose.

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 22:50

Hallo micha 1061,

 

na heute habe ich den ersehnten Anruf vom VW Händler bekommen und eigentlich war ich sehr erfreut, aber die Freude war nur kurz, denn er hat mir mitgeteilt, dass bei mir keine Garantie mehr besteht und es somit auch nicht über die VVD abgewickelt werden kann. War natürlich schockiert und mußte es zuerst mal zuhause nachlesen. Aber leider ist das wirklich so und meine 2 Jahre Neuwagenanschluss - Garantie ist am 17.4.2014 erloschen. Jetzt habe ich den Händler sofort kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass in dem Fall ich mir die Reperatur nicht leisten kann, da ich von einem Garantiefall ausgegangen bin. Er war sehr Verständnisvoll, sagte aber auch gleich, dass wir eine Lösung finden müssten, da das Kombi jetzt speziell nur für mein Auto wäre und es somit nicht zurück gegeben werden kann. Ist natürlich für mich ein Schlag ins Gesicht, da ich jetzt noch nicht weiß, wie ich das finanzell tragen soll. Naja habe mir jetzt mal übers Wochenende Bedenkzeit erbeten.

am 26. Februar 2015 um 3:37

Man muss da sowieso unterscheiden, was Garantie und Gewährleistung bedeutet:

Der Hersteller gibt Garantie. Doch nicht auf alles: Die Bedingungen dafür kann er in den Kaufvertrag fast so reinschreiben, wie er will. Er muss eigentlich sogar gar keine Garantie geben.

Gewährleistung ist etwas, das gesetzlich verankert ist!!!

Da ist immer der letzte Verkäufer in der Pflicht!

Deswegen ist es eben nicht Pillepalle, ob ich ein Fahrzeug in Hamburg kaufe, obwohl ich in München wohnet!

Denn laut Gesetz ist es eben so, dass nur der letzte Verkäufer an Privat diese Gewährleistung liefern muss.

Der versucht dann zwar sein Geld wieder über die Garantie vom Werk zu bekommen, so denn der Schaden in der Garantie abgedeckt ist. Doch das soll in dem Fall nicht das Problem des Kunden sein.

Gehe ich in dem Fall mit einem Gewährleistungs-Schaden jedoch zu einem beliebigen Händler in München (bei dem ich eben nicht gekauft habe), und der Schaden ist nicht von der Garantie abgedeckt, dann bezahle ich die Reparatur. Denn für die Gewährleistung ist da nun mal nur der Hamburger Verkäufer zuständig, und sonst definitiv niemand!

Das ist nun mal sein Betriebs-Risiko, das er eingeht, indem er Produkte in den Umlauf bringt.

Der Händler in München hatte mit der ganzen Sache nix zu tun, keinen einzigen Cent daran verdient, und daher auch gar keine Veranlassung, etwas auf eigene Kosten zu reparieren.

Tut er das trotzdem, dann nennt sich das Kulanz. Der gibt dem Kunden was, in der Hoffnung, dass der ihm in Zukunft treu bleibt. (obwohl er sich eigentlich ziemlich angepisst fühlt, dass ein Münchner ein Auto in Hamburg gekauft hat, anstatt bei ihm...)

Daher nochmal die Unterschiede:

Gewährleistung ist bei uns in Deutschland gesetzlich verankert, und kann ergoogelt werden. Das mit den zwei Jahren ist da eben auch nicht immer so, wie manche denken: Einfach mal nachlesen.

Und: Gewährleistungsansprüche hat der Endverbraucher immer nur gegenüber seinem persönlichen Verkäufer (in dem Fall das Autohaus, bei dem er gekauft hat!!). Der und nur der!) muss da im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen kostenlos reparieren, auch, wenn er vom Werk keinen Cent dafür bekommt!!

Da gibt es dann auch die Möglichkeit der Wandlung, etc.

Garantie kann der Hersteller geben und dabei die Bedingungen nach Belieben selbst festlegen (steht im Kleingedruckten des Kaufvertrags).

Im Rahmen dieser Garantie muss der Hersteller einspringen, nicht der Verkäufer!!

Der führt die Tätigkeiten aus, hat mit der Garantie aber erst mal gar nix zu tun:

Wenn der nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt, muss man da sogar erst mal zahlen, und bekommt sein Geld hinterher vielleicht wieder zurück.

Denn sonst bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen.

Kulanz bedeutet: Mir schenkt jemand etwas, das mir eigentlich gar nicht zusteht.

Es gibt definitiv kein Anrecht auf Kulanz!!

Aber es kann betriebswirtschaftlich durchaus auch interessant sein, jemandem eben diese Kulanz zu gewähren, weil man den Kunden schätzt, den gerne öfter mal wieder sehen möchte, etc.

Das heißt, der Händler geht da finanziell in Vorleistung, in der Hoffnung, einen neuen treuen Kunden zu gewinnen.

Das Thema Kulanz wird bei dem aktuellen Verhalten der Kunden in Zukunft mit Sicherheit zurückgefahren werden, denn viele (wie man es hier auch immer wieder lesen kann) gehen immer nur zu dem Billigsten. Füllstoffe bringen die auch selbst mit. Dem Händler bleibt da unter dem Strich kaum etwas übrig.

Gewährt der heute einem Kunden Kulanz, dann kostet ihn das nur Geld, aber langfristig hat er gar nichts davon, außer zusätzlichen Kosten...

Viele haben da leider offenbar Schwierigkeiten, das eine vom anderen zu trennen...

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