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Kopie von Zulassungbescheinigung 1 & 2 nach Fahrzeugverkauf

Themenstarteram 21. Januar 2023 um 20:55

Hi,

Hintergrund ist folgender:

ich habe vor 4 Monaten mein Auto an einen Franzosen verkauft.

Am Tag der Fahrzeugübergabe habe ich mit ihm Ausfuhrkennzeichen gemacht und er wollte Schein und Brief nicht haben.

Jetzt kommt er nach der ganzen Zeit um die Ecke und sagt, dass er das Auto in Frankreich nicht zulassen kann, da die wenigstens eine Kopie von den Dokumenten haben wollen. Ich habe die entwerteten Bescheinigungen aber inzwischen schon entsorgt.

ich wollte mal fragen, ob jemand weiß, ob es möglich die ZLB 1 & 2 evtl. als Kopie von seiner Zulassungsbehörde zu erhalten? Ich weiß nicht wie ich da sonst noch dran kommen soll und bin inzwischen einfach nur genervt, da er alle 3-4 Wochen schreibt und immer andere Sachen haben möchte..:confused:

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17 Antworten

Beim Ausfuhrkennzeichen gibt es keine entwerteten Dokumente, sondern eine gültige ZB1 und 2 und 2 Kennzeichen.

Ein Ausfuhrkennzeichen ist eine richtige Zulassung, die lediglich befristet ist. ZB1 und 2 werden im Ausland zur Zulassung des Fahrzeugs benötigt.

Zitat:

@EddieVH schrieb am 21. Januar 2023 um 21:55:56 Uhr:

Hi,

...vor 4 Monaten...

...wollte Schein und Brief nicht haben....[wie kann man nur so doof sein]

...entsorgt....[logisch]

Kannst ja mal bei der Zulassungsstelle fragen, ob sie dir die Kopie kulanterweise geben, aber wahrscheinlich kannst du ihm da nicht mehr helfen.

Dann muß er wohl selbst das französische Verfahren zur Zulassung ohne vorhandene Papiere durchlaufen. Wird es dort auch geben ähnlich wie bei uns. Wahrscheinlich braucht er zunächst mal eine Datenbestätigung des Herstellers. Hat er wenigstens einen Kaufvertrag?

https://www.cartegriseminute.fr/...er-un-vehicule-sans-carte-grise.php

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 12:09

Danke für eure Antworten.

@Handschweiß

Ja, den Kaufvertrag hat er.

Das Ganze ist aber auch gefühlt eine never ending story. Nachdem er von mir noch 2000 € haben wollte als er 1000 Km nach Hause gefahren ist und eine Woche später meinte, die Kupplung wäre kaputt, hat er angeblich den Kaufvertrag verloren und ich musste ihm dann nochmal ein Foto von meiner Ausfertigung schicken.

Mal sehen was das Amt morgen sagt. ^^

Wo sind den die originale ZB1 und 2,die beim Ausfuhrkennzeichen vergeben wurden?

am 22. Januar 2023 um 14:02

Im Altpapier gelandet und schon abgeholt?

Zitat:

@EddieVH schrieb am 21. Januar 2023 um 21:55:56 Uhr:

Ich habe die entwerteten Bescheinigungen aber inzwischen schon entsorgt.

Beim Ausfuhrkennzeichen gibt es keine entwertete ZB 1 und 2.

Der Franzose ist doch mit dem Ausfuhrkennzeichen sicherlich gefahren.

Und dazu braucht er die ZB1 und die Kennzeichen

Ja aber das Auto fuhr auch ohne Papiere nach Frankreich. Der TE hat Kennzeichen beschafft, drangeschraubt und die Papiere ZBx dann weggeworfen. Der Käufer "wollte sie nicht", siehe Eingangspost.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 22. Januar 2023 um 19:01:10 Uhr:

Ja aber das Auto fuhr auch ohne Papiere nach Frankreich. Der TE hat Kennzeichen beschafft, drangeschraubt und die Papiere ZBx dann weggeworfen. Der Käufer "wollte sie nicht", siehe Eingangspost.

Siehe Eingangspost. Der TE hat die " entwerteten" Papiere entsorgt. Zum Ausfuhrkennzeichen gab es aber neue und gültige Papiere....

Davon redet der Windelversorger

Ah so. Sind die auch in der Tonne gelandet, Eddie?

Der Franzose wird doch nicht nur die Kennzeichen dran geschraubt haben ohne. ZB1 und 2 einzupacken?

Vielleicht kann sich ja der TE -EddieVH noch dazu äußern

Themenstarteram 23. Januar 2023 um 8:09

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Januar 2023 um 19:38:04 Uhr:

Der Franzose wird doch nicht nur die Kennzeichen dran geschraubt haben ohne. ZB1 und 2 einzupacken?

Vielleicht kann sich ja der TE -EddieVH noch dazu äußern

Doch, genau so war es.

Die Zulassungsstelle gibt mir die Unterlagen nicht mehr raus, da ich kein Halter mehr bin. Dann muss ich mit ihm mal gucken wie es jetzt weiter geht.

Zitat:

@EddieVH schrieb am 23. Januar 2023 um 09:09:45 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Januar 2023 um 19:38:04 Uhr:

Der Franzose wird doch nicht nur die Kennzeichen dran geschraubt haben ohne. ZB1 und 2 einzupacken?

Vielleicht kann sich ja der TE -EddieVH noch dazu äußern

Doch, genau so war es.

Die Zulassungsstelle gibt mir die Unterlagen nicht mehr raus, da ich kein Halter mehr bin. Dann muss ich mit ihm mal gucken wie es jetzt weiter geht.

Und was ist nun mit den Papieren passiert die bei der Herausgabe der Ausfuhrkennzeichen übergeben wurden?

Du hast ja die entstempelten Papiere entsorgt.

Zitat:

@cleverrepair schrieb am 23. Januar 2023 um 09:24:42 Uhr:

Zitat:

@EddieVH schrieb am 23. Januar 2023 um 09:09:45 Uhr:

 

Doch, genau so war es.

Die Zulassungsstelle gibt mir die Unterlagen nicht mehr raus, da ich kein Halter mehr bin. Dann muss ich mit ihm mal gucken wie es jetzt weiter geht.

Und was ist nun mit den Papieren passiert die bei der Herausgabe der Ausfuhrkennzeichen übergeben wurden?

Du hast ja die entstempelten Papiere entsorgt.

Es gibt keine Entstempelten Papiere. Ein Ausfuhrkennzeichen hat eine gültige Zulassungsbescheinigung, bestehend aus Teil 1 und 2. Die muss man dem Halter,hier vermutlich der Franzose, natürlich mitgeben.

Wenn der die nicht mitgenommen hat und ohne nach Frankreich gefahren ist, dann hat er Pech.

@EddieVH

Hatte der Franzose eine Anschrift in D oder hast Du Dich als Empfangsbevollmächtigter eintragen lassen?

Da auch die ZB2 weg ist,muss diese aufgeboten werden. Dauert Minimum 14 Tage.

Dazu musst Du Dich mit Deiner Zulassungsstelle mal auseinandersetzen, wer die eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben darf/soll und wer die Aufbietung zu beantragen hat.

"Da auch die [deutsche] ZB2 weg ist, muss diese [in Deutschland] aufgeboten werden."

Auch in diesem Fall, daß das Auto nun in Frankreich neu zugelassen werden soll? Ich würde in dem Fall erst mal auf meine französische Zulassungsstelle gehen und deren Verfahren erfragen.

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