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Kosten Glühkerzenwechsel

Themenstarteram 12. November 2006 um 7:32

Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen was ein Glühkerzenwechsel

alle 4 für ein c 220 cdi W203 Bj. 05/2002 ungefähr kosten würde beim freundlichen.

Danke im vorraus

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21 Antworten

Rechne mal mit 200-300 €

Grüße

Hellmuth

Glühkerzenwechsel

 

Und warum willst Du die Glühkerzen wechseln lassen?

Sind sie defekt?

Und hast Du auch gefragt was es kostet, wenn die eine oder mehrere Kerzen abreissen?

Re: Glühkerzenwechsel

 

Zitat:

Original geschrieben von hola

Und warum willst Du die Glühkerzen wechseln lassen?

Sind sie defekt?

Und hast Du auch gefragt was es kostet, wenn die eine oder mehrere Kerzen abreissen?

ach hola... nicht schon wieder... das thema hatten wir doch bereits durch... solange ausdrücklich die gefahr des abreissens nicht individualvertraglich ausgeschlossen wird (und das wird keine NL machen), wird die werkstatt auch haften, solange sie ein vermutetes verschulden nicht widerlegen kann...

dachte das ganze hatten wir bereits geklärt...

@okke: 90 euro bei pitstop...

ich habe mir die glühkerzen von bosch bei ebay gekauft für 7 euro das stück... mein meister bei DC dreht sie mir ohne weiteres rein...

ich selbst mach das nicht, da mir das risiko des abbrechens doch zu groß ist

Re: Re: Glühkerzenwechsel

 

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712

ach hola... nicht schon wieder... das thema hatten wir doch bereits durch... solange ausdrücklich die gefahr des abreissens nicht individualvertraglich ausgeschlossen wird (und das wird keine NL machen), wird die werkstatt auch haften, solange sie ein vermutetes verschulden nicht widerlegen kann...

dachte das ganze hatten wir bereits geklärt...

Sag mal, hola, du hast hier vor nicht einmal 2 Monaten schon eine Show abgezogen:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s&forumid=152&threadid=1207948

Kannst oder willst du den Sachverhalt nicht begreifen? :rolleyes:

Dazu gibt es auch ein Urteil:

Landgericht Bonn (Az. 5 S 154/05):

"Ist nach einer Reparatur ein Auto beschädigt, muss die Werkstatt im Streitfall beweisen, dass sie den Schaden nicht verursacht hat. In einem Fall des LG Bonn brachte ein Kunde sein Auto zur Inspektion. Beim Austauschen der Glühkerzen brach eine ab. Schaden: rund € 2.000,00. Das Gericht entschied, dass die Werkstatt zahlen muss. Begründung: Die Ursache des Schadens liegt allein in ihrer Verantwortung. Zwar muss grundsätzlich der Werkstattkunde seinen Anspruch nachweisen, doch in diesem Fall kommt es zur Umkehr der Beweislast."

Quelle: ADACmotorwelt 11/2006

Glühkerzenwechsel

 

Hallo okke68,

gestern habe ich im Zubehöhrhandel 4 Glühkerzen für je 12,50 EUR gekauft.

Der Einbau dauert keine Stunde.

Gruß

Meierhagen

ist schon lustig im alltagsleben, gell gerry... da kannste noch so ein crack sein. egal was du sagst, es wird nicht geglaubt... aber sobald du den leuten ne gerichtsentscheidung um die ohren haust, sind sie ganz leise... mal sehen ob es auch im falle hola klappt... nachdem er trotz des letzten threads weiterhin den gleichen mist erzählt, glaube ich kaum, dass ihm geholfen werden kann...

vielen dank an gerry. war zu faul zu googlen...

ist schon merkwürdig, dass viele werkstätten den austausch der glühkerzen verweigern... genau aus dem grund, dass sie dann SchE-Ansprüche befürchten.

dass die widerlegung der vermutung in der praxis nicht gelingen wird, liegt auch auf der hand...

Re: Glühkerzenwechsel

 

Zitat:

Original geschrieben von meierhagen

Hallo okke68,

gestern habe ich im Zubehöhrhandel 4 Glühkerzen für je 12,50 EUR gekauft.

Der Einbau dauert keine Stunde.

Gruß

Meierhagen

hast du das selber gemacht? mein meister meinte: sollte ich es selber machen und merken, dass die glühkerze festsitzt, einfach bissel cola rein *G* dann lässt sie sich wie aus heisser butter lösen...

egal... für 50 euro gehe ich das risiko nicht eín...

Glühkerzen

 

@bugatti

Du hälst Dich hier wohl für die oberste und unfehlbare Rechtsinstanz.

Was willst Du mit einem Urteil eines Landgerichts? Das nächste urteilt wieder anders, und das nach mehreren Jahren Prozessdauer.

Für die Werkstatt ist es doch ein leichtes zu behapten, genau nach WIS vorgegangen zu sein. Und wer beweist das Gegenteil?

Einige werden es nie begreifen, dass zusätzlich Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind.

sag mal bist du total blöd in der birne... für sowas muss man nicht mal ne gerichtsentscheidung rauskramen... einfachstes juristisches basiswissen würde hier reichen... selbst ein BWL student würde das ganze noch - auch wenn es ihm in der ausbildung vielleicht nicht beigebracht wird - nach mehreren versuchen schnallen!!!! DAS VERSCHULDEN WIRD WIDERLEGLICH VERMUTET du KLUGSCHEISSER!

wenn du mit dem begriffen "widerleglich" und "vermutet" nichts anfangen kannst, dann nimm dir nen Duden...

ich bin es satt irgendwelchen besserwissern hier ständig irgendwas versuchen in die birne zu kloppen... beharre weiterhin auf deine weltfremde sichtweise... und gut ist.

Re: Glühkerzen

 

@ hola: Verbrenne dir nicht die Finger an Themen, von denen du ganz offensichtlich absolut nichts verstehst. :rolleyes:

Bei deinem wiederholten peinlichen Auftritt zu diesem Thema fällt mir ein Spruch von Dieter Nuhr ein: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!" :D

Ich bin kein Anwalt, aber wenn ich Meinen morgen zum Kerzenwechsel gebe und dabei eine Kerze abreißt, mit den bekannten Folgen für mich, so glaube ich dass es sehr schwer werden wird MB die Mehrkosten aufzubürden.

MB wird klarmachen dass die Kerze fest saß (60000 Km) und keine andere Möglichkeit bestand als sie abzureißen und das Gewinde nachzuschneiden...

Das ist nur mein Rechtsempfinden

Hellmuth

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth

Ich bin kein Anwalt, aber wenn ich Meinen morgen zum Kerzenwechsel gebe und dabei eine Kerze abreißt, mit den bekannten Folgen für mich, so glaube ich dass es sehr schwer werden wird MB die Mehrkosten aufzubürden.

MB wird klarmachen dass die Kerze fest saß (60000 Km) und keine andere Möglichkeit bestand als sie abzureißen und das Gewinde nachzuschneiden...

Das ist nur mein Rechtsempfinden

Hellmuth

dann müssen die nachweisen, dass es so war und dass sie die kerze nicht schuldhaft abgebrochen haben... beweisen muss man das... und der kunde muss hier nix beweisen..vielmehr muss sich die werkstatt entlasten...

an einem 190D habe ich bis zur Abgabe bei 340 tkm zwei- oder dreimal eine Glühkerze gewechselt - war selbst bei kaltem Motor kein Problem.

kann bitte 'mal jemand erläutern, **warum** Glühkerzen für'n CDI leichter abbrechen sollen als für die alten Diesel?

Sind die neuen Kerzen schlanker?

Ist das Gewinde länger?

Irgendwo habe ich von Ablagerungen an der eigentlichen Kerze gelesen - was sollen das für Ablagerungen sein? Passt die eigentliche Kerze dann nicht mehr durch's Gewinde?

danke nebumosis

Glühkerzen

 

Hallo okke68

Habe für gleiches Fahrzeug im Mai 05 in Lörrach € 198,92

= 16 AW gezahlt.

gruss Parabol

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