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Kostenvoranschlag von wem machen lassen?

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 9:18

Hallo,

ich hatte einen unverschuldeten Parkplatzrempler, wobei meine Stoßstange (BMW E90) leicht zerkratzt wurde. Das habe ich nun bei der gegnerischen Versicherung gemeldet. Diese meinte, ich solle in meine Werkstatt fahren und einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Kann ich den Kostenvoranschlag von jeder Werkstatt machen lassen oder besteht bei der Versicherung (HUK Coburg) die Gefahr, dass der Kostenvoranschlag abgelehnt wird, wenn ich in eine "Premium"-Werkstatt, wie die von BMW fahre?

Beste Antwort im Thema

Du kannst auch zu einem Kfz-Sachverständigen gehen, der soll dann, entsprechend der Schadenhöhe, ein Gutachten oder ein Kurzgutachten erstellen.

Ein Kostenvoranschlag ist nicht unbedingt kostenlos.

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Wenn du reparieren läßt, bekommst für keinen Ärger.

Willst du fiktiv abrechen, wird der BMW-Kostenvoranschlag vermutlich Kürzungen erfahren.

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 9:33

Zitat:

@Oetteken schrieb am 30. Mai 2019 um 11:28:59 Uhr:

Wenn du reparieren läßt, bekommst für keinen Ärger.

Willst du fiktiv abrechen, wird der BMW-Kostenvoranschlag vermutlich Kürzungen erfahren.

Ich möchte fiktiv abrechnen. Soll ich daher den KVA von BMW, einer freien Werkstatt oder von einer Werkstatt von der gegnerischen Versicherung machen lassen?

Werden die Kosten des KVA auch bei fiktiver Abrechnung von der Versicherung bezahlt?

Du kannst auch zu einem Kfz-Sachverständigen gehen, der soll dann, entsprechend der Schadenhöhe, ein Gutachten oder ein Kurzgutachten erstellen.

Ein Kostenvoranschlag ist nicht unbedingt kostenlos.

Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag. Wie ich die HUK kennengelernt habe, werden die den aber vermutlich kürzen (wollen).

Man sucht immer einen KFZ-Sachverständigen auf!

Ein Laie kann die Schadenhöhe nicht beurteilen

Was die HUK will oder nicht will, ist völlig unerheblich

Themenstarteram 30. Mai 2019 um 11:55

Ich schätze den Schaden auf 300-400 Euro. Der letzte Sachverständige hat 700 für sein Gutachten verlangt, was mir zum Glück erstattet wurde.

Da der Fall aber nicht zu 100% klar ist, wie eigentlich die meisten Unfälle, würde ich gern auf den Gutachter verzichten.

@xavair1 Wie läuft das ab? Wenn sie den KVA ablehne, schicken sie einen eigenen Gutachter?

Wenn die Sache nicht klar ist, dann verzichte auf fiktive Abrechnung.

Lass bei BMW einen Kostenvoranschlag erstellen und warte ab, ob die Versicherung den Schaden übernimmt.

Dann lässt du bei BMW reparieren und bekommst noch Nutzungsausfall oder ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer.

Bei der geringen Schadensumme, würde ich mich nicht mit der Versicherung rumzanken wollen.

Zitat:

@ephox schrieb am 30. Mai 2019 um 13:55:39 Uhr:

Ich schätze den Schaden auf 300-400 Euro. Der letzte Sachverständige hat 700 für sein Gutachten verlangt, was mir zum Glück erstattet wurde.

Da der Fall aber nicht zu 100% klar ist, wie eigentlich die meisten Unfälle, würde ich gern auf den Gutachter verzichten.

@xavair1 Wie läuft das ab? Wenn sie den KVA ablehne, schicken sie einen eigenen Gutachter?

Weiss ich nicht. Könnten die aber, sofern noch kein Gutachten vorliegt. Aber mal einen KvA machen lassen und einschicken. Dann sehen, was die antworten.

Nimm die teuerste Werkstatt für den KV. Gekürzt wird so oder so..

Und ich hab mal genau das Gegenteil erlebt:

Der Versicherung reichte ein KVA. Der KVA aus der Fachwerkstatt (> 2.000 €!) wurde bei fiktiver Abrechnung anstandslos akzeptiert und auch die Erstellungskosten wurden übernommen. Es könnte dabei das geringe Alter des Fahrzeugs eine Rolle gespielt haben.

Das Auto des TE ist fast 14 Jahre und vermutlich nicht lückenlos bei BMW gewartet worden. Da ist der Ärger bei fiktiver Abrechnung mit den BMW Stundenlöhnen fest vorprogrammiert.

Volle Zustimmung.

Wenn fiktiv beabsichtigt ist, würde ich trotzdem den KVA in der Fachwerkstatt machen lassen und auf Abzüge vorbereitet sein.

Zitat:

@UliBN schrieb am 30. Mai 2019 um 15:39:06 Uhr:

Der Versicherung reichte ein KVA. Der KVA aus der Fachwerkstatt (> 2.000 €!) wurde bei fiktiver Abrechnung anstandslos akzeptiert und auch die Erstellungskosten wurden übernommen. Es könnte dabei das geringe Alter des Fahrzeugs eine Rolle gespielt haben.

Natürlich:

In so einem Fall ist es ein deutlicher Vorteil für die Versicherung, wenn ein KVA anstelle eines Gutachtens vorgelegt wird. Da werden die schon nicht unnötig dran rummeckern, um den Geschädigten nicht doch noch auf die Idee zu bringen, seine Ansprüche vollumfänglich einzufordern ;)

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. Mai 2019 um 21:46:58 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 30. Mai 2019 um 15:39:06 Uhr:

Der Versicherung reichte ein KVA. Der KVA aus der Fachwerkstatt (> 2.000 €!) wurde bei fiktiver Abrechnung anstandslos akzeptiert und auch die Erstellungskosten wurden übernommen. Es könnte dabei das geringe Alter des Fahrzeugs eine Rolle gespielt haben.

Natürlich:

In so einem Fall ist es ein deutlicher Vorteil für die Versicherung, wenn ein KVA anstelle eines Gutachtens vorgelegt wird. Da werden die schon nicht unnötig dran rummeckern, um den Geschädigten nicht doch noch auf die Idee zu bringen, seine Ansprüche vollumfänglich einzufordern ;)

Davon würde ich grundsätzlich nicht ausgehen. Gerade bei kva und fiktiver abrechnung wird gern versucht, bei verbringungskosten, upe aufschlägen usw zu kürzen

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