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Kostet ein Elektroauto Kfz-Steuer?

Themenstarteram 16. Oktober 2006 um 9:20

Hallo Miteinander,

mich interessiert, ob ein reines Elektrofahrzeug Kfz-Steuer kostet?

Ich hab mal so eine fixe Idee, ein "Vespacar" auf E-Antrieb umzubauen + mit Zellen auf dem Dach (Kastenaufbau, keine Pritsche).

http://forums9.ch/pr/vespa/img/Pic001.Jpg

Bei mir in der Gegend fährt einer ein E-Auto, das allerdings auf 50km/h begrenzt ist(auch einen Kleber am Heck hat) und somit nur das Moped-Vers.Kennzeichen hat.

Jetzt ist das "Vespacar"(heute heißt das Modell APE TM, der 2-Sitzer) aber mit 62km/h (hat auch regulär einen 220cm³-Motor und keinen 50cm³) eingetragen und somit "autobahntauglich". Wird man dann nach Gewicht besteuert? Oder läuft es als Krankenfahrstuhl oder? Weiß da jemand etwas?

Grüße

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15 Antworten

Moin,

Ganz einfach ...

Die ersten 5 Jahre nach EZ sind reine Elektrofahrzeuge von der KFZ-Steuer befreit. Anschließend werden die Fahrzeuge nach GEWICHT besteuert. Der Steuersatz ist mir allerdings unbekannt, kannst das aber z.B. auf www.kfz-steuer.de ausrechnen lassen.

MFG Kester

wie siehts eigentlich mit einem Wankelmotor aus??? Der hat keinen "Hubraum"...

Der Wankelmotor hat ja "Drehraum" - z. B. ein Mazda RX-7 1308 ccm...

Themenstarteram 16. Oktober 2006 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Anschließend werden die Fahrzeuge nach GEWICHT besteuert.

Danke, da käme ich auf 39.- Euro im Jahr! (bei 1400kg zulGesGw.)

am 17. Oktober 2006 um 4:55

Zitat:

Original geschrieben von The Tiger@

Der Wankelmotor hat ja "Drehraum" - z. B. ein Mazda RX-7 1308 ccm...

hm das heist ja der ist Spotbillig in den Steuern :D

Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 6:13

Ist der RX ein Elektroauto? Aber sie werden auch nach Gewicht besteuert.

Sind hier keine E-Auto-Fahrer? Mal so interessehalber

Moin,

Japp ... weil ein Wankelmotor keinen "Hubraum" hat, wird er auch nach Gewicht besteuert.

Ich denke es gibt allgemein recht wenige reine E-Fahrer, da die Autos bislang zuviele Zugeständnisse an den Nutzer verlangten.

MFG Kester

Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 6:57

Wenn die Technik schon weiter wäre (leistungsstärkere Solarzellen, leichtere Akkumulatoren, kürzere Ladezeiten usw.).....schon klar.

Ich denk erstmal nur an Spielerei, evtl. um zur Arbeit zu fahren.

Meine Idee kam von unserem Still-Elektrowagen auf der Arbeit.

Da stellt sich aber eine Frage (und das Thema wird ja jetzt immer aktueller).

Zählt ein Verbrennungsmotor nur, wenn er direkt das Fahrzeug antreibt?

Ein Range-Extender lädt ja nur die Batterien auf.

Wenn ich einen Elektroroller nehme, und hinten drauf einen 250ccm-Generator setze (oder realistischer bei einem LKFZ), bleibt es ein "50er", weil der Elektromotor maximal 4kW hat (das Äquivalent zu 50ccm).

Es bleiben auch 4kW, wenn der Generator 1000ccm hat.

Wozu? Evtl. sinkt der Verbrauch, weil der Verbrenner nicht bei 50kmh 8000rpm hat (bei einem Roller normal).

Wird der Hubraum des Range-Extender eines E-Auto (Ampera/Volt...) auch besteuert? Er treibt das Fahrzeug ja nicht selbst an.

Aber das Fahrzeug ist so flexibel wie jeder alte Verbrenner.

Hallo Tobias,

da hast Du aber einen reichlich alten Thread ausgegraben...

Das KraftStG sagt dazu (§9, Abs. 2):

"Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)."

Emissionsfrei, dazu wird also der Range-Extender nicht zählen...

Die Grundlage, aus Absatz 1 Nr. 3 (bis 3500kg) ist übrigens 11,25 EUR / 200kg Gesamtgewicht,

davon also 50% für reine E-Fahrzeuge.

Grüße

Stefan

Das ist eine Sache der juristischen Definition.

Wenn man so argumentiert, müsste der Autofahrer nachweisen, dass er nur regenerativen Strom "tankt".

Gespeist wird das fahrzeug ja auch bei Pufferladung durch einen Generator

ausschließlich durch Strom aus einem Akku.

Wie oder WANN der darein kommt, sollte egal sein.

Wenn das wirklich nicht egal ist, sollte der Hersteller seine Zulassung OHNE diesen Range-Extender beantragen, und statt dessen dort einen kleinen "Kofferraum" einbauen.

Den Range Extender könnte man zukaufen, und selbst in diesen "Kofferraum" setzen und anschließen.

Er könnte auch als eigenständiger Generator außerhalb des Fahrzeuges fungieren.

Zum einen erweitert es die Möglichkeiten, zum Anderen verbessert es die Alibi-Show ;-) .

So wie es mir nicht verboten werden kann, ein reines E-Auto mit einem an Bord laufenden Generator wärend der Fahrt zu laden.

Solange die Abgase nach außen geführt werden (Schlauch aus dem Fenster...), und diese "Ladung" gesichert ist, spricht nichts dagegen.

Genau das Gleiche mit dem Generator auf einem Anhänger.

Wenn man bedenkt dass Einige ihren Holzvergaser hinten auf einem Anhänger mitführen, wäre das noch Kleinkram.

 

Sicher nicht "Gesamtgewicht", sondern Leergewicht.

Wenn der Range-Extender also optionales Zubehör dass als "Ladung" mitfährt angeboten wird, sogar noch ohne das Gewicht von diesem.

Die können den Platz ja so groß dimensionieren, wie einen Getränkekasten.

So haben sie sogar eine echte Alibi-Nutzfunktion für diesen Platz ;-) .

 

Und dann ist da noch der Satz "ganz überwiegend".

Wenn das Auto auch nur 80km Reichweite schafft, ist es schon über dem, was statistisch als "überwiegend" gilt. Das sind um die 25km hin und ich glaube zurück am Tag.

Oder muss da etwa Jeder Fahrer belegen, wie viel er mit Strom aus dem Akku, und wie viel er mit Range-Extender fährt ;-) ?

Zitat:

Original geschrieben von DrPudel

Emissionsfrei, dazu wird also der Range-Extender nicht zählen...

Doch, solange der Range-Extender nicht zum Antrieb, sondern nur zum Laden der Pufferbatterie genutzt wird.

am 15. Januar 2013 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von Massow

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Anschließend werden die Fahrzeuge nach GEWICHT besteuert.

Danke, da käme ich auf 39.- Euro im Jahr! (bei 1400kg zulGesGw.)

sind 78 Euro pro jahr.

Ape Classic wird als LKW versteuert und hat selbiges zulässiges Gesamtgewicht.

Die Motorisierung bei KFZ-Steuer auf Gewicht macht keinen Motoren-Unterscheidung.

am 30. November 2014 um 15:11

Kfz-Steuer wird für neue Elektroautos nicht fällig. Alle Infos findest Du hier http://goo.gl/4aFvTU

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