- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Krankenwagen/ Ampelblitzer ausgelöst
Krankenwagen/ Ampelblitzer ausgelöst
Guten Abend,
Mir ist heute etwas ziemlich blödes passiert. Es gibt in einer Stadt einen Ampelblitzer, was ich auch weiß. An dieser Ampel würde es grün und ich fuhr los. Hörte dann Sirenen, ein Krankenwagen kam von hinten. Ich machte in der Kreuzung Platz und wartete ab bis er vorbei gefahren war. Dann bin ich weiter gefahren, in der zwischen Zeit war wohl wieder rot, ich war aber schon mitten in der Kreuzung. Zack, blitzte es zwei Mal. Hinter mir keiner, auch an der Ampel stand niemand. Ich war als gemeint. Frage: Als der Blitzer ausgelöst hat, war der Krankenwagen schon aus dem Bild... Kann ich das denn irgendwie beweisen wenn die Anzeige kommt? Zum Anwalt gehen? Ich habe bedenken dass das etwas bringt, könnte sich ja jeder 'ausdenken'.
Über Tipps wäre ich dankbar, brauche keinen 7. Punkt!
Danke und VG.
Beste Antwort im Thema
Genau das was Du schreibst gehört in den Anhörungsbogen, die Fahrten mit Sonderrechten werden dokumentiert, es wird überprüft und wenn Du Glück hast kommst Du aus der Nummer raus.
Verkehrsrechtschutz wäre in deinem Fall auch nicht verkehrt.
Wenn ich das mit den Rotlichtblitzern richtig verstanden habe gibt es ja da 2 Schleifen, die erste hast Du ja wohl nicht ausgelöst, das ist gut, Du hast dann praktisch nur die zweite ausgelöst als Du die Kreuzug geräumt hast, also ich würde sagen :" Alles im grünen Bereich !"
Ähnliche Themen
20 Antworten
Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre, ob ich nicht einfach direkt auf den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen soll oder einfach die Situation bei der Spalte für den persönlichen Kommentar schildren sollte.
Die Frage ist ja nun, ob das Überfahren der Ampel mit dem Platzmachen für den Krankenwagen gerechtfertigt ist.
Soweit ich weiß werden die Einsatzfahrten protokolliert. Also Datum, Uhrzeit, Straße notieren und abwarten was kommt.
Wenn es die Situation erfordert, darf man sogar vorsichtig über eine rote Ampel fahren, um einem Rettungsfahrzeug Platz zu schaffen.
Kommt dann ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid, sollte man fristgerecht Widerspruch einlegen.
Mit etwas Glück sollte die Angelegenheit damit erledigt sein, wenn nicht, dann muss man sehen, wie man weiter verfährt.
Abwarten, sich keine Gedanken machen. Vermutlich kommt kein Bußgeldbescheid, wenn der Krankenwagen tatsächlich auf dem Foto zu sehen ist.
Genau das was Du schreibst gehört in den Anhörungsbogen, die Fahrten mit Sonderrechten werden dokumentiert, es wird überprüft und wenn Du Glück hast kommst Du aus der Nummer raus.
Verkehrsrechtschutz wäre in deinem Fall auch nicht verkehrt.
Wenn ich das mit den Rotlichtblitzern richtig verstanden habe gibt es ja da 2 Schleifen, die erste hast Du ja wohl nicht ausgelöst, das ist gut, Du hast dann praktisch nur die zweite ausgelöst als Du die Kreuzug geräumt hast, also ich würde sagen :" Alles im grünen Bereich !"
Schwierig, denn auch wenn die Fahrten notiert werden, gibt es kein zentrales Register und man muss prüfen, ob es die Feuerwehr, DRK, ASB, Johanniter oder irgendein privater war. Zudem die Frage aus welcher Stadt er kam.
Die Beweislast liegt bei dir. Hättest dir das Kennzeichen vom RTW aufschreiben sollen oder einen Zeugen.
1. Hast Du unverzüglich Platz zu schaffen, unter Beachtung Deiner Sicherheit und der Sicherheit anderer.
2. Jede Sondersignalfahrt ist dokumentiert, auch wenn ein Fremdfahrzeug im Bereich ist.
3. Würde ich gleich den Sachverhalt bei der zuständigen Behörde vorbringen. Das ist glaubhafter, als zu warten.
Schreibe das Geschehen in den Anhörungsbogen. Selbst wenn die Straßenverkehrsbehörde keinen Einsatzwagen mit auf dem Bild hat und kein Protokoll über Einsatzfahrten vorliegt, stehen die Chancen gut, dass das durch geht. Gerade, wenn es sich nicht um einen Verstoß handelt, bei dem im Moment erst Rot wurde.
Da sitzen durchaus Menschen mit Ermessensspielraum und Verstand.
Zitat:
@DerPSFreak schrieb am 27. November 2015 um 23:39:38 Uhr:
Guten Abend,
Mir ist heute etwas ziemlich blödes passiert. Es gibt in einer Stadt einen Ampelblitzer, was ich auch weiß. An dieser Ampel würde es grün und ich fuhr los. Hörte dann Sirenen, ein Krankenwagen kam von hinten. Ich machte in der Kreuzung Platz und wartete ab bis er vorbei gefahren war. Dann bin ich weiter gefahren, in der zwischen Zeit war wohl wieder rot, ich war aber schon mitten in der Kreuzung. Zack, blitzte es zwei Mal. Hinter mir keiner, auch an der Ampel stand niemand. Ich war als gemeint. Frage: Als der Blitzer ausgelöst hat, war der Krankenwagen schon aus dem Bild... Kann ich das denn irgendwie beweisen wenn die Anzeige kommt? Zum Anwalt gehen? Ich habe bedenken dass das etwas bringt, könnte sich ja jeder 'ausdenken'.
Über Tipps wäre ich dankbar, brauche keinen 7. Punkt!
Danke und VG.
Hi,
die Schleifen die den Ampelblitzer auslösen sind direkt hinter der Haltemarkierung und dann nochmals deutlich weiter vorne.
Nach deiner Beschreibung eigentlich sehr unwahrscheinlich das du beide ausgelöst hast. Auch die Geschwindigkeit wird meines Wissens dabei ermittelt.
Anhand der Fotos und der Geschwindigkeit kann man daher vielleicht schon erkennen das es kein normaler Rotlichtverstoß war. Oder eben auch ob das mit dem Krankenwagen evtl. eine Schutzbehauptung ist
Wie gesagt abwarten,falls was kommt nochmals gründlich nachdenken und dann ggf. Wiederspruch einlegen.
Gruß Tobias
Auf den Bildern müsste ja zu sehen sein das du nicht die Haltelinie überfährst, wenn du da schon drüber warst und nur die Schelifen überfahren hast, hast du keinen Fehler gemacht. Außerdem wird bei einem Rotlichtverstoß auch immer die Geschwindigkeit ermittelt. Darüber sieht man auch das du nicht bei Rot schnell noch rüber wolltest.
Wenn die aus der Bussgeldstelle nicht völlig hohl sind wirst du gar nichts bekommen weil kein vergehen auf den Fotos ersichtlich ist.
Solltest du allerdings doch bei Rot die Haltelinie überfahren haben, ist es ein normaler Rotlichverstoß. Die Sensorschelifen sind ja meist immer erst nach der Haltelinie.
MfG
Mike
Es ist KEIN normaler Rotlichtverstoß, wenn er unter gebührender Vorsicht die Haltelinie bei Rot überfährt. Er hat den Einsatzfahrzeugen freie Fahrt zu gewähren, wenn dies Gefahrlos möglich ist.
Dank solcher Falschaussagen stehen wir permanent hinter solchen Verkehrsteilnehmern und schauen in die Röhre. Die rote Ampel beißt nicht.
Auch gibt es nur eine Kontaktschleife, keine 2. Zeitverzögert wird ein 2.Bild gemacht, um zu sehen, ob der Verkehrsteilnehmer bei Rot die Kreuzung überquert oder einfach kurz nach der Haltelinie (die keine Wand ist) stehen bleibt. Kann nämlich auch sein, dass man so einfach einen Auffahrunfall verhindert. Erst beim Überqueren der Kreuzung ist es ein Rotlichtverstoß und nicht beim Überqueren der Haltelinie.
Zitat:
@Vaneo3333 schrieb am 3. Dezember 2015 um 11:03:01 Uhr:
Es ist KEIN normaler Rotlichtverstoß, wenn er unter gebührender Vorsicht die Haltelinie bei Rot überfährt.
Laut seiner Aussage wurde er aber erst geblitzdings als der Krankenwagen schon vorbei gewesen ist. Er ist nicht bei Rot gefahren um Platz zu machen. Da war es noch grün hat er geschrieben.
MfG
Mike
Angenommen er fährt nach der Haltelinie an die Seite und lässt den Rettungswagen durch. Danach fädelt er sich wieder in den Verkehr ein. Leider ging währenddessen die Ampel auf Rot und er stand auf der Kontaktschleife. Was soll er jetzt falsch gemacht haben? Die Haltelinie wurde vorher passiert.
Deshalb einfach gleich bei der Behörde Vorstellig werden, um den Sachverhalt zu klären. Das ist definitiv am Glaubwürdigsten.