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Kratzer am Auto (Garage)
Hallo,
Ich habe mir letzte Woche ein gebrauchten Audi A3 gekauft und am Freitag alles angemeldet usw, nun ist mir gestern aus Hektik ein richtig dummer Mist passiert. Ich wollte aus der Garage raus fahren und bin mit der Front gegen die Mauer von der Hauswand gefahren und aus Panik hab ich den Rückwärtsgang eingelegt und seitlich gegen die Stange vom Tor gestreift, ich habe jeweils vorn und seitlich sehr tiefe und lange Kratzer.
Habe bei Check24 bei der Europa Go eine Vollkasko Versicherung "Komfort Sorglospaket" abgeschlossen, meine Sorge ist nun das die Versicherung das nicht zahlt und mich kündigt (habe 500€ Selbstbeteiligung bei Vollkasko), da die Versicherung mir noch keine Dokumente zugeschickt hat weder per Post noch im Kundenaccount und der Erstbeitrag wurde auch noch nicht abgebucht.
Soll ich mich jetzt trotzdem melden oder erst warten bis alle Dokumente da sind?
Könnte heulen....
Liebe Grüße
Jessica
Beste Antwort im Thema
Wenn du eh 500,- EUR SB hast bei der VK fahr mal zu nem guten Smartrepair Betrieb in deiner Nähe und frag mal unverbindlich an, was die dafür verlangen würden. Wenns knapp um den Betrag der SB ist, zahle den Schaden selbst und lass die Versicherung raus!
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21 Antworten
Dumm gelaufen.
Wenn du den Schaden erst meldest, wenn die Papiere kommen,
kann es für eine Regulierung zu spät sein.
Wenn du sofort meldest, kann die Vs die VK-Deckung verweigern,
indem sie den VK-Vertrag gar nicht eingeht.
Wenn du eh 500,- EUR SB hast bei der VK fahr mal zu nem guten Smartrepair Betrieb in deiner Nähe und frag mal unverbindlich an, was die dafür verlangen würden. Wenns knapp um den Betrag der SB ist, zahle den Schaden selbst und lass die Versicherung raus!
Hast Du wirklich die Kfz-Versicherung abgeschlossen?
Wenn dem so ist und Du das nachweisen kannst, dann solltest Du auch eine vorläüfige Deckungszusage erhalten haben... das solltest Du prüfen
Zitat:
@Datschi0825 schrieb am 21. Oktober 2020 um 09:12:35 Uhr:
Hast Du wirklich die Kfz-Versicherung abgeschlossen?
Wenn dem so ist und Du das nachweisen kannst, dann solltest Du auch eine vorläüfige Deckungszusage erhalten haben... das solltest Du prüfen
Die vorläufige Deckung betrifft aber ausschließlich die Haftpflicht.
Kasko bekommt man erst mit den Vs-Unterlagen und bei pünktlicher Zahlung des Erstbeitrages.
Das kommt darauf an, wie die eVB ausgestellt wurde
Habe in 2018 einen Antrag mit Vollkaskowunsch etc. online gestellt und von Versicherung eine vorl. Deckungszusage erhalten bis Papiere da sind - das ist eben hier die Frage
Wenn die eVB mit VK ausgestellt wurde, greift die VK auch in dem Fall.
Ich würde das allerdings auch erstmal mit Smartrepair versuchen bei 500€ SB.
Bei einer erteilten Lastschrift ist die Entrichtung des Erstbeitrages in der Verantwortung der Versicherung und nicht des Versicherungsnehmers.
Ich habe ganz Normal eine Vollkasko Versicherung über Check24 abgewickelt, die eVB Nummer erhalten und damit zur Zulassungsstelle, ansonsten hätte ich es ja nicht zulassen können.
Was kostet denn überhaupt eine Tür (hinten links, Schwarz metalic) neu lackieren, wenn ich es aus eigener Tasche zahlen muss/will?
Bei der Schadenschilderung würde ich von 2 Schadenereignissen ausgehen. Also - falls Deckung besteht - 2x Selbstbeteiligung bezahlen und 2 mal Hochstufung des SFR.
Zitat:
@Jess91 schrieb am 21. Oktober 2020 um 12:35:41 Uhr:
Ich habe ganz Normal eine Vollkasko Versicherung über Check24 abgewickelt, die eVB Nummer erhalten und damit zur Zulassungsstelle, ansonsten hätte ich es ja nicht zulassen können.
Was kostet denn überhaupt eine Tür (hinten links, Schwarz metalic) neu lackieren, wenn ich es aus eigener Tasche zahlen muss/will?
Entscheidend ist, was in der eVB stand. Es kann durchaus passieren dass eine Versicherung eine eVB nur vorläufige Deckung für die KH erteilt und erst im Hauptvertrag die VK inkludiert ist.
...das steht aber auf dem Schreiben, mit dem man die eVB erhalten hat und zwar klar, eindeutig und zweifelsfrei. Einfach mal lesen.
Was der Schaden kostet kann hier so niemand sagen.
Da musst Du schon zu einem Betrieb gehen und fragen.
Du könntest aber aussagekräftige Fotos von den beiden Schäden hier einstellen.
Dann kann man Dir bestimmt schonmal eine grobe Einschätzung abgeben.
Zitat:
@keksemann schrieb am 21. Oktober 2020 um 12:57:19 Uhr:
...das steht aber auf dem Schreiben, mit dem man die eVB erhalten hat und zwar klar, eindeutig und zweifelsfrei. Einfach mal lesen.
Sofern man das Schreiben bei Zulassung des Fahrzeugs nicht abgegeben hat...
Ich hab für die Neuzulassung die eVB ausdrücklich mit vorläufiger Deckung auch im VK-Bereich bekommen. So wie es auch beantragt war.