ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kratzer Lack beschädigung (an die Kante von der Tür) nach dem Kauf entdeckt...Rechtliche Lage

Kratzer Lack beschädigung (an die Kante von der Tür) nach dem Kauf entdeckt...Rechtliche Lage

VW Golf

Ich habe vor 10 tage einen Golf 6 gekauft, als ich das Auto beschichtigt habe und Probefahrt gefahren bin war nichts an das Auto dran, keine kratzer, keine Beschädigung..nichts.

Der Verkäufer war freundlich und offen, wir haben beide nochmal das auto kontroliert, nichts mit mängeln, keine Kratzer sauber und ich war zufrieden und direkt gekauft.

Den Kaufvertrag unterschrieben und abgemacht das das auto gegen Aufpreis nachhause geliefert wird.

Gestern habe ich das Auto nachhause geliefert bekommen, Abnahme gemacht, der Fahrer hat 20€ von mir erhalten und das war s!

Heute beim Tür öffnen sehe ich die Kante ein bisschen beschädigt und der Lack ist ab, ich vermute hat jemand versucht die Tür zu brechen mit einem Schraubendreher(Bild kommt noch).

Mich würde jetzt die rechtliche Sicht interessieren?

Danke

Beste Antwort im Thema

du machst ne probefahrt, nimmst das auto ab und prüfst dann nicht ob die sachen die dir wichtig sind vorhanden sind? oder fragst den verkäufer bei der probfahrt nicht danach???

selbst schuld

normalerweise kommen hier threads von den verkäfern, wo der käufer genau wie du hinterher versucht den preis zu drücken oder was auch immer.

du hast den wgen angeshen, gefahren und bei lieferung geprüft und abgenommen und soger noch 20 öcken trinkgeld rausgehauen, also war bis dahin alles gut.

wenn der verkäufer schlau ist, macht er genau das, was hier immer empfohlen wird, nicht reagieren und wenn, dann auf seinen anwalt verweisen

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Zitat:

@charif schrieb am 6. September 2020 um 16:33:21 Uhr:[/]

Gestern habe ich das Auto nachhause geliefert bekommen, Abnahme gemacht, der Fahrer hat 20€ von mir erhalten und das war s!

Heute beim Tür öffnen sehe ich die Kante ein bisschen beschädigt und der Lack ist ab, ich vermute hat jemand versucht die Tür zu brechen mit einem Schraubendreher(Bild kommt noch).

Mich würde jetzt die rechtliche Sicht interessieren?

 

Nun - Du hast den Wagen nach Prüfung abgenommen ... könntest Du überhaupt ausschließen, dass diese Beschädigung erst stattgefunden hat, als der Wagen schon in Deinem Besitz war? Wohl kaum, jedenfalls wirst Du es eher nicht beweisen können.

Ich schätze, das ist einfach Pech und dumm gelaufen. Ich glaube nicht, dass sich heutzutage ein Verkäufer so etwas ans Bein binden lässt.

Themenstarteram 7. September 2020 um 5:47

Der Käufer war offen und freundlich und ich vermute hat nicht selbst die böse kratzer mit abgeplatzten Lack direkt an die Kante an die Tür gesehen oder nicht als böse eingestuft( Der Verkäufer ist libanese, Araber, aber freundlich und offen war er über die Mängeln im Auto, obwohl das Auto sehr sauber ist...)

Das Auto habe ich gerade 6 km gefahren und ich kann bestätigen das der Kratzer da war weil da alles alt aussieht?

Ich möchte eigentlich ungern da anrufen..ich glaube ich fahre selbst hin(80km von mir) damit er selbst alles sieht und ein paar sachen bei der Beschreibung stimmt sogar nicht...Regensensor, Automatik Licht(wenn du ein Unterführung fährst schaltet das Licht Automatik) und ein paar extras geschrieben, aber jetzt mit Arbeisstskollege beim Auto angucken festgestellt weil er selbst gleiches Auto fährt mit viel extras alles nicht stimmt mit der Beschreibung?

Mal sehen was ich machen soll?

Bild vom Kratzer werde ich heute hier posten.

..laut Beschreibung heisst das model Golf VI Comfortline?

Comfortline hat bestimmt Regensensor und Tagesfahrtlicht was meinen alten Corsa von 2002 hat.

Das Auto ist zwar schön und nichts dran zu meckern, fährt gut, ruhig und sehr sauber, leider fehlen mir die Extras die ich gesucht habe und davon ausgegangen das in Comfortline drin sind(statt die Highline die ich gerne hätte, leider nicht gefunden..)

Mal sehen was daraus kommt, ich fahre zum Autohändler am Freitag .

du machst ne probefahrt, nimmst das auto ab und prüfst dann nicht ob die sachen die dir wichtig sind vorhanden sind? oder fragst den verkäufer bei der probfahrt nicht danach???

selbst schuld

normalerweise kommen hier threads von den verkäfern, wo der käufer genau wie du hinterher versucht den preis zu drücken oder was auch immer.

du hast den wgen angeshen, gefahren und bei lieferung geprüft und abgenommen und soger noch 20 öcken trinkgeld rausgehauen, also war bis dahin alles gut.

wenn der verkäufer schlau ist, macht er genau das, was hier immer empfohlen wird, nicht reagieren und wenn, dann auf seinen anwalt verweisen

Kaufpreis? Km?

Alleine beim Wort Libanese schwant mir nichts gutes. Kiesplatzhändler können auch gute Fahrzeuge haben, aber dazu darf man eben nicht im Bodensatz wühlen ... genauso klingt aber deine Beschreibung.

Der Verkäufer war offen und freundlich …

Das sagt schon alles. Das wird er beim nächsten Besuch nicht mehr sein.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 8. September 2020 um 07:48:11 Uhr:

du machst ne probefahrt, nimmst das auto ab und prüfst dann nicht ob die sachen die dir wichtig sind vorhanden sind? oder fragst den verkäufer bei der probfahrt nicht danach???

selbst schuld

Sicherlich sollte man dies testen. Nicht immer kann mal aber alles testen (Lichtautomatik am Tag ohne Tunnel, Regenautomatik ohne Regen, Klima im Winter etc.) und manchmal übersieht man schlicht auch etwas.

Andererseits darf man auch - gerade bei der Ausstattung - dem Verkäufer einfach mal vertrauen. Wenn zugesicherte Ausstattung fehlt, ist das jedenfalls ein Mangel, für den der Verkäufer einzustehen hat.

Den Kratzer kann der TE im Grunde abhaken.

Er müsste beweisen, dass der Kratzer zwischen der Besichtigung und der Lieferung aufgetreten ist. Da würde ich keine Mühe und Kosten investieren.

Zitat:

@charif schrieb am 6. September 2020 um 16:33:21 Uhr:

...

Den Kaufvertrag unterschrieben und abgemacht das das auto gegen Aufpreis nachhause geliefert wird.

Gestern habe ich das Auto nachhause geliefert bekommen, Abnahme gemacht, der Fahrer hat 20€ von mir erhalten und das war s!

Heute beim Tür öffnen sehe ich die Kante ein bisschen beschädigt und der Lack ist ab, ich vermute hat jemand versucht die Tür zu brechen mit einem Schraubendreher(Bild kommt noch).

Mich würde jetzt die rechtliche Sicht interessieren?

Danke

Der Kern der Frage ist m.E. nach, wie diese "Liefervereinbarung nach Hause" aussah. Wenn Teil des Kaufvertrages, d.h. inkl. Lieferung und somit Vertragserfüllung erst danach, hast Du Anspruch darauf, dass der Wagen auch in dem Zustand wie im Vertrag, geliefert wird.

Wenn die Lieferung ein separates Extra und damit ein eine eigenständige Vereinbarung war, kommt es darauf an, was hinsichtlich Schäden, Gefahrenübergang und Haftung vereinbart wurde.

Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung.

@ixtra aber mann kann schauen ob die Funktionen vorhanden sind ob ein AC Symbol für die klima da sind oder beim Licht eine Automatik Stellung gibt.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 8. September 2020 um 10:15:46 Uhr:

@ixtra aber mann kann schauen ob die Funktionen vorhanden sind ob ein AC Symbol für die klima da sind oder beim Licht eine Automatik Stellung gibt.

Ja, das kann uns sollte man tun.

Nun gibt es aber Menschen, die nur so halb Ahnung vom Autokauf haben und vielleicht nach 20 Jahren Opel das erste mal in einem Mercedes/Renault/Ford etc. sitzen und da ist alles nicht vertraut.

Kurzum: Es kommt eben vor, dass man mal einzelne Ausstattungsmerkmale nicht prüft, auch wenn man das im eigenen Interesse möglichst tun sollte.

Wenn der Verkäufer mir aber bspw. einen Regensensor zugesagt hat, dann hat der auch da drin zu sein. Und es ist nicht grob fahrlässig, wenn ich nicht zum testen bei trockenem Wetter einen Eimer wasser über die Windschutzscheibe gekippt habe.

Lustig. Auch da denkt man direkt an "Verstehen Sie Spaß?" oder "Sind noch Ferien?"

Auto besichtigt und gekauft mit Wunsch nach Lieferung. Auto wurde geliefert und der nette Überbringer wurde mit 20 Euro belohnt und dankend nach Hause geschickt.

Und jetzt werden Mängel festgestellt. Und jetzt will man die Karre zurückgeben oder einen Nachlass oder eine Reparatur oder oder oder.

WTF? Als Verkäufer würde ich gar nix machen, egal ob ich ein gutes oder ein schlechtes Gewissen hätte.

Die 80km hinfahren bedeutet in erster Linie, dass du eine 160km Rundtour machst. Suche wenigstens eine schöne Tour aus, damit das sehenswert ist.

Zitat:

@charif schrieb am 6. September 2020 um 16:33:21 Uhr:

… Gestern … Abnahme gemacht, … Heute … beschädigt

Jetzt musst du nachweisen, dass der Schaden zwischen gestern und heute nicht entstanden sein kann. Das wird dir nicht gelingen. Ich würde das Spritgeld für die 160 km Rundfahrt besser in einen Lackstift investieren und den Schaden beheben.

Zitat:

@ixtra schrieb am 8. September 2020 um 10:22:20 Uhr:

Nun gibt es aber Menschen, die nur so halb Ahnung vom Autokauf haben und vielleicht nach 20 Jahren Opel das erste mal in einem Mercedes/Renault/Ford etc. sitzen und da ist alles nicht vertraut.

Dann holt man sich jemanden dazu der sich auskennt.

Zitat:

@ixtra schrieb am 8. September 2020 um 10:22:20 Uhr:

Kurzum: Es kommt eben vor, dass man mal einzelne Ausstattungsmerkmale nicht prüft, auch wenn man das im eigenen Interesse möglichst tun sollte.

Dann muss man damit leben, wenn was offensichtliches nicht geprüft wurde.

Zitat:

@ixtra schrieb am 8. September 2020 um 10:22:20 Uhr:

Wenn der Verkäufer mir aber bspw. einen Regensensor zugesagt hat, dann hat der auch da drin zu sein. Und es ist nicht grob fahrlässig, wenn ich nicht zum testen bei trockenem Wetter einen Eimer wasser über die Windschutzscheibe gekippt habe.

1. Vertragsinhalt ist nur das was im Vertrag steht.

2. In fast allen Verträgen steht drin, dass mündliche Absprachen nur gelten, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

3. Mündliche Zusagen müssen vom Käufer bewiesen werden.

Final muss man sagen:

Jedes Fahrzeug hat heutzutage im Kofferraum ein Schild mit allen Codes der Ausstattung wie auch Lackfarbe usw. Sollte das Fahrzeug noch ein analoges Serviceheft haben, dann ist dieses Schild auch dort aufgeführt.

Anhand dieser Liste hätte man im Vorfeld z.B. über dieses Forum prüfen können, was der Wagen alles hat.

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 11:26:56 Uhr:

1. Vertragsinhalt ist nur das was im Vertrag steht.

2. In fast allen Verträgen steht drin, dass mündliche Absprachen nur gelten, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

3. Mündliche Zusagen müssen vom Käufer bewiesen werden.

Wow... eine Auflistung mir drei Fakten.

Kann man gegen so starke Fakten überhaupt argumentieren? Versuchen wir es mal

 

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 11:26:56 Uhr:

1. Vertragsinhalt ist nur das was im Vertrag steht.

Fakt 1 ist : Grundsätzlich falsch. Ich kann - außer bei formbedürftigen Verträgen - alles mündlich vereinbaren. Ständige Rechtsprechung.

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 11:26:56 Uhr:

 

2. In fast allen Verträgen steht drin, dass mündliche Absprachen nur gelten, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Und fast immer ist es damit eine AGB, die unwirksam ist. Ständige Rechtsprechung

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 11:26:56 Uhr:

3. Mündliche Zusagen müssen vom Käufer bewiesen werden.

Du widersprichst damit inhaltlich 1. und 2.! Denn offenbar kommt es dann ja doch auf mündliche Zusagen an...

Über die Beweisbarkeit haben wir bisher nicht gesprochen. In einer idealen Welt kommt es darauf nicht an, da beide Parteien sich wahrheitsgemäß erklären müssen.

In der realen Welt gibt es oft so etwas wie eine Annonce. Stand da drin: Regensensor, Lichtautomatik etc. darf nun der Verkäufer beweisen, dass er davon bei Kaufvertragsabschluss ausdrücklich Abstand genommen hat.

Glaubst Du wirklich, der Verkäufer kann dir problemlos in der Annonce ne volle Hütte anpreisen und dir dann ne Buchhalterausstattung verkaufen, weil nicht jedes extra im Vertrag vermerkt wurde?

Zitat:

@ktown schrieb am 8. September 2020 um 11:26:56 Uhr:

 

Final muss man sagen:

Jedes Fahrzeug hat heutzutage im Kofferraum ein Schild mit allen Codes der Ausstattung wie auch Lackfarbe usw. Sollte das Fahrzeug noch ein analoges Serviceheft haben, dann ist dieses Schild auch dort aufgeführt.

Anhand dieser Liste hätte man im Vorfeld z.B. über dieses Forum prüfen können, was der Wagen alles hat.

Dazu ist aber kein Käufer verpflichtet. Zumal damit ja auch nur die Ausstattung am Werk abrufbar ist, nicht aber eventuell nachgerüstete Ausstattung.

Das ist doch irgendwie schräg:

Der Käufer soll Sachverständiger und Detektiv in einer Person sein, damit der Verkäufer munter bei der Ausstattung schwindeln darf?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kratzer Lack beschädigung (an die Kante von der Tür) nach dem Kauf entdeckt...Rechtliche Lage