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KRAWUMMS die Zweite....
Schon wieder....
Ich setzte zum Überholen an, Fahrer(in) vor mir meinte irgendwann, dass sie den vor ihr fahrenden LKW auch lieber hinter sich hätte. Ich war schon mit dem halben Wagen neben ihr, da zieht sie (lt Zeuge) ohne Blinken ganz knackig nach links..
Ich:
- Bremsen
- Ins Grün ausweichn (da war irgendwann ein Graben, also nur beschränkt weit)
- Hupen
Sie scherte aber noch weiter aus: KRAWUMMS... Hörte sich deutlich schlimmer an, als es nun aussieht.
Sie gab ihr Verschulden vor der Polizei zu (nachdem sie erst meinte, ich sei ihr hinten reingefahren... da zeigte ich aber dem Polizist schmunzelnd die beiden Schäden an den Fahrzeugen), nun schreibe ich gerade die Schadensmeldung an ihre Versicherung.
Meinungen?
UND, wie immer: Was schätzt ihr, wie hoch ist der Schaden bei mir? (Fotos weiter unten) Über 1000 EUR wäre ja ein Gutachter am Zuge.
Erfahrungen, wie die HUK reguliert?
Matthias
Fotos:
Hier
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50 Antworten
Wow, es funktionieren 2 Fotos!
Also die einzigen Bilder die anguckbar sind, sind der defekte Spiegel und die Felge, damit biste wohl unter 1000€^^
Re: KRAWUMMS die Zweite....
Jetzt gehts!
Re: KRAWUMMS die Zweite....
Zitat:
Original geschrieben von Matthias104
Über 1000 EUR wäre ja ein Gutachter am Zuge.
Hallo !
Grundsätzlich liegt die Grenze bei ca. 800,-€.
Aus der Kolonne von hinter Überholt ?
Wenn ja, dann wirst Du sicherlich eine saftige Teilschuld bekommen.
Jep sieht nach ein paar lackierarbeiten aus wobei du wohl, meiner Meinung nach über 1000Euro kommen wirst...
Ich hatte das gleiche mal mit nem 900km alten A6..
War damals die Seite Verkratz und musst hinten mit Blei aufgegossen werden..--> 6000Euro Schaden
Aber Schuld ist man zum Glück ja nicht...
Zitat:
Original geschrieben von dertyrann
Aus der Kolonne von hinter Überholt ?
Wenn ja, dann wirst Du sicherlich eine saftige Teilschuld bekommen.
Stimmt nicht!! Vor dem Überholen MUSS man in Spiegel kucken und den Schulterblick machen!! Da die Frau das Auto gesehen hätte ist sie Schuld...
Wie oben geschrieben wars bei mir genauso bis auf die Tatsachen dass es bei mir ne Kolonne aus nem Laster und 2 Autos war die ich überholte..*schäm*
Macht man normalerweise nicht aber manchmal zuckt in solchen Situationen halt der rechte Fuß..
Ich möchte wetten, dass schon jeder sich auf einmal erschreckt hat, als er etwas im Augenwinkel sah und den Überholvorgang noch rechtzeitig abgebrochen hat. Hier hat's aber nicht mehr geklappt.
So, nun gehe ich mal zur Post, den Brief an die HUK wegbringen. Montag fahre ich nochmal zur Werkstatt, damit die mir sagen, ob der Schaden die Gutachter-Mindestgrenze erreicht.
Gruß
Matthias
Mein Beileid, aber ist ja nicht alzu viel passiert.
Also eine Teilschuld bekommst du mit Sicherheit nicht, die Verursacherin hätte besser in den Spiegel gucken müssen.
Ich hatte so eine Situation auch vor kurzem. Ich überhole eine Mercedes E-Klasse Kombi und einen LKW, auf Höhe des Mercedes schert der Fahrer plötzlich raus. Ich sofort leicht ausgewichen und auf die Hupe. Er zog voller Schreck das Lenkrad rum (so das seine Brille von der Nase gehoppelt ist).
Naja waren noch ein paar cm die uns trennten, aber ist ja nichts passiert.
MFG Markus
Zitat:
Original geschrieben von Matthias104
Montag fahre ich nochmal zur Werkstatt, damit die mir sagen, ob der Schaden die Gutachter-Mindestgrenze erreicht.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
auch wenn es nicht all zu schlimm aussieht, gehe ich bei Deinem Schaden davon aus, das er "locker" die 1000€ übersteigt. Alleine die Felge kostet ja schon 250€. Dann lackieren, Achse vermessen (?) etc. das passt schon... Zumal es ja grundsätzlich nicht schlimm ist, wenn ein Gutachter den Schaden betrachtet. So hat bei meinem Autoaufbruch der Gutachter meiner Versicherung jede noch so kleine Macke auf die Rechnung gesetzt
Gruss
Chef
Ich glaube ich mach demnächst auch mal lieber ein schulterblick
Zitat:
Original geschrieben von Kickdown-169
Also eine Teilschuld bekommst du mit Sicherheit nicht, die Verursacherin hätte besser in den Spiegel gucken müssen.
So sicher wäre ich mir da nicht. Überholen in unklarer Verkehrssituation ist verboten. Unklarheit wird in solchen Fällen daraus konstruiert, dass du nicht sicher sein kannst, ob der Vordermann nicht doch entscheidet den LKW zu überholen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nach einer Kurve die Sicht frei wird oder ein Überholverbot endet. Dann muss man damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fzg auch überholt - selbst wenn derjenige für deinen Geschmack etwas lange zögert.
Da grundsätzlich aber der Vorausfahrende in der Pflicht ist nach hinten zu schauen, läuft es maximal auf 30 - 50% Teilschuld hinaus.
Alex
Ich kann hier Amen nur zustimmen. Eine gewisse Teilschuld wirst Du Dir hier schon anrechnen lassen müssen. Ich würde Dir auf jeden Fall raten die ganze Sache von einem Anwalt abwickeln zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Da grundsätzlich aber der Vorausfahrende in der Pflicht ist nach hinten zu schauen, läuft es maximal auf 30 - 50% Teilschuld hinaus.
Alex
Sehe ich es falsch, wenn ich sage, dass man eine Teilschuld nur dann bekommt, wenn man den Unfall hätte abwenden können?
Ich habe, als die Dame unvermittelt ausscherte, ALLES getan, was in meiner Macht stand. Um die Situation zu vermeiden, hätte ich weiter hinter dem LKW und der Frau hinterherfahren müssen. Es gibt ein Urteil von 2005, wo jmd. in ähnlicher Situation die Teilschuld bekam: Weil der Vordermann auch anholte, einenTrecker zu überholen, da man damit rechnen muss, dass der Trecker immer überholt wird.
Ich habe - sorry, ich meine das nicht hochnäsig - nicht erwartet, dass die Dame in dem Opel Astra Baujahr deutlich vor 1995 sich zutraut, den Brummi hinter sich zu lassen, zumal in ca. 700m eine Kreuzung kommt.
Ich bin aber für Eure Anregungen dankbar!
Meinungen?
Matthias