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Kreuzung/Abbiegevorgang, werde ständig ausgehupt, wer hat Recht?

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 8:31

Mahlzeit!

Folgender Sachverhalt: Wir haben hier eine Hauptstraße wo es auf einer Seite zu einem Gewerbegebiet rein geht. Fahrzeug A, in dem Fall ich, kommt aus Richtung Osten und will nach Rechts einbiegen. Dort gibt es eine kleine Einfädelspur. Also Blinker gesetzt und rechts abgebogen. Zur gleichen Zeit kam aus Richtung Westen ein anderes Fahrzeug B, es ist auf die dortige Linksabbiegerspur gefahren und dann rum gezogen und hat mich ausgehupt. Wir sind dann beide auf den selben Parkplatz, dort hat er mir lautstark vorgeworfen ich hätte ihm die Vorfahrt geklaut. Ich sagte er sei Linksabbieger und müsse warten. Er und seine Frau haben gelacht und gesagt ich soll in die Fahrschule und Verkehrsschilder lernen.

Verkehrsschilder stehen an der Kreuzung folgende:

X1 Achtung Radfahrer - diese stehen sowohl für mich als Rechtsabbieger, als auch für ihn als Linksabbieger

X2 Hauptstraße

Meine Meinung: Ich komme von der Hauptstraße und biege Rechts ab. Er ist Linksabbieger. Radfahrer kommen nicht, ich muss also nicht warten. Er ist Linksabbieger, also muss er warten.

Das ganze ist mir an dieser Stelle schon sehr oft passiert! Das hier schildert nur den aktuellsten Fall. Niemand konnte mir die Frage so richtig beantworten wer nun Vorfahrt hat, nicht mal unsere Berufskraftfahrer aus der Firma.

Wer hat Recht?

 

PS. Es gibt ca. 500 m weiter eine sehr ähnliche Kreuzung, dort habe ich als Rechtsabbieger aber eindeutig ein "Vorfahrt gewähren" Schild (ohne Zusätze) an Pos. X1, während für den Linksabbieger an Pos X1 (in seiner Fahrtrichtung) ein Hauptstraßenschild steht. Dort muss ich natürlich warten.

Hupen oder nicht hupen, das ist hier die
Schild X1
Schild X2
Beste Antwort im Thema

Ohne Beschilderung hat A Vorfahrt.

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Ohne Beschilderung hat A Vorfahrt.

Ganz klar, du kommst von rechts.

Sofern kein Schild wird gebietet Vorfahrt zu gewähren, hast du als Rechtsabbieger Vorfahrt. Selbst wenn man die Zusammenführung deiner Abbiegerspur mit der Spur des Linksabbiegers aus der anderen Richtung als "neue" (kleine) Kreuzung betrachtet, würde rechts vor links gelten. Bei uns gibt es eine ähnliche Situation bei der Autobahnauffahrt, aber da stehen extra Schilder bzw. jetzt sogar Ampeln, weil es offenbar viele nicht begreifen.

Ohne Schilder rechts vor links, rein Interesse halber, steht am Radweg auch ein Schild für die Fahrradfahrer?

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 8:44

Der Radweg ist halt farblich abgesetzt, das Vorfahrt gewähren Schild mit Radfahrersymbol steht an beiden Stellen nur für Autofahrer aus eben jeweils beiden Richtungen.

Zitat:

@draine schrieb am 16. Mai 2020 um 10:44:37 Uhr:

das Vorfahrt gewähren Schild mit Radfahrersymbol

Das ist aber kein Vorfahrt gewähren Schild, sondern bedeutet "Achtung Fahrradfahrer".

Bei einem "Vorfahrt gewähren" Schild, zeigt die Dreieckspitze nach unten.

Und zur ursprünglichen Frage:

Ja, wer in dem Fall von rechts kommt hat Vorfahrt.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 16. Mai 2020 um 11:06:37 Uhr:

 

Das ist aber kein Vorfahrt gewähren Schild, sondern bedeutet "Achtung Fahrradfahrer", selbst behält man die Vorfahrt.

Bei einem "Vorfahrt gewähren" Schild, zeigt die Dreieckspitze nach unten.

Mööööp...

 

Hier haben die Radfahrer aber dennoch Vorrang, mit und ohne Schild.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Mai 2020 um 11:10:12 Uhr:

 

Hier haben die Radfahrer aber dennoch Vorrang, mit und ohne Schild.

Richtig in dem Fall.

Ich hatte es noch bemerkt und hab die Stelle gleich wieder geändert. Aber grundsätzlich bedeutet es nicht Vorfahrt gewähren.

Genau, wer geradeaus fährt, hat Vorfahrt. Auch die Radfahrer ;)

Zitat:

Meine Meinung: Ich komme von der Hauptstraße und biege Rechts ab. Er ist Linksabbieger. Radfahrer kommen nicht, ich muss also nicht warten. Er ist Linksabbieger, also muss er warten.

Für die Vorfahtsregelung an der betreffenden Stelle spielt es keine Rolle mehr, ob er Linksabbieger ist. In dem Fall gilt einfach nur rechts-vor-links.

Zitat:

@draine schrieb am 16. Mai 2020 um 10:31:51 Uhr:

...Fahrzeug A, in dem Fall ich, kommt aus Richtung Osten und will nach Rechts einbiegen. Dort gibt es eine kleine Einfädelspur. Also Blinker gesetzt und rechts abgebogen. Zur gleichen Zeit kam aus Richtung Westen ein anderes Fahrzeug B, es ist auf die dortige Linksabbiegerspur gefahren und dann rum gezogen und hat mich ausgehupt. Wir sind dann beide auf den selben Parkplatz, dort hat er mir lautstark vorgeworfen ich hätte ihm die Vorfahrt geklaut. Ich sagte er sei Linksabbieger und müsse warten. Er und seine Frau haben gelacht und gesagt ich soll in die Fahrschule und Verkehrsschilder lernen.

...

Da spielt der Rechts- oder Linksabbieger keine Rolle. Der Fall ist einfach: Wenn keine Schilder vorhanden sind, die die Vorfahrt regeln, gilt einfach Rechts vor Links. Und zwar ohne den Zusatz "abbieger".

Erste Frage auf den dir entgegengebrachten Vorwurf: "Schon mal was von Rechts vor Links gehört?". "Zweite Frage: "Sollen wir das von der Polizei klären lassen?"

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Mai 2020 um 11:10:12 Uhr:

Zitat:

@Bulwey schrieb am 16. Mai 2020 um 11:06:37 Uhr:

 

Das ist aber kein Vorfahrt gewähren Schild, sondern bedeutet "Achtung Fahrradfahrer", selbst behält man die Vorfahrt.

Bei einem "Vorfahrt gewähren" Schild, zeigt die Dreieckspitze nach unten.

Mööööp...

Hier haben die Radfahrer aber dennoch Vorrang, mit und ohne Schild.

Da stimme ich zu, aber wäre das dann auch Rechts vor links, oder Geradeaus vor Abbieger.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 16. Mai 2020 um 11:28:41 Uhr:

 

Da stimme ich zu, aber wäre das dann auch Rechts vor links, oder Geradeaus vor Abbieger.

Ich würde sagen, Geradeaus vor Abbieger, da der Radweg ja zur Hauptstrasse gehört, und die Radfahrer genauso zu behandeln sind, wie wenn sie auf der Strasse selbst fahren würden.

Geradeaus vor Abbieger - was ist das?

Es geht hier doch gar nicht um Radfahrer.

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