ForumOmega & Senator
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. Krümmerproblem Omega B 2.0/136 PS: Dichtung wechseln reicht aus?

Krümmerproblem Omega B 2.0/136 PS: Dichtung wechseln reicht aus?

Themenstarteram 14. September 2008 um 19:19

Hallo,

der Krümmer von meinem Omega B (vor Face), Bj, 99, 72 Tkm ist undicht, was sich durch blubbern bemerkbar macht wenn er kalt ist und Abgasgeruch im Fahrerraum.

Das Problem ist, es ist ein Händlerfahrzeug, ich hab noch Garantie drauf. Der Händler hat etwas gekotzt bei Schiderung der Beschwerden, meinte ich soll in "seine" Werkstatt fahren. Das ist ne externe, kleine, offene Werkstatt, wo der Händler reparieren lässt. Der Schrauber hat nun das Krümmerproblem bestätigt und will die Dichtung wechseln.

Nun meine Frage: Reicht das aus? Was ich bisher so gelesen habe geht doch die Meinung immer die Richtung Krümmerwechsel....

Logisch das der Händler versucht so billig wie nötig aus der Nummer rauszukommen. Ich denke mal ich muß mich erstmal mit dem Dichtungswechsel begnügen, da es ja wohl erstmal wieder "funktionieren" wird...? Wie viele Tkm komm ich damit wenn man mal davon ausgeht, dass der Kümmer selbst das Problem ist?

Wie seht ihr die Sache mit der Dichtung, nur Flickschusterei oder kann das tatsächlich auch mal "reichen" um das Problem zu lösen?

danke, Walter

Ähnliche Themen
25 Antworten

Hallo!

 

Ob da nur eine Dichtung reicht kann man so pauschal nicht sagen. Hat der krümmer einen Riss oder ist der Krümmer verzogen nützt nur eine neue Dichtung natürlich nichts.

 

mfg

FalkeFoen

Hallo

In den meisten Fällen ist der Krümmer auch verzogen. Dann würde die Dichtung nicht lange halten.Eventuel bis nach der Garantiezeit.

Entweder verlangst du einen neuen bezihungsweise Plangeschliffenen Krümmer inklusive neue Stehbolzen, oder bestehe auf eine Garantie für die Reperatur. Neue Stehbolzen mit Muttern sind wichtig.

Mfg Hotte57

Themenstarteram 14. September 2008 um 19:50

Ok, wieviel Km würdest Du der Dichtung geben wenn der Krümmer selbst ein Ding weg hat? Wir haben jetzt in 4 Monaten 4500 Km runter, vorher war gar nix... Es könnte natürlich sein, dass es schon mal mit Dichtungstausch vor dem Verkauf "geflickt" wurde...

In wie weit kann ich denn rechtlich überhaupt einen neuen Krümmer verlangen? "Es funktioniert" ja erstmal wieder... Da geh ich jedenfalls von aus... WIE das nun repariert wird kann ich ja schlecht bestimmen? IMHO, lt. meinem Rechtsverständnis, das natürlich falsch sein kann :-)

danke, Walter

Hallo

Wenn der Krümmer selbst verzogen ist und daran nichts geändert wiert, sowie die alten Bolzen genommen werden, schätze ich ungefär 10000-15000 Km wenn du Glück hast. Es kann auch wesentlich schneller gehen.

Zu den Rechten kann ich dier leider nichts sagen. Eine Garantie auf die Reperatur kannst du bei einer Fernünftigen Werkstat aber verlangen. ( keine Hinterhofwerkstat.)

Mfg Hotte57

Themenstarteram 15. September 2008 um 10:58

Hallo,

heute früh hab ich das Auto in die Werkstatt gebracht, jetzt rief der Schrauber an und meinte der Krümmer ist gerissen, muß gewechselt werden.

Nun meinte der aber, Krümmer ist Verschleißteil, wird von der Sachmängelhaftung nicht abgedeckt und ich muß mich mal mit dem Händler in Verbindung setzen.

Der Händler lehnt natürlich auch Kostenübernahme ab weil es ein Verschleißteil ist...

Ist es das wirklich? Im Internet gibt es dazu verschiedene Ansichten ob der Händler zahlen muß. Das Auto ist erst vor 5 Monaten beim Händler gekauft worden. Sachmängelhaftung greift lt. Händler nicht weil es ein Verschleißteil ist....

am 15. September 2008 um 11:41

Klar ist der Krümmer ein Verschleißteil , genauso wie der Motorblock die Hinterachse oder Windschutzscheibe ;););)

Blödsinn , beim Omega verschleißen die Krümmer leider regelmäßig , nur ist das kein Verschleißteil im eigenen Sinn , daß ist schlicht und einfach ein Konstruktionsfehler .

Ein Verschleißteil ist etwas , was im regelmäßigen Abstand turnusmäßig getauscht wird.

Bremsbeläge - Bremsscheiben - Keilriemen - Zahnriemen - Zündkerzen etc.

Latsch deinem Händler kräftig auf die Füße , wenn er sich quer stellt , sag ihm du wirst dich mit der IHK in Verbindung setzen .

Der Krümmer ist 

 

 

K E I N    V E R S C H L E I S S T E I L   

Themenstarteram 15. September 2008 um 12:43

Hallo,

das hört sich ja schon mal gut an, gibt es da auch irgendwo was schriftliches das kein Verschleißteil ist? Gerichtsurteile zb? Er meint der Krümmer gehört zum Auspuff und dieser wäre Verschleißteil. Der Schrauber tönt ins gleiche Horn, verständlich, da der viele Aufträge vom Händler bekommt....

Mit reinen Argumenten komm ich da nicht weit, was amtlich-schriftliches wäre nicht schlecht :)

ADAC, Innung des KFZ Handwerks, Anwalt, oder Googeln bis die Maus schwitzt.

 

Hallo,

also was "amtlich-schriftliches" dürftes du nur schwer bekommen. Wie KurtBerlin schon schrieb, der ADAC ist die richtige Anlaufstelle.

Was ich dir aber noch als Tipp mit auf den Weg geben möchte ist folgendes:

Fordere den Verkäufer schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) auf, die vorhandenen Mängel zu beseitigen!!

Das ist unheimlich wichtig wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Ganz wichtig ist hier die 6 Monatsklausel (Beweislast).

Viele Grüsse

StressMann

Themenstarteram 16. September 2008 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von StressMann

 

Fordere den Verkäufer schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) auf, die vorhandenen Mängel zu beseitigen!!

Das ist unheimlich wichtig wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Ganz wichtig ist hier die 6 Monatsklausel (Beweislast).

Das Problem ist ja, dass die Karre schon in der Werkstatt ist... Das der Händler nicht zahlen will hat sich ja erst später rausgestellt, erstmal sagte der ja "fahr in die Werkstatt", von Kosten war gar keine Rede und er wusste auch das es um den Krümmer geht bzw. erstmal die Dichtung...

Es geht jetzt also um die Bezahlung, er wird sich weigern und ich werde das erstmal bezahlen müßen, wenn ich das Auto wieder haben möchte. Der Schrauber hat ja Recht auf sein Geld, egal wer es nun zahlt. Ich müßte also den Rechnungsbetrag einfordern, erstmal per Einschreiben, gegebenenfalls per Anwalt/Gericht? Denke ich mir mal so...

danke, Walter

Hallo Walter,

das klingt nicht gut!

Die Frage ist natürlich nun, wer die Werkstatt beauftragt hat.

War es der Händler, dann bist du mit der Rechnung erst einmal aus dem Schneider, wars Du es, dann musst Du erst einmal bezahlen. Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass der Händler der Auftraggeber ist, dann ist der Händler sogar aus seiner Gewährleistung raus.

Versuche unbedingt da Beweise zu sichern (Händler schickt seine Kunden immer dorthin, usw.)

Viel Glück

StressMann

Themenstarteram 17. September 2008 um 3:21

Hallo,

Der Händler hat mir gesagt "fahr in diese Werkstatt". Schriftlich hab ich da natürlich nix. Für die Werkstatt bin ich natürlich Auftraggeber, ich stand ja mit dem Auto vor der Tür. Ich hab dem gesagt das ich vom Händler komme und der mich geschickt hat, weder Händler noch Werstatt hat von irgendwelchen Kosten geredet, es ging ja auch erstmal nur um die Dichtung wo der Schrauber meine die müsse gewechselt werden. Das der Krümmer gerissen ist kam ja dann erst später. Und erst dann fragte der Schrauber wer das denn zahlt, weil Krümmer ein Verschleißteil wäre. Es hörte sich im Nachhinein irgendwie so an, dass die ne Dichtung wohl gezahlt hätten, beim Krümmer jetzt aber die Sache auf mich abwälzen wollen. Sonst hätte der Händler mir doch sofort sagen müßen, dass er den Krümmer/Dichtung nicht zahlt. Das der Händler da öfters reparieren lässt, kann man schon nachweisen, da wurde zb. auch neuer TÜV beim Kauf gemacht, bezahlt vom Händler.

Tja, das ist eine schwierige Nummer.

 

Zunächst ist erstmal zu sagen, das der Krümmer im eigentlichen Sinne kein Verschleißteil ist.

Wie schon hier erwähnt, zählen nur die Sachen zum Verschleiß, die Bauartbedingt durch den Betrieb "abnutzen".

Also Bremsbeläge, Zahnriemen, Keilriemen, Reifen, Wischerblätter, Zündkerzen.

 

Der Gesamte Auspuff gehört hier nicht zu. Es gibt Auspuffanlagen, die halten ein ganzen Autoleben lang. (Z.B. beim Taxi)

 

Es ist also Quatsch.

Du solltest nach meiner Meinung nach folgendes machen, denn so wie es aussieht, wirst Du Dein Auto nicht wiederbekommen, wenn Du nicht die Rep. bezahlst.

 

1. Möglichkeit.

 

Fahr oder geh zum Händler, erkläre ihm das es sich beim Krümmer nicht um ein Verschleißteil im Üblichen Sinne handelt.

Wenn er so argumentiert, kann er auch sagen, das alles am Auto ein Verschleißteil ist und von der Garantie ausgeschlossen ist. Denn Durch jeden Kilometer altert das Auto und es kann was Kaputt gehen.

Hier habe ich Dir mal auszugsweise eine Definition des Wortes Verschleiß rausgesucht.

Zitat:

 

" Verschleiß ist der fortschreitende Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers (Grundkörper),

hervorgerufen durch mechanische Ursachen, d.h. Kontakt- und Relativbewegung eines

festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers."

 

Das ist beim Krümmer nicht gegeben.

 

2. Möglichkeit

 

Unter Vorbehalt zahlen. Das muss mit auf der Rechnung stehen.

Dies würde bedeuten, das zwar zahlst, die Rechnung aber vom Rechtsanwalt und Gutachter prüfen lässt.

Dies kann natürlich einige Kosten verursachen, und ohne eine Rechtschutz kann dies ziemlich teuer werden.

 

 

Ich hoffe ich konnte Dir wenigstens ein bischen helfen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Omega & Senator
  6. Krümmerproblem Omega B 2.0/136 PS: Dichtung wechseln reicht aus?