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KTM mit falscher Vorhalter Anzahl gekauft

KTM 640 LC4 / Adventure
Themenstarteram 5. September 2023 um 14:59

Hallo Leute ich habe seit 2 1/2 Wochen meine KTM LC4 640 Bj. 2002. An sich total schönes Teil, nun ist aber einem Freund aufgefallen dass im Brief 9 Vorhalter eingetragen sind. In meinem Kaufvertrag steht 3, was durchaus ein Kaufargument für mich war.

Der Vorbesitzer meint jetzt er hätte die Daten eben so vom Vorgänger-Kaufvertrag übernommen.

Was kann ich nun machen? Das dreifache an Vorhalter ist leider eine ganz schöne Hausnummer.

Grüße

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34 Antworten

BGB Kaufvertragsregeln beachten und entsprechend handeln wenn du dir das antun willst.

Was wäre denn dein Ziel das zu erreichen gilt?

Themenstarteram 5. September 2023 um 15:22

Gekauft habe ich das Motorrad für 3700€. Entweder wäre eine Faire Kaufpreisminderung oder ein Rücktritt in Erwägung zu ziehen.

Da das Motorrad 21 Jahre alt ist, sind 3700€ ein stolzer Preis, jedoch von 3Vorbesitzern ausgegangen…alles noch o.K.

Bei der dreifachen Anzahl ist das aber durchaus viel zu viel…

Ich habe aber keinen Anhaltspunkt was z.B. eine Faire Preisminderung wäre. Einige sind im Netz mit 3-4 Vorbesitzern um die 3000€

Trete vom Kaufvertrag zurück, das ist glatter Betrug, der Flitzer ist durch so viel Hände gegangen das der Flitzer fast hin ist, denn jeder Besitzer hat einen anderen Fahrstil und Wartet sie oder auch nicht. Gehe zu einem Anwalt für Vertragsrecht, kannst dich bei diesem ja erst einmal Informieren was man machen kann, eine Beratung ist in der Regel Kostenlos

Beide Möglichkeiten könntest du vorantreiben.

Würde das mit dem Verkäufer mal einfach in Ruhe ansprechen.

500 sollten schon drin sein. Aber ich hab keinen Plan wie die gehandelt werden und beziehe mich daher rein auf deine Ausssagen.

Ansonsten zurück damit.

Wenn er nicht will bleibt dir wohl nur der Klageweg am besten mit Anwalt.

Rechtsberatung ist hier eh nicht gestattet.

Themenstarteram 5. September 2023 um 15:45

Bin im Moment eben im Kontakt mit dem Vorbesitzer der meinte nun:

„Ich hab eben nochmal in meinen Kaufvertrag geschaut, da wir die Daten von diesem übernommen hatten und dort stehen die zwei Vorbesitzer drin.

Das hilft dir zwar nun auch nicht weiter, aber wie gesagt, ich bin nach dem Kaufvertrag gegangen und hatte diese Daten übernommen.

Die Anzahl der Vorbesitzer ändert ja auch nichts am Zustand und am Kilometerstand des Motorrads.“

Themenstarteram 5. September 2023 um 15:49

Man muss dazu sagen die KTM soll 27.000km haben jedoch ist das ja anscheinend immer davon abhängig ob der Sensor dafür immer ganz war.

Zudem hat sie eine Rechnung von 2800€ vorliegen bei dem der gesamte Motor Kolben,Pleuel ..mit Schläuche und allem revidiert wurden. Deshalb die Aussage des VK mit dem Zustand usw.

Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften und es obliegt ihm auch die richtige Anzahl der Halter zu nennen, wenn danach gefragt wird. Der alte Kaufvertrag hat mit Deinem nichts zu tun. Darauf kann er sich nicht berufen. Nach verhandeln oder Vertragsrücktritt.

Genauso sieht es aus besser kann man es nicht beschreiben

Wieso hast du bei der Übergabe von Bargeld gegen Brief/Motorrad nicht drüber geschaut?

Themenstarteram 8. September 2023 um 19:08

Ich habe geschaut aber leider einfach zu ungenau. Wenn man das Bild betrachtet sieht die „8“ aufgrund der Position auf den ersten Blick aus wie eine 3…vorallem wenn man natürlich davon ausgeht dass der Vorhalter eben der 3 Halter sein müsste.

3b45f4bb-8d62-463e-a5f7-e8cf6d04339c

In der ZLB Teil 2 werden nur noch die letzten zwei Halter aufgeführt, im Gegensatz zum

alten Fahrzeugbrief. Dort wurden bis zu 6 Halter eingetragen.

Wurde die Anzahl der Halter/Vorbesitzer denn überhaupt im Kaufvertrag genannt?

Wobei natürlich dem Verkäufer der gleiche Fehler wie bei Dir unterlaufen sein kann.

Woher stammt die Erkenntnis, dass es nun 9 Vorhalter waren?

Wenn die Maschine technisch i.O. ist, würde ich da sowieso kein Fass aufmachen.

Das ändert am Zustand des Mopeds auch nichts.

Zudem die LC4 640 ist ein reines Spaßmobil für die schnelle Runde nach Feierabend.

Da ist ein häufiger Halterwechsel vorprogrammiert.

https://www.adac.de/.../#:~:text=Vorhalter(n)%20des%20Fahrzeugs.,bis%20zu%20sechs%20Halter%20eingetragen.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 9. September 2023 um 06:53:21 Uhr:

 

Woher stammt die Erkenntnis, dass es nun 9 Vorhalter waren?

Das ist keine Erkenntnis, sondern ein Pflichtfeld in der ZB2 . Feld 1

Bei jedem Halterwechsel wird die Zahl um eins hochgezählt.

Kann die Vorhalteranzahl nicht ermittelt werden('bei Importen,Scheunenfund oä) ist ein Strich einzutragen,der dann bei jedem Halterwechsel fortzuführen ist und den Hinweis auf unbekannte Halteranzahl gibt.

Hier ist eindeutig eine 8 angegeben.

@TE

Hat der VK Dir die vorherige ZB2 mitgegeben, er hat ja eine neue bekommen.

Und was angeblich in seinem KV zur Halteranzahl steht,ist für Dich nicht von Belang.

Den schon da steht drin : Anzahl Fahrzeughalter 8

am 9. September 2023 um 7:59

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 5. September 2023 um 17:38:58 Uhr:

Trete vom Kaufvertrag zurück, das ist glatter Betrug, ....

Das ist schlicht Quatsch!

Zitat:

@Fisch_in_Tomate schrieb am 8. September 2023 um 19:17:50 Uhr:

Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften und es obliegt ihm auch die richtige Anzahl der Halter zu nennen, wenn danach gefragt wird. Der alte Kaufvertrag hat mit Deinem nichts zu tun. Darauf kann er sich nicht berufen. Nach verhandeln oder Vertragsrücktritt.

Und das ist in diesem Fall auch Quatsch!

Der falsche Angabe der Halterzahl kann zwar ein Mangel, aber auch unerheblich sein und einen Sachmangel mit Rücktrittsrecht nicht begründen. Es gibt aber auch anderslautende Entscheidungen. Wenn für den Käufer die Anzahl der Vorhalter relevant für die Kaufentscheidung war, wird er wohl nicht um eine gerichtliche Prüfung drum rum kommen. Dann kann er auch erklären, warum er die Halterzahl nicht geprüft hat, wenn es für die Kaufentscheidung so wichtig war. Als Verkäufer würde ich es darauf angekommen lassen, denn eine fahrlässige falsche Angabe - hier die Übernahme von Daten aus dem vorherigen Vertrag - wird nicht zwangsläufig einen Sachmangel mit Rücktrittsrecht begründen.

 

 

 

Klar das Du es drauf ankommen lassen würdest

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