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Kühlerlüfter läuft dauernd

Audi A6 C6/4F

Hallo Gemeinde,
bei meinem im Nov.2013 neu angeschafften A6 Typ 4f 3,0 TDI Quattro TT facelift läuft der Kühler direkt nachdem Einschalten ständig. Nach Ausschalten läuft er 5 min nach.
Der freundliche fand heraus das das Steuergerät im Kühler defekt sei. Austausch beider Kühler 1350,-
Meine Frage: Habe die GW Plus Garatie mit gekauft ( 11/2013). Deckt die die Kosten ??
Hat einer Erfahrung wie die GW Garantie sich generell anstellt?
Grüße

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17 Antworten

Ich bin nicht sicher ob das bei einem 2010 auch noch der Fall ist, aber es gab mal ne Feldaktion mit der Nummer 19F8 Verkabelung Kühlerlüfter
Vielleicht liegts daran.

das Problem hatte ich auch allerdings wurde nur der rechte Kühlerlüfter gewechselt (über 900 Euro) da nur bei diesem Lüfter das Steuergerät defekt war. Es wurde per Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung abgerechnet da ich dank VCDS nachweisen konnte das der Fehler bereits beim Kauf des Wagens vorhanden war....

Zitat:

Original geschrieben von shadowdiver


Ich bin nicht sicher ob das bei einem 2010 auch noch der Fall ist, aber es gab mal ne Feldaktion mit der Nummer 19F8 Verkabelung Kühlerlüfter
Vielleicht liegts daran.

für meinem 03/2010er gab es keine Feldaktion und Audi hat die Kulanz abgelehnt ob wohl der Wagen gerade erst 3 Jahre alt war und keine 100.000km auf der Uhr hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins



Zitat:

Original geschrieben von shadowdiver


Ich bin nicht sicher ob das bei einem 2010 auch noch der Fall ist, aber es gab mal ne Feldaktion mit der Nummer 19F8 Verkabelung Kühlerlüfter
Vielleicht liegts daran.
für meinem 03/2010er gab es keine Feldaktion und Audi hat die Kulanz abgelehnt ob wohl der Wagen gerade erst 3 Jahre alt war und keine 100.000km auf der Uhr hatte.

Sorry muß noch üben

:)

also für meinen gab es 10/2010 auch keine Aktion mehr. Wieso wurde Kulanz abgelehnt? Gründe?

Grüße

@Audi4ever69:
Gründe für die Ablehnung wurden mir keine genannt aber der Servicemensch in der Vertragswerkstatt hat es mir auf dem Monitor gezeigt. Großes Vertrauen in das Kulanzsystem hat Audi bei mir damit nicht geschaffen - die scheinen eine Münze zu werfen um dann die Zusage geben zu können oder auch nicht.

Du hast doch Gewährleistung auf dem Wagen, d.h. der Händler muss es übernehmen. Bis mai '14 hast du zeit dass der Händler nachweisen muss, dass der defekt beim Kauf nicht da war.

Zitat:

Original geschrieben von wolle_petry


Du hast doch Gewährleistung auf dem Wagen, d.h. der Händler muss es übernehmen. Bis mai '14 hast du zeit dass der Händler nachweisen muss, dass der defekt beim Kauf nicht da war.

das wäre der beste weg dazu:

Zitat:

Es wurde per Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung abgerechnet da ich dank VCDS nachweisen konnte das der Fehler bereits beim Kauf des Wagens vorhanden war....

Wie Atomickeins schon geschrieben hat.

Such Dir einen VCDS User (siehe meine Signatur) uns lass den Fehlerspeicher auslesen und ausdrucken.

Der Fehler ist mit Datum umd KM Stand hinterlegt.

hier noch ein Beispiel von meinem Fehlereintrag:
001684 - Kühlerlüfteransteuerung 2
P0694 - 000 - Kurzschluss nach Plus
Freeze Frame:
Fehlerstatus: 01100000
Fehlerpriorität: 2
Kilometerstand: 99090 km
Zeitangabe: 0
Datum: 2013.03.21
Zeit: 16:54:04
ich kann generell nur anraten den Fehlerspeicher kurz nach dem Kauf mal auslesen zu lassen, natürlich nicht da wo man den Wagen gekauft hat. Bei meinem ehemaligen 2007er 4F waren 4 Glühkerzen defekt und ich habe kostenlos 6 Neue bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


@Audi4ever69:
Gründe für die Ablehnung wurden mir keine genannt aber der Servicemensch in der Vertragswerkstatt hat es mir auf dem Monitor gezeigt. Großes Vertrauen in das Kulanzsystem hat Audi bei mir damit nicht geschaffen - die scheinen eine Münze zu werfen um dann die Zusage geben zu können oder auch nicht.

Hallo,

habe heute den Schlitten vom freundlichen abgeholt. Glück gehabt die versicherung übernimmt alles bis auf die mir bei Kauf aber auch mitgeteilten 150,-Selbstanteil. ( Wagen hatte mehr als 100TKm)

Brauchte nichts bezahlen - werkstatt regelt das erst mit der versicherung dann bekomme ich die Rechnung.

Also Hut ab vor diesem Kundenverhalten.

Aber mal ehrllich ich bin nur Mechaniker, aber wer kommt auf die Idee ein Steuergerät so in ein Lüftergehäuse einzubauen das alles getauscht werden muß wenn die Elektronik durchbrennt?? KAUFLEUTE ?!?!

:confused:

Bin vom 4b ja dort schon einiges gewöhnt ( keine seperate Abdeckung von Lichtschalter erhältlich! Wollte wegen Softlackabrieb nur nen neuen Deckel haben - sollte komplett den Schalter tauschen 160,- Ocken)

aber das kann beim 3,0TDI ja dann mal richtig teuer werden wenn die GW Garantie Nov 15 ausläuft!!

Ehrleichterte Grüße Peter

prima, dann hat das ja gut und günstig geklappt. Ob der Service wirklich so gut war lass ich mal so stehen aber im Prinzip haben die sich wohl mur an den Garantievertrag gehalten.
Bei mir war der Service nicht so gut da die mir die Karre mit dem defekten Lüfter verkauft haben. Ich habe mich dann gewundert das der Lüfter bei minus 4°C nach nur einem Kilometer Fahrt lief obwohl der Motor aus war. Der Verkäufer wollte mir dann erzählen das das bei einem großen Motor normal sei aber dank VCDS konnte ich mich durchsetzen.

und warum muss Du die 150,-bezahlen -> Gewährleistung müsste hier greifen

Hallo, 150,- Euro selbstanteil weil das Auto über 100TKM hat.
Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von Audi4ever69


Hallo, 150,- Euro selbstanteil weil das Auto über 100TKM hat.
Gruß Peter

Wenn Du den Wagen erst in 11/2013 gekauft gilt noch die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) mit Beweislastumkehr (6 Monate). Was Du meinst ist die Garantie die hier eigentlich gar nicht von Bedeutung ist - ich behaupte mal das die Dich einfach wegen Unwissenheit mit den 150 Euro über den Tisch gezogen haben.

Hallo,
wie meine beiden Vorgänger schon richtig geschrieben haben, bist Du ein bisschen über den Tisch gezogen worden. Audi bzw. Dein Händler rechnet den Schaden über Deine Gebrauchwagen-Garantie ab. Da hast Du die erwähnten 150€ Selbstbeteiligung. Wenn Du damit zufrieden bist, ist alles ok. Da Du aber noch in der Gewährleistung bist und sogar noch innerhalb der ersten 6 Monate, muss der Händler eigentlich alles selber zahlen (wenn er nicht nachweisen kann, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorlag) und Du kannst Dein Geld behalten.
Es gibt nur eine Situation, in der Deine beschriebene Vorgehensweise rechtlich ok ist: Dein Händler konnte Dir nachweisen, dass der Mangel bei der "Gefahrenübergabe", also beim Besitzwechsel des Fahrzeugs, noch nicht vorlag. Dann ist es richtig das Problem über die Garantie abwickeln zu lassen.
Gruß
Calcar

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