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Kühlwasser

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 14. Oktober 2020 um 14:28

Moin moin

Vorweg: ich habe absolut keine Ahnung von Autos deswegen frage ich hier.

Ich habe mir vor einer Woche einen Opel Insignia A sports tourer mit 129000 Km Bj 2012 gekauft.

Der Händler und ich haben uns darauf geeinigt, dass er ein wenig mit dem Preis runter geht und ich dafür die anstehende Inspektion selber mache.

Nun kam bei der Inspektion heraus, dass der Wagen Kühlwasser verliert, ich bin mit dem Wagen nichtmal 200Km gefahren.

Nun frage ich mich ob das ein Verschleiß ist für den ich aufkommen muss oder ob es ein Mangel ist bei dem die Gewährleistung greifen würde?

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15 Antworten

Gewährleistung

Themenstarteram 14. Oktober 2020 um 14:31

Zitat:

@gott in rot schrieb am 14. Oktober 2020 um 16:29:57 Uhr:

Gewährleistung

Sicher ? Wie würdest du das begründen wenn ich fragen darf ? Weil ich muss es ja auch wahrscheinlich irgendwie begründen und wüsste nicht wie.

noch weiß man ja auch nicht wo das Wasser austritt.

Vor einer Woche? Da war schon vorher was am Auto und wahrscheinlich auch dem Händler bekannt wenn er drauf bestand das du die Inspektion machst .Ab zum Händler und auf Gewährleistung bestehen. Hatte meinen Insignia nach 4 Wochen und 5000km mehr auf dem Tacho zu meinem Händler gebracht weil das Gebläse gepfiffen hat. Alles Instandgesetzt ohne was zu sagen. Ruf dein Händler an und wenn er stur ist dann mit Rechtsschutz ab zum Anwalt.

Themenstarteram 14. Oktober 2020 um 14:50

Zitat:

@LeosOpel schrieb am 14. Oktober 2020 um 16:45:16 Uhr:

Vor einer Woche? Da war schon vorher was am Auto und wahrscheinlich auch dem Händler bekannt wenn er drauf bestand das du die Inspektion machst .Ab zum Händler und auf Gewährleistung bestehen. Hatte meinen Insignia nach 4 Wochen und 5000km mehr auf dem Tacho zu meinem Händler gebracht weil das Gebläse gepfiffen hat. Alles Instandgesetzt ohne was zu sagen. Ruf dein Händler an und wenn er stur ist dann mit Rechtsschutz ab zum Anwalt.

Okay vielen dank, das Fallbeispiel von dir hat mir jetzt wieder Mut gemacht, Ich war schon leicht am verzweifeln.

Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Zitat:

@Knightling schrieb am 14. Oktober 2020 um 16:50:59 Uhr:

 

Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Eigentlich ist es ja eindeutig Gesetzlich geregelt!

Schön das du eine hast und besser wenn du sie nicht benötigst.

Zitat:

@Laderl2 schrieb am 14. Oktober 2020 um 17:44:40 Uhr:

Zitat:

@Knightling schrieb am 14. Oktober 2020 um 16:50:59 Uhr:

 

Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

Eigentlich ist es ja eindeutig Gesetzlich geregelt!

Schön das du eine hast und besser wenn du sie nicht benötigst.

Klar, je weniger man sie nutzen muss je besser ist es, vorallem der Zeitaufwand ist immer nervig wenn was defekt ist und man hin und her telefonieren/rennen muss, aber wenn sich der Händler stur stellt und von nichts wissen will muss man sich ja irgendwie durchsetzen, vorallem wenn sowas wenige km nach Kauf passiert. Deswegen einfach den Händler anrufen bzw. Vorbeifahren und drauf bestehen nachdem man ihm den Sachverhalt erklärt hat.

Themenstarteram 14. Oktober 2020 um 19:00

Update:

Ich habe mit dem Händler telefoniert.

Das Auto steht ja noch in der Werkstatt wo ich die Inspektion hab machen lassen, der Händler sagte die sollen abchecken was genau dort undicht ist.

muss ich dafür in Vorkasse gehen ? Und kann der Händler entscheiden wie und wo das Auto repariert wird?

Nein du brauchst nicht in Vorklasse für die Reparatur gehen, das soll der Verkäufer mit der Werkstatt regeln

Themenstarteram 15. Oktober 2020 um 16:13

Update:

Meine Werkstatt in der ich die Inspektion hab machen lassen war so freundlich und hat sich, weil ich Stammkunde bin, für 5€ Kaffekasse auf die Suche nach dem Leck begeben und es auch gefunden. Es ist der AGR Kühler der undicht ist. Also habe ich mich mit dem Händler verabredet und bin zu ihm gefahren, er hatte oh Wunder auf einmal einen Termin und musste weg, er hat nur einen schnellen Blick drauf geworfen und meinte nur, dass er dafür nicht haften wird da es nicht in die Gewährleistung fällt. Er sei ja aber ein guter und netter Verkäufer und würde mir anbieten die Reparaturkosten zu teilen. Von meinem Recht auf ein Mangelfreies Fahrzeug wollte er nichts hören. Trauriger weise viel mir dann auch auf der Rückfahrt auf, dass alle Fensterheber funktionieren bis auf den des Fahrers, bei der Probefahrt hatte ich diese nicht getestet, da es in strömen geregnet hat, vermutlich wird dann das auch noch auf ihn zukommen. Ich werde mir jetzt erst einmal Rechtsberatung holen.

Man kann ja gewisse Dinge in einer Gebrauchtwagen Garantie ausschließen aber nicht in der Gewäheistung.

In den ersten halben Jahr ist der Verkäufer in der beweispflicht. Bedautet er muss nachweisen, dass dieser Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war. Nach 6 Monaten tritt die Beweislast Umkehr ein. Jetzt ist der Käufer in der beweispflicht. Er muss den Verkäufer beweisen, daß der Mangel schon bei Verkauf vorhanden war.

 

Themenstarteram 15. Oktober 2020 um 17:22

Zitat:

@KnallaWumba schrieb am 15. Oktober 2020 um 18:57:58 Uhr:

Man kann ja gewisse Dinge in einer Gebrauchtwagen Garantie ausschließen aber nicht in der Gewäheistung.

In den ersten halben Jahr ist der Verkäufer in der beweispflicht. Bedautet er muss nachweisen, dass dieser Mangel bei Verkauf noch nicht vorhanden war. Nach 6 Monaten tritt die Beweislast Umkehr ein. Jetzt ist der Käufer in der beweispflicht. Er muss den Verkäufer beweisen, daß der Mangel schon bei Verkauf vorhanden war.

Die Rechtsberatung sagte auch, dass ich drauf bestehen soll, dass die Mängel von ihm beseitigt werden.

Da davon auszugehen ist dass die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren vor allem wenn der Kauf erst eine Woche her ist.

Solche Verkäufer gibt es leider auch die sich gerne davor drücke. Einfach mal druck ausüben und mit einem Rechtsanwalt drohen dann sehen es viele ein. Kann ja nicht sein das er sowas ausschließt ist ja schließlich keine Gebrauchtwagen-Garantie. Falls das auch nichts bringt dann den Rechtsanwalt ein Schreiben aufsetzen lassen das bewirkt dann wunder. Einfach Hartnäckig bleiben und den Rechtsweg gehen im Fall des Falles solange du noch nicht in der Beweispflicht bist.

Themenstarteram 15. Oktober 2020 um 17:57

Zitat:

@LeosOpel schrieb am 15. Oktober 2020 um 19:31:15 Uhr:

Solche Verkäufer gibt es leider auch die sich gerne davor drücke. Einfach mal druck ausüben und mit einem Rechtsanwalt drohen dann sehen es viele ein. Kann ja nicht sein das er sowas ausschließt ist ja schließlich keine Gebrauchtwagen-Garantie. Falls das auch nichts bringt dann den Rechtsanwalt ein Schreiben aufsetzen lassen das bewirkt dann wunder. Einfach Hartnäckig bleiben und den Rechtsweg gehen im Fall des Falles solange du noch nicht in der Beweispflicht bist.

Ja ich werde das knallhart durchziehen immerhin habe ich für meine Verhältnisse verdammt viel Geld dafür bezahlt.

Schade,dass es heut fast nicht mehr auf "normalem" weg geht...

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