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Kündigen und Prozente mitnehmen ?

Themenstarteram 19. August 2010 um 9:55

Hallo,

habe jetzt vor ein paar Tagen meinen Golf 3 versichert und muss bei 35% doppelt so viel bezahlen wie normale nur weil ich Fahranfänger bin. also 800€ :eek: . Jetzt hab ich aber erfahren, dass ein Freund von mir , der auch einen Golf 3 fährt und auch fahranfänger ist noch nicht mal die Hälfte von dem bezahlen muss , was ich bezahlen muss. Obwohl der Wagen auch auf ihn angemeldet ist , so wie bei mir auch und er lässt die versicherung auch über einen bekannten laufen und hat somit auch 35%. Wie kann das sein, dass ich über doppelt so viel zahlen muss obwohl wir die gleichen bedingungen haben ?:confused:

Und kann ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen (kann man innerhalb von 2 Wochen und der Versicherungsabschluss ist erst ein paar Tage her) und dann z.B zu seiner Versicherung gehen und die Prozente mitnehmen und muss dann auch weniger bezahlen ? weil die hälfte zu bezahlen wär es mir dann auf jeden Fall wert.

und ein anderer bezahlt für seinen ibiza bei 55% auch nur 400€ bei den selben Rahmenbedingungen wie bei mir !

da kann doch was nicht stimmen

Beste Antwort im Thema

Dann muss Dein Opa wiederrufen, also derjenige der versicherungsnehmer ist. Die Schadenfreiheitsklasse (nicht Prozente) wird von der neuen Versicherung bei der Alten abgerufen. Es muss halt bei beiden Dein Opa Versicherungsnehmer sein.

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Widerrufen kannst Du noch! Mach es schriftlich, am besten Einschreiben Rückschein. Und rechtzeitig neu versichern!

Zu deinen Beispielen kann man nichts sagen, da viel zu ungenaue Beschreibungen. Da können die unterschiedlichsten Gründe verantwortlich sein, z.B.

unterschiedliche Fahrleistungen, Kasko beim einen mitversichert beim anderen nicht und natürlich unterschiedliche Tarife.

Lass Dir doch einfach ein Angebot von den Versicherern geben bei denen Deine Kumpels versichert sind.

Themenstarteram 19. August 2010 um 10:21

also wie gesagt die Rahmenbedinungen sind nahezu identisch. Er hat auch einen Golf 3 1.6 und beide nur Haftpflicht und beide von nem bekannten 35% usw.

Aber dann lass ich mir lieber VORHER ein Angebot machen oder ? weil sonst ist es aus irgend einem Grund doch plötzlich teurer und ich stehe da.

Aber man kann auf jeden Fall wenn man wiederruft die Prozente zur anderen Versicherung mitnehmen ?

wie kommst du als Fahranfänger an 35%?

SF-Klasse von Bekannten kannst du in der Regel nicht übernehmen, nur bei 1.gradigen Verwandten und (Ehe-)Partnern

SFKlassen kannst du ansich mitnehmen, jedoch werden nur die reelen schadenfreien Jahre angerechnet die du auch tatsächlich hättest erfahren können.

Wenn du also erst seit 1 Jahr den FS hast, kannst du keine SF12 oder was auch immer mitnehmen, es sei denn auch die neue Versicherung macht dir eine Sondereinstufung.

Generell müsste also dein Bekannter die Versicherung wechseln, damit du weiterhin seine SF-Klasse nutzen kannst.

Da hilft dir nur telefonieren mit den Unternehmen.

Das bisherige Unternehmen muss dir die SF ja bestätigen.

Warum soll da was nicht stimmen? die Unternehmen haben eben alle eigene Tarife und bei Fahrern unter 23 (25) ist eben ein Zuschlag fällig

Themenstarteram 19. August 2010 um 10:51

ich will die Prozente ja nicht übernehmen, sondern die versicherung läuft in dem Fall auf meinen Opa daher die 35% aber das Auto ist auf mich zugelassen. Aber genau so ist es bei meinem kumpel auch nur dass der nur die hälfte bezahlen muss. werde dann da mal anrufen.

Dann muss Dein Opa wiederrufen, also derjenige der versicherungsnehmer ist. Die Schadenfreiheitsklasse (nicht Prozente) wird von der neuen Versicherung bei der Alten abgerufen. Es muss halt bei beiden Dein Opa Versicherungsnehmer sein.

Themenstarteram 19. August 2010 um 14:37

ich war bei der huk ein Angebot machen lassen und da bezahl ich die hälfte :D

danke

Themenstarteram 19. August 2010 um 15:29

eine frage noch der vertreter hat gesagt man müsse auf die police warten um zu wiederrufen aber bisher hab ich nur den vertrag. wie mache ich das jetzt am besten?

am 19. August 2010 um 15:46

Also ich würde die Leistungen der beiden Versicherungen sehr genau vergleichen. Wenn eine Versicherung 50% billiger ist, dann nicht weil sie eine wohltätige Organisation ist, sondern weil sie auf der anderen Seite die Ausgaben (sprich Leistungen im Schadensfall) reduziert.

Schaue sehr genau, was deine alte und deine neue Versicherung alles abdeckt.

Mfg Zille

Themenstarteram 19. August 2010 um 15:59

habe ich schon ist nahezu identisch nur dass bei der huk sogar bis 100mio versichert ist + schutzbrief und bei der anderen nur 50mio

aber wie mache ich das am besten mit dem wiederrufen ? ich habe noch keine police bekommen

lach, das sind aber nur die Grundbedingungen.

Du solltest auch auf Sachen wie die Rückstufungstabelle und Ähnliches achten.

Da haben schon viele die vorher sparen wollten hinterher laut geweint.

....also schrittmacher hat natürlich Recht, dass man auch auf sowas wie Rückstufung im Schadenfall achten sollte..., aber wenn Du Dein Auto nur Haftpflicht versicherst und Dir bewusst darüber bist, dass die Rückstufung im Schadenfall evtl. schlechter ist als woanders, würde ich schon auch schauen, dass es günstig ist und bei 400 EUR Ersparnis, hast Du auch bei der beschissensten Rückstufungsstaffel einen guten Schnitt gemacht.... Ich für meinen Teil, finde die HUK eine absolute Katastrophe, aber wie gesagt, Du wirst nie eine Leistung von denen sehen, wenn Du nur Haftpflicht versichert bist....

Warte die Vertragsunterlagen ab und widerrufe mit einem Vordruck

Themenstarteram 19. August 2010 um 18:37

also ich habe ja einen Vertrag bekommen aber kommt da nochmal post ? Dann muss ja ich jetzt die ganze zeit bis das kommt immernoch den doppelt so teuren tarif bezahlen.

solange bis der Widerruf anerkannt wurde musst du natürlich deinen zahlungspflichten nachkommen

....ich weiss nicht ganz, was Du mit Vertrag meinst:confused:

Hast Du die Police/Versicherungsschein schon bekommen? Deinen Zahlungsverpflichtungen musst Du erst nachkommen, wenn Du eine Rechnung bekommen hast und die kommt idR zusammen mit den Vertragsunterlagen und wenn Du das bekommen hast, musst Du einfach umgehend widerrufen.... Pass aber auf, dass die HUK die eVB an die ZB übermittelt, damit ununterbrochen Versicherungsschutz bestand.... Und "Klugscheissmodus an": informier Dich vielleicht das nächste Mal vor der Zulassung Deines Autos über Versicherungsbeiträge....:p

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