- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Kündigung der KFZ Versicherung richtig zustellen.
Kündigung der KFZ Versicherung richtig zustellen.
Die Versicherung antwortet bzw. reagirt nicht auf meine Kündigung.
http://www.answer24.de/article/Die_siche...aerungen-40.htm
Was muss ich tun, damit denen der Gerichtsvollzieher die Kündigung per Postzustellungsurkunde zustellt.
Wie genau funktioniert es? Wie ist der Ablauf?
Beste Antwort im Thema
Ich hab sicher schon über 1000 Versicherungen gekündigt und mit einem Fax mit Faxbeleg bisher noch keine schlechte Erfahrung gemacht.
Probleme gabs nur, wenn z. B. ein Kunde gekündigt hat, der
-ausserhalb der Frist war
-Unterschift vergessen hatte
-falsches Kündigungsdatum genannt hatte
-oder andere Formfehler vorlagen
in diesen Fällen hilft Dir aber auch eine Zustellung über den Gerichtsvollzieher nicht.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Hast du dort schon mal angerufen und gefragt, ob die Kündigung eingegangen wäre?
Ich hatte die Versicherung auch am 24.11. gekündigt (Einschreiben mit Rückschein) und habe bislang noch keine Kündigungsbestätigung erhalten (obwohl um eine gebeten). Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir, dass gerade so viel zu tun sei, sodass ich mit der Bestätigung erst in ca. 2 Wochen rechnen dürfte, meine Kündigung wäre jedoch angekommen.
telefonisch hab ichs aufgegeben jemanden da zu erreichen.
per email antworten die nicht.
die haben den beitrag bei mir um 100% erhöht. die haben auch keinen schaden von mir reguliert.
die 100% sind wieviel in EUR? nicht falsch verstehen, auch 30 eur sind geld.
100% klingen aber weniger uebel, wenns 35 anstatt 17 eur bei einem anhaenger sind
2012 haben die meisten versicherer angezogen und 2013 werden die verbliebenen wohl auch folgen.
(oder haben die bedingungen fuer 2012 verschlechtert um im preis weniger steigen zu muessen)
"Einwurfeinschreiben" gilt als zugestellt wenn es in den persönlichen Zugriffsbereich ("Briefkasten") des Empfängers gelangt (das muss die Post-Liesel quittieren).
Ein Einschreiben mit Rückschein bzw. Übergabeeinschreiben, wenn es nicht angenommen wird, nicht.
So habe ich mir das aus den BGB-Rechtsvorlesungen wenigstens gemerkt.
Eine sichere Sache ist auch Fax mit Sendungsbeleg. Ideal auch über epost.de, dort hat man das komplette Fax im Postausgang als "gesendet" und man bekommt zudem den erfolgreichen Versand bestätigt.
Der Geldbetrag um den es geht sind mehrer Hundert Euro. Und ich will das das von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wird und nciht irgendwie anders.
Ich hab sicher schon über 1000 Versicherungen gekündigt und mit einem Fax mit Faxbeleg bisher noch keine schlechte Erfahrung gemacht.
Probleme gabs nur, wenn z. B. ein Kunde gekündigt hat, der
-ausserhalb der Frist war
-Unterschift vergessen hatte
-falsches Kündigungsdatum genannt hatte
-oder andere Formfehler vorlagen
in diesen Fällen hilft Dir aber auch eine Zustellung über den Gerichtsvollzieher nicht.
Und wenn ich kein Faxgerät habe? Bisher hatten es bei mir alle Vertragspartner geschafft eine Kündigungsbestätigung zu verschicken. Nur dieses eine Mal klappt es nicht trotz mehrfachem Kündigungsschreiben.
Sorry, hatte den obigen Link nicht gesehen.
Möchtest Du mir den Namen der Versicherung geben, dann rufe ich für Dich da mal an ...
Eine Versicherung die nicht telefonisch erreichbar ist ... kaum vorzustellen!
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Sorry, hatte den obigen Link nicht gesehen.
Möchtest Du mir den Namen der Versicherung geben, dann rufe ich für Dich da mal an ...
Eine Versicherung die nicht telefonisch erreichbar ist ... kaum vorzustellen!
So, aber wenn 5 Mio. Kunden auf einmal anrufen, dürften sie so einige Zeit in der Warteschleifen verweilen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Sorry, hatte den obigen Link nicht gesehen.
Möchtest Du mir den Namen der Versicherung geben, dann rufe ich für Dich da mal an ...
Eine Versicherung die nicht telefonisch erreichbar ist ... kaum vorzustellen!
So, aber wenn 5 Mio. Kunden auf einmal anrufen, dürften sie so einige Zeit in der Warteschleifen verweilen.
Stell mir grade vor, dass 5 Mio Kündigungen per Gerichtsvollzieher zugestellt würden... ich glaube, die wären nächstes Jahr am 30.11. noch mit den diesjährigen Kündigungen beschäftigt...
Zitat:
Original geschrieben von wvn
"Einwurfeinschreiben" gilt als zugestellt wenn es in den persönlichen Zugriffsbereich ("Briefkasten") des Empfängers gelangt (das muss die Post-Liesel quittieren).
Dazu gibt's auch gegnteilige Entscheidungen
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Ein Einschreiben mit Rückschein bzw. Übergabeeinschreiben, wenn es nicht angenommen wird, nicht.
Dürfte bei Versicherungen jedoch eher nicht vorkommen... Eher bei einem Vermieter, der die Kündigung rauszögern will oder dergl.
Daher würd ich das so machen.
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Eine sichere Sache ist auch Fax mit Sendungsbeleg. Ideal auch über epost.de, dort hat man das komplette Fax im Postausgang als "gesendet" und man bekommt zudem den erfolgreichen Versand bestätigt.
Das gilt nicht, wenn die Schriftform vereinbart ist. Da muss deine Orginal Unterschrift drunter.
@20Jack20
ein Faxgerät anzuschaffen dürfte günstiger sein, als die Dienstleistung eines Gerichtsvollziehers. Dieses kannst Du dann sogar noch für die Folgejahre nutzen.
@ stoppelfreund
Großer Irrtum! Kostet zumeist keine 20 €. Also kaum mehr, als ein Einschreiben mit Rückschein. Und - ist der sicherste Weg, kann den TE absolut verstehen. Sorgt vor allem auf der "Gegenseite" für mächtig Eindruck. Die wissen dann, dass sie es mit jemandem zu tun haben, der sich auskennt. Weitere Infos zu dem Thema hier:
http://www.123recht.net/...ellung-per-Gerichtsvollzieher-__a81062.html
Grüße
Superlolle
Zitat:
Das gilt nicht, wenn die Schriftform vereinbart ist. Da muss deine Orginal Unterschrift drunter.
Ja klar, audrucken, unterschreiben, wieder als PDF scannen und dem Fax als Anlage anhängen.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
@ stoppelfreund
Großer Irrtum! Kostet zumeist keine 20 €. Also kaum mehr, als ein Einschreiben mit Rückschein. Und - ist der sicherste Weg, kann den TE absolut verstehen. Sorgt vor allem auf der "Gegenseite" für mächtig Eindruck. Die wissen dann, dass sie es mit jemandem zu tun haben, der sich auskennt. Weitere Infos zu dem Thema hier:
http://www.123recht.net/...ellung-per-Gerichtsvollzieher-__a81062.html
Grüße
Superlolle
.....ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man sich in eine so banale Sache so reinsteigern kann!
Wenn Du die Kündigung nachweislich verschickt hast (also Einschreiben, mangels Faxgerät), wechsle einfach den Versicherer zum Jahreswechsel!
Die Versicherer benötigen zum Jahreswechsel halt einfach mehr Zeit, so dass die Kündigungsbestätigung manchmal sogar erst nach dem Kündigungstermin zugestellt wird.
@superlolle
Das sorgt bei der Vielzahl von Kündigungen auf der "Gegenseite" bestimmt für mächtig Eindruck.... ! Sorry, aber ich bezweifle, dass es die Vertragsabteilung, die die Bestätigung ausfertigt überhaupt ankommt, da sowas in der Poststelle bereits untergeht!