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Kündigungsverhalten der Asstel Versicherung

Hallo Leute,
ich habe aufgrund einer Preiserhöhung meine Versicherung bei der Asstel innerhalb der 4 Wochen Frist gekündigt. Die Versicherung teilt mir jetzt schriftlich mit, dass es keine Preiserhöhung gegeben habe und mir somit das Sonderkündigungsrecht nicht zustünde.
Meine Frage: Kommt es bei der erforderlichen Preiserhöhung auf den Gesamtbetrag an?
Die Abrechnung sieht wie folgt aus:
2014:
Haftpflicht: 158,60 €
Kasko: 83,50 €
Vers. St. 46,00 €
Gesamt: 288,10 €
2015:
Haftpflicht: 152,00 €
Kasko: 90,70 €
Vers. St. 46,20 €
Gesamt: 288,90 €
Per Saldo ist also die Versicherung 0,80 € teurer geworden. Wobei die Hapftlicht billiger, aber die Kasko teuer wurde. Einen Schaden und somit eine Erhöhung aufgrund einer Höherstufung gab es bisher nicht.
Meines Erachtens kommt es auf den Gesamtabrechungsaldo an. Lt. Schreiben der Vers. ist die Versicherung billiger geworden. Was in absoluten Zahlen zumidest nicht zutreffend ist.
Kann mir jemand helfen? Vielleicht liegt nur ein Irrtum der Versicherung vor.
Viele Grüße
mp909

Beste Antwort im Thema

Hier wäre mal wieder ein Versicherungsmakler sinnvoll gewesen. Wenn dieser die Versicherung auffordert die Vertragskündigung zu bestätigen, wird diese dies auch tun. Ganz unabhängig von Fristen und Rechten. Innerhalb eines gewissen Rahmens, versteht sich.

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Wahrscheinlich hat sich einer oder beide der Typklassen geändert.
HP runter, Kasko rauf.
Dadurch hast Du aber kein Sonderkündigungsrecht.

wo steht das?
Wenn der Beitrag sich erhöht ohne das sich die Leistungen verbessern, hat man ein Sonderkündigungsrecht

Entscheidend ist, ob sich der Vergleichsbeitrag, der in der Rechnung ausgewiesen wird, erhöht hat.

Ich würde da einfach mal anrufen... Bei uns lief es ähnlich (admiral direkt):
Haftpflicht teurer, Kasko billiger, Gesamtsumme 1-2 Euro teurer.
Beitrag auf der Webseite (für Neukunden) ausgerechnet: 20€ günstiger
Also angerufen bei der Versicherung, gesagt dass wir aufgrund der Preiserhöhung kündigen möchten (für eine "normale" Kündigung wäre es zu spät gewesen) wenn man uns nicht entgegen kommt. Neukunden werden ja schließlich auch mit günstigeren Preisen gelockt. Nach kurzer Warteschleife und Rücksprache: Neukundenkonditionen bekommen.
Ich würde aus dieser Erfahrung also sagen, die Gesamtsumme entscheidet. Auf schwankende Typklasseneinstufung hat der unfallfreie Autofahrer ja keinen Einfluss. Preiserhöhung ist Preiserhöhung, wer / was daran Schuld hat ist eine andere Frage.

Tja, dann schreibe dem Laden mal einen Brief folgenden Inhalts (wenn Deinem Vertrag die AKB 2014 oder andere mit gleichlautendem Text unter G 4.1 und G 4.2 zugrunde liegen:
SgDuH.
Ausweislich der von Ihnen konzipierten AKB xxxx und der Absätze G 4.1. und G 4.2 müssen Sie meine Kündigung wohl akzeptieren. Kurz gefasst sagen diese aus, dass mir bei einer Beitragserhöhung in einer Versicherungssparte (KH oder Kasko) das Kündigungsrecht für beide Verträge zusteht. Laut Ihrem Beitragsvergleich ändert sich die Kaskoprämie von 83,50 Euro auf 90,70 Euro. Ihr Aktuar wird Ihnen vermutlich bestätigen, dass es sich hierbei um eine Erhöhung handelt.
Ich bitte Sie nun, mir unverzüglich die Kündigung zu bestätigen.
Mfg

Ich hoffe, Du hast Deine Kündigung nicht so formuliert, dass Du von der "Haftpflicht-Versicherung" gesprochen hast. Dann sind die Karten allerdings schlecht.

Eventuell stellt der TE ja mal ein Bild von der Beitragsrechnung ein, damit man sieht was sich wirklich geändert hat.

Der Vergleichsbeitrag ist entscheidend, für das Sonderkündigungsrecht.

Hier wäre mal wieder ein Versicherungsmakler sinnvoll gewesen. Wenn dieser die Versicherung auffordert die Vertragskündigung zu bestätigen, wird diese dies auch tun. Ganz unabhängig von Fristen und Rechten. Innerhalb eines gewissen Rahmens, versteht sich.

2015 ist doch eh gelaufen, da brauchst nicht mehr kündigen.
Wenn das Kündigungsschreiben ähnlich aufgesetzt ist dann hat die Ablehnung wohl seinen Grund.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Dezember 2015 um 22:30:50 Uhr:


Der Vergleichsbeitrag ist entscheidend, für das Sonderkündigungsrecht.

Wie würdest Du Dir denn die Erhöhung der Kaskoprämie, ohne SFR-Änderung erklären? Mit dem Beitragsvergleich hast Du natürlich Recht. Aber mir fällt hierzu nichts ein, außer einer Tariferhöhung oder einer Änderung der Typ- und/oder Regionalklasse, bei der sich zusammengefasst der Beitrag erhöht hat.

Hast Du noch eine Idee?

Wenn alles gleich geblieben wäre, hat sich zumindest das Alter des VN um 1 Jahr erhöht. Dies kann auch zu einer Erhöhung führen z.B jetzt 61 statt 60 Jahre
Es ist sogar möglich, wenn sich der zu zahlende Beitrag verringert hätte, das ein Sonderkündigungsrecht besteht. Dafür gibt es den Vergleichsbeitrag, den aber nicht alle Versicherer andrucken

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Dezember 2015 um 00:24:30 Uhr:


...
Hast Du noch eine Idee?

Ich kenne keine Beitragsrechnung, die bei Beitragsänderungen den Vergleichsbeitrag nicht ausweist.

Ich denke, dass der TE das übersehen hat und warte auf seine diesbezügliche Rückmeldung, anstatt eigene Spekulationen anzustellen.

jetzt weiß ich was das Wort "Pfennigfuchser" bedeutet. :D

Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. Dezember 2015 um 09:02:24 Uhr:


Wenn alles gleich geblieben wäre, hat sich zumindest das Alter des VN um 1 Jahr erhöht. Dies kann auch zu einer Erhöhung führen z.B jetzt 61 statt 60 Jahre

Bei einem bestehenden Vertrag nicht.

Erst wenn er wieder ein anderes Fahrzeug auf sich versichert.

Habe damit ganz praktische Erfahrungen durch meinen Senior gemacht.

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