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Kulanz bei selbst verschuldetem Schaden?
Hallo Ihr!
Ich habe mir gerade ärgerlicherweise einen Kratzer beim Ausparken vorne in die Stoßstange und in die silberne Stoßleiste gefahren. Eingedrückt ist nichts, aber vermutlich reicht auspolieren nicht aus.
Ich nehme an, dass die Kulanz von VW nicht so weit geht, dass man auch solche Schäden behebt?
Der Wagen ist 4 Monate alt. Ich ärgere mich schon ziemlich über mich selbst!
Grüße
Alex
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43 Antworten
Ich hatte noch vergessen, zu sagen, dass der PDC Sensor nicht ausgelöst hat. Mir ist schon ein paar mal aufgefallen, dass er erst sehr dicht vor dem Hindernis etwas angezeigt hat, aber wenigstens hatte ich dann noch keinen "Kontakt".
Das gleiche Problem habe ich auch, nur an der hinteren Stoßstange. Darauf und auch auf meinen letzten Marderschaden gabs keine Kulanz. Immerhin mußte ich den Leihwagen nicht zahlen.
Aber seit dem Zwischenfall weiß ich endlich, wie die Parksensoren funktionieren:
piep - piep - piep
piiiiep - piiiiep - piiiiep
piiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiep
rumms
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Aber seit dem Zwischenfall weiß ich endlich, wie die Parksensoren funktionieren:
piep - piep - piep
piiiiep - piiiiep - piiiiep
piiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiep
rumms
Tja, bei mir war es ein "rumms" und erst anschließend ein "piiiiiiiiiiiiiiiiep". Ich bin wirklich langsam gefahren (nur ein paar cm/s), aber da das PDC nicht ausgelöst hat, habe ich mir einen ca. 40 cm langen breitflächigen Kratzer vorne reingefahren.
Ich bin schon gespannt, ob VW hier Kulanz gewährt. Immerhin ist es nicht so, dass ich nicht auf das Hindernis geachtet habe und mit Schmackes dagegen gefahren bin.
Kulanz bei "Unfall" ? Wie soll das gehen ? Bei mir ist zum Glück das Ding bis jetzt noch nie ausgefallen. Ich verlass mich aber auch nicht 100 % drauf. Ich schau schon immer ziemlich genau.
Zitat:
Original geschrieben von carrerarsr
Kulanz bei "Unfall" ? Wie soll das gehen ? Bei mir ist zum Glück das Ding bis jetzt noch nie ausgefallen. Ich verlass mich aber auch nicht 100 % drauf. Ich schau schon immer ziemlich genau.
Das ist jetzt auch die Argumentation von VW. Andererseits fehlten nur ein paar Millimeter und ich frage mich, wozu man PDC überhaupt erwirbt, wenn es nicht zuverlässig funktioniert.
Zitat:
Original geschrieben von IalexI
... wozu man PDC überhaupt erwirbt, wenn es nicht zuverlässig funktioniert.
... das sagte sich auch der 7er E38 Fahrer mit Navi, der schnurstracks in den Fluss fuhr. Er hatte übersehen, dass die Straße zu einer Fähre führte, die nicht da war.
... aber ärgerlich ist es schon ...
Überhaupt werden in Zukunft diese elektronischen Geräte zu vielen Anfragen wegen Haftung führen. Ich denke da auch an den elektronischen Bremsassistenten von DC. Was passiert wenn der nicht zuverlässig funktioniert und das Auto ins Stauende rast? Besonders die Amerikaner sind ja nicht zimperlich um da Haftungsansprüche durchzusetzen.
Auch die Parksensoren sind nur Helfer und können ein gesundes Augenmaß leider nicht ersetzen. Auf dem Treffen hat mir auch ein Fahrer berichtet, ein kniehoher Pfahl sei vom PDC nicht erkannt worden und die Stoßstange wurde beschädigt.
Zitat:
Original geschrieben von oaci
... das sagte sich auch der 7er E38 Fahrer mit Navi, der schnurstracks in den Fluss fuhr. Er hatte übersehen, dass die Straße zu einer Fähre führte, die nicht da war.
... aber ärgerlich ist es schon ...
Dafür ist in meinem E38 das PDC nie ausgefallen...
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Auch die Parksensoren sind nur Helfer und können ein gesundes Augenmaß leider nicht ersetzen. Auf dem Treffen hat mir auch ein Fahrer berichtet, ein kniehoher Pfahl sei vom PDC nicht erkannt worden und die Stoßstange wurde beschädigt.
.... der Unterschied ist vielleicht bei mir, dass dieser Pfahl direkt über den Sensor geschrammt ist. Wenn das System noch nicht mal das erkennen kann, dann finde ich es ziemlich sinnfrei.
Zitat:
Original geschrieben von desireless
Überhaupt werden in Zukunft diese elektronischen Geräte zu vielen Anfragen wegen Haftung führen. Ich denke da auch an den elektronischen Bremsassistenten von DC. Was passiert wenn der nicht zuverlässig funktioniert und das Auto ins Stauende rast? Besonders die Amerikaner sind ja nicht zimperlich um da Haftungsansprüche durchzusetzen.
Hallo!
Man stellt sich eher dir Frage wer haftet, wenn dsa Auto aufeinmal auf gerader Strecke eine Vollbremsung macht und gar nichts los war und der hinterher fahrende auffährt. Die Systeme in Japan dürfen ja Vollbremsungen auslösren. In Europa bis jetzt noch nicht. Weil die Haftung noch nicht geklärt ist.
Gruß
Leon
Mein Adsr führt auf ein und der selben Autobahn A 61 an einer Stelle immer eine Notbremsung aus. Rote Anzeige im Display Notbremsung und die Bremsen gehen zu und zwar richtig. Da ich das jetzt weiß schalte ich dort das System ab und danach wieder ein.
Wer haftet dort, wenn was passiert ?
Zitat:
Original geschrieben von carrerarsr
Mein Adsr führt auf ein und der selben Autobahn A 61 an einer Stelle immer eine Notbremsung aus. Rote Anzeige im Display Notbremsung und die Bremsen gehen zu und zwar richtig. Da ich das jetzt weiß schalte ich dort das System ab und danach wieder ein.
Wer haftet dort, wenn was passiert ?
Und wer haftet, wenn bei einem Auto konstruktiv bedingt die Bremsen versagen? Da ist der Fall plötzlich klar, wohl weil es sich um ein "gewöhnliches", in jedem Auto befindliches System handelt.
Dann müßte VW auch haften, wenn ich mit dem ADR einen Unfall baue, weil ich mich darauf verlassen habe, dass mit dem System bei 130 nix passieren kann. Das glaube ich wohl beim besten Willen nicht. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass ein solches System in USA nicht angeboten wird, eben aus diesem Grund. Ich weiß dass es bei VW im P nicht angeboten wurde, weiß aber nicht ob es dieses System bei anderen Herstellern (BMW, Audi und DC) gibt.
Zusatz:
Hab eben auf der BMW USA page geschaut, da gibt es den Active cruise control. Wundert mich, dass BMW da noch nicht verklagt woorden ist weil einer geschlafen hat beim fahren, so wie das vergangene Woche mit nem Wohnmobil war. Stand so zumindest in der Zeitung.
Hallo!
Eigentlich sollte des den ADR nicht mit Notbremsfunktion geben, das es in Deutschland noch nicht rechtlich geklärt ist wer haftet. Da muss eine Fehlfunktion in System herschen. Das System darf nur warnen. Es darf nur für eine Notbremsung eine Empfelung ausprechen, mehr nicht. Egal auf welche Weise optisch oder akustisch. Die Bremse darf automatisch betätigt werden aber nur bis zu einem bstimmten Prozentsatz ca. 35%.
Gruß
Leon