Kulanz ?! Bitte um Hilfe
Hallo liebe Mercedes-Gemeinde
Erstmal kurz zu mir, da ich neu bin hier im Forum.
fahre seit mittlerweile einem knappen Jahr einen sehr schönen Mercedes W211 320CDI 4matic.
Auto ist Baujahr 2006 und hat aktuell knapp 195.000 Km auf der Uhr.
Bin auch soweit sehr zufrieden mit dem schönen wagen, mein momentanes Problem mit dem Wagen besteht darin:
Vor 2 Jahren hatte der Vorgänger ein neues Getriebe mit Geweih? (also Kabel) bekommen, soweit auch alles ok, vor einem halben Jahr ruckelte das auto aber dann sehr stark so dass ich dann in die Werkstatt bin und die meinten Wandler. Ok hatte ich kein Problem damit lief ja einwandfrei über Kulanz.
So jetzt ein halbes Jahr später, wollte früh das Auto starten, klackerndes sehr lautes und unangenehmes geräusch, als ob irgend ein Metallteil schleifen würde.
Ich natürlich mich zu Benz schleppen lassen un die meinten dann nach 3!!! Wochen es ist der Wandler.
War ich ja erstmal etwas beruhigt da ich ja dachte ok, nach knapp 6 Monaten und 6000 km sollte da ja noch eine Garantie oder Gewährleistugn drauf sein.
So jetzt sagte mir der Werkstattmeister kostet 3000€, ich bald aus allen Wolken gefallen da der Wandler ja noch kein halbes Jahr drin war.
Kulanzanfrage wurde abgelehnt also habe ich mit Maastrich telefoniert. Nach wieder einer Woche bekam ich einen Anruf, mein Auto sei zu alt, deswegen keine Kulanz.
Jetzt meine Frage an euch, muss ich das so hinnehmen oder kann ich da irgendetwas dagegen machen?
Der Wandler ist ja jetzt nich lang drin und die 6000 Km sollten doch auch kein Problem für so ein Teil sein ?!
Würde mich riesig über eure Antworten freuen.
Liebe Grüße Tom
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Haste Rechnung , haste Gewährleistung !
Hat er nicht, da Neuteil auf Kulanz eingebaut. Und deshalb gibt es auch keine Garantie und Gewährleistung schon gar nicht, denn es wurde kein neuer Kaufvertrag abgeschlossen. Alles was Mercedes jetzt noch kostenfrei machen würde, wäre wieder Kulanz.
cu termi0815
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17 Antworten
ein Auto mit einem Herzschaden wird immer ein Herzproblem haben
Wenn die Garantie abgelaufen ist , geht nur noch eine KULANZanfrage .
Kulanz ist eine freiwillige Geschichte des Herstellers , sollte sie nicht gegeben werden hilft nichts ausser betteln !
Sollte noch Restgarantie bestehen , müsstes du nachweisen , das der Wandler innerhalb der 2 Jahren in dein Fahrzeug NEU verbaut wurde , weil solange hast du Garantie auf ein Neuteil
Lisa
Hey,
Danke erstmal Lisa,
Das ist ja das was mich verwundert.
Dieses Jahr im Mai kam ein nagelneuer Wandler rein. und jetzt nichma ein halbes Jahr später soll auf den neu verbauten Wandler keine Garantie oder Gewährleistung sein ?!
Das schönste ist ja das mein Auto mittlerweile die 5. ! Woche bei MErcedes steht
Ich verstehe nur nicht, warum es auf ein neu eingebautes Teil keine Garantie gibt?!
Vielen Dank erstmal
Tom
Zitat:
Original geschrieben von HD666
So jetzt sagte mir der Werkstattmeister kostet 3000€,
Bloss nicht... für diesen Preis kriegst du nicht nur den popeligen Wandler sondern das komplette Getriebe Instandgesetzt inkl. Garantie!!!
Hier hast du paar nützliche Links mit Profis:
Zitat:
Original geschrieben von HD666
[...]
Dieses Jahr im Mai kam ein nagelneuer Wandler rein. und jetzt nichma ein halbes Jahr später soll auf den neu verbauten Wandler keine Garantie oder Gewährleistung sein ?!
[...]
Ich verstehe nur nicht, warum es auf ein neu eingebautes Teil keine Garantie gibt?!
Hast du vor 6 Monaten den Wandler bezahlt? Wenn ja, dann gibt es gesetzliche Gewährleistungsansprüche? Wenn nein, dann gibt es auch nichts. Und Garantie ist sowieso ein freiwillige Leistung, die beim einem Kauf nicht automatisch enthalten ist.
cu termi0815
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.
Also irgendwie komme ich bei der Logik nich nach.
Es ist vor einem halben Jahr ein Neuteil eungebaut wurden, warum gibt es auf dieses Neuteil keine extra Garantie o.ä. ?!
Wenn ich mir ne Kaffeemaschiene kaufe und nach nem Jahr geht der Motor kaputt und ich diesen ,,reklamiere,, wird er ja auch ersetzt und wenn er dann nen halbes Jahr später wieder kaputt geht is da ja immernoch ne Garantie drauf...oder etwa nicht ?!
Hab glaube langsam einen Knoten in meinem Gehirn
Danke schonmal
Tom
Zitat:
Original geschrieben von HD666
Wenn ich mir ne Kaffeemaschiene kaufe und nach nem Jahr geht der Motor kaputt und ich diesen ,,reklamiere,, wird er ja auch ersetzt und wenn er dann nen halbes Jahr später wieder kaputt geht is da ja immernoch ne Garantie drauf...
Unter der Voraussetzung das die Kaffeemaschine 12 Monate Garantie hatte: Nein!
Wenn dem so wäre, dann könnte ich mir problemlos eine Lebenslange Garantie ertauschen, in dem ich mir jedes mal vor Ende der Garantie eine Neue hole, weil die einen "zeitweisen" Fehler hat.
cu termi0815
Wir reden hier von Mercedes und Mercedes gibt auf ein NEUTEIL 24 Monate GARANTIE !
Garantie muss kein Hersteller geben , allerdings ist es bei Mercedes so , das Neuteile 24 Monate Garantie haben .
Dies ist aber ersteinmal zweitrangig , da die Gewährleistung hier genau und die ist etwas anspruchsvoller für den Endverbraucher in Kraft tritt und ebenfalls 24 Monate betragen .
Es sei den es wurde explizit drauf hingewiesen , was ich mir allerdings nicht vorstellen kann .
Haste Rechnung , haste Gewährleistung !
Wenn die was da gegen haben , ab zum Anwalt
Lisa
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Haste Rechnung , haste Gewährleistung !
Hat er nicht, da Neuteil auf Kulanz eingebaut. Und deshalb gibt es auch keine Garantie und Gewährleistung schon gar nicht, denn es wurde kein neuer Kaufvertrag abgeschlossen. Alles was Mercedes jetzt noch kostenfrei machen würde, wäre wieder Kulanz.
cu termi0815
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Wir reden hier von Mercedes und Mercedes gibt auf ein NEUTEIL 24 Monate GARANTIE !
Nur wenn es der Kunde auch bezahlt hat...
Garantie, Gewährleistung, Kulanz. Hier werden drei Sachen schon wieder in einen Topf geworfen und keiner blickt mehr durch!!
Hi,
ich würde einen freundlichen Brief an Mercedes schreiben - damit erreichst Du unter Umständen viel mehr als mit Anwaltsgepolter.
In einem ähnlichen Fall bei VW damals half der Weg über die AutoBild - aber Achtung: dafür solltest Du dann alles auch belegen können.
Joe.
Hallo,
tja wenn die 24 monatige Ersatzteilgarantie vorbei ist,dann kommt der Spruch Ihr Auto ist halt schon zu Alt für eine Kulanz,auch ich musste hier schon leidvolle Erfahrung damit machen,denn meine letzte GPS-Antenne die mir gewechselt wurde ist gerade mal 13 Monate alt und spinnt schon wieder,aber leider sind es schon über 24 Monate her,als ich das erste Mal deswegen in der Werkstatt war,um dieses Teil das erste mal zu wechseln.
Die in Maastrich interessiert nicht wie alt das Ersatzteil letztlich wird,wenn die 24 Monate rum sind,kann das Ersatzteil auch wenige Tage vor Ablauf der garantie gewechselt worden sein,den Spruch von Maastrich,mit dem Dein Auto sei zu alt für eine Kulanz musst Du dir dann leider anhören.
Die Qualität Ihrer Ersatzteile die in der Regel aus dem Osteurpäischen Ausland herkommen oder aus der Türkei,naja da sind wohl die besten Facharbeiter in Europa beschäftigt,wenn wunderst das es da auch an der Qualität mangelt,aber das interessiert niemanden in Stuttgart und schon keinen in Maastrich wirklich.
Nervig wenn Du mich fragst.
gruss Uwe
Termi0815 hat Recht.
Nur wenn Du den alten Wandler bezahlt hast (oder nur einen Anteil) hättest Du eine Ersatzteilgarantie.
Ist leider so.
Mir ging es bei VW so. Mein Passat hatte ein bekanntest Problem (Zweimassenschwungrad) in der 2 jährigen Neuwagengarantie.
Dort wurde in den 2 Jahren 2 mal das besagte Teil und 1 neues Getriebe verbaut. Alles für mich kostenlos. Das 2. Zweimassenschw. wurde 2 Monate vor Ablauf der Neuwagengarantie verbaut. 3 Monate nach Ablauf war das Problem wieder da, und es war wieder das Zweimass.
Ich wieder zu VW und habe das reklamiert, da ich auch davon ausging, 2 Jahre Ersatzteilgarantie zu haben. Wie ich dann lernen musste, habe ich diese nicht. Eben aus dem besagten Grund, dass die Reparaturen in der Garantie erfolgten und ich nichts bezahlt habe. Hätte ich einen Anteil bezahlt, wäre Ersatzteilgarantie eingesprungen. Ich konnte das nicht glauben und habe mich noch an die Verbraucherzentrale gewandt, und auch dort die gleiche Aussage bekommen.
Also rechtlich kannst Du gegen MB Entscheidung nichts machen. Hoffe aber für Dich, dass Ihr Euch irgendwie einigen könnt.