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Kulanzantrag abgelehnt (wegen DSG-Mechatronik) - was nun?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 16. März 2013 um 21:11

Hallo zusammen,

wie im Titel schon beschrieben wurde mein Antrag auf Kulanz von seitens VW abgelehnt. Kurzer Überblick:

Mein Fahrzeug (Passat 3C Variant TDI CR 170PS, EZ 07/2008) ist in meinem Besitz seit Mai 2012 mit 73.000km und im November letzten Jahres bemerkte ich bei ca.89.000km das erste mal leichtes Ruckeln in den ersten beiden Gängen/Anfahren bzw. ein Rucken vom R-Gang in D-Gang. Nach einer Überprüfung seitens einer VW-Werkstatt wurde nichts gefunden und ich fuhr erstmal weiter. Das Ruckeln etc. wurde aber immer schlimmer und war auch regelmäßig zu spüren. Also im Januar, ca. 93.000km, wieder hin in die Werkstatt und diesesmal, siehe an, sagte man mir die DSG-Mechatronik müsste getauscht werden - Kosten 1.700€ -!! Ich erstmal geschockt von dem Preis und auf die GebrauchtwagenGarantie gehofft, diese übernimmt aber vom Material 50% und vom Lohn 100%, was also noch ca. 800-900€ für mich bedeuten würde. Kulanzantrag hat die Werkstatt schon gestellt an VW, wurde da schon abgelehnt. Kulanzantrag, nach Tipp VW-Werkstatt, selbst telefonisch bei VW gestellt und heute kam die Antwort das keine Kulanz gegeben wird weil mein Fahrzeug, ich schreib kurz mal die original Antwort:

"Wann immer es geht sind wir kulant, um unsere Kunden zu helfen. Dabei müssen wir allerdings bestimmte Entscheidungskriterien berücksichtigen. Bei ihrem Fahrzeug ist die Gewährleistungsfrist inzwischen weit überschritten. Deshalb können wir ihnen leider nicht entgegenkommen"

HALLO????? Nach einigen recherchen in verschiedenen Foren weis ich das bei dieser Art von DSG-Problem Kulanz gewährt wird weil es ein bekanntes Problem ist bis zu einem bestimmten Baujahr. Und da fällt meiner auch rein. Ich bin wirklich sauer über die Reaktion von VW. Was meint ihr soll ich jetzt machen?? Einer meiner Ideen war den ganzen Bericht mal an den AutoBild Kummerkasten zu senden. Wer diese Berichte kennt, weis ja das eigentlich immer gutes bei rauskommt und ich da eigentlich die besten Chancen sehe.

Über jeden Tipp wäre ich dankbar.

Gruß

Sascha

Beste Antwort im Thema

Kulanz = FREIWILLIGE Leistung des Herstellers und kann von diesem (auch willkürlich) gewährt werden oder eben auch nicht. Ist das Fahrzeug denn lückenlos Scheckheftgepflegt bei VW-Vertragswerkstätten?

-> Einklagen ist auf jeden Fall sinnlos, da kein Rechtsanspruch auf Kulanz existiert und die Werksgarantie bzw. Gewährleistung ggb. VW nach 2 Jahren rum ist. Also seit Juli 2010 - Wir haben März 2013 zwischenzeitlich.

Wenn Du das Fahrzeug vom Händler gekauft hast hast Du MIN. 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht vorlag. Du besitzt das Fahrzeug seit Mai im November hast Du reklamiert (hast Du das bei dem Laden reklamiert, der Dir den Wagen verkauft hat? Wenn nein, dann ganz blöd). Ist natürlich ggf. auch blöd, wenn das schon NACH den 6 Monaten war. Kommt drauf an, wann genau der Kauf war und wann genau Du bei wem reklamiert hast. Grundsätzlich liegt aber der Verdacht dann schon nahe, dass das ein Fall für die Gewährleistung ist und damit Dein Verkäufer in der Haftung steht. Da hat VW noch nicht mal was damit zu tun.

Allerdings gibt es ja für entsprechendes Kleingeld auch so Sachen wie Garantieverlängerungen zu kaufen bzw. Reparaturkostenversicherungen von Drittanbietern. Wenn man natürlich meint, dass man sich das Geld sparen kann - speziell bei Fahrzeugen, die bzgl. entsprechender Defekte nicht gerade unauffällig sind - muss man halt im Ernstfall mit den Kosten der Reparatur leben und nicht wieder über die ach so asozialen Hersteller jammern.

Ich zahle im Jahr über 400 EUR für die Garantieverlängerung (nur noch Baugruppengarantie) und frage mich, wieso ich das tun sollte, wenn VW ohnehin jedem anderen, der das nicht tut, großzügigste Kulanz angedeihen lässt. Schon mal drüber nachgedacht?!?

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In China ist man da kulanter

Zitat:

die Garantie für die Direktschaltgetriebe DQ200 und DQ250 zu erweitern. Diese gelte jetzt für zehn Jahre oder bis zu 160.000 Kilometer.

http://www.n-tv.de/.../...agen-ruft-Autos-zurueck-article10310476.html

Zitat:

Original geschrieben von TDIReiter

In China ist man da kulanter

Zitat:

Original geschrieben von TDIReiter

Zitat:

die Garantie für die Direktschaltgetriebe DQ200 und DQ250 zu erweitern. Diese gelte jetzt für zehn Jahre oder bis zu 160.000 Kilometer.

http://www.n-tv.de/.../...agen-ruft-Autos-zurueck-article10310476.html

Hier in Deutschland werden die Kunden weiter abgezockt, weil sich keiner währt :(

Bei so einem fall, würde ich alles an meinem Rechtsanwalt geben und würde bis zum Gericht gehen :(. Leider das ist hart von VW !

Kulanz = FREIWILLIGE Leistung des Herstellers und kann von diesem (auch willkürlich) gewährt werden oder eben auch nicht. Ist das Fahrzeug denn lückenlos Scheckheftgepflegt bei VW-Vertragswerkstätten?

-> Einklagen ist auf jeden Fall sinnlos, da kein Rechtsanspruch auf Kulanz existiert und die Werksgarantie bzw. Gewährleistung ggb. VW nach 2 Jahren rum ist. Also seit Juli 2010 - Wir haben März 2013 zwischenzeitlich.

Wenn Du das Fahrzeug vom Händler gekauft hast hast Du MIN. 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Fehler beim Kauf noch nicht vorlag. Du besitzt das Fahrzeug seit Mai im November hast Du reklamiert (hast Du das bei dem Laden reklamiert, der Dir den Wagen verkauft hat? Wenn nein, dann ganz blöd). Ist natürlich ggf. auch blöd, wenn das schon NACH den 6 Monaten war. Kommt drauf an, wann genau der Kauf war und wann genau Du bei wem reklamiert hast. Grundsätzlich liegt aber der Verdacht dann schon nahe, dass das ein Fall für die Gewährleistung ist und damit Dein Verkäufer in der Haftung steht. Da hat VW noch nicht mal was damit zu tun.

Allerdings gibt es ja für entsprechendes Kleingeld auch so Sachen wie Garantieverlängerungen zu kaufen bzw. Reparaturkostenversicherungen von Drittanbietern. Wenn man natürlich meint, dass man sich das Geld sparen kann - speziell bei Fahrzeugen, die bzgl. entsprechender Defekte nicht gerade unauffällig sind - muss man halt im Ernstfall mit den Kosten der Reparatur leben und nicht wieder über die ach so asozialen Hersteller jammern.

Ich zahle im Jahr über 400 EUR für die Garantieverlängerung (nur noch Baugruppengarantie) und frage mich, wieso ich das tun sollte, wenn VW ohnehin jedem anderen, der das nicht tut, großzügigste Kulanz angedeihen lässt. Schon mal drüber nachgedacht?!?

Ärgerlicher Fall, aber wenn ein Auto auf die 100.000 Km zu geht, sollte man schon mal die eine oder andere Reparaur einplanen. Ich plane immer 3 Ct / Km für Reparaturen (Verschleiß+Defekte) ein. Habe mein Auto mit 27 tKm gekauft, jetzt 45 tkm später, habe ich schon 1.350€ Rückstellungen angesammelt. Wenn man ein Auto mit deutlich mehr Km kauft, muß man natürlich mehr zurücklegen.

 

Wenn Du jetzt mit 900€ davon kommst, finde ich das nicht so schlimm. Aber ärgern würde ich mich genau so, denn eigentlich hofft man ja immer, daß an den nicht Verschleiß teilen möglichst nie was kommt. Ein Automatikgetriebe, was keine 100.000 Km hält, ist definitiv kein Zeichen von Qualität, wenn es richtig gewartet und behandelt wurde.

 

Gruß Eike

am 17. März 2013 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von VW_PASSAT

Bei so einem fall, würde ich alles an meinem Rechtsanwalt geben und würde bis zum Gericht gehen :(. Leider das ist hart von VW !

So ein Quark! :rolleyes:

Das mit dem DSG hat auch nichts mit dem BJ zu tun, da muss die Seriennummer ausgelesen werden!

Fällt diese in einen bestimmten Bereich, dann gibt es ne Kulanzregelung, sonst eben nicht!!!

am 18. März 2013 um 7:21

wie einige schon erwähnt haben ist Kulanz eine reine Freiwillige Sache seitens VW.

Das du den Antrag selbst telefonisich gestellt hast, war denke ich ein Fehler, zumindest die Aussage von deiner Werkstatt. Kulanzanträge werden meines Wissens nach immer von der beauftragten Werkstatt gestellt - da diese VW eine Fachkundige Auskunft erteilen müssen, was genau an deinem Fahrzeug ist.

Hast du alle Inspektionen auch bei VW durchführen lassen ?

Meiner ist von 2006 und hat mittlerweile 225 tkm runter... nach 200 tkm hatten wir mit dem freundlichen 2x Kulanzantrag gestellt gehabt - was auch erteilt wurde !

Denke das das auch viel mit der Werkstatt zutun hat...

hoffe und wünsche das alles in deinem Sinne ausgeht.

Viel Glück

Themenstarteram 19. März 2013 um 19:24

Hi,

ich hab den Antrag auf raten von der VW-Werkstatt selbst gestellt. Nach denen ihrer Aussage haben die schon einen gestellt der sofort abgelehnt wurde. Das Fahrzeug wurde auch immer bei dem gleichen VW-Händler gewahrtet.

Die Mechatronik wurde heute getauscht. Jetzt geht erstmal alles zu VW wegen Gebrauchtwagen-Garantie, was dann mit den restlichen Euro´s passiert weis ich noch nicht. Das werden die nächsten Tage/Wochen zeigen.

Auf jedenfall schaltet er jetzt wieder sanft hoch/runter und es ist auch kein ruckeln mehr zu spüren, wenigstens eine gute Sache an der Geschichte...!!

Gruß

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von fsane

wie einige schon erwähnt haben ist Kulanz eine reine Freiwillige Sache seitens VW.

Das du den Antrag selbst telefonisich gestellt hast, war denke ich ein Fehler, zumindest die Aussage von deiner Werkstatt. Kulanzanträge werden meines Wissens nach immer von der beauftragten Werkstatt gestellt - da diese VW eine Fachkundige Auskunft erteilen müssen, was genau an deinem Fahrzeug ist.

Hast du alle Inspektionen auch bei VW durchführen lassen ?

Meiner ist von 2006 und hat mittlerweile 225 tkm runter... nach 200 tkm hatten wir mit dem freundlichen 2x Kulanzantrag gestellt gehabt - was auch erteilt wurde !

Denke das das auch viel mit der Werkstatt zutun hat...

hoffe und wünsche das alles in deinem Sinne ausgeht.

Viel Glück

Da können wir nur hoffen das es, ähnlich wie die 23H9 Aktion, zu uns rüberkommt.

Zitat:

Das mit dem DSG hat auch nichts mit dem BJ zu tun, da muss die Seriennummer ausgelesen werden!

Fällt diese in einen bestimmten Bereich, dann gibt es ne Kulanzregelung, sonst eben nicht!!!

Wer liest denn diese Seriennummer aus? Der Freundliche?

Gibt es eine "öffentliche Liste" der Nummern(bereiche)?

Hatte gehofft, das mein BJ 2009 (Model2010) von diesem Thema erlöst ist *ToiToiToi*

Gruß

... ein Neuer hier :-)

am 2. April 2013 um 9:56

Hallo zusammen,

meine Erfahrung hierzu:

Meiner ist BJ 4/2008 und hatte bei ca. 68tKM auch das bekannte DSG-Problem.

Der Händler hat das Problem bestätigt und nach seiner Aussage direkt online eine Kulanzanfrage gestellt, die aber sofort abgelehnt wurde. Die Kosten hätten sich für mich dann auch auf 1700-2000 EUR belaufen.

Also habe ich selbst schriftlich einen Kulanzantrag bei VW gestellt, derr nach einiger Zeit (ca. 4-6 Wochen) genehmigt wurde. Wichtig hierbei ist, dass man auch den Ansprechpartner seiner Werkstatt benennt, damit das Problem bestätigt werden kann.

Am Ende habe ich ca. 150 EUR bezahlt!

Im nachhinein frage ich mich allerdings auch, ob das mit der abgelehnten Kulanzanfrage seitens der Werkstatt tatsächlich der ganzen Wahrheit entspricht, auch wenn ich generell bisher eigentlich gute Erfahrungen mit denen gesammelt habe...

CU,

Katylemon.

Wenn das Teil betroffen ist, also aus dem Bereich der Seriennummern, dann gibts es automatisch 100% auf Material und 50% auf die Arbeit, da bleiben ca 150€ für den Kunden!

Ich denke da wurde der Antrag beim Händler ohne Bezug auf die TPI gestellt!

Zitat:

Original geschrieben von konrad3C

Wenn das Teil betroffen ist, also aus dem Bereich der Seriennummern, dann gibts es automatisch 100% auf Material und 50% auf die Arbeit, da bleiben ca 150€ für den Kunden!

Ich denke da wurde der Antrag beim Händler ohne Bezug auf die TPI gestellt!

Bei mir gab es auch diese Kulanzregelung. Aber mein Auto befand sich noch in der Gewährleistung. Vielleicht hat sich das AH dann extra Mühe gegeben :p Denn gekauft habe ich den Wagen mit 120.000 Km und zwei Monate später wurde die Mechatronik gewechselt bei laut Hystorie 59.000 Km :p Ein Schelm, wer da böses denkt *g*

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