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Kurz vor Ortsausgang geblitzt - dürfen die das ?

Themenstarteram 11. November 2003 um 17:15

Als ich letzte Woche Abends gegen 20 Uhr von der Arbeit nachhause gefahren bin, bin ich dummerweise inder Ortschaft geblitzt worden. Es dürften wohl + 10-15 km/h gewesen sein.

Das absolute war jedoch, daß ich kurz vor dem Ortsausgang geblitzt worden bin. Von einer Bushaltestelle aus einem Opel Astra. Bis zum Ortsausgang sind es da gerade mal 150m. Nach der Haltestelle kommt auch ausser Wald gar nichts mehr (kein Fussgängerweg, etc.) Da soll mir jemand sagen, daß das keine Abzocke ist!

Ein Bekannter hat mir gesagt, daß die erst 180m vor dem Ortsausgang blitzen dürfen. Stimmt das? Kennt sich jemand ein wenig damit aus?

Wenn es so wäre, würde ich es darauf anlegen.

Ich hätte schon Bock diesen Idioten eines auszuwischen.

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26 Antworten

Die DÜRFEN sogar unmittelbar vor dem Schild noch blitzen.

Denn die 50 gilt BIS zum Schild, bzw dürfen die auch gleich beim Ortseingang am Schild blitzen, da die 100 ja nur BIS zum Schild und ab dem Schild die 50 gilt!

Einzigste Chance ist, wenn das Auto nicht genau parallel zur Fahrbahn Stand es dürfen soweit ich weiß bis zu 3Grad abweichung sein.

Hi

Glaube nicht dass du da was machen kannst :(.. weil eigentlich gilt ja ab Ortsschild schon die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die haben ja dann schon extra n bisschen Abstand zum Schild gelassen, damit es nicht _richtige_ Abzocke würde.

Ausserdem waren die bestimmt zu zweit.. dann isses eh sinnfrei da vor Gericht zu ziehen.. leider...

Gruß

David

Genau vorm Ortsausgang blitzen, ist ein alter Abzocker-Trick.

Fieser geht's nicht.

 

Ich habe aber mal gehört, daß es eine Verordnung geben soll, daß man bei Geschwindigkeitsbeschränkungen erst ab einem bestimmten Abstand zum Schild messen darf.

Umso gemeiner, daß es für den umgekehrten Fall nichts gibt.

 

Gruß

Hi,

ich kenne es so, dass das Blitzen direkt ab Ortsschild gilt, falls man aus dem Ort heraus fährt. Das macht aber keinen Sinn, da man eigentlich eh nur 50 fährt. Aber falls man, wie Du, in den Ort hineinfährt, so muss die Blitzanlage min. 100 Meter vom Ortsschild entfernt aufgestellt werden. Bisschen Spielraum, für die die das Ortschild erst 'ne Sekunde später registrieren!

Themenstarteram 11. November 2003 um 20:06

Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt.

Ich wurde nicht nach dem Ortschild geblitzt in Richtung des Ortes, sondern kurz bevor der Ort aufgehört hat, also beim verlassen des Ortes.

Ca. 150m nach dem Blitzer war der Ortsausgang gekennzeichnet. Ich frage mich, warum mann dort blitzt. Da kann man wirklich keine Sau mehr gefährden.

Mein bekannter war der felsenfesten Überzeugung, daß es eine Regelung gibt, die besagt, daß zum Ortschild 180m abstand beim blitzen gehalten werden müssen...

Ich wollte jetzt halt mal wissen, ob jemand auch so etwas ähnliches gehört hat...

Also sie dürfen min nach 150m nach dem Ortsschild blitzen. ICh hab einen bericht gelesen, das sie in 80% der Fälle falsch bedient worden sind bzw auf gestellt! DA stand drinnen, das sie von 957 Fotos bei 369 nicht eindeutig sagen könnten das es ein verstoß war und 12 Bilder waren dabei da war nichts auf dem Foto! 3 Wochen danach würde das GErät zum richten geschickt, weil der TüV über ein jahr abgehlaufen worden ist und die leute haben alles ein Knöllchen bekommen!

Also das mit 100m nach dem OrtsEINgang gab es mal gibt es aber NICHT mehr, das hat mir zumindest jemand in grün und ein Fahrschullehrer erklärt.

Themenstarteram 11. November 2003 um 20:36

Dann werde ich mich mal überraschen lassen. Bin auch schon 2x geblitzt worden, und es kam nie etwas....Leider hatte ich auch einmal Pech und wurde von einer laserpistole erfasst, von fast 1km Reichweite!!!! Hab damals nichts ausrichten können...obwohl die Messgenauigkeit bei so großen Strecken doch sehr zu wünschen übrig lässt...

Es gibt die Regel das man mindestens 200m Abstand halten soll zu dem Ortsschild wenn man in den Ort einfährt. (zumindest in BaWü, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden). Wenn der Abstand nicht eingehalten wurde, kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, Punkte und Geldnuße sind ind den allermeisten Fällen trotzdem zu bezahlen.

Zu diesem Thema giobt es schon viele Urteile, ich glaube es sind ziemlich wenige Autofahrer damit durchgekommen. Aber mach dir wegen der 10-15 zuviel keinen Kopf, das kostet "nur" 15 Euro. Aber ärgerlich ist es schon, ich kenn das Problem.....

@Da Beamer: Ich habs wirklich falsch interpretiert :-)

Egal. Tipp von mir: Wenn was kommt, dann schreib denen, Du bist davon überzeugt, dass an einer Stelle geblitzt wurde, an der nicht geblitz werden darf. Du möchtest doch bitte Fotos von der Stelle, von der aus geblitzt wurde.

Das kann sich ruhig schwachsinnig anhören, aber evtl. entscheidet der Sachbearbeiter so, dass das Ganze eingestellt wird, weil es sich nicht lohnt.

Ich habe mal morgens um 05:00 Uhr Samstags 'nen LKW überholt im absoluten Überholverbot. 1km gerade Strecke. Mein Hintermann hat mich dann angezeigt. Ein Polizist auf dem Weg nach Frankfurt zur Arbeit. Im Anhörungsbogen habe ich nach einem Beweisfoto gefragt. Habe nie wieder etwas von der Sache gehört.

Einfach mal probieren. Ich bin zwar für Gerechtigkeit (wer zu schnell fährt (usw.) sollte auch bezahlen), aber manchmal passts einfach nicht, wie wir abgezockt werden.

Habe mal mitbekommen, wie sich eine Frau mit den Grünen 'gestritten' hat, weil die Abends um 17:00 Uhr vor 'nem Kindergarten geblitzt haben. Den Jungs sind nach kurzer Zeit die Argumente ausgegangen. Und die Argumente waren haarstreubend.

@ Da Beamer

 

Innerorts 180 m vor Ortsausgang kann geblitzt werden. Beim Hineinfahren in den Ort sieht es häufig (regional unterschiedlich) anders aus. Aber beim Herausfahren...

Finde Dein Rumlamentieren al la "da kann doch niemand gefährdet werden, also ist das Abzocke" ziemlich dürftig.

Innerorts ist nun mal regelmäßig 50 angesagt. Es sind übrigens auch schon Personen (querende Fußgänger, Radfahrer usw.) kurz vor Ortsausgängen zu Schaden gekommen.

Im übrigen räumst Du ja selbst ein, dass Du in Höhe der Bushaltestelle zu schnell warst ... ... und dort soll eine Gefährdung ausgeschlossen sein?

Ist aber auch egal, da es auf eine konkrete Gefährdung eben nicht ankommt. Wäre ja auch schlimm, wenn ausschließlich vor Kindergärten und Schulen usw. geblitzt werden würde und man andernorts völlig gefahrlos Regeln übertreten könnte... ...vielleicht würdest Du die Lage anders beurteilen, wenn Du an einer Durchgangsstraße in der Nähe eines Ortsausgangs wohnen würdest.

So, das musste einfach mal raus.

Um aber noch etwas Brauchbares zu der Angelegenheit beizutragen:

1. Warte erst mal ab, ob Du überhaupt einen Anhörungsbogen bekommst. Wie Du ja selbst schon bemerkt hast, kommt bei (Hand-)Lasermessungen nicht selten offensichtlich nichts Verwertbares heraus...

2. Selbst wenn Du den Anhörungsbogen bekommst, solltest Du Dir die Bezeichnung des Meßgeräts heraussuchen und mal im Internet in einschlägigen Foren schauen.

Früher war das alles "Geheimwissen", aber heute muss man bei Lappalien das Geld für den Anwaltz nicht unbedingt ausgeben, um etwas über die Chancen, die Messung erfolgreich anzugreifen, in Erfahrung zu bringen.

3. Falls der Verstoß bei Dir zu ernstlichen Konsequenzen führen würde, müsstest Du hier im Board einfach noch mal fragen... ...es gibt einige trickreiche Wege, die man als ultima-ratio in Betracht ziehen sollte...

 

MfG

ICH HAB MAL LETZTENS EINEN ZEITUNGSARTIKEL GELESEN DA HATTE EINER GEKLAGT WEIL DIE DEN GLAUB 50m VOR DEM ORTSAUSGANGSCHILD GEBLITZT HABEN UND DER HAT RECHT BEKOMMEN.

Wenn er aber das Bild zugeschickt haben will, so kostet das auch wieder (so kenn ichs zumindest) und des kostet dann mehr wie des Verwarngeld wegen den 15km/h zuviel

DAS MIT DEM BILD IST KOMISCH HIER IN BADEN.WÜRTTEMBERG HAB ICH ES NOCH NIE ZUGESCHICKT BEKOMMEN BEI MEINEN ONKEL AUS SACHSEN WAR ES IMMER GLEICH DABEI.

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