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Kurz vor schluss >Unfall >Finanzierung

Themenstarteram 27. September 2019 um 20:54

Hallo zusammen,

Heute ist ein LKW 40 t auf meine Spur gelandet und hat meine komplette linke Seite beim linksabbiegen mitgenommen. Beide Fahrertüren+ felgen + hinterer flügel stark zerbeult und zerschrammt (evtl. gestell verzogen?)

Laut Polizei war ich unschuldig und der Gegner Lkw fahrer hat zugegeben, dass er mich übersehen hatte.

Das Auto wäre im Dezember 19 mit einer niedrigen Schlussrate (2 k abbezahlt).

Die große Frage ist: Wie mache ich das mit der Audi Bank? Informieren und den Unfall zugeben? danach um die vorzeitige Begleichung des Kredites bitten? Oder ohne Vorinfo drum bitten?Nicht, dass die sich quer stellen.

Ich habe mit vielen gesprochen die Frage, wie komme ich aus der Sache am besten raus?

Mein Plan ist es den Differenzbetrag sich einzustecken (wiederbeschaffungswert - Restwert) ohne Mwst + das kaputte Auto an einem Schrotthändler zu verkaufen. Dafür brauche ich aber den Fahrzeugbrief.

Der Weg über die audi bank und die das in einer Audi Werkstatt zu reparieren, empfinde ich als schlechtesten Deal. Das würde nur Sinn machen, wenn ich den wagen tot fahren würde. Dann kann ich es aber auch genauso billig reparieren bei no name werkstatt.

Laut DAT wert = 12 -13 k. Bei Mobile 15-16 k gehandelt. bzgl des Zeitwertes ohne Schaden

danke.

 

 

Beste Antwort im Thema

Im Regelfall den GA selbst bestellen, nicht auf den von der Versicherung warten. Ist das Teil noch fahrbereit, kannst du auch direkt zum GA fahren.

Fast immer unterschreibst du beim GA eine Abtretungserklärung, damit der sein Honorar direkt bei der Versicherung geltend machen kann. Ändert aber nichts daran, dass du ihm gegenüber der Zahlungspflichtige bist.

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Meist ist doch eh ein Sondertilgungsrecht vorhanden. Wenn der geplante Zinsertrag bezahlt wird, dann erst recht. Einfach mal Vertrag studieren.

Zitat:

@Jiller schrieb am 27. September 2019 um 22:54:05 Uhr:

Mein Plan ist es den Differenzbetrag sich einzustecken (wiederbeschaffungswert - Restwert) ohne Mwst + das kaputte Auto an einem Schrotthändler zu verkaufen.

Das macht aber nur Sinn, wenn man

a) das Sachverständigen-Gutachten vorliegen hat und die genaue Höhe des Schadens kennt

und

b) total unzufrieden mit dem Fahrzeug war/ist.

1. Du MUSST der Bank sofort Bescheid geben wegen des Unfalls, der Wagen dient als Sicherheit für den Kredit (deshalb hat die Bank den Brief)

 

2. Kredit vorzeitig ablösen ist überhaupt kein Problem. Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei dir so gut wie nichts an (max. 1 Prozent der noch offenen Summe)

Richtig, würde aber trotzdem nur nach Punkt 2 handeln.

Themenstarteram 29. September 2019 um 11:08

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. September 2019 um 22:25:04 Uhr:

Richtig, würde aber trotzdem nur nach Punkt 2 handeln.

Sehe ich nach Bauchgefühl ähnlich, auch wenn ich weiß, dass die Pflicht eigentlich besteht.

Viele Köche verderben den Brei und die bekommen ihr Geld direkt bezahlt, so ist es ja nicht.

Anbei die Schadenfotos, wobei ich nicht weiß, ob das unterere Heckteil beim übergang auch neu muss. Zumindest ist die Stelle ein wenig mitgenommen.

Den Gutachter bestelle ich selbst oder der Rechtsanwalt? - bzw. gehe ich in Vorkasse oder rechnet der GA direkt bei der gegnerversicherung ab?

Im Regelfall den GA selbst bestellen, nicht auf den von der Versicherung warten. Ist das Teil noch fahrbereit, kannst du auch direkt zum GA fahren.

Fast immer unterschreibst du beim GA eine Abtretungserklärung, damit der sein Honorar direkt bei der Versicherung geltend machen kann. Ändert aber nichts daran, dass du ihm gegenüber der Zahlungspflichtige bist.

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 8:04

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. September 2019 um 19:07:58 Uhr:

Im Regelfall den GA selbst bestellen, nicht auf den von der Versicherung warten. Ist das Teil noch fahrbereit, kannst du auch direkt zum GA fahren.

Fast immer unterschreibst du beim GA eine Abtretungserklärung, damit der sein Honorar direkt bei der Versicherung geltend machen kann. Ändert aber nichts daran, dass du ihm gegenüber der Zahlungspflichtige bist.

Nach erster Vorkalkulation des GA (meiner) beläuft sich der Schaden auf 8400 €. Was mich irritierte, dass er nur eine optische Sichtung machte. Das Auto wurde nicht auf die Hebebühne gepackt, ob die karosserie verzogen ist.

Ist das normal?

Auf deinen Fotos deutet nichts auf eine verzogene Karosserie hin, einfacher Streifschaden in die Weichteile.

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 8:13

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Oktober 2019 um 12:45:25 Uhr:

Auf deinen Fotos deutet nichts auf eine verzogene Karosserie hin, einfacher Streifschaden in die Weichteile.

ein kleines Update:

Restwertangebot: 11.500 €

Wertminderung: 900 €

Nutzungsausfall: 59€/tag

Wiederbeschaffungswert: 17.500 €

Reparaturkosten: 8400 €

Wie kann ich die Werte bewerten? kommt da noch ein gegengutachten? Welche Summe würde beim Verkauf für mich hängen bleiben bzw. wird die MwSt noch abgezogen?

Gegengutachten erstellen lassen. 8400EUR halte ich für zu gering.

Wenn der Restwert bei 11500 liegen soll, könnte das sogar knapp auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen.

Edit: Verstehe ich das richtig? Es ist dein GA??

Themenstarteram 7. Oktober 2019 um 8:51

Zitat:

@F10ler schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:40:25 Uhr:

Gegengutachten erstellen lassen. 8400EUR halte ich für zu gering.

Wenn der Restwert bei 11500 liegen soll, könnte das sogar knapp auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen.

Edit: Verstehe ich das richtig? Es ist dein GA??

Ja, das ist von meinem Gutachter. Der Restwertwertbetrag bezieht auf das höchste Angebot, dass in der Restwertbörse abgegeben wurde. Ich muss die unterlagen noch einmal studieren, ob es einen kalkulierten Restwertbetrag gibt.

Zitat:

@F10ler schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:40:25 Uhr:

Gegengutachten erstellen lassen. 8400EUR halte ich für zu gering.

Wenn der Restwert bei 11500 liegen soll, könnte das sogar knapp auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen.

Edit: Verstehe ich das richtig? Es ist dein GA??

Wieso sollte das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, wenn der Restwert mit dem Schaden noch bei 11.500 € liegt? Die Reparaturkosten liegen bei 8.400 € und der Wertverlust bei 900 €.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt in der Regel dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert.

Der Wiederbeschaffungswert liegt ja bei 17.500 €, also mehr als dem doppelten der Reparaturkosten. Das ist weit von einem wirtschaftlichen Totalschaden entfernt.

XF-Coupe

Zitat:

Wieso sollte das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, wenn der Restwert mit dem Schaden noch bei 11.500 € liegt? Die Reparaturkosten liegen bei 8.400 € und der Wertverlust bei 900 €.

Ich habe in keiner Zeile geschrieben, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Das ist deine eigene Interpretation.

Einfach nochmal genauer lesen

Zitat:

@Jiller schrieb am 7. Oktober 2019 um 10:13:23 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Oktober 2019 um 12:45:25 Uhr:

Auf deinen Fotos deutet nichts auf eine verzogene Karosserie hin, einfacher Streifschaden in die Weichteile.

ein kleines Update:

Restwertangebot: 11.500 €

Wertminderung: 900 €

Nutzungsausfall: 59€/tag

Wiederbeschaffungswert: 17.500 €

Reparaturkosten: 8400 €

Wie kann ich die Werte bewerten? kommt da noch ein gegengutachten? Welche Summe würde beim Verkauf für mich hängen bleiben bzw. wird die MwSt noch abgezogen?

Was steht zum Thema Besteuerung im Gutachten?

Ich gehe mal davon aus der Wagen ist noch nicht all zu alt und wird noch rege beim Fachhändler mit ausgewiesene MwSt. gehandelt.

Dann könnte es für dich wie folgt ausgehen.

- Du löst den Kredit vorzeitig ab. Damit wärst du bei -3.000€ (2000 Schlussrate + 3 Monatsraten zu von mir angenommenen 330€ + ggf. Vorfälligkeitsentschädigung). Bitte deine Zahlen hier einsetzen

- Du bekommst 11.500€ vom Aufkäufer und bist den Wagen los

- Du bekommst für die Dauer der Wiederbeschaffung (siehe Gutachten, ich mutmaße mal 14 Tage) * 59€/Tag, also 826€. Bitte deine Zahlen hier einsetzen-

- Du bekommst die Differenz von WBW und Restwert Netto von der Versicherung ausbezahlt. Macht 6.000€/1,19 = 5040€.

Du hättest dann also -3000 + 11500 + 826 + 5040 = 14366 Geld auf dem Konto, aber kein Auto mehr.

Kaufst du dir dann ein neues, ordentlich versteuertes Auto, bekommst du zu den 14366 Geld noch den 19% MwSt. Anteil von den 5040€ von der Versicherung. Also nochmal gut eine Mille drauf.

Bei diesem Vorgehen sehe ich ein Problem: der Aufkäufer ist nur die 14 Tage an sein Angebot gebunden. Ob er danach noch davon was wissen will? Wer weiß. Dann wird mit etwas Glück (oder Pech) die gegnerische Versicherung auf dich zukommen und dir einen Aufkäufer nennen, der astronomisch mehr für den Wagen bieten wird. Im Prinzip könnte dir das aber egal sein, wenn du ohnehin verkaufen willst.

Worauf ich aber hinaus will: du musst den Wagen vorher ablösen: das könnte ein zeittechnisches Problem sein.

Wenn du den Wagen jetzt partout halten willst, bekämst du: 8400€ abzüglich der Mehrwertsteuer von der Versicherung, also 7060€. Diese Steuer kannst du bei nachgewiesener, fachgerechter Reparatur dann analog einfordern. Zudem gäbe es die 900€ Wertmidnerung.

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