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Kurze Frage - Halteverbots-Schild
Mahlzeit!
Ich hätt da mal ne Frage:
Was will mir dieses Schild sagen? Ich darf nicht auf dem Seitenstreifen halten. Aber wenn ich es verbotener Weise tue, dann nur als PKW?
Beste Antwort im Thema
Beknackte Schilder gibts ja öfter. Ich hätte noch das im Anhang zu bieten. Von ähnlich bestechender Logik.
Zu dem Ausgangsbild bin ich inzwischen wirklich fast der Meinung, dass gemeint ist, das Falschparken nur für PKW erlaubt ist.
Was für ein Satz.
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17 Antworten
absolutes Halteverbot, auch auf dem seitenstreifen, betrifft nur PKW ... kA hab ich auch noch nie so gesehen.
absolutes halteverbot
parken auf dem (wahrscheinlich ziemlich breiten) gehweg verboten
keine ahnung
Ist doch eh Haltverbot Ende
Ansonsten eben Haltverbot für PKW auf der Fahrbahn - das sagt das Haltverbotschild mit dem Zusatz PKW. Auf dem Seitenstreifen/Gehweg etc. durch Zusatzschild auch verboten.
Findet sich so gelegentlich vor Firmeneinfahrten oder in Ladezonen um LKWs die Möglichkeit zu geben anzuhalten wenn sonst keine ausreichend großen Lücken vorhanden wären.
Ich würde sagen, LKW dürfen dort zu jeder Uhrzeit auf dem Gehweg parken
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich würde sagen, LKW dürfen dort zu jeder Uhrzeit auf dem Gehweg parken
und busse auch
stell dich einfach nicht hin
Frag mal bei der zuständigen Behörde nach, ob die dir das genau erklären können.
Ich wette, dass das Schild danach so nicht mehr hängt
Halteverbotende, dennoch weiterhin verboten, auf dem Gehweg zu parken. Das untere Schild gibt mir allerdings auch Rätsel auf. Vielleicht heißt das, dass sich diese Verbote nur auf PKW beziehen, nicht z.B. auf Motorräder? D.h. diese dürften dann auf dem Gehweg geparkt werden (?).
Zitat:
Original geschrieben von Automarke11
Vielleicht heißt das, dass sich diese Verbote nur auf PKW beziehen, nicht z.B. auf Motorräder?
Was sonst?
Und das Zusatzschild darüber sagt dass das Verbot auch auf dem Seitenstreifen gilt, nicht nur auf der Fahrbahn. Auf einem Gehweg dürften auch ohne Schild keine Fahrzeuge abgestellt werden.
Da in diesem Fall das Haltverbot endet kann man danach machen was man will. Von mir aus auch das Auto auf Kopf auf den Seitenstreifen stellen
Absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen längst zur Fahrbahn.
Rückwärts quer zur Fahrbahn mit dem Hinterrad auf dem Seitenstreifen für PKW gestattet.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen längst zur Fahrbahn.
Rückwärts quer zur Fahrbahn mit dem Hinterrad auf dem Seitenstreifen für PKW gestattet.
Klingt logisch.
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen längst zur Fahrbahn.
Rückwärts quer zur Fahrbahn mit dem Hinterrad auf dem Seitenstreifen für PKW gestattet.
Klingt logisch.
Ich bin drauf gekommen, ob nun falsch oder richtig, auf Grund dem dunklen Rechteck unter dem hinteren Auto. Keine Ahnung wie das da hin kommt und was es darstellen soll.
Beknackte Schilder gibts ja öfter. Ich hätte noch das im Anhang zu bieten. Von ähnlich bestechender Logik.
Zu dem Ausgangsbild bin ich inzwischen wirklich fast der Meinung, dass gemeint ist, das Falschparken nur für PKW erlaubt ist.
Was für ein Satz.
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Beknackte Schilder gibts ja öfter. Ich hätte noch das im Anhang zu bieten. Von ähnlich bestechender Logik.
Zu dem Ausgangsbild bin ich inzwischen wirklich fast der Meinung, dass gemeint ist, das Falschparken nur für PKW erlaubt ist.
Was für ein Satz.
Ich habe auch noch was !
Unten war ein Zusatzschild das die Hauptstraße nach rechts abbiegt, oben war das Schild "Vorfahrt beachten".
Ich habe ein Foto eingeschickt, binnen ein paar Tagen war es korrigiert, Vorfahrtsschild wurde demontiert ein Hauptstrassenschild wurde angebracht.