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Kurze Frage: in Österreich Orginal Dekra Gutachten ( Felgen ) mitführen, oder reicht eine Kopie ?

Themenstarteram 16. Juli 2015 um 20:20

Guten Abend.

Ich habe nur einmal eine kurze Frage, finde bei Google absolut keine Antwort auf meine Frage.

In D brauchte ich für meine BBS Felgenabnahme nur eine Kopie des Dekra Gutachtens lt. Prüfer mitführen.

Wie sieht das in Österreich aus ? Reicht dort auch eine Kopie oder soll ich lieber das Orginal einpacken, ich stelle die Frage da ich sehr ungerne Orginale Dokumente mitführe ( bis auf Perso, Führerschein, Fahrzeugschein, etc ).

 

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Informationen.

Beste Antwort im Thema
am 17. Juli 2015 um 7:14

Nur weil du etwas falsch machst, heißt das nicht, dass es dadurch automatisch richtig wird.

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Wer solche Sorgen hat (und das auch sagt) bekommt bei mir gleich kostenlos eine Mehrfertigung (also ein weiteres Original) ausgehändigt.

Macht der DEKRA das nicht?

am 16. Juli 2015 um 20:32

Entweder du hast eine ABE für die Felgen, dann musst du diese mitführen, oder du hast die Felgen eintragen lassen, dann sind sie eh eingetragen. Wozu also eine Kopie einer Abnahme der Dekra mitschleppen? Die brauchst du weder in D noch in A.

Die Abnahme mitführen braucht man dann wenn die Eintragung (noch) nicht in die Fahrzeugpapiere übernommen wurde. Da das erst bei nächster Gelegenheit zu erfolgen hat soweit alles gut. ABE mitführen langt nur dann wenn die ABE keine Abnahme verlangt.

Allerdings reicht auch in D keine Kopie, die langt nur wenn man bei der Kontrolle an keinen kleinlichen Polizisten gerät und die nächste HU wieder bei dem DEKRA machen lässt.

Normalerweise gibt's aber auch ohne Probleme ein weiteres Original mit Stempel wenn man fragt. Und wenn es abhanden kommt ist es im Gegensatz zu Perso und Co. kein Akt sich eine Mehrfertigung ausstellen zu lassen.

Kommt darauf an welche Felgen darauf sind. Wenn sie dem Original (Dimension) nahekommen, gibt es keine Probleme. Soweit ich mich erinnern kann hat bei mir in den letzten 15 Jahren kein Hahn danach gekräht.

Nicht einmal bei der jährlichen Begutachtung (§57a - gleichzusetzen mit eurer HU) hat jemand auf die Felgen gesehen. Kopie der ABE ins Handschuhfach und du bist auf der sicheren Seite.

am 17. Juli 2015 um 4:00

Feglen haben immer eine sogenannte ABE und die muß immer mitgeführt werden . Gruß Detlev !

am 17. Juli 2015 um 4:16

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 17. Juli 2015 um 06:00:02 Uhr:

Feglen haben immer eine sogenannte ABE und die muß immer mitgeführt werden . Gruß Detlev !

Mumpitz ! Ich hab ausser dem Fahrzeugschein und der gruenen Versicherungskarte keine Papiere im Auto und hatte auch nie welche in den anderen Fahrzeugen die ich besessen hatte.

Themenstarteram 17. Juli 2015 um 4:24

Ja stimmt, vergessen zu erwähnen.

Sie sind NICHT EINGETRAGEN im Fahrzeugschein Teil 1.

Resultiert daraus das der Prüfer zu mir meinte das für die Eintragung im Fahrzeugschein nochmal ein ziemlicher Betrag zustande kommt und er hat denn bei sich im Computer ( ich weis nicht ob es auf dem Gutachten steht ) vermerkt das ich es NICHT in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen brauch.

Er meinte denn muss ich allerdings immer eine Kopie in Deutschland mit mir führen vom Gutachten und von der ABE der Felgen.

Jetzt stellt sich die Frage, muss ich auch nur Kopien in Österreich vorzeigen, oder lieber Orginale ?

 

Grüße :)

Themenstarteram 17. Juli 2015 um 4:42

Nachtrag: Also im Gutachten steht das es nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.

Kopie de ABE genügt.

Zitat:

@kiaora schrieb am 17. Juli 2015 um 06:45:27 Uhr:

Kopie de ABE genügt.

NEIN

Zitat:

@Moers75 schrieb am 17. Juli 2015 um 07:29:41 Uhr:

Zitat:

@kiaora schrieb am 17. Juli 2015 um 06:45:27 Uhr:

Kopie de ABE genügt.

NEIN

Und warum nicht? Ich hab noch nie eine Felge eintragen lassen bzw. führe ich irgendwelche ABE od. sonstige Papiere mit. Solange nicht extreme Felgen drauf sind bzw. die Felgen in der Dimension annähernd der Originalgröße entsprechen kräht kein Hahn danach, das E-Prüfzeichen sollten sie aber haben. Wie oft bist du in Ö schon kontrolliert worden? Ich noch nie.

 

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.

am 17. Juli 2015 um 7:14

Nur weil du etwas falsch machst, heißt das nicht, dass es dadurch automatisch richtig wird.

So falsch kanns nicht sein - in den letzten Jahren hatte ich mit Felgen o. ähnlichem Zubehör noch nie ein Problem.

Hab oben etwas dazugefügt.

am 17. Juli 2015 um 7:42

Das bleibt trotzdem falsch – entweder ein Teil hat eine ABE (Allgemeine BE) und ist somit eintragungsfrei oder es ist ein Gutachten nach StVZO §19.3 oder eine Einzelabnahme notwendig nach StVZO §19.2, die dann eintragungspflichtig sind. Die BE erlischt beim Anbau solcher Nicht-ABE-Teile, eine Fahrt ist nur noch zur Begutachtung zulässig.

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