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Kurze Testfahrt 200m mit nem Auto und abgelaufenen Kurzkennzeichen.

Themenstarteram 6. Dezember 2007 um 6:51

Hallo

Leider bin ich dabei erwischt worden.

Story: Ich bin gestern Abend zu meiner Freundin gefahren (angemeldeten GTI) und kam vor ihrer Haustür an. Sie fährt einen Corrado der jetzt schon länger nicht mehr bewegt worden ist. So und da saß sie dann in ihrem Corrado und wollte ihn mal kurz bewegen. Ich war da irgendwie skeptisch aber wir wollten nur grade kurz ne Runde in so eine Ringstraße fahren. Das sind so ca 400m. Naja und wie es der Zufall so will war auf einmal die Polizei hinter uns und hat uns natürlich wegen dem abgelaufenen Nummernschild angehalten. Was kommt da jetzt auf mich zu?

Ich bin ja gefahren. Irgendwie kotzt mich das etwas an.

Hat jemand von Verkehrsrecht Ahnung oder ist jemand das schon mal passiert?

Mfg

Marcel

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76 Antworten
am 6. Dezember 2007 um 7:03

Abgelaufenen Kennzeichen ist wie Fahren ohne Versicherungsschutz. Also ein Fahrzeug ohne Kennzeichen.

Was es genau gibt weiss ich nicht, aber ist bestimmt nicht billig und Punkte sind auch drin.

Gruss

Delphin

am 6. Dezember 2007 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von GroundZeroX

Leider bin ich dabei erwischt worden.

Ist immer so auf "nur-mal-kurz-Fahrten". Mir würde da u.a. einfallen, dass das Auto wohl unversichert auf öffentlichen Straßen bewegt wurde. Du solltest imho den Gang zum Anwalt näher in Betracht ziehen, da das z.B. - generell gesprochen - bedeuten kann: Punkte in Flensburg (halbes Dutzend?) und Geldstrafe durch Strafbefehl zzgl. Verfahrenskosten. Nur so als allgemeines Beispiel.

Arvin S.

am 6. Dezember 2007 um 7:13

Dazu sage ich nur, Dummheit muss bestraft werden !!

++

die Fahrt war eine Straftat nach §6 Pflichtversicherungsgesetz :

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht."

+++

Ansonsten auch gerne den : § 23 StVZO anschauen.

Im Nachhinein ist man immer klüger, hoffentlich lernst du raus.

@GroundZeroX:

Na, mit Deinem Thread gießt Du jetzt ja wieder mächtig Öl ins Feuer der vorweihnachtsfrustschiebenden, golf-fahrenden Oberlehrer mit dem erhobenen Zeigefinger ... :D

Ich hab ja schon vor dem Öffnen des Threads Böses geahnt ... sie haben Dich erwischt.

Blöde Sache ... sicherlich ... andererseits, sei froh es ist ja kein Unfall passiert. Dann hättest Du wirklich ein dickes Problem.

So hast Du jetzt Ärger, der vermeidbar gewesen wäre, aber was wäre ein Leben ohne ein bißchen "Risk and Fun" ?

Leider kann ich Dir auch nicht mit guten Ratschlägen weiterhelfen, was in einem solchen Falle zu tun ist, eine kleine Vorab-Beratung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht wäre sicherlich nicht verkehrt, bevor Du Dir ne fette Strafe aufbrummen lässt.

Ich denke, gerade in so einem Falle wäre das Beachten der Verhältnismäßigkeit angebrachter als rechtsstaatliche Paragraphenreiterei ... die manche hier ja so geil finden. Und was draus lernen tust Du so oder so, denk ich mal.

Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, dass die Sache glimpflich ausgeht. ;)

Grüssle

carotti

am 6. Dezember 2007 um 8:30

Das auch immer die Sozialarbeiter sich hier melden müssen.

Überlege mal, ob du es auch noch so locker gesehen hättest, wenn er einen Unfall verursacht hätte und du wärst das "Opfer".

Wer den Nervenkitzel sucht kann ihn woanders suchen, aber nicht auf öffentlichen Strassen, Risk & Fun ist hier wohl völlig fehl am Platz.

Glimpflich, weshalb ?

Wer Mistbock baut, soll dafür grade stehen, nur so lernt man es, hoffentlich :confused:

Der TE war sich durchaus bewusst, das zum einen das Fahrzeug nicht versichert ist, also ist hier eindeutig von Vorsatz auszugehen, aber was noch immer unklar ist, weshalb fährt man einen Wagen der nicht angemeldet ist, welchen Sinn hatte das ?

Wirklich nur den Nervenkitzel ?!

 

 

am 6. Dezember 2007 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

aber was noch immer unklar ist, weshalb fährt man einen Wagen der nicht angemeldet ist, welchen Sinn hatte das ?

Ohne dem TE vorgreifen zu wollen, aber vermutlich, weil man davon ausgeht, nicht erwischt zu werden, wie immer ;)

Und wie so häufig kommt dann genau der Effekt, von dem man nicht ausgegangen ist.

Ein Bekannter von mir ist als Jugendlicher und damit ohne Führerschein mit dem dicken Schlitten seines Vaters quer durch Deutschland gefahren, so gute 1000 km. Extrem vorsichtig, ist auch nix passiert. Zuhause abgestellt, doch ganz froh gewesen, wieder Zuhause zu sein, Fahrertür aufgemacht, Reifenquietschen, Fahrertür weg gewesen. Tja....

Arvin S.

am 6. Dezember 2007 um 9:22

was auch immer dieser tip wert sein mag: bin mal mit knapp 180 bei 100 geblitzt worden, habe telefoniert und nicht aufgepasst.

angesagt wurden 2 mon fahrverbot und geldstrafe. habe dann mit der sachbearbeiterin telefoniert, die wichtigkeit des führerscheins für meinen job reklamiert und sie auf einen monat runtergequatscht. etwas höhere geldstrafe dann.

jedenfalls scheinen solche leute spielräume zu haben. immer wenigstens halb reuig tun, oder eigene blödheit ironisieren, vielleicht hilft's.

alles gute

am 6. Dezember 2007 um 9:32

Ich selbst bin auch kein Klosterschüler gewesen, ganz im Gegenteil, aber mir wurde beigebracht, das wenn man Mist baut, selbst dafür grade stehen muss.

Und genau das wird hier durch Carotti verunglimpft nach dem Motto, ist ja nichts passiert.

Sollte aber mal etwas geschehen was annäherend an den TE erinnert, dann sind es die Leute die am lautesten schreien und heulen.

++

Um ehrlich zu sein weiß ich nicht, wie es mit einer Geschwindigkeitsübertretung ist, aber hier liegt eine Straftat vor, die mit Vorsatz getätigt wurde.

Hier wird sich die Staatsanwaltschaft sich melden und dann wird er sich einen guten Rechtsbeistand nehmen müssen, aber um eine Geldstrafe wird er wohl nicht drumrum kommen.

Themenstarteram 6. Dezember 2007 um 10:08

Hallo

Also nun mal zu den Fakten ;-)

1. Wollte ich meiner Perle nur den gefallen tun da das Auto ca 4Monate vor der Haustüre gestanden hat (sie hat keinen Führerschein) etwas zu bewegen. Tut dem Wagen auch nicht so gut solange nicht mehr bewegt zu werden. Vor allem ohne Garage. Klar war ich etwas skeptisch aber man kennt das ja nur mal gerade durchs Dorf (übrigens 30er Zone) Also mit heizen wer das nix alleine schon weil es nen G60 ist und der stand zu lange.

2. Habe ich mir bis dato noch nix zu schulden kommen lassen und ich habe es auch nicht aus "No Risk No Fun" Gründen getan. Wie gesagt es sollte ein gefallen sein. Und weiter als im Dorf wäre ich mit der Karre sowieso nicht gefahren.

3. Ist es dumm gelaufen und das sehe ich auch ein. Nur wollte ich mal ganz gerne wissen was da denn auf mich zukommt.

Ich warte wohl am besten mal auf die Post oder? Danach kann ich immer noch zum Anwalt. Habe ja auch ne Rechtschutzversicherung (die ich bis jetzt noch nie gebraucht habe ;-) )

Danke schon mal für eure Antworten bis hier hin.

Mfg

GZX

wenns nach mir ginge, bekommt ihr beide eine schöne saftige Geld-Strafe mit FS Entzug.

 

1. hat deine Freundin zugestimmt ihr Auto ohne VS-Schutz dich fahren zu lassen - auch das ist schon eine Straftat

2. du gefahren bist ohne VS-Schutz

 

und rausreden kann man sich nicht, weil 1. deine Freundin davon gewusst haben muss und 2. du als Fahrer dich auch von sowas vor Fahrtantritt vergewissern musst.

 

Zu dem o.g. Spielraum bleibt zu sagen, dass es ich da um eine Ordnungswidrigkeit handelt, hier geht es aber um eine Straftat.

 

Und weiter bleibt mir noch zu sagen: Wer sowas veranstaltet wie ihr, zeigt, dass ihr nötige Einsicht habt, um am Straßenverkehr teilzunehmen -> ergo erstmal FS weg und in 5 Jahren neu machen, vielleicht seid ihr dann reif genug

jaja nur kurz um die ringstrasse, die bullen haben sich bestimmt schepp gelacht, ist doch immer die gleiche ausrede

am 6. Dezember 2007 um 11:08

So billig. Da komme ich ja besser weg als meine Strafzettel zu bezahlen. Dann werd ich wohl mein Nummerschild abmachen und schon kann ich nicht mehr geblitzt werden. Und für die Punkteabhahme findet sich immer ein Student ohne Auto. :D

Zitat:

Original geschrieben von rußwolke7

www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

 

Macht 50 EUR und 3 Punkte

 

bin ich voll dagegen, geht ja nicht darum, dass der TÜV/AU abgelaufen ist, sondern dass ohne Versicherungsschutz gefahren wurde und das steht nicht im Bußgeldkatalog.

 

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