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Kurzeitkennzeichen- Eintrag Fahrzeugbrief

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 7:53

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich möchte ein Fahrzeug nach Belgien einführen, das ich privat in Deutschland gekauft habe. Die Person bei der ich das Fahrzeug gekauft habe, hat dieses Fahrzeug nicht zugelassen. Auf dem Fahrzeugbrief steht demnach noch immer der Voreigentümer der das Fahrzeug geleast hat. Die belgischen Zollbehörden müsen den Nachweis erhalten, dass für dieses Fahrzeug Mehrwertsteuer in Deutschland gezahlt worden ist. Bei der Leasingfirma gibt man mir aus Datenschutzgründen keine Angaben zu diesem Fahrzeug.

Der Zoll hat mir als eine Möglichkeit mitgeteilt das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen damit im Fahrzeugbrief eine Privatperson vermerkt ist und das Fahrzeug dann als "richtiger" Privatkauf nicht mehr Mehrwertsteuerpflichtig ist.

Kann mir jemand Auskunft darüber geben ob bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ein neuer Fahrzeugbrief auf den Zulassenden ausgestellt wird?

Sieht jemand eine anderen Möglichkeit- evtl. Saisonale Zulassung,.... und was kostet das?

Vielen Dank schonmal für eure Bemühungen

Gruss

Toto

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von totowalter

Vielen Dank schonmal für eure Bemühungen

Hi Toto,

nutz doch einfach mal eine Suchmaschine wie hier im Forumssuche nach den von dir genannten Stichworten

Kurzzeitkennzeichen

Saisonkennzeichen

da findest du einges

Aber soviel schon mal vorab: Kurzzeitkennzeichen gibt keinen Briefeintrag

Saison geht erst ab 3 Monate

ich verstehe grade das problem nicht ganz.

sofern aus dem kaufvertrag ein verkauf an privat hervorgeht, ist doch der käufer in D keine mwst schuldig?

ist ein briefeintrag vorhanden, ist auch eine zulassung erfolgt (und sei es auf die leasing gesellschaft).

ist denn der verkäufer auch eigentuemer des fahrzeugs und nicht nur besitzer?

also verkaufsberechtigt...?

*gruebel*

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 9:25

Die Privatperson ist verkaufsberechtigt. Hat aber meines Erachtens etwas mit dem Händler "gedreht" um die Mehrwertsteuer zu "umgehen". Er hat das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen nach dem Kauf nicht zugelassen. Wenn die belgischen Behörden auf dem Brief sehen, dass das Fahrzeug in Deutschland auf einen Betrieb/Firma zugelassen worden ist ,der die MwSt. absetzen kann ist für den Zoll keine MwSt. in Deutschland abgeführt worden.

Gruss

Toto

Zitat:

Original geschrieben von totowalter

Hat aber meines Erachtens etwas mit dem Händler "gedreht" um die Mehrwertsteuer zu "umgehen".

naja, nichts anderes als eine umgehung der einfuhrsteuer versuchst du ja auch grade.

zu dem zweck wirst du hier eher keine hilfe finden.

entschuldige, aber irgendwas an dem verkauf/kauf, stinkt.

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 9:48

Ja sicher stinkt etwas an dem Verkauf. Hâtte der Verkäufer mich hierüber aufgeklärt hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft. Bekomme nur von allen möglichen Stellen bei denen ich mich infromiere wiedersprüchliche Antworten. Das Finanamt Aachen teilt mir mit das für Fahrzeuge dei verleast worden sind immer die Umsatzsteuer gezahlt wird. Leasingfirma will mir aus "Datenschutzgründen" keine Informationen über den ^Zwischenhändler des Fahrzeuges geben. Hätte ich Angaben über ihn wäre ich aus dem Schneider da er als Händler ja die Mehrwertsteuer hätte abführen müssen.

Auf die Nachfrage wie die Mehrwertsteuer auf dieses Fahrzeug berechnet wird und wo ich diese in Deutschland zahlen kann bekomme ich auch keine konkreten Antworten.

Vielleicht kennt ja jemand eine Lôsung des Problems.

Gruss

Toto

Zitat:

Original geschrieben von totowalter

und wo ich diese in Deutschland zahlen kann bekomme ich auch keine konkreten Antworten.

bei der Ausfuhr anmelden und dann zahlen, wie währe es damit?

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 14:33

Auf dem innereuropäischen Markt wird nichts mehr ausgeführt. Das Fahrzeug wird in Belgien eingeführt. Die Mehrwertsteuer muss aber im Ausfuhrland gezahlt werden. Kann ich dies beim deutschen Zoll machen. Wie wird die Steuer berechnet? 19 % auf den Verkaufpreis laut Kaufvertrag, auf den Neuwagenpreis evtl. abzüglich der durch die Leasingfirma gezahlten Merhwertsteuerbeträge auf die Leasingraten?

Fragen über Fragen !!!!!

"Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes

Obwohl es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Abgabe handelt, unterliegt sie ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge.!

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 14:46

Sprich- da das Erwerbsland Deutschland ist zahle ich die Steuer beim Finanzamt in Aachen, da der kauf in Aachen getätigt worden ist ?

Problematisch wird nur, dass ich eine Privatperson bin und das Fahrzeug privat gekauft habe. Verfüge deshalb über keine Umsatzsteueridentifikation.

was spricht generell dagegen, dass du das Fahrzeug einfach hier auf dich anmeldest und dort dann auf den anderen Wohnort ummeldest?

Hast du dort keinen Wohnort

Bist du doch wiederverkäufer?

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 15:03

Bin kein Wiederverkäufer wohne und lebe aber in Belgien. Kann also kein Fahrzeug in Deutschland zulassen.

am 29. Januar 2009 um 15:03

Moment mal, wenn du Privat verson bist, musst du doch in D keine Steuern bezahlen, du zahlst nur beim Belgischen zoll deine Steuern weil das Auto nach Belgien rollt.

Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist muss er die steuern evtl. beim FA melden weil er einnahmen hat.

Wenn es ein händler ist hast du die MwSt. beim Kaufpreis mitbezahlt und hast dann auch anspruch auf eine Ordentlich ausgewiesene Rechnung die du dann unter umständen in Belgien beim FA vorlegen kannst zwecks erstattung der Belgischen MwSt.

Und der Händler MUSS dann diese MwSt. an das FA abführen, da hast du nichts mit am Hut.

Was ich nicht verstehe warum der belgische zoll von dir einen Nachweiß über in D gezahlte MwSt. haben möchte, ansonsten hast du doch einen Kaufvertrag in dem der Kaufpreis steht.

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 15:08

Habe das Fahrzeug privat gekauft und verfüge auch über einen korrekten Kaufvertrag. Der Verkäufer hat mir gesagt dass das Fahrzeug nicht mehr angemeldet ist, mir aber verschwiegen das er es nie angemeldet hat. Stände sein Name auf dem fahrzeugbrief wäre es so wie ihr es erklärt. Da aber auf dem Fahrzeugbrief ein grosses deutsches Unternehmen eingetragen ist möchte der belgische Zoll die Gewissheit haben dass Umsatzsteuer auf das Fahrzeug gezahlt worden ist. Das Untermehen hat ja sicher die Steuer ausgewiesen; Die belgischen Zöllner wollen eben nicht das deutsche Finanzamt hintergehen und auf nummer sicher gehen.

Oder gibt es sont irgeneine Môglichkeit zu erfahren ob für ein bestimmtes Fahrzeug iregntwann mal Umsatzsteuer bezahlt worden ist?

am 29. Januar 2009 um 15:19

Hast du mal versucht ob dir die Leasingfirma oder das große Deutsche unternehmen eine Förmliche Mitteilung gibt das Steuern bezahlt wurden? Muss ja kein direkter nahme draufstehen.

Ungefähr so:

"Hiermit bestätigen wir...Firma... das für das an Herrn ...Toto.. verkaufte Fahrzeug...Hersteller... mit der FIN ... Steuern bei Finanzamt.. bezahlt wurden."

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