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Kurzer Bereich für Radfahrer vor Kreuzungen: Mit Auto befahrbar?

Themenstarteram 8. November 2021 um 8:09

Vor Kreuzungen gibt es manchmal kurze Bereiche für Radfahrer, die wenige Meter vor der Kreuzung erst anfangen und auch nicht über die Kreuzung führen oder hinter der Kreuzung weitergefürht werden, also keine richtigen Radwege. Diese Bereiche sind durch eine gestrichelte Linie vom Rest der Straße abgetrennt.

Ich würde gern wissen, ob ich mit meinem Auto als Rechtsabbieger auf diesem Bereich warten und ihn für Radfahrer blockieren darf, bis die Ampel grün zeigt und ich rechts abbiegen kann. Mein ehemaliger Fahrlehrer meinte ja, da der Bereich nicht mittels durchgezogener Linie abgetrennt ist. Ich würde es gern genauer wissen und benötige hierfür den Fachausdruck für diesen Bereich. Weiß jemand Rat?

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32 Antworten

Wenn ich geradeaus fahren will, dann halte ich den Bereich für Radler frei. Wenn ich rechts abbiegen will und der erste vor der Ampel bin, dann fahre ich so auf den Bereich, dass sich ein Radler nicht neben mich stellen kann. Das mache ich nicht aus Boshaftigkeit, sondern damit klare Verhältnisse herrschen, auf die sich jeder beim Start einstellen kann. Wenn ich rechts abbiegen will und nicht direkt an der Ampel stehe, halte ich den Bereich frei, so dass ein von hinten kommender Radler bis vorne durchfahren kann. Und noch eine Info: Auf die ersten Meter startet ein Radler schneller als ein Auto. Wer also rechts abbiegen will, sollte sehr sicher, dass nicht von hinten ein Radler ankommt.

Themenstarteram 8. November 2021 um 8:32

Zitat:

@2704 schrieb am 8. November 2021 um 09:24:18 Uhr:

Ich denke, dass Du das darfst. Machen würde ich es trotzdem nicht, denn Radfahrer sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, und üblicherweise gehört auf solche Rücksicht genommen. Zumindest mache ich das so.

Da hast Du durchaus recht. Genau das ist aber der Grund – Radfahrer zu schützen, nämlich vor sich selbst. Ich habe schon des Öfteren erlebt, dass Radfahrer ein Fahrzeug ignorieren, welches gerade im Rechtsabbiegen begriffen ist. Und dann kann es schnell zum Unfall kommen. Ein Autofahrer muss beim Abbiegen eben auch noch andere Dinge im Auge behalten, zum Beispiel die entgegenkommenden Linksabbieger, überquerende Fußgänger usw. Deshalb scheint es mir sicherer, die Radfahrer für einen Moment zu blockieren. Zum Anderen hält es den Verkehr flüssiger, weil gegebenenfalls zwei Autos nebeneinander stehen können, nämlich die Linksabbieger/Geradeausfahrer und die Rechtsabbieger.

Andererseits rückt der kurze Fahrradbereich die Radfahrer besser ins Sichtfeld der Autofahrer, was für ihre Sicherheit von Vorteil ist. Nur frage ich mich dann, warum es eine gestrichelte Linie gibt. Diese sollte dann konsequenterweise durchgezogen sein, dann ist es eindeutig.

Und bevor es hier wütende Proteste gibt – ich fahre bereits seit 50 Jahren Rad, aber erst seit acht Jahren Auto. Ich bin also in beiden Welten unterwegs.

Zitat:

@Sunlion schrieb am 8. November 2021 um 09:32:59 Uhr:

Zitat:

@2704 schrieb am 8. November 2021 um 09:24:18 Uhr:

Ich denke, dass Du das darfst. Machen würde ich es trotzdem nicht, denn Radfahrer sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer, und üblicherweise gehört auf solche Rücksicht genommen. Zumindest mache ich das so.

Da hast Du durchaus recht. Genau das ist aber der Grund – Radfahrer zu schützen, nämlich vor sich selbst. Ich habe schon des Öfteren erlebt, dass Radfahrer ein Fahrzeug ignorieren, welches gerade im Rechtsabbiegen begriffen ist. Und dann kann es schnell zum Unfall kommen. Ein Autofahrer muss beim Abbiegen eben auch noch andere Dinge im Auge behalten, zum Beispiel die entgegenkommenden Linksabbieger, überquerende Fußgänger usw. Deshalb scheint es mir sicherer, die Radfahrer für einen Moment zu blockieren. Zum Anderen hält es den Verkehr flüssiger, weil gegebenenfalls zwei Autos nebeneinander stehen können, nämlich die Linksabbieger/Geradeausfahrer und die Rechtsabbieger.

Andererseits rückt der kurze Fahrradbereich die Radfahrer besser ins Sichtfeld der Autofahrer, was für ihre Sicherheit von Vorteil ist. Nur frage ich mich dann, warum es eine gestrichelte Linie gibt. Diese sollte dann konsequenterweise durchgezogen sein, dann ist es eindeutig.

Und bevor es hier wütende Proteste gibt – ich fahre bereits seit 50 Jahren Rad, aber erst seit acht Jahren Auto. Ich bin also in beiden Welten unterwegs.

Habe meinen obigen Beitrag editiert. Vielleicht wird es nun klarer.

Themenstarteram 8. November 2021 um 8:40

Zitat:

@2704 schrieb am 8. November 2021 um 09:36:58 Uhr:

Habe meinen obigen Beitrag editiert. Vielleicht wird es nun klarer.

Danke, so würde ich das auch einschätzen. Aber wo kann man dazu eine rechtliche Regelung finden?

Zitat:

@Sunlion schrieb am 8. November 2021 um 09:40:02 Uhr:

Zitat:

@2704 schrieb am 8. November 2021 um 09:36:58 Uhr:

Habe meinen obigen Beitrag editiert. Vielleicht wird es nun klarer.

Danke, so würde ich das auch einschätzen. Aber wo kann man dazu eine rechtliche Regelung finden?

Ich weiß nicht, ob und wo das genau geregelt ist. Eine Einschätzung hast Du ja schon durch Deinen Fahrlehrer, der es ja wissen müsste. Auch ich bin der Meinung, dass man eine gestrichelte Linie überfahren darf. Pragmatisch betrachtet würde ich Polizisten oder weitere Fahrlehrer fragen. Wenn alle dasselbe sagen, dann dürfte es so sein, wie die sagen.

am 8. November 2021 um 8:55

"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

Heißt: Du darfst da drauf nicht anhalten - Du darfst höchstens drüberfahren.

Fahrräder, die sich rechts neben Dir einordnen, musst Du vorbeilassen. Notfalls heißt das, dass Du warten musst - auch länger, auch auf die "Gefahr" hin, dass höchstens noch Du "rüber" kommst (weil Du die Ampel zwischendurch hoffentlich hinter Dir hast - bei Abbiegeabsicht), und sonst niemand.

 

Anlage 3 StVO

P.S.: wer den Schutzstreifen an der Ampel zustellt, darf FEST damit rechnen, dass ich als Radfahrer vor ihn fahre - und zwar GENAU MITTIG vor ihn.

Zitat:

@Sunlion schrieb am 8. November 2021 um 09:32:59 Uhr:

... Deshalb scheint es mir sicherer, die Radfahrer für einen Moment zu blockieren. Zum Anderen hält es den Verkehr flüssiger, weil gegebenenfalls zwei Autos nebeneinander stehen

...

Na was denn nun?

Verkehr blockieren oder flüssiger halten?

Themenstarteram 8. November 2021 um 9:23

Zitat:

@reox schrieb am 8. November 2021 um 10:01:22 Uhr:

Na was denn nun? Verkehr blockieren oder flüssiger halten?

Kommt drauf an, was die längeren Staus auslöst – Fahrräder oder Autos. Ich würde sagen, letzteres. Aber Du hast recht, natürlich sind auch Radfahrer Verkehrsteilnehmer und haben ein Anrecht darauf, nicht behindert zu werden (im Sinne von Verkehrsbehinderung).

Zitat:

@xis schrieb am 8. November 2021 um 09:55:26 Uhr:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden."

Heißt: Du darfst da drauf nicht anhalten - Du darfst höchstens drüberfahren.

Fahrräder, die sich rechts neben Dir einordnen, musst Du vorbeilassen. Notfalls heißt das, dass Du warten musst - auch länger, auch auf die "Gefahr" hin, dass höchstens noch Du "rüber" kommst (weil Du die Ampel zwischendurch hoffentlich hinter Dir hast - bei Abbiegeabsicht), und sonst niemand.

Danke, das ist doch schon mal ein guter Hinweis. Leider ist der Gesetzestext wie üblich recht schwammig formuliert.

„1. Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.“

Zunächst mal – die gestrichelten Linien heißen Leitlinien. Wieder einen Schritt weiter.

Wenn der Verkehr also nicht gefährdet wird, darf ich sie überfahren. Aber ist das Blockieren von Radfahrern, also der Umstand, dass sie warten müssen, eine Gefährdung? Die hinter mir wartenden Autos werden ja auch blockiert.

„2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“

Wie wird „bei Bedarf“ definiert? Wenn ich rechts abbiegen will, ist da dann „bei Bedarf“?

„3. Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.“

Dazu hatte ich meinen Fahrlehrer auch befragt. Es gibt drei Arten von „Herumstehen“: Parken (Fahrer entfernt sich vom Auto, dieses bleibt längere Zeit dort stehen), Halten (kurzzeitiges Ein- und Ausladen, Fahrer verbleibt vor Ort und kann ggf. sofort einsteigen und weiterfahren), und verkehrsbedingtes Warten (an der roten Ampel).

Parken und Halten auf Radwegen oder Schutzstreifen ist natürlich indiskutabel. Aber was ist mit verkehrsbedingtem Warten, denn darum geht es hier ja?

Was heißt rechtliche Regelung? Dieser Streifen ist ein sog. Schutzstreifen für Fahrradfahrer, der allerdings von Kraftfahrzeugen befahren werden darf, sofern keine Fahrradfahrer, der da steht oder rechts neben einem ist, behindert wird.

am 8. November 2021 um 9:57

Zitat:

@hjluecke schrieb am 8. November 2021 um 10:23:28 Uhr:

Was heißt rechtliche Regelung? Dieser Streifen ist ein sog. Schutzstreifen für Fahrradfahrer, der allerdings von Kraftfahrzeugen befahren werden darf, sofern keine Fahrradfahrer, der da steht oder rechts neben einem ist, behindert wird.

Der Fahrrad-Schutzstreifen darf nur bei Bedarf befahren werden, beispielsweise um dem Gegenverkehr auszuweichen. Vor einer Ampel gibt es diesen Bedarf sicher nicht, ein Pkw darf daher dort nicht stehen. Unabhängig von Gesetzen, Ordnungen und Verwaltungsvorschriften sagt einem das aber schon der gesunde Menschenverstand, dass ein Schutzstreifen dem Schutz dient und daher nicht zugestellt werden darf.

Wäre es nicht viel sicherer und einfacher, diese Schutzstreifen wegzumachen und die ganzen VT an der Ampel hintereinander aufzureihen? Wird die Ampel dann grün fahren die VT der Reihe nach, einer nach dem anderen.

Alternativ könnte man auch die geradeaus wollenden Radfahrer links von den rechtsabbiegenden Fahrzeugen platzieren, so dass die rechtsabbiegenden Fahrzeuge wirklich am rechtesten stehen.

Das würde in beiden Fällen das Risiko vermindern, dass geradeaus fahrende Radfahrer von rechtsabbiegenden Autos umgenietet werden können, weil sich die Radfahrer nicht rechts von den rechtsabbiegenden Autos aufhalten. Entweder stehen sie mit den Autos in einer Reihe oder links davon.

Themenstarteram 8. November 2021 um 10:27

Zitat:

Alternativ könnte man auch die geradeaus wollenden Radfahrer links von den rechtsabbiegenden Fahrzeugen platzieren, so dass die rechtsabbiegenden Fahrzeuge wirklich am rechtesten stehen.

Hier in Berlin gibt es das sogar an einigen Kreuzungen, wo genügend Platz dafür ist, zum Beispiel Karl-Liebknechts-Straße, Ecke Mollstraße, stadtauswärts.

Ich fände es besser, Schutzstreifen mit durchgezogenen Linien zu markieren, dann wäre es eindeutig und die Radfahrer besser geschützt.

Die Radfahrer sollen an den wartenden Fahrzeugen vorbei fahren dann sieht man sie als PKW besser und kann (und muss) sie durchlassen bevor man abbiegt.

Und wie schon gesagt das befahren der Schutzstreifen ist nur bei Bedarf erlaubt, ansonsten darf man da nicht drauf fahren auch wenn weit und breit kein Radfahrer zu sehen ist.

Bei uns im Ort wurde da jetzt die Verkehrsführung geändert, ganz rechts ein sehr breiter Parkstreifen für LKW. Dann ein Radschutzstreifen und dann erst die Fahrbahn für PKW.

Scheinen viele PKW Fahrer aber nicht zu kapieren, vor allem wenn keine LKW auf dem Parkstreifen stehen fahren sie meisten komplett auf dem Schutzstreifen, wahrscheinlich haben sie Angst sich zu weit vom Bordstein zu entfernen.

Mit dem Ergebnis das ich teilweise komplett versetzt vom Vordermann unterwegs bin weil ich links vom Schutzstreifen fahren und die Schlange vor mir mitten drauf halb auf dem LKW Parkstreifen.

Aber selbst wenn der Parkstreifen mit LKW belegt ist fahren viele grundsätzlich auf dem Schutzstreifen.

Ich meine jetzt eher Kreuzungen ohne extra Spuren für Rechtsabbieger. Also Kreuzungen, an denen es eine Spur für rechts ab und geradeaus gibt.

Würden da meine Vorschläge nicht auch zu einem höheren Durchsatz an Fahrzeugen führen?

Das "Problem" ist jetzt ja, dass rechts abbiegende Fahrzeuge die geradeaus fahrenden Radfahrer erst durchlassen müssen, wodurch sie den geradeaus fahrenden Verkehr blockieren. Während einer Grünphase kommen so weniger Fahrzeuge über die Ampel, weil der Rechtsabbieger nicht fahren kann/darf, weil rechts von ihm erst eine ganze Reihe Radfahrer geradeaus wollen, auf die er warten muss.

Das wäre meiner Meinung nach auch sicherer für die Radfahrer, weil die erst hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug fahren und hinter ihnen erst das nächste Fahrzeug kommt.

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