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Kurzzeitkennzeichen für fabrikneues, noch nie zugelassenes Fahrzeug

Themenstarteram 24. Juni 2020 um 7:24

Ein deutsches, blitzneues, mit COC versehenes, noch nie zugelassenes Auto soll von Deutschland nach Frankreich gefahren werden, um dort zugelassen zu werden. Gibt es dafür ein deutsches Kurzzeitkennzeichen?

Braucht es die HU dafür, obwohl ja neue Autos regelmäßig ohne HU zugelassen werden?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Juni 2020 um 07:04:06 Uhr:

Das mit der "Fernzulassung" (Fahrzeug in Dtl, aber angemeldet wird im Ausland) widersprach EU-Regeln und wurde, soweit mit bekannt, gekippt. Sicherheitshalber nochmal selbst informieren.

Nein. Fernzulassungen sind nach wie vor illegal.

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Es gibt dafür ein Export-Kennzeichen bei deiner örtlichen Zulassungsstelle. Neue Autos werden nicht ohne HU zugelassen. Sie haben eine Frist von 36 Monaten (über 3,5t 24 Monate) für die Vorstellung zur ersten HU und das wird automatisch berücksichtigt.

Aber mit COC und Papieren kann man es doch in Frankreich anmelden und mit den Kennzeichen aus F rüber fahren.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 24. Juni 2020 um 20:10:31 Uhr:

Aber mit COC und Papieren kann man es doch in Frankreich anmelden und mit den Kennzeichen aus F rüber fahren.

In Deutschland ist die Zulassung eines Fahrzeugs das sich im Ausland befindet nicht zulässig. Ich gehe davon aus das es in Frankreich ähnlich ist.

Kzk müsste man aber bekommen können. Ob die Franzosen das Kzk akzeptieren ist aber wieder ein anderes Thema.

 

Export Kennzeichen wäre auf jeden Fall sicherer

am 25. Juni 2020 um 4:58

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. Juni 2020 um 09:41:54 Uhr:

… Neue Autos werden nicht ohne HU zugelassen. …

Da ist ein "nicht" zu viel ;)

Für die Überführung nach Frankreich ist nicht unbedingt ein Exportkennzeichen nötig, es reicht auch ein Kurzzeitkennzeichen.

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist zwar ein nationaler Verwaltungsakt, der es eigentlich nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden. Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein sind keine offiziellen Zulassungsdokumente und müssen im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Es existiert aber innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen, somit ist die Nutzung eines KZK auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Ausfuhrkennzeichen wird auch schwierig... dafür braucht man beide Zulassungsbescheinigungen, welche man ohne vorherige deutsche Zulassung nicht bekommt.

Was spricht dagegen den Wagen in Frankreich zuzulassen und dann erst zu überführen?

Das mit der "Fernzulassung" (Fahrzeug in Dtl, aber angemeldet wird im Ausland) widersprach EU-Regeln und wurde, soweit mit bekannt, gekippt. Sicherheitshalber nochmal selbst informieren.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Juni 2020 um 07:04:06 Uhr:

Das mit der "Fernzulassung" (Fahrzeug in Dtl, aber angemeldet wird im Ausland) widersprach EU-Regeln und wurde, soweit mit bekannt, gekippt. Sicherheitshalber nochmal selbst informieren.

Nein. Fernzulassungen sind nach wie vor illegal.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 24. Juni 2020 um 09:41:54 Uhr:

Es gibt dafür ein Export-Kennzeichen bei deiner örtlichen Zulassungsstelle. Neue Autos werden nicht ohne HU zugelassen. Sie haben eine Frist von 36 Monaten (über 3,5t 24 Monate) für die Vorstellung zur ersten HU und das wird automatisch berücksichtigt.

Nein, 12 Monate.

Und 36 Monate haben auch nur PKW und Anhänger bis 750 kg, alle anderen unter 3,5 t haben 24 Monate.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 25. Juni 2020 um 10:21:36 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Juni 2020 um 07:04:06 Uhr:

Das mit der "Fernzulassung" (Fahrzeug in Dtl, aber angemeldet wird im Ausland) widersprach EU-Regeln und wurde, soweit mit bekannt, gekippt. Sicherheitshalber nochmal selbst informieren.

Nein. Fernzulassungen sind nach wie vor illegal.

Also ich kaufe ein Fz. in DE. Der Verkäufer schickt mir die Papiere, ich latsche auf die franz. Zulassungsstelle und mit Kennzeichen wieder raus. Ich hoffe das funktioniert in FR auch so. Dann setze ich mich in den Zug und in DE schraube ich die Kennzeichen drauf und fahre heim nach Hause im schönen Frankreich.

Wenn das in der EU illegal ist, würde ich das gerne nachgewiesen verstehen (wie wo steht das) und ich glaube sogar ich könnte mit den illegalen Stunden leben bis das Fz. in Frankreich ist. Und nachweisen, dass ich nicht ausgereist aus FR mit dem Auto kann auch niemand.

Sogar steuerlich ist auch alles legal weil alles bezahlt und Fz. jeden Meter versichert.

Hi,

https://www.pnp.de/polizei/Unzulaessige-Fernzulassung-3636199.html

 

Es wird schon seit Jahren gesagt das Europa ein einheitlichen Kurzzeitkennzeichen braucht das man in allen Ländern bekommen kann und Länderübergreifend verwendet werden kann.

Tut sich aber leider gar nix.

Im Fall aus dem Link ging es jedoch um ein vormals bereits in Deutschland zugelassenes Fahrzeug (ausserdem mit ausländischen Ausfuhrkennzeichen, was für die Ausfuhr AUS Deutschland allein schon nicht zulässig wäre).

Hier geht es um ein Neufahrzeug, welches noch nie deutsche Papiere hatte; es muss hier also auch nicht aus den Datenbanken gelöscht werden...es war noch nie drin.

Mit Kzk ausführen geht auch nicht, da es sonst in den Datenbanken bleiben würde.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 25. Juni 2020 um 07:04:06 Uhr:

Ausfuhrkennzeichen wird auch schwierig... dafür braucht man beide Zulassungsbescheinigungen, welche man ohne vorherige deutsche Zulassung nicht bekommt.

Was spricht dagegen den Wagen in Frankreich zuzulassen und dann erst zu überführen?

Das mit der "Fernzulassung" (Fahrzeug in Dtl, aber angemeldet wird im Ausland) widersprach EU-Regeln und wurde, soweit mit bekannt, gekippt. Sicherheitshalber nochmal selbst informieren.

Wenn ein nagelneues Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen versehen werden soll, braucht man natürlich nicht die ZB1, denn die wurde noch nie erstellt.

KZK geht auch füreein Neufahrzeug, hier wäre zu klären, ob man in F damit fahren darf. Belgien, Luxemburg, Niederlande kann es Probleme geben.

am 27. Juni 2020 um 7:23

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Juni 2020 um 16:14:59 Uhr:

… KZK geht auch für ein Neufahrzeug, hier wäre zu klären, ob man in F damit fahren darf. Belgien, Luxemburg, Niederlande kann es Probleme geben.

Das ist doch schon geklärt: "Es existiert aber innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen."

Mag sein das die auf dem Papier existiert.

Sieht in der Praxis ganz anders aus. Mit teilweise unschönen Folgen.

Also vorab informieren, sonst endet die Fahrt ganz plötzlich

am 27. Juni 2020 um 7:46

Wie sieht es denn deiner Meinung nach in der Praxis aus mit welchen Folgen?

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