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Kurzzeitkennzeichen in einer anderen Stadt & Haftpflichtversicherung
Hallo zusammen,
Ich werde mir in den nächsten Wochen mein erstes Auto (gebraucht) kaufen. Das Auto (ist noch angemeldet) ist in einer anderen Stadt und ich versuche die unnötigen hin/her fahren zu vermeiden. Deshalb würde ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen, bis ich das Auto in meinem Wohnsitz anmelde. Dazu hatte ich einige Fragen, da ich in Forum keine neue Info. darüber gefunden habe, und anscheinend die Gesetze im letzten Jahr (ab 01.04.2015) geändert wurden (http://www.toptarif.de/kfz-versicherung/wissen/kurzzeitkennzeichen/).
Falls ich das richtig verstanden habe, kann ich einfach mit Zug hinfahren, das Auto begutachten lassen, probefahren, falls alles passt, untershcreiben wir den Vertrag. Dann gehen wir zur Zulassungsstelle in dieser fremden Stadt, und beantrage ich ein KZK. Dann fahre ich mit dem Auto zurück, und in 5 Tagen melde ich das Auto in meinem Wohnort + abschließe ich eine Vollkasko Versicherung.
Was ich auf jeden Fall nicht verstanden habe, ob ich vorher noch eine Versicherung abschließen soll. In dem o.g. Link steht: "Grundsätzlich sind Kurzzeitkennzeichen nur haftpflichtversichert" (Haftpflichtversicherung reicht mir auf jeden Fall für die Heimreise). Aber gleichzeitig steht da auch, dass für die Beantragung des KZKs eine Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer benötigt wird. Aber wenn ich vorher nicht weiß ob ich das Auto kaufe oder nicht, kann ich doch keine Versicherung abschließen.
Die Frage sollte eigentlich heutzutage fast für jeden relevant sein. Aber ich habe eventuell einen besonderen Fall da ich bisher gar keine Versicherung bzw. Auto hatte.
Ich würde mich über eine sehr einfach formulierte Antwort freuen, da mein Deutschkenntnis für diesen Themen nicht immer ausreicht.
Vielen Dank für eure Antworte im Voraus,
Fernando,
Beste Antwort im Thema
Wenn du sowieso eine Vollkasko abschließen willst, geh zu der Versicherung deiner Wahl und laß dir eine evb für ein KZK und für eine normale Zulassung geben. Gleichzeitig können die dir den VK-Schutz ab Benutzung des KZK bestätigen. Wenn du die eVB´s nicht benutzt, gibt es auch keinen Vertrag
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26 Antworten
Wenn das Auto noch angemeldet ist, dann kannst Du nicht noch ein KKZ für dieses Auto holen.
Das nennt sich dann Doppelversicherung und ist verboten.
Mache einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit und fahre mit der originalen Zulassung nach Hause und melde es dort um.
Durch das Datum und Uhrzeit ist sichergestellt, daß der vorige Besitzer im Falle eines Unfall von Dir nicht in der Versicherung hochgestuft wird.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Mai 2016 um 16:48:18 Uhr:
Wenn das Auto noch angemeldet ist, dann kannst Du nicht noch ein KKZ für dieses Auto holen.
Das nennt sich dann Doppelversicherung und ist verboten.
Mache einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit und fahre mit der originalen Zulassung nach Hause und melde es dort um.
Durch das Datum und Uhrzeit ist sichergestellt, daß der vorige Besitzer im Falle eines Unfall von Dir nicht in der Versicherung hochgestuft wird.
Ich dachte, in der Zulassungsstelle der fremden Stadt, ich werde das KZK beantragen, und gleichzeitig wird das Auto abgemeldet von dem alten Besitzer.
Also der Verkäufer sollte in deiner Lösung mich erlauben, mit seiner Zulassung und Kennzeichen nach mein Wohnort zu fahren. Dann muss ich sein Kennzeichen per post zurückschicken oder wie? Es hört sich irgendwie nicht realistisch an.. falls funktioniert ist natürlich super da ich viel weniger Aufwand habe.
Das ist natürlich der einfachste Weg. Habe auch gerade mein Wagen verkauft mit meinem Kennzeichen. Wir haben vereinbart, dass er am Montag den Wagen ummeldet. Bei der Zulassungsstelle werden dann die jetzigen Kennzeichen entwertet und er schmeißt diese weg. Falls dein Verkäufer die wieder haben möchte, musst du diese ihm halt per Post zurück senden. Aber nicht jeder lässt dich eben auf so etwas ein. Dann könntest aber immer noch online die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen machen und dann zur Zulassungsstelle in der fremden Stadt den Wagen abmelden und gleichzeitig dann das Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Wenn du sowieso eine Vollkasko abschließen willst, geh zu der Versicherung deiner Wahl und laß dir eine evb für ein KZK und für eine normale Zulassung geben. Gleichzeitig können die dir den VK-Schutz ab Benutzung des KZK bestätigen. Wenn du die eVB´s nicht benutzt, gibt es auch keinen Vertrag
Zitat:
@Lotusbluete89 schrieb am 21. Mai 2016 um 17:01:22 Uhr:
Das ist natürlich der einfachste Weg. Habe auch gerade mein Wagen verkauft mit meinem Kennzeichen. Wir haben vereinbart, dass er am Montag den Wagen ummeldet. Bei der Zulassungsstelle werden dann die jetzigen Kennzeichen entwertet und er schmeißt diese weg. Falls dein Verkäufer die wieder haben möchte, musst du diese ihm halt per Post zurück senden. Aber nicht jeder lässt dich eben auf so etwas ein. Dann könntest aber immer noch online die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen machen und dann zur Zulassungsstelle in der fremden Stadt den Wagen abmelden und gleichzeitig dann das Kurzzeitkennzeichen beantragen.
"Dann könntest aber immer noch online die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen machen und ...."
Genau diese Frage habe ich ja gestellt. Wie kann ich eine Versicherung abschließen, ohne das Auto einmal gesehen zu haben? Falls ich dann doch nicht kaufe?
Und wie ich oben geschrieben habe, enthält das KZK anscheinened eine Haftpflichtversicherung. Reicht mir diese nicht?
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Mai 2016 um 16:48:18 Uhr:
Wenn das Auto noch angemeldet ist, dann kannst Du nicht noch ein KKZ für dieses Auto holen.
Das nennt sich dann Doppelversicherung und ist verboten.
Mache einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit und fahre mit der originalen Zulassung nach Hause und melde es dort um.
Durch das Datum und Uhrzeit ist sichergestellt, daß der vorige Besitzer im Falle eines Unfall von Dir nicht in der Versicherung hochgestuft wird.
Nachdem es ja Zeitgenossen gibt, die das Fahrzeug doch nicht wie vereinbart Ab- oder Ummelden, wird vor dieser Vorghensweise immer wieder gewarnt.
Gruß Frank,
der Fahrzeuge nicht mehr angemeldet übergibt.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Mai 2016 um 16:48:18 Uhr:
Wenn das Auto noch angemeldet ist, dann kannst Du nicht noch ein KKZ für dieses Auto holen.
Das nennt sich dann Doppelversicherung und ist verboten.
Mache einen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit und fahre mit der originalen Zulassung nach Hause und melde es dort um.
Durch das Datum und Uhrzeit ist sichergestellt, daß der vorige Besitzer im Falle eines Unfall von Dir nicht in der Versicherung hochgestuft wird.
Echt schlimmer Kommentar!
Du musst diese Kurzzeitkennzeichen Versicherung dann vor Ort abschließen, du hast doch sicherlich ein Smartphone oder? Ansonsten geht es evtl auch telefinisch bei deiner Versicherung, frag da mal nach. Wäre eh besser wenn du es bei der auch das Kurzzeitkennzeichen abschließt, da die dir dann etwas erstatten wenn du den Wagen dann anmeldest. Diese Versicherung benötigst du um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 21. Mai 2016 um 18:12:47 Uhr:
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. Mai 2016 um 16:48:18 Uhr:
Wenn das Auto noch angemeldet ist, dann kannst Du nicht noch ein KKZ für dieses Auto holen.
Das nennt sich dann Doppelversicherung und ist verboten.
Echt schlimmer Kommentar!
Dann klär mich bitte mal auf, Gebieter aller Versicherungen.
Wieso ist das verboten?
Und wenn der TE sich dort ein Kurzzeitkennzeichen holt: Wer ist denn dann Versicherungsnehmer? Und wie kann es bei unterschiedlichen Versicherungsnehmern zu einer Doppelversicherung kommen?
Auf jeden Fall kommt es zu einer doppelt "Zulassung" des Fahrzeuges.
Und das ist bei allen Zulassungsstellen so! Es wird nur für nicht zugelassene Fahrzeuge ausgegeben.
Damit meine ursprungliche Frage nicht verloren geht:
"Dann könntest aber immer noch online die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen machen und ...."
Genau diese Frage habe ich ja gestellt. Wie kann ich eine Versicherung abschließen, ohne das Auto einmal gesehen zu haben? Falls ich dann doch nicht kaufe?
Und wie ich oben geschrieben habe, enthält das KZK anscheinened eine Haftpflichtversicherung. Reicht mir diese nicht?