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Kurzzeitkennzeichen , Termin für die Hauptanmeldung des Fahrzeugs liegt zu weit in der Zukunft

Themenstarteram 30. Oktober 2018 um 22:28

Wollte gerne wissen wie es ist wenn man ein Kurzzeitkennzeichen anmeldet, aber der Termin für die Haupt Anmeldung später als in 5 Tagen ist. Müsste man erneut ein Kurzzeitkennzeichen anmelden oder kann das Fahrzeug die restlichen Tage in der Straße unangemeldet bleiben?

Beste Antwort im Thema

Das KZK ist keine richtige Zulassung.

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

Wenn das KZK abgelaufen ist,muss das Fzg aus dem öffentlichen Straßenverkehr entfernen.

Gruß M

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Das KZK ist keine richtige Zulassung.

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

Wenn das KZK abgelaufen ist,muss das Fzg aus dem öffentlichen Straßenverkehr entfernen.

Gruß M

Um deine Frage zu beantworten, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Raum parkt benötigst du eine gültige Zulassung, in deinem Beispiel das 5 Tage Kurzzeitkennzeichen.

 

Nach Ablauf der 5 Tage benötigst du theoretisch ein neues Kennzeichen, ja.

 

Kommt aber auch auf deine Wohnort Situation an, im Dorf bei wenig Verkehr stört es mit Sicherheit niemanden wenn da Mal ein Auto eine Weile ohne Kennzeichen am Straßenrand steht, wohnst du aber in der Stadt wo jeder Parkplatz hart umkämpft wird, dann kannst du damit rechnen das der Wagen relativ schnell abgeschleppt wird.

Themenstarteram 30. Oktober 2018 um 22:40

Okay danke für die schnelle Antwort. Es ist ein einfaches Wohngebiet und da sollte es mit dem Parken kein Problem sein. Gibt es sonst eine Strafe wenn das Fahrzeug da weiter unangemeldet steht da das Datum abgelaufen ist? Leider erhalte ich den nächsten Termin zirka 4-5 Tage später.

Mit dem KZK verbunden ist vermutlich auch nur eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung. Wenn sich also bei Nebel und Dunkelheit ein Radfahrer die Birne an deinem Auto anhaut, dann kann es teuer werden. Und da KZK recht auffällig sind und man schon vor Ablauf der Gültigkeit das entsprechende Datum erkennen kann, wäre bei uns wohl schon am ersten Tag nach Ablauf ein roter Aufkleber dran, der zur Entfernung des Fahrzeugs aufruft.

Das ist ein Witz mit dem Radfahrer, auch diese Deppen haben nicht mit stehenden Hindernissen den Kampf aufzunehmen, der müsste den Schaden am Auto sogar bezahlen. Siehe Laternenpfal oder Klemmkasten von Post oder Ampel.

es wäre schon besser, eine Einfahrt oder Garage zu finden, in der das Auto für die wenigen Tage Unterschlupf findet. Auch ein Firmenparkplatz kommt in Frage.

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 9:08

Wir haben hier ein paar Parkplätze in der Sackgasse. Da parken nur die Nachbarn. Also sollte das kein Problem sein? Oder können die das vom Verkehrs Amt im System sehen und geben ein Strafzettel?

Ich würde dann wenigstens taktisch klug vorgehen und das Auto nicht von Anfang an dort hinstellen, wo es auch später noch stehen soll. Also erst in einer anderen Straße parken, dann abends am letzten Gültigkeitstag in die Sackgasse umparken. ;-)

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 14:13

Könnte man auch 2 kurzzeit Kennzeichen holen damit für anderen Tage abgedeckt sind? Also als mögliche Alternative?

Natürlich, kannst dir auf eBay für kleines Geld eine EVB Nummer kaufen, damit wieder zur Zulassungsstelle und nochmals Kurzzeitkennzeichen holen. Das wäre wohl die sauberste Lösung wenn kein Privatgrund zur Verfügung steht.

oder das Auto auf einem zugelassenen Anhänger parken.

Zitat:

@mauro79 schrieb am 31. Oktober 2018 um 10:08:39 Uhr:

Wir haben hier ein paar Parkplätze in der Sackgasse. Da parken nur die Nachbarn. Also sollte das kein Problem sein? Oder können die das vom Verkehrs Amt im System sehen und geben ein Strafzettel?

Bist Du sicher, dass in der Sackgasse keine netten Nachbarn wohnen, welche sofort am nächsten Tag das Amt verständigen :confused: :D. Der Spaß kostet dann 70€ und wenn die Rennleitung dich fahrend erwischt auch noch einen Punkt.

Wie weit liegt denn die Hauptanmeldung in der Zukunft? Am einfachsten wäre doch, die vorzuziehen.

Themenstarteram 31. Oktober 2018 um 14:52

Am 3 November wollte ich das Auto abholen und am 12 November habe ich den nächsten Termin beim Verkehrsamt.

kannst Du es nicht einfach 6 Tage später abholen?

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