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Kurzzeitkennzeichen um ein paar Minuten überzogen/Polizei !
Hallöchen alle zusammen,
mir ist vor ein paar Tagen was sehr dummes passiert, für das ich eigentlich garnichts kann !
Ein Kumpel von mir hat eine 0815 Auto-Werkstatt, vor ein paar Tagen bat er mich einen Golf-3 der einem Kunden gehört und der mit Kurzzeitkennzeichen versehen war, zu einem 10 km entfernten Ort zu fahren bzw. ihm hinterher zu fahren ! Da ich sah, daß die Kurzzeitkennzeichen in 20 Min. ablaufen bzw. ungültig werden, war mir schon nicht wohl bei der Sache ! Da es aber normaler weise in dieser Zeit leicht zu schaffen ist dort hin zu fahren, ließ ich mich überreden ! Da es aber an diesem Tag extrem Geschneit hat und die Strassen dem entsprechend schlecht befahrbar waren(merkte ich erst als ich etwas Ausserorts war, denn beim losfahren waren die Strassen sauber und frei) ! Jedenfalls hatte ich weder eine Uhr dabei, noch war eine funktionstüchtige im Auto und Radio war auch aus, da ich mich auf die schlechte Strasse konzentri. musste !
So, und nun ist es passiert, auf der Bundesstrasse ca. 5 Km von meinem Fahrziel entfernt ging hinter mir die schicken neuen blauen LED Polizeilichter an und die Aufforderung anzuhalten(die liebe Streife ist übrigens schon ca. 10 Min. hinter mir her mit ausreichend Abstand gef.)(also haben quasi gewartet bis es über die Zeit war) ! Dies tat ich natürlich sofort ! Als der Junge nette Polizeibeamte an mein Fahrerfenster kam und mir sagte, daß die Kennzeichen seit 3 Minuten abgelaufen sind, erklärte ich diesem das ich das Auto nur als Freundschaftsdienst überführe etc. rief ich meinen Kumpel auf handy an, der von der Polizeikontrolle nichts mitbekommen hatte und schon weg war ! Der drehte dann um und kam kurz drauf auch zu der Kontrollaktion hinzu und erklärte den Beamten das dieses Auto noch schnell in seiner Werkstatt repariert werden musste(war auch so, Auspuff hin runter) und jetzt eben noch schnell zum Kunden zurück muß !
Meine Frage nun an euch(wer was weiß), was kann mir da jetzt passieren ??? Bzw. Welche Strafe ? Geldstrafe,wie hoch ? Punkte ? Etc. ???
Vielen Dank schon im Voraus !
LG.
AGGA.............................................
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Ich guck den Fall als üble Abzocke an....
Warten 10 min. bis sie zuschlagen können. Anstatt den TE evtl. gleich anzuhalten um diesen darauf hinzuweissen, dass die Zulassung fürs Fzg. in den nächsten Minuten abläuft und nachzufragen wie weit er mit dem Fzg. noch fahren will.
Stattdessen lässt man Ihn ins offene Messer laufen.
Aber so ist das halt mit dem "Freund und Helfer"
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64 Antworten
hab das mal aus den Blogs hierher verschoben denn hier passt diese Frage besser....
mfg Andy
MT-Moderation
ist das ganze um mitternacht passiert oder wie?
du hast CH-kennzeichen, handelte es sichum dt. kurzzeitkennzeichen und war das ganze in Deutschland?
oder wie oder was oder wo?
Bei uns gelten die Dinger bis 0.00 Uhr. Also war die Kontrolle Mitternacht ? Bei der Schweiz habe ich keine Ahnung.
In der Schweiz gibt es aber auch keine Euro und meines Wissens auch keine Punkte,aber dafür heftiger Tarife in Fränkli.
Aber laut Bußgeldkatalog ist das ganze nicht ganz so teuer,ich darf den Katalog mal zitieren,
Zitat:
Bußgeldkennzahl: 816600
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb, obwohl
das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 16 Abs. 2, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat
Bußgeld: 50 Euro
Punkte: 3
Ob für den Auftraggeber auch noch was kommt? Zu wünschen wäre es.
Aber weshalb macht man eine solche Fahrt erst kurz vor Mitternacht?Denn diese Einlassung
Zitat:
Der drehte dann um und kam kurz drauf auch zu der Kontrollaktion hinzu und erklärte den Beamten das dieses Auto noch schnell in seiner Werkstatt repariert werden musste(war auch so, Auspuff hin runter) und jetzt eben noch schnell zum Kunden zurück muß !
ist nicht wirklich Glaubhaft.
Das die Polizei nicht vorher eingriff könnte die Ursache darain haben das sie der Meinung waren das dein Ziel innerhalb der zeitlichen Frist zu schaffen ist.
Das sie dich dann so kurz nach Ablauf der Frist rausgezogen haben dürfte auch in deinem Interesse sein.Stell dir vor du hättest einen Unfall nach 0Uhr gehabt,viel Spass mit der Versicherung.
Fazit,auch bei Freunden muß man mal Nein sagen können.
Daß der Vorfall sich in D zugetragen hat, kann man wohl ausschließen:
1. TE ist Schweizer
2. Werkstätten haben kaum bis kurz vor Mitternacht geöffnet
3. Fahrzeugauslieferung nachts?
so schauts in D aus
Fahren ohne Versicherung, § 6 Pflichtversicherungsgesetz
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
2. Werkstätten haben kaum bis kurz vor Mitternacht geöffnet
haben die werkstätten in der schweiz nachts geöffnet?
ich glaube, die wollten das fahrzeug nur von A nach B verbringen, um am nächsten tag weiter daran arbeiten zu können.
Wenn es in der Schweiz passiert ist, könnte ich mir auch vorstellen, das du nen Monat Fahrverbot bekommst, bei den Abzockern ist alles möglich.
Wenn es in D passiert ist, wirds wenigstens kein Fahrverbot geben.
Haben die Polizisten dir deine Aussage abgenommen??
Um 00:03 Uhr ein Auto in die Werkstatt bringen zum reparieren und nach der Reparatur gleich wieder zum Kunden.
Sorry aber hört sich seltsam an
Wahrscheinlich genauso selten wie in D.
Aber die Regelung für die Kurzzeitkennzeichen ist dort wahrscheinlich nicht von 0 - 0 Uhr, sondern mit Uhrzeitangabe, also abhängig von der Anmeldezeit.
Hallöchen und erst mal Danke an alle hier,
Die Sache ist in Deutschland gewesen ! Ich wohne auch hier in De., und ich bin Deutscher ! Kein Rikola-Taliban ! Das mit dem Schweizer Nummernschild hab ich nur wegen des Namens gemacht(AG-GA*74) !
Doch die Werkstatt meines Kumpels hat ab und zu auch noch am späten Abend/frühen Morgen offen ! Der ist so ! Tagsüber ist normal Betrieb(Familienbetrieb) ! Und Abends wird mein Kumpel aktiv !
Die Polizei Kontrolle war kurz nach 0.00 Uhr ! Genau kann ich es aber nicht sagen, denn wie schon vorhin gesagt, hatte ich keine Uhr etc. dabei !
Wenn ich jetzt bei dem Anhörungsbogen den ich wohl bekommen werde, reinschreibe das durch den starken schneefall und den dem entsprechenden schlechten Straßen(sehr glatt, ca.>5cm hoher schnee auf der ganzen Fahrbahn), den Zeitplan nicht einhalten konnte und ich nur noch das Fahrzeug an der nächsten Ausfahrt der Bundesstr. raus fahren wollte um es dort an einem Sicheren Platz abzustellen, damit niemand auf der Bundesstraße in das abgestellte Auto fährt und damit einen Unfall erleidet ! Denn auf diesen Teilstück der Bundesstr. ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung, kein Nothaltestreifen etc. und hat zwei Spuren in jede Richtung ! Nicht gerade der beste Platz ein Auto im dunkeln abzustellen !
Wie schon vorhin gesagt, als ich von der Werkstatt meines kumpels losfuhr war so gut wie kein schnee etc.(ist im stadtgebiet) !
Die Polizei haben vor Ort nur meine und von meinem Kumpel die Personalien aufgeschrieben und Unterschrieben hab ich auch nichts !
Den Rest der Strecke wurde das Auto dann vom ADAC Abgeschleppt(mussten nur 1Std. bei -10°C auf diesen Warten und standen dadurch schön zur hälfte auf der Fahrbahn herum, obwohl die nächste Ausfahrt nur 400m entf. gewesen wäre) ! Das nenne ich einen Beitrag zur Verkehrssicherheit bei dem sauwetter was die Pol.-Beamten da gemacht haben ! ODER ?
LG.
AGGA...................................
bedenkt man welch schaden durch ein nicht versichertes Fahrzeug sonst passieren könnte ist das doch in Ordnung und absolut richtig gewesen
Aus welchem Grund fährt man das Auto nicht mit einer roten Nummer? Ich denke dein Kumpel hat ne Werkstatt.
Ihr hättet es auch abschleppen können. Das geht auch ohne Kennzeichen. Oder einfach warten bis man ein neues Kurzzeitkennzeichen hat. Wenn der Kunde das auto am nächsten Tag braucht muss es auch zugelassen sein, und nicht mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen auf dem Hof rumstehen.
Ich finde es gut das sie euch angehalten haben denn wenn ihr ohne Versicherung einen anderen geschädigt hättet wär das Geschrei noch größer gewesen.
also ich würde sagen, daß ich wegen des schlechten wetters sooo gestresst war, daß ich nicht auf die uhr geguckt habe und das überziehen deshalb nicht mitbekommen habe sondern eben nur daran interessiert war, schnell und heile nach hause zu kommen.
wenn du zugibst, es gewußt zu haben > vorsatztat.
überhaupot nie auf die gern gestellte fangfrage der freundlichen helfer in grün hereinfallen die da lautet: sie wissen doch, daß......
NEIN, ich weiß niemals nix
so jetzt werden wieder alle gutmenschen und normalopathen über mich herfallen
tante edit sagt: war das ganze eine autobahn, nächste abfahrt weit entfernt? dann kann man den lieben freunden den vorwurf machen, sie hätten vor ablauf einschreiten können
Vorsicht!!!!
Abschleppen ohne Versicherung geht NICHT
Schleppen geht mit entsprechender Genehmigung und FÜhrerschein, dann aber auch nur mit Folgekennzeichen