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Kurzzeitkennzeichen vordatieren

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 14:06

Hallo zusammen,

kurze Frage: Diesen Samstag kann ich meinen A5 Sportback abholen, für die Überführung brauch ich ja das Kurzzeitkennzeichen. Die Sache ist die, dass das Amt diese Woche nur am Donnerstag (also Morgen) länger offen hat, sodass ich vorbeikommen könnte. Wenn ich das aber Morgen mache, ist das Kennzeichen ja nur bis Montag gültig. D.h. ich müsste es ja zwingend am Montag richtig zulassen. Da bin ich aber geschäftlich unterwegs! Und sonst kenn ich auch keine Person, die das mal eben machen könnte.

Auf dem Kaufvertrag steht drauf: Lieferung 13.02.16 (also Samstag). Kann das Amt das auf Grund dieser Tatsache nicht vordatieren?! Dass das Kennzeichen eben ab Samstag gültig ist.

Online steht, dass das nicht möglich ist. Gibt es da keine Ausnahmen? Verstehe das einfach nicht, habe doch einen einwandfreien Nachweis.

Danke und LG

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20 Antworten

Klares nein.

Wieso soll das den vordatiert werden? Du hast doch 5 Tage..... und dann holst du dir ein neues....

Und dafür das du nur wenig Zeit hast wird man die Gesetze nicht ändern, glaub ich.

Aber warum fragst du nicht deiner Zulassungsstelle?

Das geht nicht. Kurzzeitkennzeichen sind immer ab Tag der Ausgabe für 5 Tage gültig.

Du kannst dir doch auch am Samstag Kennzeichen holen. Es spielt keine Rolle, in welchem Ort du dir Kennzeichen holst. Köln hat beispielsweise Samstags geöffnet.

Samstag abholen und in Garage stellen. Dienstag zulassen, Kennzeichen montieren und Abfahrt. Oder es springt jemand Freitag oder Montag ein. Vordatieren geht nicht.

Zitat:

@querys schrieb am 10. Februar 2016 um 15:47:30 Uhr:

Es spielt keine Rolle, in welchem Ort du dir Kennzeichen holst.

das ist nicht ganz richtig. KZK können bei der örtlich zuständigen oder der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Februar 2016 um 16:35:36 Uhr:

 

das ist nicht ganz richtig. KZK können bei der örtlich zuständigen oder der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.

Das wiederum ist auch nicht mehr so.

Hat sich mittlerweile dahingehend geändert, daß man überall ein KKZ beantragen kann.

Nicht mehr Wohnort gebunden.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Februar 2016 um 17:37:49 Uhr:

Hat sich mittlerweile dahingehend geändert, daß man überall ein KKZ beantragen kann.

Überall stimmt nicht:

§16a FZV:

Zitat:

(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 10 auszufertigen.

Im Klartext am Wohnort des Antragstellers oder am Standort des Fahrzeugs. Aber nirgendwo sonst.

Zulassungsdienste existieren. Zahl halt die 50 Euro an so eine Fa., dann übernehmen dann am Montag die "Drecksarbeit" in der Zul.St. zu warten und den Papierkram für dich zu erledigen (also die Vertreterlösung). Montags ist eh immer voll,da die meisten Kaufgeschäfte am WE getätigt wrtden.

Wenn du dir einen solchen Wagen leisten kannst, fallen die Kosten eines Zulassungsdienstes auch nicht mehr ins Gewicht.

Ja aber 50 € sind schon schön was an Sprit. Spass beiseite, wenn ich mich in die Schuhe vom TE stecke ginge es mir ums Prinzip. Gegen das andere mit der Begrenzung des Kurzzeitkennzeichens.... Ei lass die Karre daheim stehen und fahr mit sem Taxi, Papa, Mama, Ehefrau, Kumpel oder Freundin.

Wollte ich auch schon mal haben, ein vordatiertes Kurzzeitkennzeichen.

Da ohnehin ein Ablaufdatum draufsteht, könnte man dort jedes Datum vermerken.

Vielleicht kommt aber noch das GROSSE ABER, warum das nicht geht... abgesehen von "ist bürokratisch so nicht vorgesehen".

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. Februar 2016 um 20:57:04 Uhr:

Vielleicht kommt aber noch das GROSSE ABER, warum das nicht geht...

Vielleicht kommt ja auch noch ein sinnvolles Argument, warum das unbedingt gehen muss...abgesehen von "ich bin zu faul", "ich bin zu doof, mein Leben zu planen", "ich bin grundsätzlich gegen alles" oder "ich habe den Sinn eines Kurzzeitkennzeichens nicht verstanden"...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Februar 2016 um 17:44:44 Uhr:

 

Im Klartext am Wohnort des Antragstellers oder am Standort des Fahrzeugs. Aber nirgendwo sonst.

Haste Recht, habe es falsch interpretiert.

Auszug:

Vorteil der neuen Regelung nach § 16a Abs. 2 FZV ist, dass bei Bedarf auch die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde das Kurzzeitkennzeichen zuteilen darf.

Eine andere Möglichkeit ist, sich die Papiere vorab vom Händler zuschicken zu lassen und dann gleich mit dem endgültigen Kennzeichen/Zulassung den Wagen abzuholen (weiterer Vorteil, nur ein Gang zur Behörde und keine Kosten für KzK). So hab ich meine Fzg. immer abgeholt. Händlerrisiko ist niedrig, da er ja noch die Ware hat und die erst nach vollständiger Bezahlung herausgeben muss (Vermutlich hat der OP eh schon den Wagen per Überweisung vollständig bezahlt).

Fall der Händler nicht gerade um die Ecke bei dir ist (interpretiere ich mal so, dass man da eben nicht in 30 min vor Ort ist), ist es für diese Lösungmöglichkeit vermutlich schon zu spät, da man die Papiere per Briefpost nicht mehr bis Donnerstag erhält.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 10. Februar 2016 um 21:04:41 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. Februar 2016 um 20:57:04 Uhr:

Vielleicht kommt aber noch das GROSSE ABER, warum das nicht geht...

Vielleicht kommt ja auch noch ein sinnvolles Argument, warum das unbedingt gehen muss...abgesehen von "ich bin zu faul", "ich bin zu doof, mein Leben zu planen", "ich bin grundsätzlich gegen alles" oder "ich habe den Sinn eines Kurzzeitkennzeichens nicht verstanden"...

Danke. :)

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. Februar 2016 um 20:57:04 Uhr:

Wollte ich auch schon mal haben, ein vordatiertes Kurzzeitkennzeichen.

Da ohnehin ein Ablaufdatum draufsteht, könnte man dort jedes Datum vermerken.

Vielleicht kommt aber noch das GROSSE ABER, warum das nicht geht... abgesehen von "ist bürokratisch so nicht vorgesehen".

seit wann sind bürokratische Regeln logisch erklärbar :confused::confused::confused: Das wäre ja ganz was Neues :D:D:D

Kann mir z.B. jemand erklären, weshalb die Zweitschrift einer Zulassungsbestätigung Teil I nur knapp 11 Euro kostet, die eidesstattliche Erklärung zum Verlust derselben aber über 30€?? Warum müssen wir an der roten Ampel halten und dürfen bei grün fahren und nicht anderherum? NEIN, ich erwarte jetzt von niemandem Antworten ;) und beantworte mir die Fragen selbst: weil das irgendwer irgendwann mal so entschieden hat.

Exakt genauso verhält es sich mit der nicht zulässigen Vordatierung von KZK ;)

Naja Standort des Fahrzeuges ist relativ, es ist ja schließlich mobil und kann sonstwo stehen ;)

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