1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KVA oder Gutachten bei unverschuldetem Parkrempler?

KVA oder Gutachten bei unverschuldetem Parkrempler?

Themenstarteram 10. März 2021 um 18:30

Hallo zusammen, ich fahre einen Polo GTI BJ 2019. Vor ein paar Tagen ist ein Nachbar in mein geparktes Fahrzeug gefahren und hat dabei die hintere Stoßstange beschädigt. Für mich als Laie sind es "nur" 3—4 Kratzer, wobei der schlimmste zwar klein in der Fläche ist, aber doch sehr tief geht. Schuldfrage ist natürlich 100% klar, das habe ich auch schon schriftlich von der Versicherung mit prinzipieller Zusage der Regulierung.

Nun war ich bei meinem Händler zwecks Einschätzung. Dieser hat einen KVA erstellt (kein Gutachten) und kam bei satten 2.400€ brutto raus. Angeschaut hatte er das Ganze für zehn Sekunden von außen, im KVA ist von Stoßstange, Lackierung, Sensoren und Clips gefühlt alles pauschal einfach mit drin.

Da dieser KVA nun doch deutlich über der Bagatellegrenze liegt: wäre es ratsam, hier pauschal ein Gutachten machen zu lassen? Oder sollte ich das der Versicherung erstmal so geben und schauen was sie sagen?

Weitere Fragen wären: was passiert denn, wenn das Gutachten kleiner ausfällt als der KVA — muss die Werkstatt dann zu diesem Preis reparieren? Was würde passieren, wenn man auf KVA reparieren lässt und dann doch ein größerer Schäden zu Schein kommt?

Ähnliche Themen
76 Antworten

Lass ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Gutachter erstellen.

Eigenen Gutachter beauftragen + Anwalt. Hier gehts auch um Wertminderung, Ersatzfahrzeug usw.. Den KVA ausschließlich dem eigenen Gutachter und dem Anwalt vorlegen.

Was ist denn das Ziel? Reparieren oder fiktive Abrechnung?

Es käme auch fiktive Abrechnung mit anschließend günstigerer Reparatur in Betracht. In den Fällen geht es nicht ohne Gutachten, und ohne Erfahrung damit auch nicht ohne Rechtsanwalt.

Themenstarteram 10. März 2021 um 19:09

Danke für eure Antworten. Ich möchte auf jeden Fall reparieren lassen, ist ja noch ein relativ neues Fahrzeug. Der Nutzungsausfall ist für mich nicht relevant, ich komme drei Tage ohne Auto aus. ich will niemanden ausnehmen, schon gar nicht meinen Nachbarn, der immerhin ehrlich war und dazu stand, sondern einfach fachgerecht reparieren lassen.

Beim Gutachten weiß ich's, aber was den Anwalt angeht: den müsste auch die gegnerische Versicherung übernehmen, oder? Manche sagen ja aber auch Gutachter reicht und der übernimmt auch die Kommunikation mit der Versicherung?

Würde mich noch freuen, wenn jemand auf meine "weiteren Fragen" oben eingehen könnte. Danke schonmal!

Zitat:

@Airblader schrieb am 10. März 2021 um 20:09:22 Uhr:

Danke für eure Antworten. Ich möchte auf jeden Fall reparieren lassen, ist ja noch ein relativ neues Fahrzeug. Der Nutzungsausfall ist für mich nicht relevant, ich komme drei Tage ohne Auto aus. ich will niemanden ausnehmen, schon gar nicht meinen Nachbarn, der immerhin ehrlich war und dazu stand, sondern einfach fachgerecht reparieren lassen.

Beim Gutachten weiß ich's, aber was den Anwalt angeht: den müsste auch die gegnerische Versicherung übernehmen, oder? Manche sagen ja aber auch Gutachter reicht und der übernimmt auch die Kommunikation mit der Versicherung?

Würde mich noch freuen, wenn jemand auf meine "weiteren Fragen" oben eingehen könnte. Danke schonmal!

Mach es so, wie Herr Paul es dir geraten hat!

Weiteres ist obsolet

Nein, der Gutachter reicht zwar seine Kostenrechnung ein, wenn Du eine Art Abtretungserklärung unterschreibst, aber die restliche Kommunikation mit der Versicherung bleibt an Dir hängen.

Ich hatte das mal mit freiem vereidigten Gutachter aber ohne Anwalt durchgezogen. War nicht so prickelnd da die Versicherung beim Nutzungsausfall und anderen Kleinigkeiten rumgezickt hatte.

Muss ich nicht mehr haben.

Daher rate ich auch zum Anwalt.

Dein Nachbar braucht Dir nicht leid tun, wenn die Versicherung zahlt, geht er so oder so im SFR runter. Teurer meine ich, oder ee hat Rabattschutz.

Da dein Auto noch ziemlich neu ist, muss auch eine Wertminderung berechnet werden.

Wenn Du oder Dein Nachbar dachten, das geht mit 200-300 Euro zu machen...vergiß es.

Die Zeiten sind leider lang vorbei.

Edit: Natürlich, wenn Dir der Nachbar sehr viel bedeutet und das Auto nicht ganz so viel, könntest es auch bei einer AutoLackiererei oder Dellendoktor für kleines Geld reparieren und den Nachbar das zahlen lassen.

Deine freie Entscheidung...

Musst Du wissen, aber wenn ich an Deiner Stelle wäre, täte ich diesen Weg wohl nicht wählen.

Themenstarteram 10. März 2021 um 20:12

Ich hatte sicher damit gerechnet, dass das 800+ werden. 2400 erschien mir dann aber doch echt hoch, das sind 8% vom Anschaffungspreis. Aber ich will die Kosten genauso wenig drücken wie ich sie treiben möchte — es kostet, was es kostet. Dass mein Nachbar unabhängig von den genauen Kosten gleichermaßen zurückgestuft wird stimmt natürlich.

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde dann morgen wohl erstmal schauen welcher Anwalt sich um die Sache kümmern möchte.

Tipp: Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, so werden Sie dir einen Anwalt empfehlen können, auch wenn Du den Schadensfall dort nicht melden musst.

geh nicht den anwälten hier auf den leim.. die können außer "nimm dir nen anwalt, gutachter usw." oft nix zum thema beitragen.. mach es einfach so, wie du es auch akzeptieren würdest, wie es dein nachbar machen würde, wenn du ihn schädigen würdest.. du hast ein angebot der werkstatt. lege das der versicherung vor mit dem hinweis, dass du dort reparieren lässt und bitte um bestätigung der übernahme der kosten laut angebot sowie um ein Angebot bzgl. der wertminderung.

du kannst ja zur not noch erwähnen, dass du auch gerne einen sv und ra beauftragen kannst. das reicht meist aus.. letztlich musst du selbst entscheiden, was du machst..

und dann fangen die Kürzungsorgien an und für die verbleibende Differenz interessiert sich kein Anwalt mehr.... ok.. verstehe.... :)

Zitat:

@beachi schrieb am 10. März 2021 um 21:22:28 Uhr:

geh nicht den anwälten hier auf den leim.. die können außer "nimm dir nen anwalt, gutachter usw." oft nix zum thema beitragen.. mach es einfach so, wie du es auch akzeptieren würdest, wie es dein nachbar machen würde, wenn du ihn schädigen würdest.. du hast ein angebot der werkstatt. lege das der versicherung vor mit dem hinweis, dass du dort reparieren lässt und bitte um bestätigung der übernahme der kosten laut angebot sowie um ein Angebot bzgl. der wertminderung.

du kannst ja zur not noch erwähnen, dass du auch gerne einen sv und ra beauftragen kannst. das reicht meist aus.. letztlich musst du selbst entscheiden, was du machst..

Sprach einer der Lakaien der Versicherungswirtschaft!

Themenstarteram 10. März 2021 um 20:34

Ich sehe das jetzt so: für meinen Nachbar macht's sowieso keinen Unterschied, es ändert seine Rückstufung ja nicht ob die Versicherung 2k€ oder 4k€ zahlen muss. Für mich macht es das Leben einfacher, weil ich mich nicht selber mit der Versicherung über Dinge auseinandersetzen muss, von denen ich zu wenig verstehe. Ob nun unbedingt nötig oder nicht, Anwalt ist vielleicht die einfachere Wahl.

So ist es korrekt :)

beachi,

Da Du nun bekanntlich für eine VS arbeitest, wirst Du sicherlich nicht abstreiten wollen, dass bei den Beitragsberechnungen neben den individuellen Merkmalen des Fahrers und des Fahrzeugs nicht auch statistische Kosten für das korrekte Verfahren (Anwalt + Gutachter) kalkuliert werden. Jeder Fall, der ohne diese beiden "Gegner" durchgeboxt wird, ist doch ein kleines Plus in der Bilanz und viele kleine +++ lässt den Versicherungsmitarbeiter aufatmen :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen