Kyrill hat meinen Wagen erwischt,...
...dabei ist die Frontscheibe zu Bruch gegangen, Die Motorhaube verbeult und der Scheibenwischerarm verbogen.
Das sind die Schäden die mir jetzt aufgefallen sind. Haube lässt sich wohl ausbeulen, die Scheibe muß aber definitiv neu.
Jetzt meine Fragen: Wie gehe ich vor? Wer ermittelt die Schadenshöhe? Wie wird durch die TK abgerechnet? Habe 150€ SB.
Anmerken möchte ich noch folgendes, was mir auch Kopfschmerzen bereitet.
Habe für meine Fahrzeuge noch nie eine Kasko gehabt. Auch für diesen Wagen nicht, den ich jetzt fast 5Jahre fahre. Da ich aber anfang des Jahres nach Prag gefahren bin, habe ich im Dezember für den Fall der Fälle eine abgeschlossen. Und jetzt knapp 3Wochen ein Schaden. Habe Angst, dass die Versicherung sich quer stellt....
Bilder werde ich morgen mal rein stellen.
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18 Antworten
Ganz einfach,
melde den Schaden deiner Versicherung, lass ein Gutachten machen und dann reichste das der Versicherung ein. Wieso sollten die sich Querstellen, du bist ja schließlich versichert, selbst wenn der schaden 2 std. nach Abschluss der Versicherung passiert wäre, bist du versichert.
Versichert ist versichert, egal wann der Schaden passiert...und wenns 1 minute nach dem Unterschreiben der Police ist. Sobald die Versicherung bezahlt ist, gilt sie.
So ohne weiteres ein Gutachten machen lassen??
Ist schon klar, dass die Versicherung gilt, nur meine ich weil ich ja noch nie eine Kasko hatte. Nicht dass die auf die Idee kommen und mir was unterstellen, man hört ja immer wieder wie Versicherungen sich drücken wollen einen Schaden zu regulieren.
Ne das sollte nicht passieren! Ein Gutachten machst du dafür, damit die versicherung weiß wie hoch der Schaden ist. Wenn du den Schaden der Versicherung meldest, dann wollen die dir vielleicht auch direkt nen Gutachter schicken. Ansonsten kann man ein Schadensgutachten bei jeder Werkstatt machen. Ist halt nur aufgelistet was gemacht werden muss um das Fahrzeug wieder in den Ursprungszustand zurückversetzen!
v.a. haben sie keine chance sich querzustellen bei so einem sturm
da kannst du ja nicht mal selbst daran schuld gewesen sein
außer sturmschäden sind nicht mit eingeschlossen oder es war unter windstärke 8 (glaub so um die 62kmh)
und bei den schäden wars ja bestimmt drüber
Hier in der Gegend war es so schlimm, dass einige Straßen jetzt noch gesperrt sind.
die können dir unterstellen was sie wollen,aber den gegenbeweis haben 80 Millionen Menschen mitbekommen....
Warum ruft man seine Versicherung nicht sofort an bzw. den persönlichen Vertreter? Er erklärt Dir alles weiter Warum also hier posten?
Oder hast Du sone scheiß direkt Versicherung *lol*
Nein, habe meine Versicherung direkt vor Ort, nur hatte ich gestern keine Zeit pers. dort vorbei zu sehen. Habe dann eine Mitteilung per Mail gemacht, dass die sich bei mir melden sollen.
Zitat:
Original geschrieben von Compi316
Nein, habe meine Versicherung direkt vor Ort, nur hatte ich gestern keine Zeit pers. dort vorbei zu sehen. Habe dann eine Mitteilung per Mail gemacht, dass die sich bei mir melden sollen.
Würde da Morgen gleich hinfahren!!!
Ein richtiges Gutchaten wirst du nicht unbedingt gleich erstellen lassen müssen, i.d.R. reicht auch ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt. hatte mal vor Jahren nen Sturmschaden da war das völlig ausreichend.
Gruss Martin
Da bin ich ja guter Dinge, danke für die geleisteten Antworten.
Wie und wo würdet Ihr die Scheibe wechseln lassen?
Kann man eine gebrauchte nehmen?
Sind Limo, Coupe, Compact identisch? Ich habe einen Compact.
Kann man sich das Geld von der Versicherung wie bei Haftpflichtschäden auszahlen lassen?
Geh nach einen Gutachter, sein Honorar holt er sich von deiner Versicherung.Dann kannst du nachher eine Abrechnung laut Gutachten mit deiner Versicherung machen.
Das heist, du bekommst das Geld und kannst die Reparatur selber machen.
Gruß Vanni
Da interessiert mich mal was, und zwar, wenn man durch z.B. den genannten Sturmschaden oder ähnliches (wo man nix für kann) einen Schaden hat und die Versicherung in Anspruch nimmt, stufen die einen dann hoch, wie es sonst im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ist?