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Lackierarbeiten an Tür gestoßen

Themenstarteram 1. Februar 2023 um 5:20

Hallo zusammen, und zwar war ich Beifahrer bei einem Kollegen und bin beim Tür aufmachen leicht an die Tür des nebenstehenden gekommen. Natürlich war der nebenstehende im Auto und hat versucht das alles zu überdramatisieren. Jetzt will er durch ein Gutachten von ihm ermitteln was der Schaden kosten würde. Es geht um die kleine Punkförmige schramme, die mit bloßem Auge eig nicht zu erkennen aber leicht fühlbar.

 

Was meint ihr in welchem Preissegment bewegen wir uns? Nur damit ich weiß was ich ggf. zahlen muss, ich kein Bock drauf hab dass mein Kollege deswegen höhergestuft wird in seiner Versicherung

 

Danke und Gruß

Bild von der schranme.jpg
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19 Antworten

Ich sehe nur Dreck.

Meinst Du den Rostpickel? Der kann unmöglich von Dir verursacht sein.

Und wieso sollte dein Kollege dafür haften, sprich dessen Versicherung?

Ist das nicht Sache für deine Privathaftpflicht?

Ich erkenne auch nichts.

 

Mir war es vor kurzem passiert, dass mir eine heftige Windböe die Fahrertür aus der Hand gerissen hat und sie gegen das Auto daneben schlug.

 

Keine Beule, verschrammter Lack. Eine Lackiererei wollte 250€, eine Werkstatt hat das dann im Endeffekt für 50€ rauspoliert.

 

Wie das bei dir gelagert ist, kann man aber wie gesagt nicht erkennen.

IMG_20221001_104523_6.jpg

Zitat:

@rpalmer schrieb am 01. Feb. 2023 um 09:12:32 Uhr:

Und wieso sollte dein Kollege dafür haften, sprich dessen Versicherung?

Ist das nicht Sache für deine Privathaftpflicht?

Schaden wurde durch PKW verursacht = KFZ-Haftptpflicht muss zahlen.

In jeder Privathaftpflicht gibt es die "Benzinklausel", die solche Schäden von der Regulierung ausschließt.

Zitat:

@Bamako schrieb am 1. Februar 2023 um 09:33:19 Uhr:

Schaden wurde durch PKW verursacht = KFZ-Haftptpflicht muss zahlen.

In jeder Privathaftpflicht gibt es die "Benzinklausel", die solche Schäden von der Regulierung ausschließt.

Interessant, war mir nicht bekannt.

Macht für mich zwar wenig Sinn, aber nicht alles an Regelungen & Gesetzen ist sinnvoll... aber anderes Thema.

Selbst wenn es dann über die Versicherung abgewickelt wird, so kann man die Regulierung von der KFZ-Haftpflicht rückkaufen, dann mussten die quasi nichts zahlen und man es erfolgt keine Umstufung in der SF-Klasse.

Themenstarteram 1. Februar 2023 um 11:18

Zitat:

@Bamako schrieb am 1. Februar 2023 um 09:20:20 Uhr:

Ich erkenne auch nichts.

 

Mir war es vor kurzem passiert, dass mir eine heftige Windböe die Fahrertür aus der Hand gerissen hat und sie gegen das Auto daneben schlug.

 

Keine Beule, verschrammter Lack. Eine Lackiererei wollte 250€, eine Werkstatt hat das dann im Endeffekt für 50€ rauspoliert.

 

Wie das bei dir gelagert ist, kann man aber wie gesagt nicht erkennen.

Bei mir ist das aber nur diese kleine Rote Schramme. Auto vom Kollegen ist Rot

Ok, dann sehe ich die Stelle. Scheint also wirklich nicht wild zu sein. Es ist immer gut, wenn der eigene Lack beim anderen auf dem Lack klebt und nicht umgekehrt. Dann hatte man selbst nämlich die Abrasion, nicht der andere. Dein Lack klebt jetzt auf seinem und muss runter.

 

Im Allgemeinen hat der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht - sprich: er muss die Reperaturkosten gering halten. Daher wird das ganze auch maximal mit Spot-Repair behoben sein.

Ich empfehle einen freundlichen Austausch mit dem geschädigten. Ich würde ihm nahelegen einen Kfz-Aufbereiter oder eine freie Kfz-werkstatt mit dem Präfix "rauspolieren" aufzusuchen.

 

Der Schaden wird jedenfalls eindeutig im Bereich "kann man selbst bezahlen" bleiben, zu einer Hochstufung sollte es eher nicht kommen.

Themenstarteram 1. Februar 2023 um 11:42

Zitat:

@Bamako schrieb am 1. Februar 2023 um 12:32:06 Uhr:

Ok, dann sehe ich die Stelle. Scheint also wirklich nicht wild zu sein. Es ist immer gut, wenn der eigene Lack beim anderen auf dem Lack klebt und nicht umgekehrt. Dann hatte man selbst nämlich die Abrasion, nicht der andere. Dein Lack klebt jetzt auf seinem und muss runter.

 

Im Allgemeinen hat der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht - sprich: er muss die Reperaturkosten gering halten. Daher wird das ganze auch maximal mit Spot-Repair behoben sein.

Ich empfehle einen freundlichen Austausch mit dem geschädigten. Ich würde ihm nahelegen einen Kfz-Aufbereiter oder eine freie Kfz-werkstatt mit dem Präfix "rauspolieren" aufzusuchen.

 

Der Schaden wird jedenfalls eindeutig im Bereich "kann man selbst bezahlen" bleiben, zu einer Hochstufung sollte es eher nicht kommen.

Also wird das keine Rechnung von 400-700 Euro?

ICH denke nicht, aber man hat ja schon Pferde kotzen sehen.

Zitat:

 

Im Allgemeinen hat der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht - sprich: er muss die Reperaturkosten gering halten. Daher wird das ganze auch maximal mit Spot-Repair behoben sein.

Ich empfehle einen freundlichen Austausch mit dem geschädigten. Ich würde ihm nahelegen einen Kfz-Aufbereiter oder eine freie Kfz-werkstatt mit dem Präfix "rauspolieren" aufzusuchen.

Der Schaden wird jedenfalls eindeutig im Bereich "kann man selbst bezahlen" bleiben, zu einer Hochstufung sollte es eher nicht kommen.

Das mit der Schadensminderungspflicht ist schon richtig und nahelegen kann man ihm das auch, nur ist er nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Folglich kann er selbst entscheiden, welche Werkstatt er aufsucht. Das kann dann schnell teuer werden.

Themenstarteram 2. Februar 2023 um 8:12

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 1. Februar 2023 um 18:46:15 Uhr:

 

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 1. Februar 2023 um 18:46:15 Uhr:

Zitat:

 

Im Allgemeinen hat der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht - sprich: er muss die Reperaturkosten gering halten. Daher wird das ganze auch maximal mit Spot-Repair behoben sein.

Ich empfehle einen freundlichen Austausch mit dem geschädigten. Ich würde ihm nahelegen einen Kfz-Aufbereiter oder eine freie Kfz-werkstatt mit dem Präfix "rauspolieren" aufzusuchen.

Der Schaden wird jedenfalls eindeutig im Bereich "kann man selbst bezahlen" bleiben, zu einer Hochstufung sollte es eher nicht kommen.

Das mit der Schadensminderungspflicht ist schon richtig und nahelegen kann man ihm das auch, nur ist er nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Folglich kann er selbst entscheiden, welche Werkstatt er aufsucht. Das kann dann schnell teuer werden.

Also wenn die Werkstatt von dem sagt (weil er den gut kennt) dass der ne neue Tür braucht, dann kann er ne neue Tür machen lassen?

Zitat:

@Bamako schrieb am 1. Februar 2023 um 09:33:19 Uhr:

Zitat:

@rpalmer schrieb am 01. Feb. 2023 um 09:12:32 Uhr:

Und wieso sollte dein Kollege dafür haften, sprich dessen Versicherung?

Ist das nicht Sache für deine Privathaftpflicht?

Schaden wurde durch PKW verursacht = KFZ-Haftptpflicht muss zahlen.

In jeder Privathaftpflicht gibt es die "Benzinklausel", die solche Schäden von der Regulierung ausschließt.

Die Bezinklausel in der PHV greift wenn ein Schaden durch den Fahrzeuggebrauch entstanden ist.

Es ist aber nicht immer eindeutig festzustellen, ob ein Schaden durch den Fahrzeuggebrauch entstanden ist oder nicht. Beim Beladen oder auch beim Öffnen von der Beifahrertüre muss daher je nach Fall trotzdem die Privathaftpflicht zahlen.

 

Themenstarteram 2. Februar 2023 um 11:21

Zitat:

@Sportler-69 schrieb am 2. Februar 2023 um 12:04:55 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 1. Februar 2023 um 09:33:19 Uhr:

 

Schaden wurde durch PKW verursacht = KFZ-Haftptpflicht muss zahlen.

In jeder Privathaftpflicht gibt es die "Benzinklausel", die solche Schäden von der Regulierung ausschließt.

Die Bezinklausel in der PHV greift wenn ein Schaden durch den Fahrzeuggebrauch entstanden ist.

Es ist aber nicht immer eindeutig festzustellen, ob ein Schaden durch den Fahrzeuggebrauch entstanden ist oder nicht. Beim Beladen oder auch beim Öffnen von der Beifahrertüre muss daher je nach Fall trotzdem die Privathaftpflicht zahlen.

Ist find es auxh bisschen sinnlos dass die Versicherung des Halters greifen muss. Obwohl er nichts dafür kann. Ich habs der Haftpflicht jetzt eingereicht und die Prüfen den Fall. Ich gebe dann mal Bescheid

Probieren geht über Studieren, da gebe ich euch Recht.

 

 

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