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Lackierte Scheinwerfer

Ford Mondeo
Themenstarteram 15. Januar 2007 um 9:27

Guten morgen,

würde gerne die innere teile von den Scheinwerfer (MK3) lackieren, weiss aber nicht ob es dann probleme mit Polizei und co. geben kann.

Daher meine frage:

Geht es klar oder lieber sein lassen???

 

Danke im voraus

carlos

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16 Antworten

Sein lassen! Leuchten müssten ein neues Lichtgutachten haben... Sonst ABE weg...

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Sonst ABE weg...

Auch dann, wenn er nur die Teile lackiert, welche NICHT Teil des Reflektors sind?

das soll gehen, hab schon mehrere bilder von gesehen.

Dennoch ist die ABE weg! Es ist vollkommen egal, was lackiert wird! Selbst böser Blick braucht eine ABE für das Fahrzeug, in der bestätigt wird, das die Scheinwerfer dadurch zu keiner Gefährdung werden!

Entweder du gibst eine Studie/Gutachten in Auftrag oder bist ohne ABE unterwegs! Dann darfst du aber keinen Bums haben! Egal wer schuldhaft gefahren ist, bist du nachher der Dumme, weil die Versicherung nicht zahlen will!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von DeltaF

das soll gehen, hab schon mehrere bilder von gesehen.

Das es geht, weiß ich auch. Wie heißt es doch so schön, "Geht net, gibts net...!" ;)

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Dennoch ist die ABE weg! Es ist vollkommen egal, was lackiert wird! Selbst böser Blick braucht eine ABE für das Fahrzeug, in der bestätigt wird, das die Scheinwerfer dadurch zu keiner Gefährdung werden!

Also das mit dem Bösen Blick (weiß zwar net was an so nem Ding "böse" sein soll, aber egal :D ) is ja klar, zählt als Anbauteil, welches ja sogar die Lichtaustrittsfläche teilweise verdeckt. Is ja bei den Scheinwerfer- und Lampenmasken (beispielsweise von Mattig) dasselbe.

Aber dass das jetzt auch mit dem Lackieren so scharf geregelt ist, wusste ich nicht. Gerade z.B. beim "alten" TT oder beim Touran/Caddy wars bis dato immer sehr beliebt, die lichttechnisch-unerheblichen Flächen eines Scheinwerfers (nicht den Reflektor!) zu lackieren. Stellte meines Wissens bis dato auch keine rechtliche Relevanz dar bzw. war auch keine Problemquelle bei Versicherung, TÜV oder Polizei.

Aber gut, ich lass mich gern eines Besseren belehren. :)

Merci!

Gruß

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 13:30

Weiss jemand was die einzelabnahme + tüv eintragung kostet??

Danke

Ohne Beleuchtungsgutachten brauchst du da nicht hinfahren!

Selbst wenn du es eingetragen hast, brauchts du im Falle des Unfalles das Gutachten. Fehlt das, stellt sich die Vers. quer...

Einige Prüfer tragen alles ein, hauptsache es fallen einige Krümel vom Kuchen für sie ab! (Kam letzt erst ein Bericht im TV, wo sie das getestet haben!)

MfG

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 13:59

und wie bekomme ich ein Beleuchtungsgutachten??

am 17. Januar 2007 um 18:21

Hallo,

ich habe seit fast 5 Jahren die Scheinwerfer Innenteile/blenden lackiert in Wagenfarbe.....(was sonst schwarz war)

und war somit schon mehrmals beim TÜV wegen eben TÜV und Eintragungen....

siehe Bild.....

das gab nie Probleme......

Achja das sind Winterreifen ! :-)

am 17. Januar 2007 um 18:22

Ich nochmal den Satz " Auch ja das sind Winterreifen!" Bitte streichen ;-) (Das Bild war anfangs zu groß) LOL

Kannst ja im notfall behaupten es sei Dreck gewesen...

:D

Kannst mal bei unseren Polizisten versuchen... Der eine Sheriff bei uns ist scenekundig!

Haste keine ABE, ist dein Auto auf dem Hänger zum TüV!

Kann gut gehen, muss aber nicht!

MfG

Themenstarteram 19. Januar 2007 um 17:21

wie bekomme ich ein Beleuchtungsgutachten, und wie teuer wäre das ganze mit abnahme und eintragung

Danke

Naja, die Kosten könnten schon deinen Wagenwert übersteigen! Daher werden z.B. alle billigen Chinascheinwerfer ohne ABE vertickt.

Weiß nicht, was so ein Gutachten/Studie so genau kostet. Aber billig ist das sicher nicht.

Gutachten + Einzelabnahme....

MfG

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