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Lackqualität Neuwagen
Hallo
Ich müsst mal was los werden. Und zwar hab ich vor ein paar Tagen meinen x118 (Polarweiss) bekommen (selber abgeholt in Rastatt) und ihn heute direkt zu einem Lack-Veredler gebracht zwecks einer Keramikversiegelung. Dort angekommen haben wir den Wagen kurz abgespritzt (er wurde bis dato noch nie gewaschen) und in die Sonne gestellt um den Lack zu begutachten. Und dieser war schlicht weg katastrophal. Überall Kratzer teilweise sogar tiefere in dem
Sonnenlicht sieht man diese besonders gut. Dafür das der Wagen NEU ist geht das garnicht. Er meinte das Problem wäre bekannt Mercedes „aufbereiter“ sind einen Katastrophe. Die Waschanlage sei ne Katastrophe und danach Würde man den Wagen mit einem billigen „Gloss“ einsprühen für die Übergabe in der Halle. Ich bin enttäuscht so sollte das nicht sein bei einem Benz. Der ganze Wagen wir jetzt Nass geschliffen vor der Versiegelung was natürlich wieder Mehrkosten verursacht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht mal? :/
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Strykaar schrieb am 16. Oktober 2019 um 11:00:34 Uhr:
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 15. Oktober 2019 um 16:28:00 Uhr:
Hmmm ja also am besten zum Händler direkt und dem die Kratzer zeigen? Also wie gesagt in dem extra Licht bzw in der Sonne sieht man die deutlich so fallen die überhaupt nicht auf schon garnicht bei der Übergabe habe ja alles nach Gesehen.
Die Werkstatt bzw. der Meister von MB meinte schon mit nachträglichen „Lackschäden“ haben die nichts mehr a. Hut nach der Übergabe an dem Kunden sonst könnte ja jeder kommen der sein Auto falsch wäscht und fordern, das man die raus poliert
Was die Werkstatt oder der Meister sagen spielt hier absolut keine Rolle. Wie gesagt, es wird viel gesagt wenn der Tag lang ist.
Was eine Rolle spielt ist die gesetzliche Lage.
Und rechtlich sieht es nun mal so aus, dass 6 Monate ab Übergabe an dich, der Händler beweisen muss, dass du die Kratzer verursacht hast oder er nachbessern muss. Sofern er nicht nachbessern kann, müsste er das Fahrzeug sogar zurücknehmen.
Und Kratzer die man bei der Übergabe aufgrund von "Gloss" und den Lichtverhältnissen nicht sehen konnte, sind eben keine sichtbaren Mängel die man erkennen muss. Dies wurde ja durch das Urteil vom OLG Naumburg bestätigt.
Also geh zum Händler und sprich mit dem. Ich weiß nicht um was für Kosten es hierbei geht oder wie hoch der "Schaden" ist, aber ich würde sogar soweit gehen vom Anwalt was aufsetzen zu lassen, falls der Händler sich querstellt.
Jetzt ist es leider zu spät der Veredeler hatte das Auto ja seit Sonntag Abend schon und ich muss sagen er hat extrem gute Arbeit gemacht. Der Wagen sieht um LÄNGEN besser aus als schon bei der Auslieferung. Ich wusste garnicht, dass der so glänzen kann. Wahnsinn
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24 Antworten
Moin.. das ist natürlich kake aber ich muss zu stimmen das die waschstraßen bei Mercedes Katastrophe sind jedes auto hat Hologramme ... kann man leider nichts gegen machen ... nur beschweren das die es für andere besser machen oder für dein nächstes !! Beste grüße
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:18:31 Uhr:
Dort angekommen haben wir den Wagen kurz abgespritzt (er wurde bis dato noch nie gewaschen) und in die Sonne gestellt um den Lack zu begutachten. Und dieser war schlicht weg katastrophal. Überall Kratzer teilweise sogar tiefere in dem
Sonnenlicht sieht man diese besonders gut.
Warum reklamierst du das nicht?
Zitat:
@Chironer schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:45:15 Uhr:
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:18:31 Uhr:
Dort angekommen haben wir den Wagen kurz abgespritzt (er wurde bis dato noch nie gewaschen) und in die Sonne gestellt um den Lack zu begutachten. Und dieser war schlicht weg katastrophal. Überall Kratzer teilweise sogar tiefere in dem
Sonnenlicht sieht man diese besonders gut.
Warum reklamierst du das nicht?
Weil du sobald du die Auslieferungs-Halle verlässt, keinen Anspruch mehr hast. Und bei der Übergabe in der Halle in Kombination mit dem „Gloss“ sieht man das leider nicht... hat halt nur für den Moment schön gemacht...
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 13. Oktober 2019 um 18:49:51 Uhr:
Zitat:
@Chironer schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:45:15 Uhr:
Warum reklamierst du das nicht?
Weil du sobald du die Auslieferungs-Halle verlässt, keinen Anspruch mehr hast.
Wie bitte?
Das halte ich für eine unzulässige Aussage, wer auch immer die getätigt hat.
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 13. Oktober 2019 um 18:49:51 Uhr:
Zitat:
@Chironer schrieb am 13. Oktober 2019 um 17:45:15 Uhr:
Warum reklamierst du das nicht?
Weil du sobald du die Auslieferungs-Halle verlässt, keinen Anspruch mehr hast. Und bei der Übergabe in der Halle in Kombination mit dem „Gloss“ sieht man das leider nicht... hat halt nur für den Moment schön gemacht...
Ich halte das auch für ein Gerücht. Gerade wenn mit so einem "Gloss" gearbeitet wird, ist das sogar ein versteckter Mangel.
Hier greift auf jeden Fall die Gewährleistung und das ist ein Reklamationsgrund. "Gekauft wie gesehen" zieht hier nicht !
Sofern du den Mangel innerhalb von 6 Monaten meldest bist du nicht mal in der Beweislast, sondern der Händler müsste dir beweisen, dass der Mangel durch dich verursacht wurde.
Wenn du natürlich jetzt schon einen Lackierer am Werk hattest, ist nix mehr zu machen.
Zitat:
@Strykaar schrieb am 14. Oktober 2019 um 06:59:25 Uhr:
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 13. Oktober 2019 um 18:49:51 Uhr:
Weil du sobald du die Auslieferungs-Halle verlässt, keinen Anspruch mehr hast. Und bei der Übergabe in der Halle in Kombination mit dem „Gloss“ sieht man das leider nicht... hat halt nur für den Moment schön gemacht...
Ich halte das auch für ein Gerücht. Gerade wenn mit so einem "Gloss" gearbeitet wird, ist das sogar ein versteckter Mangel.
Hier greift auf jeden Fall die Gewährleistung und das ist ein Reklamationsgrund. "Gekauft wie gesehen" zieht hier nicht !
Sofern du den Mangel innerhalb von 6 Monaten meldest bist du nicht mal in der Beweislast, sondern der Händler müsste dir beweisen, dass der Mangel durch dich verursacht wurde.
Wenn du natürlich jetzt schon einen Lackierer am Werk hattest, ist nix mehr zu machen.
Mit wurde gesagt, sobald man die Halle verlässt ist für Kratzfreiheit nicht mehr garantiert. Es könnte ja sein das ich mit dem „perfekten“ Auto 5 mal durch ne billige Wasch-Straße fahre und dadurch Kratzer entstanden sind.
Neuwagen sind laut Mercedes bei Auslieferung komplett ohne Schutz lediglich dieses Gloss für „Show and shine“ wird aufgesprüht bei Auslieferung/Abholung
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 15. Oktober 2019 um 08:42:39 Uhr:
Mit wurde gesagt,
A: Von wem?
B: es ist sehr wohl feststellbar wie Kratzer entstanden sind.
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 15. Oktober 2019 um 08:42:39 Uhr:
Mit wurde gesagt, sobald man die Halle verlässt ist für Kratzfreiheit nicht mehr garantiert. Es könnte ja sein das ich mit dem „perfekten“ Auto 5 mal durch ne billige Wasch-Straße fahre und dadurch Kratzer entstanden sind.
Neuwagen sind laut Mercedes bei Auslieferung komplett ohne Schutz lediglich dieses Gloss für „Show and shine“ wird aufgesprüht bei Auslieferung/Abholung
Gesagt wird viel wenn der Tag lang ist.
In der Tat ist es so, dass ein Mangel der für einen Laien schon bei der Übergabe ersichtlich sein muss, später nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Welcher Mangel ist jetzt für einen Laien ersichtlich ? Dazu zählen beim Auto grobe Kratzer, Beulen und andere direkt sichtbare Schäden.
Die von dir beschriebenen Schäden sind für einen Laien meiner Ansicht nach nicht zu erkennen bei der Übergabe. Insbesondere wenn hier noch mit diversen Mitteln wie "Gloss" usw. gearbeitet wird, die diese feinen Lackschäden verdecken.
Ich würde mich auf jeden Fall nicht so einfach abspeisen lassen.
"1. Lackschäden stellen bei einem Neuwagen einen Sachmangel i. S. des § 434 I 1 BGB dar, weil einem Neuwagen mit Lackschäden die mit Abschluss des Kaufvertrags konkludent vereinbarte, dem Begriff „Neuwagen“ innewohnende Beschaffenheit „fabrikneu“ fehlt.
2. Nach § 476 BGB kann zu vermuten sein, dass Lackschäden, die ein Neuwagen aufweist, schon bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vorhanden waren. Für diese Vermutung ist zwar, weil sie mit der Art des Mangels unvereinbar ist, kein Raum, wenn die Schäden auch einem fachlich nicht versierten Käufer auffallen müssen und deshalb zu erwarten ist, dass er sie sogleich bei der Übergabe beanstandet. Das ist bei Lackschäden, die nur bei Sonnenlicht, aber nicht bei künstlicher Beleuchtung sichtbar sind, aber nicht der Fall.
OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 – 2 U 149/12"
Ich würde auf genau dieses Urteil verweisen.
Zitat:
@Strykaar schrieb am 15. Oktober 2019 um 10:52:32 Uhr:
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 15. Oktober 2019 um 08:42:39 Uhr:
Mit wurde gesagt, sobald man die Halle verlässt ist für Kratzfreiheit nicht mehr garantiert. Es könnte ja sein das ich mit dem „perfekten“ Auto 5 mal durch ne billige Wasch-Straße fahre und dadurch Kratzer entstanden sind.
Neuwagen sind laut Mercedes bei Auslieferung komplett ohne Schutz lediglich dieses Gloss für „Show and shine“ wird aufgesprüht bei Auslieferung/Abholung
Gesagt wird viel wenn der Tag lang ist.
In der Tat ist es so, dass ein Mangel der für einen Laien schon bei der Übergabe ersichtlich sein muss, später nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Welcher Mangel ist jetzt für einen Laien ersichtlich ? Dazu zählen beim Auto grobe Kratzer, Beulen und andere direkt sichtbare Schäden.
Die von dir beschriebenen Schäden sind für einen Laien meiner Ansicht nach nicht zu erkennen bei der Übergabe. Insbesondere wenn hier noch mit diversen Mitteln wie "Gloss" usw. gearbeitet wird, die diese feinen Lackschäden verdecken.
Ich würde mich auf jeden Fall nicht so einfach abspeisen lassen.
"1. Lackschäden stellen bei einem Neuwagen einen Sachmangel i. S. des § 434 I 1 BGB dar, weil einem Neuwagen mit Lackschäden die mit Abschluss des Kaufvertrags konkludent vereinbarte, dem Begriff „Neuwagen“ innewohnende Beschaffenheit „fabrikneu“ fehlt.
2. Nach § 476 BGB kann zu vermuten sein, dass Lackschäden, die ein Neuwagen aufweist, schon bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vorhanden waren. Für diese Vermutung ist zwar, weil sie mit der Art des Mangels unvereinbar ist, kein Raum, wenn die Schäden auch einem fachlich nicht versierten Käufer auffallen müssen und deshalb zu erwarten ist, dass er sie sogleich bei der Übergabe beanstandet. Das ist bei Lackschäden, die nur bei Sonnenlicht, aber nicht bei künstlicher Beleuchtung sichtbar sind, aber nicht der Fall.
OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 – 2 U 149/12"
Ich würde auf genau dieses Urteil verweisen.
Hmmm ja also am besten zum Händler direkt und dem die Kratzer zeigen? Also wie gesagt in dem extra Licht bzw in der Sonne sieht man die deutlich so fallen die überhaupt nicht auf schon garnicht bei der Übergabe habe ja alles nach Gesehen.
Die Werkstatt bzw. der Meister von MB meinte schon mit nachträglichen „Lackschäden“ haben die nichts mehr a. Hut nach der Übergabe an dem Kunden sonst könnte ja jeder kommen der sein Auto falsch wäscht und fordern, das man die raus poliert
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 15. Oktober 2019 um 16:28:00 Uhr:
Hmmm ja also am besten zum Händler direkt und dem die Kratzer zeigen?
Du hast die Hütte in RA abgeholt.
Nun die Fehler gefunden.
Natürlich ist der Händler dein Ansprechpartner in Sachen Reklamation.
Ob das Werk oder das Kundencenter oder der Aufbereiter des Kundencenters die Schäden verursacht hat, ist völlig Schnitte solange du das nicht bezahlen möchtest.
Wenn du es gern selbst bezahlen möchtest, dann lass das deinen Aufbereiter "naßschleifen".
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 15. Oktober 2019 um 16:28:00 Uhr:
Hmmm ja also am besten zum Händler direkt und dem die Kratzer zeigen? Also wie gesagt in dem extra Licht bzw in der Sonne sieht man die deutlich so fallen die überhaupt nicht auf schon garnicht bei der Übergabe habe ja alles nach Gesehen.
Die Werkstatt bzw. der Meister von MB meinte schon mit nachträglichen „Lackschäden“ haben die nichts mehr a. Hut nach der Übergabe an dem Kunden sonst könnte ja jeder kommen der sein Auto falsch wäscht und fordern, das man die raus poliert
Was die Werkstatt oder der Meister sagen spielt hier absolut keine Rolle. Wie gesagt, es wird viel gesagt wenn der Tag lang ist.
Was eine Rolle spielt ist die gesetzliche Lage.
Und rechtlich sieht es nun mal so aus, dass 6 Monate ab Übergabe an dich, der Händler beweisen muss, dass du die Kratzer verursacht hast oder er nachbessern muss. Sofern er nicht nachbessern kann, müsste er das Fahrzeug sogar zurücknehmen.
Und Kratzer die man bei der Übergabe aufgrund von "Gloss" und den Lichtverhältnissen nicht sehen konnte, sind eben keine sichtbaren Mängel die man erkennen muss. Dies wurde ja durch das Urteil vom OLG Naumburg bestätigt.
Also geh zum Händler und sprich mit dem. Ich weiß nicht um was für Kosten es hierbei geht oder wie hoch der "Schaden" ist, aber ich würde sogar soweit gehen vom Anwalt was aufsetzen zu lassen, falls der Händler sich querstellt.
Zitat:
@Strykaar schrieb am 16. Oktober 2019 um 11:00:34 Uhr:
Zitat:
@Ray0908 schrieb am 15. Oktober 2019 um 16:28:00 Uhr:
Hmmm ja also am besten zum Händler direkt und dem die Kratzer zeigen? Also wie gesagt in dem extra Licht bzw in der Sonne sieht man die deutlich so fallen die überhaupt nicht auf schon garnicht bei der Übergabe habe ja alles nach Gesehen.
Die Werkstatt bzw. der Meister von MB meinte schon mit nachträglichen „Lackschäden“ haben die nichts mehr a. Hut nach der Übergabe an dem Kunden sonst könnte ja jeder kommen der sein Auto falsch wäscht und fordern, das man die raus poliert
Was die Werkstatt oder der Meister sagen spielt hier absolut keine Rolle. Wie gesagt, es wird viel gesagt wenn der Tag lang ist.
Was eine Rolle spielt ist die gesetzliche Lage.
Und rechtlich sieht es nun mal so aus, dass 6 Monate ab Übergabe an dich, der Händler beweisen muss, dass du die Kratzer verursacht hast oder er nachbessern muss. Sofern er nicht nachbessern kann, müsste er das Fahrzeug sogar zurücknehmen.
Und Kratzer die man bei der Übergabe aufgrund von "Gloss" und den Lichtverhältnissen nicht sehen konnte, sind eben keine sichtbaren Mängel die man erkennen muss. Dies wurde ja durch das Urteil vom OLG Naumburg bestätigt.
Also geh zum Händler und sprich mit dem. Ich weiß nicht um was für Kosten es hierbei geht oder wie hoch der "Schaden" ist, aber ich würde sogar soweit gehen vom Anwalt was aufsetzen zu lassen, falls der Händler sich querstellt.
Jetzt ist es leider zu spät der Veredeler hatte das Auto ja seit Sonntag Abend schon und ich muss sagen er hat extrem gute Arbeit gemacht. Der Wagen sieht um LÄNGEN besser aus als schon bei der Auslieferung. Ich wusste garnicht, dass der so glänzen kann. Wahnsinn
Ganz ehrlich?
SoOo würde MB das nie hinbekommen. Weil die ihren "Aufbereiter" an der Hand haben und sagen: Mach ma schick.
Das obige Ergebnis wurde hoffentlich gleich versiegelt und gut is.
Jetzt hat er den Status Neuwagen verdient!
Zitat:
@kleinp schrieb am 17. Oktober 2019 um 14:10:37 Uhr:
Ganz ehrlich?
SoOo würde MB das nie hinbekommen. Weil die ihren "Aufbereiter" an der Hand haben und sagen: Mach ma schick.
Das obige Ergebnis wurde hoffentlich gleich versiegelt und gut is.
Jetzt hat er den Status Neuwagen verdient!
Ja denke ich auch! Und der wurde direkt Keramik-versiegelt und jetzt hab ich hoffe ich Ruhe! :-)