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Lackschaden beim Kauf nicht angegeben ! Was tun ?

Themenstarteram 28. April 2010 um 12:59

Hallo,

seit Januar bin ich Besitzer eines Golf 4, den ich bei einem VW Vertragshändler in meiner Nähe gebraucht gekauft habe (BJ 2003, 100tkm). Im Kaufvertrag ist ein reparierter Wildunfall vorne vermerkt, der beim Kauf angegeben wurde und mir demnach bekannt war. Andere Schäden wurden nicht vermerkt und es wurden auch keine weiteren angegeben.

Bei der heutigen Handwäsche wurde ich leider böse überrascht...

Hinten links an der Heckschürze sind mir einige "übergepinselte" Defekte aufgefallen, ich schätze mal das da wer nicht ausparken konnte : / (Foto *klick* )

Obwohl ich den Lack beim Kauf genau unter die Lupe genommen habe (ich bin da ein bisschen pingelig), habe ich den Schaden wohl übersehen und bis jetzt auch nicht bemerkt : (

 

=> Muss der Schaden nicht beim Verkauf angegeben werden ?

=> Kann ich den Schaden beanstanden ? Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich ?

 

Vielen Dank für eure Hilfe !!

lg,

Doody

Beste Antwort im Thema

sorry nix für ungut....aber das eben n typischen "einkaufskorb/pilskiste ins auto heb lackschaden". das ding is genau an der ladekante. da is einem die kraft ausgegangen und der hat einen korb/getränkekiste abgestellt.

sowas sieht man aber sofort. was willst da den reklamieren? der schaden war beim kauf auch schon vorhanden....das is alles nur kein schaden der angegeben werden muss.

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25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Cpt. Doody

 

 

 

=> Muss der Schaden nicht beim Verkauf angegeben werden ?

 

Nein muss er nicht.

 

=> Kann ich den Schaden beanstanden ? Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich ?

 

Geh hin und frag freundlich nach ob sie dir da entgegen kommen und das richten.

Ein Anspruch drauf hast du nicht.

 

Vielen Dank für eure Hilfe !!

 

lg,

Doody

sorry nix für ungut....aber das eben n typischen "einkaufskorb/pilskiste ins auto heb lackschaden". das ding is genau an der ladekante. da is einem die kraft ausgegangen und der hat einen korb/getränkekiste abgestellt.

sowas sieht man aber sofort. was willst da den reklamieren? der schaden war beim kauf auch schon vorhanden....das is alles nur kein schaden der angegeben werden muss.

also die abstände sehen mehr nach gitter eines einkaufswagens auf. das kann beim kauf auch noch nicht da gewesen sein und ein freundlicher mittmensch hat deinem wagen ein muster verpasst und ist dann abgehauen. passiert leider und für was kann und sollte man den :) nicht wirklich in die pflicht nehmen zumal du ja selber sagst das du es bei kauf nicht "gesehen" hast. kann also auch noch nicht da gewesen sein

Zitat:

Original geschrieben von tochan01

also die abstände sehen mehr nach gitter eines einkaufswagens auf. das kann beim kauf auch noch nicht da gewesen sein und ein freundlicher mittmensch hat deinem wagen ein muster verpasst und ist dann abgehauen. passiert leider und für was kann und sollte man den :) nicht wirklich in die pflicht nehmen zumal du ja selber sagst das du es bei kauf nicht "gesehen" hast. kann also auch noch nicht da gewesen sein

Sieht auf dem Bild aber aus, als wärs mit Lackstift behandelt worden. Dann hätte ja der Einkaufswagenschieber direkt den passenden dabei haben müssen ;)

Am besten mal bei einem Lacker oder Smart Repair-Betrieb fragen, ob man das einigermaßen vernünftig/unsichtbar und zu welchem Preis wieder hinbekommt, dann kann der TE abwägen, obs ihm das Wert ist.

am 28. April 2010 um 21:25

Nach vier Monaten im Besitz sieht er den " Totalschaden ".:confused:

Warte nur auf den Tipp " sofort den Händler verklagen " .

Hey,

hab grad anner Hochschule Privatrecht. Schau mal nach §433 BGB und §437 BGB

"§433 (1)²BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen"

"§437 BGB: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Vorraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach §439 Nacherfüllung verlangen

2. nach den §§440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen"

Verjährung kommt wenn auch nicht in Frage (siehe Januar gekauft)

Naja, entweder war meine Idee leicht blöd, aber denk mal könnte auf der einen Seite was dran sein. Erkundige dich mal und leg denen das hier vor.

Grüße

@Schmauf: Technik-Forum!

 

 

Zitat:

Hey,

hab grad anner Hochschule Privatrecht

das scheint mir aber noch sehr am anfang zu sein...

da das hier kein rechtsberatungsforum ist, will ich das auch gar nicht weiter vertiefen, zu den relevanten punkten kommt ihr sicher bald...

Hab erst wenige Kenntnisse und will da gar nicht so drauf eingehen. War jetzt nur so als evtl. Idee für den Autor. Und halt falls jmd. ähnliche Erfahrungen so gemacht hat.

Klang bissl übertrieben, obwohl es nun ja nicht soooooooo das Ding ist.

Gute Nacht:)

Zitat:

Original geschrieben von tochan01

also die abstände sehen mehr nach gitter eines einkaufswagens auf. das kann beim kauf auch noch nicht da gewesen sein und ein freundlicher mittmensch hat deinem wagen ein muster verpasst und ist dann abgehauen. passiert leider und für was kann und sollte man den :) nicht wirklich in die pflicht nehmen zumal du ja selber sagst das du es bei kauf nicht "gesehen" hast. kann also auch noch nicht da gewesen sein

du solltest nicht glaubes was moderne stosstangen alles aushalten....

geh mal in tiefsten winter mit n paar kumpels von denen einer testfahrer bei der marke mit dem stern ist und zu besuch da ist bier kaufen und schieb den einkaufswagen gegen den ollen sternwagen. da wird dann schnell n praxis test wie oft man bei -15 grad n einkaufswagen gegen ne stosstange WERFEN kann bis sich da was tut ;)

das war KEIN wagen, sonst wär ja die "prall leiste" auch beschädigt. die kraft hat von oben gewirkt.

Zwar finde ich das Bild nicht optimal, aber das ganze ist ja eher eine Gebrauchspur, auf keinen Fall ein (Unfall-)Schaden.

Beim Neuwagen wäre es ein Rekla-Grund, beim Gebrauchtwagen allenfalls ein Grund für den Versuch, den Preis noch etwas zu drücken, wobei der Händler dann vermutlich darauf abheben wird, dass die Gebrauchsspuren fahrzeugalterüblich sind und somit nicht abwertungsrelevant.

Ergo:

a) immer besser gucken vor dem Kauf (buch es unter Lehrgeld)

b) wenn es Dich sehr stört, lass es per smart-repair kostengünstig reparieren

am 29. April 2010 um 18:12

Wir haben bald Mai. Wenn Du jetzt zu VW gehst lachen die Dich aus. Nicht mehr und nicht weniger....

...da es kein erheblicher Schaden/Unfall ist muss man es nicht angekommen. Die par Kratzer gehen als normale Gebrauchsspuren durch. Ist halt kein Neuwagen.

... der Weg zum Lackierer sollte erfolgreicher sein (kostet aber).

Falls Du Glück bei VW haben solltest, bitte ich um Info :)

Viel Glück

Also jetzt mal im Ernst:

Willst Du wirklich sagen, dass Du (abgesehen von der Besichtigung beim Kauf) vier Monate lang nichts im Kofferraum verstaut hast, nie von hinten auf Dein Auto zugegangen bist und deshalb die überpinselten Kratzer vier Monate lang nicht entdeckt hast? Die Beschädigung ist doch an einer Stelle, die man eigentlich nicht übersehen kann. Ich glaube, ich würde als Händler nur den Kopf schütteln wenn ein Kunde nach vier Monaten käme und behauptet der Schaden sei schon vor dem Kauf vorhanden gewesen. :confused:

Du bezeichnest Dich als pingelig???

 

Hmm , ich finde lass es wie es ist , wenn es Dich stört , wie schon beschrieben Smart Repair , beim Händler wirst Du wenig Glück haben , verstehe einfach nicht , wie man es übersehen kann , man schaut sich sein Auto doch technisch und optisch genau an um sich vor unangenehmen Überraschungen zu ersparen , trotzdem , gibt schlimmeres:)

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