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Ladezone für LKW oder PKW oder beides?
Hallo zusammen,
die unten angezeigte Schilderkombination ist bei uns vor einem auf der Fahrbahn markierten ca. 10m langen, rechteckigen Bereich vor einer Ladenzeile aufgestellt. Die Frage ist nun, wer darf hier Be- und Entladen?
Der Bereich wird jedenfalls so häufig von PKW über längere Zeit belegt, dass LKW oder sog. "Sprinter" in der zweiten Reihe be- oder entladen werden müssen.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Die Ladezone gilt für LKW über 3,5 t, andere dürfen dort max. 3 Minuten halten, aber nicht das Auto verlassen.
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15 Antworten
Sieht man doch ist ein LKW.
Zitat:
von PKW über längere Zeit belegt
... ist kein laden
Zusatzzeichen bedeutet nur für LKW über 3,5 t.
Wenn doch aber plötzlich einer da was liefert ... also in der Spielhölle z.B., dann kann er da doch parken, oder?
Nein, darf er nicht außer er liefert in einem Transporter von über 3,5 T zulässigem Gesamtgewicht. Das bedeutet der LKW unter Ladezone.
Die Ladezone gilt für LKW über 3,5 t, andere dürfen dort max. 3 Minuten halten, aber nicht das Auto verlassen.
Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot) verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten hinaus, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
So gesehen haben die anderen Symbole gar keine Bedeutung, außerdem müsste man nicht annehmen, dass das Zeichen 286 nur für Fahrzeuge über 3,5t. gilt?
Wenn das Zeichen 1048-12 an einem Überholverbotsschild ist, gilt das Überholverbot ja auch nur für Fahrzeuge über 3,5t.
Die Erklärung von "freewindqlb" klingt für mich plausibel, denn LKW über 3,5 t sind wohl i.d.R. mit Ladezeiten unter 3 min. überfordert.
Sind denn Transporter wie die Sprinterklasse über 3,5 t.?
Zitat:
@FM500 schrieb am 18. Januar 2020 um 19:50:39 Uhr:
Sind denn Transporter wie die Sprinterklasse über 3,5 t.?
Teils teils, wobei die normalen Auslieferungsfahrzeuge meist unter 3,5t. liegen
Die 3 Minuten sind beim entladen unerheblich, da darf es auch länger dauern, außerdem siehe mein Beitrag über dir, das Zeichen gilt NUR für LKW über 3,5t. ansonsten müsste 1024-12 da stehen
Fahrzeuge über 3,5t. frei
Zitat:
Sind denn Transporter wie die Sprinterklasse über 3,5 t.?
Ja und nein, gibt beides. Gilt nicht nur für die Klasse, auch für Sprinter
Zitat:
@FM500 schrieb am 18. Januar 2020 um 19:50:39 Uhr:
Die Erklärung von "freewindqlb" klingt für mich plausibel, denn LKW über 3,5 t sind wohl i.d.R. mit Ladezeiten unter 3 min. überfordert.
Sind denn Transporter wie die Sprinterklasse über 3,5 t.?
Die gibt es in verschiedenen Gewichtsklassen, die für den Laien von aussen alle gleich ausschauen.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 18. Januar 2020 um 19:46:15 Uhr:
Zeichen 286 (Eingeschränktes Haltverbot) verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten hinaus, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
So gesehen haben die anderen Symbole gar keine Bedeutung, außerdem müsste man nicht annehmen, dass das Zeichen 286 nur für Fahrzeuge über 3,5t. gilt?
Wenn das Zeichen 1048-12 an einem Überholverbotsschild ist, gilt das Überholverbot ja auch nur für Fahrzeuge über 3,5t.
Natürlich haben die anderen Zeichen eine Bedeutung.
Das Eingeschränkte Halteverbot ist doch wegen der Ladezone aufgestellt, damit sie nicht permanent zugeparkt ist.
Und wenn da nen Lieferfahrzeug Ware anliefert, darf der natürlich solange da stehen bleiben, bist die Lieferung abeliefert ist (inkl. unterschriebenen Lieferschein), selbst wenn das zwei Stunden dauern würde.
Halteverbot gilt erstmal für alle Fahrzeuge.
Das Schild darunter nennt den Grund und wiederum das Schild darunter hebt das Halteverbot, einzig zum Zweck der Warenlieferung, auf.
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 19. Januar 2020 um 13:11:08 Uhr:
Zitat:
@FM500 schrieb am 18. Januar 2020 um 19:50:39 Uhr:
Die Erklärung von "freewindqlb" klingt für mich plausibel, denn LKW über 3,5 t sind wohl i.d.R. mit Ladezeiten unter 3 min. überfordert.
Sind denn Transporter wie die Sprinterklasse über 3,5 t.?
Die gibt es in verschiedenen Gewichtsklassen, die für den Laien von aussen alle gleich ausschauen.
Bis zu 3,5t sind auf der Hinterachse hauptsächlich einfachbereift.
Diverse asiatische Kleintransporter haben auch bis 3,5t hinten Doppelbereifung.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 19. Januar 2020 um 14:29:50 Uhr:
Natürlich haben die anderen Zeichen eine Bedeutung.
Das Eingeschränkte Halteverbot ist doch wegen der Ladezone aufgestellt, damit sie nicht permanent zugeparkt ist.
Richtig, meiner Meinung nach gilt das aber NUR für Fahrzeuge über 3,5t. sonst müsste das untere Schild ein LKW frei (1024-12) drunter sein!
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 19. Januar 2020 um 14:29:50 Uhr:
Und wenn da nen Lieferfahrzeug Ware anliefert, darf der natürlich solange da stehen bleiben, bist die Lieferung abeliefert ist (inkl. unterschriebenen Lieferschein), selbst wenn das zwei Stunden dauern würde.
Das darf ich immer beim Zeichen 286, auch 2 Stunden!! Somit sind die anderen Schilder überflüssig bzw. ein Pleonasmus!
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 19. Januar 2020 um 14:29:50 Uhr:
Halteverbot gilt erstmal für alle Fahrzeuge.
Das Schild darunter nennt den Grund und wiederum das Schild darunter hebt das Halteverbot, einzig zum Zweck der Warenlieferung, auf.
Richtig, aber so gesehen gilt das Halteverbot nur für Fahrzeuge Über 3,5t. jedenfalls wenn es dort tatsächlich dort so angebracht ist und nicht 1024-12 drunter ist!
https://www.google.de/search?...
Mit einem PKW darf ich da sogar Parken, denn für PKW gilt das Schild, meiner Meinung nach, nicht! Ist von der Stadt bestimmt nicht so gewollt, aber rein rechtlich lese ich das da raus.