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Lärmzertifikat für A124 Cabrio e220 gesucht

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 20. Mai 2022 um 22:36

Hallo zusammen,

Ich habe soeben einen a124 gekauft und in die Schweiz exportiert, um ihn hier anzumelden.

Leider gab es 1994 noch kein CoC Dokument für Mercedes, weshalb ich nun irgendein Dokument benötige, in dem die Lärmemissionen des 220 Cabrio aufgeführt werden.

Hat jemand so etwas?

Das wäre nett!

Danke und beste Grüße!!

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45 Antworten

in den Papieren steht drin wie laut er sein darf...oder was brauchts da noch mehr?

Themenstarteram 21. Mai 2022 um 7:30

In welchen Papieren? Im deutschen Fahrzeugbrief?

Ja, stimmt... aber sie fordern nich eine Vorbeifahrtmessung.

Aber ich frage, vielleicht reicht es aus. Sie meinten als ich da war, dass nicht

wie läuft das denn in der Schweiz? Können die einem bei "zu laut" die Zulassung verweigern? Und was ist zu laut...haben die keine Ferraris? :p

Klingt irgendwie nach Schikane...wird doch wohl noch ein baugleiches Cabrio geben, das in der Schweiz zugelassen ist, und zudem es entsprechende Dokumente in der Datenbank gibt. Oder faxen die Schweizer auch noch...wie unsere Gesundheitsämter :rolleyes:

Themenstarteram 22. Mai 2022 um 7:04

Zitat:

@KultFan schrieb am 21. Mai 2022 um 23:55:56 Uhr:

wie läuft das denn in der Schweiz? Können die einem bei "zu laut" die Zulassung verweigern? Und was ist zu laut...haben die keine Ferraris? :p

Klingt irgendwie nach Schikane...wird doch wohl noch ein baugleiches Cabrio geben, das in der Schweiz zugelassen ist, und zudem es entsprechende Dokumente in der Datenbank gibt. Oder faxen die Schweizer auch noch...wie unsere Gesundheitsämter :rolleyes:

Ja, genau nach diesen Dokumenten suche ich. Der Schweizer Importeur (also Mercedes Benz), stellt sich doof und verweist auf Mercedes Benz Deutschland (obwohl die jahrelang Millionen verdient haben und dieses Dokument garantiert irgendwo ist) und MB Deutschland verweist auf die Schweiz.

Bei so viel Service habe ich beschlossen dass ich selber für den Rest meines Lebens keinen neuen Mercedes in der Schweiz neu kaufen werde, sondern immer selber importieren und 40-50% sparen. Wer es nicht schafft den Kunden mit einem alten Auto zu helfen, der hat die Marge aus dem neuen nicht verdient.

Zur Zulassung: ich bekomme nicht einmal einen Termin zur Motorfahrzeugkontrolle, also dem Schweizer TÜV. Hierfür müssen alle Dokumente plus Zollnachweis im Vorfeld im Original vorliegen. Hier gibt man sich Mühe, werde morgen aber nochmal fragen, ob die Lärmangaben aus dem Brief reichen.

Moin Moin !

Zitat:

in den Papieren steht drin wie laut er sein darf...oder was brauchts da noch mehr?

Falsch , in den deutschen Papieren steht drin , wie laut das Fzg nach deutscher Messung ist.

Zitat:

wie läuft das denn in der Schweiz? Können die einem bei "zu laut" die Zulassung verweigern

Natürlich. In jedem Land gibt es baujahrabhängige Obergrenzen , wobei noch die Frage nach der Art der Messung zu klären ist.

Zitat:

Klingt irgendwie nach Schikane.

Blödsinn

Zitat:

wird doch wohl noch ein baugleiches Cabrio geben, das in der Schweiz zugelassen ist, und zudem es entsprechende Dokumente in der Datenbank gibt.

Hilft wohl in der Schweiz genausowenig wie in D, weil einfach Datenschutz und Eigentumsrecht dagegen stehen.

Wenn also deutsche Werte nicht anerkannt werden , weil das Messverfahren ein anderes ist, dann hat entweder Mercedes selber oder der Schweizer Importeur damals ein Gutachten in der Schweiz anfertigen lassen und natürlich auch die Rechte daran.

MfG Volker

Kapier' ich nicht.

Liegen den Schweizer Behörden denn nicht die Geräuschgutachten solcher Standard-Fahrzeuge vor?

Und falls nicht... man muss doch eigentlich nichts weiter tun, als zu recherchieren, ob das Fahrzeug in D und in CH damals technisch identisch war.

Wenn das der Fall ist, entspricht das Fahrzeug im Serienzustand auf alle Fälle den Schweizer Geräusch-Vorschriften. Dann muss man da nichts prüfen.

Oder kann man sich vielleicht auf diese Weise in CH so ein Gutachten ausstellen lassen?

Meine Güte... die Schweizer Behörden sind noch beton-köpfig dümmer als die deutschen... und DAS will etwas heißen :D

Gruß

k-hm

Themenstarteram 22. Mai 2022 um 17:10

Zitat:

Falsch , in den deutschen Papieren steht drin , wie laut das Fzg nach deutscher Messung ist.

Theoretisch könnte das sogar akzeptiert werden, sofern es die gleiche wie die angeforderte Messung ist bzw. das Messverfahren.

Das kläre ich nun morgen.

 

Zitat:

wird doch wohl noch ein baugleiches Cabrio geben, das in der Schweiz zugelassen ist, und zudem es entsprechende Dokumente in der Datenbank gibt.

Hilft wohl in der Schweiz genausowenig wie in D, weil einfach Datenschutz und Eigentumsrecht dagegen stehen.

Wenn also deutsche Werte nicht anerkannt werden , weil das Messverfahren ein anderes ist, dann hat entweder Mercedes selber oder der Schweizer Importeur damals ein Gutachten in der Schweiz anfertigen lassen und natürlich auch die Rechte daran.

Genau so sieht es aus: man verwies mich behördenseits sinnvollerweise an den Importeuer, und der stellt sich blöd bzw. verweist mich an Mercedes, was ich extrem unklug finde in Bezug auf den Verkauf zukünftiger Fahrzeuge (an mich).

Die Behörde ist dabei noch die flexibelste von allen: ein allgemeines Dokument vom Importeuer reicht denen aus, alternativ CoC. Beides kann Mercedes nicht liefern, eine Kopie eines Dokuments von einem baugleichen Fahrzeug könnte eine Alternative sein, da ich laut Behörden auch erklären darf, dass das Fahrzeug unverändert und original ist.

Mühsam mit so einem Importeur.

Themenstarteram 22. Mai 2022 um 17:12

Zitat:

@k-hm schrieb am 22. Mai 2022 um 18:10:26 Uhr:

Kapier' ich nicht.

Liegen den Schweizer Behörden denn nicht die Geräuschgutachten solcher Standard-Fahrzeuge vor?

Und falls nicht... man muss doch eigentlich nichts weiter tun, als zu recherchieren, ob das Fahrzeug in D und in CH damals technisch identisch war.

Wenn das der Fall ist, entspricht das Fahrzeug im Serienzustand auf alle Fälle den Schweizer Geräusch-Vorschriften. Dann muss man da nichts prüfen.

Oder kann man sich vielleicht auf diese Weise in CH so ein Gutachten ausstellen lassen?

Meine Güte... die Schweizer Behörden sind noch beton-köpfig dümmer als die deutschen... und DAS will etwas heißen :D

Gruß

k-hm

Nein, es ist meine Verantwortung das Gutachten zu bringen.

Dem Importeur (= Mercedes Benz Schweiz) liegt dies unter Garantie vor, aber da will keiner in irgendwelche Archive schauen.

Der Behörde mache ich die geringsten Vorwürfe, ich habe sämtliche Behörden hier in der Schweiz als sehr präzise und genau erlebt, wenn die Regeln so sind, dann sind sie so. Der Herr hatte übrigens das passende Papier-Dokument der Anforderungen nach 15 Sekunden in der Hand, was ich beeindruckend fand, bei einem Auto aus 1994.

Sorry, ich verstehs einfach nicht.

Warum gelten für ein Fahrzeug EZ 1994 die gleichen Regeln wie für AKTUELLE Fahrzeuge?

Wenn ich hier in D ein altes Auto zulassen will, dann gelten die Regeln, die zu Zeiten der EZ galten.

Außer vielleicht ein paar Basis-Dinge wie z.B. "Blinker nachrüsten", wenn der Wagen so alt ist, dass er nur "Winker" hat :D

Alles andere würde bedeuten, dass man an alte Fahrzeuge AKTUELLE Massstäbe anlegt... das ist doch Quatsch.

Es gibt eine (idiotische) Ausnahme in D:

Das Fahrzeug wurde noch nie irgendwo zugelassen. Dann gilt es als Neufahrzeug. Und nur dann legt man aktuelle Maßstäbe an... was bei einem 1994er natürlich in die Hose geht :D

Hat die Schweiz denn auch solche geisteskranken Regeln?

Also:

An ein Fahrzeug, für das zu Zeiten der EZ kein Geräuschgutachten erforderlich war, jetzt plötzlich eines zu fordern, ist doch völliger Humbug.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Gruß

k-hm

Themenstarteram 22. Mai 2022 um 20:09

Zitat:

@k-hm schrieb am 22. Mai 2022 um 21:41:28 Uhr:

Sorry, ich verstehs einfach nicht.

Warum gelten für ein Fahrzeug EZ 1994 die gleichen Regeln wie für AKTUELLE Fahrzeuge?

Wenn ich hier in D ein altes Auto zulassen will, dann gelten die Regeln, die zu Zeiten der EZ galten.

Außer vielleicht ein paar Basis-Dinge wie z.B. "Blinker nachrüsten", wenn der Wagen so alt ist, dass er nur "Winker" hat :D

Alles andere würde bedeuten, dass man an alte Fahrzeuge AKTUELLE Massstäbe anlegt... das ist doch Quatsch.

Es gibt eine (idiotische) Ausnahme in D:

Das Fahrzeug wurde noch nie irgendwo zugelassen. Dann gilt es als Neufahrzeug. Und nur dann legt man aktuelle Maßstäbe an... was bei einem 1994er natürlich in die Hose geht :D

Hat die Schweiz denn auch solche geisteskranken Regeln?

Also:

An ein Fahrzeug, für das zu Zeiten der EZ kein Geräuschgutachten erforderlich war, jetzt plötzlich eines zu fordern, ist doch völliger Humbug.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Gruß

k-hm

Nein, es geht darum, dass irgendwo bestätigt werden muss (also als irgendwo aufgeschriebene offizielle Zahl), wie laut das Auto ist.

Erst dann kann man es mit den damaligen Vorschriften vergleichen.

Praktisch gesehen wird es kein Problem sein, denn das Auto ist extrem leise, aber ich muss einen offiziellen Wert über die Lärmemission zeigen.

Datenschutz, Eigentumsrecht...uiuiui

Mein Gedanke war ein anderer. Ich/Wir alle können sehen wieviele W124 nach Modell aufgedröselt aktuell in D zugelassen sind...gibts hier ja nen Thread zu.

Das sollte auch jede Zulassungsstelle können...und wenn dann nur ein baugleiches Fahrzeug ohne Sonderspezis zugelassen ist, was spricht dann dagegen, ein weiteres zu zulassen ohne derart spezielle Gutachten erneut vorlegen zu müssen?

Vielleicht will die Schweiz aber auch einfach keine alten "Alltagsautos" zulassen? Schikane, Blödsinn...?

Grüße

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 22. Mai 2022 um 10:40:36 Uhr:

Zitat:

in den Papieren steht drin wie laut er sein darf...oder was brauchts da noch mehr?

Falsch , in den deutschen Papieren steht drin , wie laut das Fzg nach deutscher Messung ist.

eben, so laut ist er und lauter darf er nicht sein...was da falsch dran?

 

Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied sieht eben die Einfuhr von (alten) Gebrauchtwagen sehr kritisch. Letzte s Jahr ist ein Freund von mir nach Zürich „ausgewandert“ und hat dann seinen 3 Jahre alten Golf 7 eingeführt. War eine echte „Herausforderung“! Unter anderem war Pflicht eine spezielle „Motorwäsche für Importfahrzeuge „ durchzuführen, die alleine über 200 SFR kostete. Da haben die drauf bestanden, sonst keine Zulassung. Und immer!!! wollen die Behörden bei „jüngeren“ Autos das COC-Papier sehen, denn nur damit wird (aus deren Sicht) die Konformität zu den damals geltenden Bestimmungen bestätigt. Alles andere interessiert die dort schlicht nicht. Ich bin daher grade dabei, für den A124 (220) ein COC-Papier zu besorgen und sende das dann dem TE.

Es gab 1994 noch keine COC Papiere für Fahrzeuge. Und das MB diese heute erstellt halte ich gelinde gesagt für unmöglich, darfst mich aber gern etwas besseren belehren .

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