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Lagerbedingungen Ethanol

Themenstarteram 15. Dezember 2006 um 16:30

Hallo alle zusammen,

kann mir jemand sagen, wie viel Liter Ethanol ich als Privatperson lagern kann, würde gern eine größere menge Lagern wollen, das aber so das der Gesetzgeber mir nicht ans Bein kann.

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78 Antworten

Re: Lagerbedingungen Ethanol

 

Zitat:

Original geschrieben von blubberbert

Hallo alle zusammen,

kann mir jemand sagen, wie viel Liter Ethanol ich als Privatperson lagern kann, würde gern eine größere menge Lagern wollen, das aber so das der Gesetzgeber mir nicht ans Bein kann.

20 Liter etwa in einem Wohnhaus.

Wenn Du Peterchens Mondfahrt spielen möchtest, dann mach das! Möglichst noch in einem Kellerraum mit schlechter Belüftung und alter nicht EX geschützter Elt-Anlage!

Überigens ist Ethanol WGK1, also schwach wassergefährdend.

Kokos hat Recht, 20 L in Kellerräumen sind erlaubt nach TRbF.

http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/tr/trbf20/3.htm

was du genau lagern darfst, kann regional unterschiedlich geregelt sein! deshalb ruf bei deiner zuständigen verwaltung (ordnungsamt) an, und erkundige dich dort!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

was du genau lagern darfst, kann regional unterschiedlich geregelt sein! deshalb ruf bei deiner zuständigen verwaltung (ordnungsamt) an, und erkundige dich dort!

Problem ist nur das man die dann evtl an der Backe hat und mal kontrollieren kommen ob man sich auch wirklich an das gehalten hat was man gesagt bekommen hat!Schlafende Hunde soll man nicht wecken oder wo kein Kläger da kein Richter!Hab nur laut gedacht! :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

was du genau lagern darfst, kann regional unterschiedlich geregelt sein! deshalb ruf bei deiner zuständigen verwaltung (ordnungsamt) an, und erkundige dich dort!

tut mir leid, aber das ist Unsinn.

die TRbF gelten bundesweit, nicht nur regional.

Zitat:

Original geschrieben von Bert B.

tut mir leid, aber das ist Unsinn

wobei ich noch der ansicht bin, dass die nur für gewerbliche nutzung gelten...

ansonsten wie war das nochmal mit "wo kein kläger..." :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ansonsten wie war das das nochmal mit "wo kein kläger..." :D

Geht doch muha :D

Klar Ihr Fachleute!

Schon mal daran gedacht, das Ethanol einen anderen Dampfdruck als Benzin hat?

Und wie sieht Eure Elelktroanlage aus?

Zusätzlich ist Ethanol auch WGK1!

Normale Feuerlöscher funktionieren bei Alkohol nicht, die können den Brand nicht ablöschen.

Aber Ihr seind ja wirklich die Besten, zumal die TRbF nicht mehr in allen Punkten gültig ist.

Schau mal in die Betriebssicherheitsverordnung!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wobei ich noch der ansicht bin, dass die nur für gewerbliche nutzung gelten...

ansonsten wie war das nochmal mit "wo kein kläger..." :D

welche Ansichten du hast in dieser Sache, sit unerheblich. Die Vorschriften gelten davon unabhängig.

die TRbF gelten in allen Punkten. die sind die Umsetzungsvorschriften für die genannte BetrSicherV und anderen Vorschriften.

Zitat:

Original geschrieben von Nick1

Normale Feuerlöscher funktionieren bei Alkohol nicht, die können den Brand nicht ablöschen.

eigentlich schon...

wobei du "normal" genauer auslegen musst!

als "normal" gelten die abc-pulver löscher, und die haben damit keine probleme....

was du meinst sind schaumlöscher die kein alkoholbeständiges schaummittel enthalten...

soviel dann mal zu dem von dir angesprochenem thema "fachleute"....

@ Magirus

Falsch,

für Alkohol benötigst Du ein spezielles Schaummittel.

Deshalb ist bei entsprechender Lagerung auch die örtliche Feuerwehr zu unterrichten, damit die dieses Mittel vorhalten.

Du befindest Dich nicht in einem Öllager!

Zitat:

Original geschrieben von Nick1

Falsch,

für Alkohol benötigst Du ein spezielles Schaummittel.

ähm...

hast du eigentlich gelesen, was ich dir geschrieben habe?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

was du meinst sind schaumlöscher die kein alkoholbeständiges schaummittel enthalten...

außerdem fällt alkohol unter die brandklasse "b" und ein aBc-pulverlsöcher ist sehrwohl dafür geeignet!

Früher galt die VbF für den Brand- und Explosionsschutz. Heute im Rahmen der EU-Harmonisierung die Betriebssicherheitsverordnung!

Die TRbF (Technische Regel brennbare Flüssigkeiten) wird zur Zeit harmonisiert, viele Teile gelten schon nicht mehr!

Also, auf welches Eis wollt Ihr gehen??

Halbwissen ist nun einmal für denjenigen der etwas Falsch macht, sehr gefährlich!

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